Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?

Aber inzwischen haben wohl fast alle Privatjäger Nachtsichtgeräte, obwohl das nach meiner Info nicht zulässig ist. Kann aber auch sein, dass man es bei den unteren Jagdbehörden genehmigen lassen kann, wenn es die Schadsituation erforderlich machen sollte.
Hier muss man Jagdrecht und Waffenrecht unterscheiden. Nachtsichtgeräte die auf der Waffe montiert werden sind waffenrechtlich verboten, dadurch auch bei der Jagd.
Die Nutzung von Nachtsichtgeräten welche nicht auf der Waffe montiert werden zur Jagd fällt unter das Jagdrecht. Jagdrecht ist Ländersache. Soweit ich weiß ist es in den meisten Ländern per Ausnahmeregelung erlaubt (welche sehr großzügig verteilt werden, weil die Sauen vielerorts eine Plage sind), in manchen Ländern, z.B. BW wurde das Verbot sogar aufgehoben (Zur Jagd auf Sauen).
 

Anzeige

Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?
Auch wenn das eine der besseren Formulierungen wäre - ich versuche mir krampfhaft vorzustellen, welchen Sinn eine Voraussetzung einer „Tragfähigkeit“ eines Weges haben soll. Sind dann alle Wege, auf denen Matschpfützen stehen, ausgeschlossen? Oder hat man Angst, dass 0,15tonner auf ihren Rädern die Wege zerstören? Zulässiges Gesamtgewicht auf diesem Trail max. 0,07t?

Ich mein, Radfahrer sind ja jetzt im Schnitt samt Rad nicht schwerer als Fussgänger. Man stelle sich mal vor, jemand wolle das Betretungsrecht für Fussgänger an die Tragfähigkeit des Waldbodens koppeln. Völlig absurde Vorstellung. Bei Radfahrern scheinbar total vernünftig.
👇
Die in der WASEG-Empfehlung verwendete Formulierung "geeignet... fest... ausreichend tragfähig" ist ja auch wieder nur ein untauglicher Versuch, objektive Eigenschaften von Wegen zu definieren, anhand derer irgendwer im Konfliktfall entscheiden soll, ob Radfahren nun erlaubt war/ist oder nicht.

Was haben denn die Waldbesitzer gegen uns? das kapier ich überhaupt nicht
👇
Die "Gegenseite" (also vermutlich im Falls des §29 die AGDW) will, dass es der Willkür der Grundbesitzer überlassen bleibt, ob und wie Radfahren im Wald erlaubt ist und ob und wie dafür finanzielle Gegenleistungen im Einzelfall zu erbringen sind.
 
Auch wenn das eine der besseren Formulierungen wäre - ich versuche mir krampfhaft vorzustellen, welchen Sinn eine Voraussetzung einer „Tragfähigkeit“ eines Weges haben soll. Sind dann alle Wege, auf denen Matschpfützen stehen, ausgeschlossen? Oder hat man Angst, dass 0,15tonner auf ihren Rädern die Wege zerstören? Zulässiges Gesamtgewicht auf diesem Trail max. 0,07t?

Ich mein, Radfahrer sind ja jetzt im Schnitt samt Rad nicht schwerer als Fussgänger. Man stelle sich mal vor, jemand wolle das Betretungsrecht für Fussgänger an die Tragfähigkeit des Waldbodens koppeln. Völlig absurde Vorstellung. Bei Radfahrern scheinbar total vernünftig.
Nicht vergessen: Die Tragfähigkeit hängt auch von der Reifenbreite ab! (Man denke z.B. an Schneeschuhe.)

Es gibt dann zukünftig vielleicht Wege, die darfst du nur mit 2.5er Enduro-Schlappen befahren und nicht mir 2.2er Race-Schnitten. 😁 Oder Fatbikes erleben doch noch einen späten Siegeszug?

Hier muss man Jagdrecht und Waffenrecht unterscheiden. Nachtsichtgeräte die auf der Waffe montiert werden sind waffenrechtlich verboten, dadurch auch bei der Jagd.
Die Nutzung von Nachtsichtgeräten welche nicht auf der Waffe montiert werden zur Jagd fällt unter das Jagdrecht. Jagdrecht ist Ländersache. Soweit ich weiß ist es in den meisten Ländern per Ausnahmeregelung erlaubt (welche sehr großzügig verteilt werden, weil die Sauen vielerorts eine Plage sind), in manchen Ländern, z.B. BW wurde das Verbot sogar aufgehoben (Zur Jagd auf Sauen).
Wie darf ich mir das vorstellen? Schaltet sich das Nachtsichtgerät dann automatisch ab, wenn ein Reh im Sichtfeld auftaucht? Oder wie wird kontrolliert, wofür das Nachtsichtgerät konkret eingesetzt wird? Aber ist hier eigentlich nicht von Bedeutung…

Es bleibt dabei, Kategorisierung von Wegen außer in ganz groben Zügen ist kaum leistbar. Braucht man sich ja nur mal die Diskussionen zur Singletrail-Skala anschauen.
 
Warum will wer Radfahrer nicht im Wald haben?
  • Jäger weil sie Wild verscheuchen
Dazu fällt mir ein was mir ein befreundeter Biologe dazu erzählt hat. Nämlich dass das Wild sehr wohl unterscheiden kann wer da im Wald rumkreucht. Wild kann sehr wohl einen Jäger von einem Radfahrer unterscheiden und wissen, dass der Jäger potenziell gefährlich ist. Deswegen interessiert sich das Wild oft nicht für MTBler.
Aber wenn ein Jäger merkt dass eben ein Wanderer bzw. MTBler in der Nähe ist darf er keinen Schuss setzen.
 
Wie darf ich mir das vorstellen? Schaltet sich das Nachtsichtgerät dann automatisch ab, wenn ein Reh im Sichtfeld auftaucht? Oder wie wird kontrolliert, wofür das Nachtsichtgerät konkret eingesetzt wird? Aber ist hier eigentlich nicht von Bedeutung…
Ist doch ganz einfach, das eine Nachtsichgerät ist ein Fernglasähnliches Gerät zum aufspüren und ist erlaubt. Das andere ist ein Zielfernrohr mit Nachtsichtfunktion auf dem Gewehr und ist nicht erlaubt.

Im Grunde werden auch eher Infrarotferngläser verwendet und zwar nur zum aufspüren, den Schuss muss man dann per Auge setzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie darf ich mir das vorstellen? Schaltet sich das Nachtsichtgerät dann automatisch ab, wenn ein Reh im Sichtfeld auftaucht? Oder wie wird kontrolliert, wofür das Nachtsichtgerät konkret eingesetzt wird?
Natürlich schaltet es sich nicht ab. Du darfst es halt nicht benutzen. Ob und wie kontrolliert wird? Keine Ahnung, bin kein Jäger.

Ist doch ganz einfach, das eine Nachtsichgerät ist ein Fernglasähnliches Gerät zu aufspüren und ist erlaubt.
So wie ich es verstehe nicht ganz. Es ist frei verkäuflich, aber wehe du nutzt es zum Wild aufspüren, ohne dass du eine Ausnahmeerlaubnis dafür beantragt hast.

Ist doch ganz passend zum Thema Waldgesetzt hier. Ob eine Regelung objektiv betrachtet einen Nutzen hat und überhaupt durchsetzbar ist interessiert doch unseren Gesetzgeber nicht, wenn es nur das Hobby von ein paar Verrückten betrifft.
Gerade, wenn man sich das Waffengesetz und Jagdgesetze anschaut, sehe ich keine gute Zukunft für ein Waldgesetz, dass uns nicht noch weiter in die Illegalität treibt. Vor allem unser Waffengesetz ist an sinnlosen Regeln nicht zu überbieten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich schaltet es sich nicht ab. Du darfst es halt nicht benutzen. Ob und wie kontrolliert wird? Keine Ahnung, bin kein Jäger.


So wie ich es verstehe nicht ganz. Es ist frei verkäuflich, aber wehe du nutzt es zum Wild aufspüren, ohne dass du eine Ausnahmeerlaubnis dafür beantragt hast.

Ist doch ganz passend zum Thema Waldgesetzt hier. Ob eine Regelung objektiv betrachtet einen Nutzen hat und überhaupt durchsetzbar ist interessiert doch unseren Gesetzgeber nicht, wenn es nur das Hobby von ein paar Verrückten betrifft.
Gerade, wenn man sich das Waffengesetz und Jagdgesetze anschaut, sehe ich keine gute Zukunft für ein Waldgesetz, dass uns nicht noch weiter in die Illegalität treibt. Vor allem unser Waffengesetz ist an sinnlosen Regeln nicht zu überbieten.
Hab das hier gefunden. Vorsatzgeräte sind mittlerweile erlaubt:

https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2020-02/2020-02_FuA_Novelle_Waffenrecht.pdf

Verboten sind reine Zielfernrohre mit Nachtsichtfunktion die anstatt dem Zielfernrohr montiert werden. Diese bleiben dem Militär bzw. Bundesgrenzschutz vorbehalten.

Aber Wild aufspüren durftest Du damit schon immer. Aber das Wild anleuchten (auch mit IR) nicht. :D
 
Die "Gegenseite" (also vermutlich im Falls des §29 die AGDW) will, dass es der Willkür der Grundbesitzer überlassen bleibt, ob und wie Radfahren im Wald erlaubt ist und ob und wie dafür finanzielle Gegenleistungen im Einzelfall zu erbringen sind. Das mag aus deren Sicht "gerecht" sein; aus meiner nicht.
Das würde ja Wanderer genauso betreffen. Aber da macht man lieber Salamitaktik
 
Für mich und auch für euch kann ich hierzu nur sagen ich hab sie nicht gewählt die sogenannten Vetreter der Demokratie. Herbst 2025, ihr habt es mit in der Hand.
Für mich und auch für euch kann ich hierzu nur sagen, ich habe eine der Regierungsfraktionen gewählt, für mich sind das Vertreter der Demokratie. Im Herbst 2025 habe ich es in der Hand und werde es wieder tun.
 
eine starke meinung ersetzt nicht politische bildung
Machen wir es kurz: es gibt ein paar Tricks, die unsere verfassungsmäßige Ordnung zerstören können, ohne diese formal außer Kraft zu setzen, genau darum wird jetzt darüber diskutiert, wie man das Bundesverfassungsgericht schützen kann.
Daher: du liegst leider nicht richtig...
 
Machen wir es kurz: es gibt ein paar Tricks, die unsere verfassungsmäßige Ordnung zerstören können, ohne diese formal außer Kraft zu setzen, genau darum wird jetzt darüber diskutiert, wie man das Bundesverfassungsgericht schützen kann.
Daher: du liegst leider nicht richtig...
Ach der RPHM ändert mal schell das GG. Machen wir es doch lang: welche Tricks wären das denn?
 
Ach der RPHM ändert mal schell das GG. Machen wir es doch lang: welche Tricks wären das denn?
Der Trick ist ganz einfach:
Dritter Senat fürs Bundesverfassungsgericht, mit weitreichenden Befugnissen, neue Richter. Ohne Grundgesetzänderung, ist die komplette verfassungsmäßige Ordnung ausgeschaltet.

Über dieses Thema wird schon länger diskutiert und wie man diese Situation vermeiden kann. Die aktuellen Vorschläge haben aber Nachteile, unter anderem, dass es unter Umständen eine Sperrminorität geben könnte. Der @umtreiber scheint sich nicht zu informieren...
 
Zurück
Oben Unten