Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?
Damit die Bürger weiter wenig zahlen soll was was nicht verfassungsgemäß ist von dem zuständigen Gericht als verfassungsgemäß ausgeben werden
Klasse Logik
Es ging um die Bewertungsunterschiede in den "alten" und "neuen" Bundesländern. Sogar die Fachleute waren sich nicht einig ob das wirklich gegen die Verfassung verstößt. Das Urteil ist damals meine ich auch nicht einstimmig gefallen. Es gab also auch selbst im BVerfG Richter mit anderer Meinung.

Aber richtig hört hier nicht rein. Aber wenn Leute behaupten es gäbe keine schlechten Urteile muss man das schon mal anmerken, dass es durchaus andere Meinungen gibt (auch von Fachleuten).
 
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Leider steht Wohlleben dem MTB fahren im Wald auch nicht positiv gegenüber. Ich kenne ihn persönlich und hatte dies mal kurz mit ihm diskutiert.
Das ist aber schon eine Weile her und ich habe ihn lange nicht mehr gesehen (zu beschäftig der Mann) vielleicht hat er seine Sichtweise diesbezüglich ja geändert.
Weiß dazu jemand mehr?

Interview mit Peter Wohlleben im BIKE Magazin
https://www.bike-magazin.de/touren/...-baume-waldexperte-peter-wohlleben-interview/

Video von Peter Wohlleben auf Facebook
https://www.facebook.com/watch/?v=433188510943194
 
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YT-Beitrag von heute. DIMB meldet sich bei Leo Kast zu Wort


Mich beunruhigt die Frage "Warum wollt ihr Mountainbiker überhaupt im Wald fahren". Da könnte man ja genauso fragen "Warum wollt ihr Wanderer überhaupt im Wald wandern".

Nächster Punkt: Mountainbiken könnte als Sportart betrachtet werden, für die der Wald nur als Kulisse dient. Sind dann als nächstes die Jogger dran?
 
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Wie verträgt sich das Ganze denn, z.B. mit der Bayerischen Verfassung? So wie ich das verstehe, erlaubt die ja ausdrücklich. Bundesrecht bricht Landesrecht?
 
Hier werden mächtige Wörter wie "Rechtsstaat" und "Verfassung" herumgeworfen, obwohl die Argumente beschränken sich auf Lapalien wie "in meinem Wald soll ich doch bestimmen können, wer und was machen darf" und "Mountainbiker verursachen Erosion und stören die Wildtiere". In der Realität kann man die in Aussicht gestellte Einschränkungen sowieso nicht erzwingen. Niemand wird hier alle private Wäldereien umzänen. Klar, man kann sich am Ende von häufig befahrenen Trails stellen und Strafen verteilen. Man kann aber als MTBler auch erst an besagten Spots vorbeifahren und prüfen, ob da jemand rumsteht. Man kann auch eine Webseite anlegen, wo die Polizisten und Förster, die an besagten Spots rumstehen, gemeldet werden. Dann sind wir alle safe. Im schlimmsten Fall mache ich daraus ein Wochenendenprojekt, und gut ist es.

Vielleicht sollten wir als Gesellschaft ein bisschen Steuergelder in den Taschen von Walbesitzern stecken, das würde alle beruhigen. Nicht, dass ich als Steurzahler gerne erpresst werde, aber die Ausgaben wären definitiv sinnvoller, als der GEZ...
 
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Hier werden mächtige Wörter wie "Rechtsstaat" und "Verfassung" herumgeworfen, obwohl die Argumente beschränken sich auf Lapalien wie "in meinem Wald soll ich doch bestimmen können, wer und was machen darf" und "Mountainbiker verursachen Erosion und stören die Wildtiere". In der Realität kann man die in Aussicht gestellte Einschränkungen sowieso nicht erzwingen. Niemand wird hier alle private Wäldereien umzänen. Klar, man kann sich am Ende von häufig befahrenen Trails stellen und Strafen verteilen. Man kann aber als MTBler auch erst an besagten Spots vorbeifahren und prüfen, ob da jemand rumsteht. Man kann auch eine Webseite anlegen, wo die Polizisten und Förster, die an besagten Spots rumstehen, gemeldet werden. Dann sind wir alle safe. Im schlimmsten Fall mache ich daraus ein Wochenendenprojekt, und gut ist es.

Vielleicht sollten wir als Gesellschaft ein bisschen Steuergelder in den Taschen von Walbesitzern stecken, das würde alle beruhigen. Nicht, dass ich als Steurzahler gerne erpresst werde, aber die Ausgaben wären definitiv sinnvoller, als der GEZ...
Ich fahre bei jeder Tour in meinem Heimatrevier in BW "illegal". Ich wurde noch nie kontrolliert, musste noch nie Strafe zahlen.

Und dennoch hat es eine völlig andere Qualität für mich, wenn ich mir über dieses "illegal" keine Gedanken machen muss, weil ich das Recht habe dort zu fahren.

Das ist/wäre ein Wert, der durchaus "hoch gehängt" werden und per Verfassung gesichert sein darf.
 
Hier werden mächtige Wörter wie "Rechtsstaat" und "Verfassung" herumgeworfen, obwohl die Argumente beschränken sich auf Lapalien wie "in meinem Wald soll ich doch bestimmen können, wer und was machen darf"
Lapalien wie was ich mit meinem Eigentum machen darf und welche Einschränkungen ich diesbezüglich hinnehmen muss hat mit Rechtsstaat und Verfassung nichts zu tun. Klingt schlüssig.
 
Einschränkungen sowieso nicht erzwingen. Niemand wird hier alle private Wäldereien umzänen. Klar, man kann sich am Ende von häufig befahrenen Trails stellen und Strafen verteilen. Man kann aber als MTBler auch erst an besagten Spots vorbeifahren und prüfen, ob da jemand rumsteht. Man kann auch eine Webseite anlegen, wo die Polizisten und Förster, die an besagten Spots rumstehen, gemeldet werden. Dann sind wir alle safe. Im schlimmsten Fall mache ich daraus ein Wochenendenprojekt, und gut ist es.
Sehe ich ähnlich.
Mich als BW Guerilla schreckt Illegalität 2.0 nur bedingt.
Am Ende würde es sich ausgehen: eine bestimmte "Elite" wird trotzdem weiterfahren und es würden weniger werden.
Die meisten bestehenden legalisierten Trails würden sicherlich erhalten bleiben. Illegale würde wieder und weiterhin entstehen.
Schöner wäre es freilich, wenn wir Fortschritt anstatt Rückschritt erleben.
 
Sehe ich ähnlich.
Mich als BW Guerilla schreckt Illegalität 2.0 nur bedingt.
Am Ende würde es sich ausgehen: eine bestimmte "Elite" wird trotzdem weiterfahren und es würden weniger werden.
Die meisten bestehenden legalisierten Trails würden sicherlich erhalten bleiben. Illegale würde wieder und weiterhin entstehen.
Schöner wäre es freilich, wenn wir Fortschritt anstatt Rückschritt erleben.
"Elite" :ka:
Den Post muss ich jetzt nicht verstehen.

Bist Du der Meinung, dass ein verschärftes Waldgesetz für Dich egal ist, weil Du trotz Strafandrohung etc. fahren würdest?
Und dann noch der Vorteil, dass weniger andere unterwegs sind und Du mehr Platz hast?

Also wäre für Dich ein noch weiter eingeschränktes Betretungsrecht ein Vorteil?

Ich verstehe Deinen Post wohl tatsächlich nicht.
 
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Ich fahre bei jeder Tour in meinem Heimatrevier in BW "illegal". Ich wurde noch nie kontrolliert, musste noch nie Strafe zahlen.
Ich bin auch mal "illegal" gefahren. An Einheimischen und Förster vorbei. Es hat niemanden gejuckt, die haben alle freundlich zurückgegrüßt. Bis auf eine alte Dame in Österreich, die meinte "oh, junger Mann, sie haben sich bestimmt verfahren, wenn sie eine Karte dabei haben, dann zeige ich ihnen, wie sie auf den Fahrradweg zurückkommen". Da sie so nett war, bin ich auf den Fahrradweg zurück.
Und dennoch hat es eine völlig andere Qualität für mich, wenn ich mir über dieses "illegal" keine Gedanken machen muss, weil ich das Recht habe dort zu fahren.
Und genau darum geht es. Bei den normalen Mitmenschen mit sinnlosen Verboten ein ungutes Gefühl hervorzurufen, obwohl sie nichts schlimmes tun. Welcome to Germany.
Das ist/wäre ein Wert, der durchaus "hoch gehängt" werden und per Verfassung gesichert sein darf.
Die Gesellschaft bräuchte in dem Fall weder die Lobbyisten, noch die Verfassungsanwälte, sonder nur die Möglichkeit, das Fahrrecht in privaten Wäldern erkaufen zu können. Eventuell mit Unfallversicherung inklusive und mit geregelten Haftung. Mit dem Auto darf man auch nicht überall einfach so rumfahren, sondern muss Maut bezahlen, idR. direkt an dem Betreiber der Autobahn. Und wenn man das nicht tut, wird auch nicht mit Freiheitsstrafe gedroht, wie im verlinkten Artikel, sondern wird ein Zettel verpasst, und gut ist es. Für ein paar Kröten würden die Waldbesitzer auch weniger auf das Frieden der Wildtiere achten.

Ich persönlich wäre bereit 10€ pro Monat abzudrücken, um den Würm-Trail benutzen zu dürfen. Und wäre auch bereit ehrenamtlich die Sturmschäden zu beseitigen. Ganzkörpertraining unter Gleichgesinnte.

Edit: anscheinend gehöre ich zu der "Elite", die bereit wäre, für das Vergnügen in Privatwäldern fahren zu dürfen eine angemessene Pauschale zu bezahlen. Wenn diese Möglichkeit gäbe.
 
Lapalien wie was ich mit meinem Eigentum machen darf und welche Einschränkungen ich diesbezüglich hinnehmen muss hat mit Rechtsstaat und Verfassung nichts zu tun. Klingt schlüssig.
Wenn ich mein Bike einfach so, ohne abzuschliessen, vor dem Haus hinstelle, dann ist es spätestens morgen weg. Würdest du mir in so einem Fall vorschlagen an Rechtsstaat und Verfassung zu appellieren, oder sagen, dass ich es einfach hinnehmen, und das Bike das nächste mal - sicherheitshalber - abschließen und versichern muss. Ob die Fahrrad-Versicherung bei einer solchen "grobe Fahrlässigkeit" bezahlt? Das möchte ich mal ja sehen. Alleine die Tatsache, das der Begriff "grobe Fahrlässigkeit" existiert, zeigt, dass manchmal der gesunde Menschenverstand gefragt ist.

Lange rede, kurzer Sinn: wenn du deinen privaten Wald umzäunst, dann wird da niemand Mountainbike fahren. Ebenso wird niemand aus deinem Küchentisch eine Rampe bauen oder in deinem eigenen Garten sein Fahrrad abwaschen. Weil das eine abgeschlossen, das andere umgezäunt ist.
 
Ich bin auch mal "illegal" gefahren. An Einheimischen und Förster vorbei. Es hat niemanden gejuckt, die haben alle freundlich zurückgegrüßt. Bis auf eine alte Dame in Österreich, die meinte "oh, junger Mann, sie haben sich bestimmt verfahren, wenn sie eine Karte dabei haben, dann zeige ich ihnen, wie sie auf den Fahrradweg zurückkommen". Da sie so nett war, bin ich auf den Fahrradweg zurück.

Und genau darum geht es. Bei den normalen Mitmenschen mit sinnlosen Verboten ein ungutes Gefühl hervorzurufen, obwohl sie nichts schlimmes tun. Welcome to Germany.

Die Gesellschaft bräuchte in dem Fall weder die Lobbyisten, noch die Verfassungsanwälte, sonder nur die Möglichkeit, das Fahrrecht in privaten Wäldern erkaufen zu können. Eventuell mit Unfallversicherung inklusive und mit geregelten Haftung. Mit dem Auto darf man auch nicht überall einfach so rumfahren, sondern muss Maut bezahlen, idR. direkt an dem Betreiber der Autobahn. Und wenn man das nicht tut, wird auch nicht mit Freiheitsstrafe gedroht, wie im verlinkten Artikel, sondern wird ein Zettel verpasst, und gut ist es. Für ein paar Kröten würden die Waldbesitzer auch weniger auf das Frieden der Wildtiere achten.

Ich persönlich wäre bereit 10€ pro Monat abzudrücken, um den Würm-Trail benutzen zu dürfen. Und wäre auch bereit ehrenamtlich die Sturmschäden zu beseitigen. Ganzkörpertraining unter Gleichgesinnte.

Edit: anscheinend gehöre ich zu der "Elite", die bereit wäre, für das Vergnügen in Privatwäldern fahren zu dürfen eine angemessene Pauschale zu bezahlen. Wenn diese Möglichkeit gäbe.
Versicherungsrechtlich ist in Deutschland bereits alles geregelt. Der Waldbesitzer haftet nicht für Schäden durch waldtypische Gefahren.

Ich wäre auch nicht bereit, Geld dafür zu bezahlen, den Wald nutzen zu dürfen.
Ich will auch zu keiner Minderheit/Elite gehören, die sich dann "Rechte herausnimmt".

Das Einzäunen von Waldgebieten ist m.W. nicht generell erlaubt, gerade weil es ein Betretungsrecht für alle gibt.

Das Betretungsrecht muss (inkl. Nutzung mit MTB) für alle unentgeltlich gelten.
Dieses Recht per Verfassung zu sichern (wie bspw. in Bayern) finde ich erstrebenswert.

Schlimm genug, dass dieses Recht in Bayern dennoch so heftig diskutiert und einzuschränken versucht wird.
 
Versicherungsrechtlich ist in Deutschland bereits alles geregelt. Der Waldbesitzer haftet nicht für Schäden durch waldtypische Gefahren.
Ich habe hier von einem Fall gelesen, wo der Fahrradfahrer die Absperrung des Waldweges bewusst ignoriert, sich auf dem Trail verletzt und den Waldbesitzer verklagt hat. Auch wenn der Waldbesitzer in so einem Fall gewinnt, hat trotzdem Stress und unnötigen Aufwand.
Ich wäre auch nicht bereit, Geld dafür zu bezahlen, den Wald nutzen zu dürfen.
Ich will auch zu keiner Minderheit/Elite gehören, die sich dann "Rechte herausnimmt".

Das Einzäunen von Waldgebieten ist m.W. nicht generell erlaubt, gerade weil es ein Betretungsrecht für alle gibt.
Das liest sich für mich folgendermassen:

Ich wäre auch nicht bereit, Geld dafür zu bezahlen, [eine Dienstleistung in Anspruch nehmen].Ich will auch zu keiner Minderheit/Elite gehören, die sich dann [Dienstleistungen erkauft]

[Die Einschränkung der öffentlichen Nutzung vom Privateigentum] ist m.W. nicht generell erlaubt, gerade weil [alles dem Volk gehört].

Ich wäre eher dafür, den Waldbesitzern eine wirtschaftlich funktionierende Win-Win Lösung anzubieten, anstatt eine sozialischtische Utopie aufzwingen/beibehalten zu wollen. Ich bin aber hinter dem eisernen Vorhang geboren, bin ein gebranntes Kind.
 
Ich habe hier von einem Fall gelesen, wo der Fahrradfahrer die Absperrung des Waldweges bewusst ignoriert, sich auf dem Trail verletzt und den Waldbesitzer verklagt hat. Auch wenn der Waldbesitzer in so einem Fall gewinnt, hat trotzdem Stress und unnötigen Aufwand.

Das liest sich für mich folgendermassen:

Ich wäre auch nicht bereit, Geld dafür zu bezahlen, [eine Dienstleistung in Anspruch nehmen].Ich will auch zu keiner Minderheit/Elite gehören, die sich dann [Dienstleistungen erkauft]

[Die Einschränkung der öffentlichen Nutzung vom Privateigentum] ist m.W. nicht generell erlaubt, gerade weil [alles dem Volk gehört].

Ich wäre eher dafür, den Waldbesitzern eine wirtschaftlich funktionierende Win-Win Lösung anzubieten, anstatt eine sozialischtische Utopie aufzwingen/beibehalten zu wollen. Ich bin aber hinter dem eisernen Vorhang geboren, bin ein gebranntes Kind.
Wenn jemand sich über berechtigte Abschrankungen hinweg setzt und dann zu Schaden kommt, braucht er sich nicht zu wundern, wenn er selber haftet. Solche Fälle, inkl. dem damit verbundenen Stress wird es immer geben.

Ansonsten nochmal:
Ich will und werde für die Waldnutzung nichts bezahlen. Ich habe per Gesetz das Recht in den Wald zu gehen. Dieses Recht muss gesichert für alle gelten.

Aktuelle Gesetzeslage (gilt für Privatwald wie für Staatswald):

Bundeswaldgesetz, Artikel 14.:

  1. Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
 
Das Thema "ich bin bereit für das MTB fahren im Wald einen Beitrag zu entrichten" wird oftmals schnell gebracht. Dann kommen aber die folgenden Fragen auf.
  • Bin ich auch bereit für einen Spaziergang im Wald zu bezahlen?
  • Bin ich bereit für das fahren auf Forstwegen mit dem Rad zu bezahlen?
  • Bin ich bereit für einen Premiumwanderweg, einen Trimm-Dich Pfad, eine Sitzbank zu bezahlen? usw.
Die nächste Frage wäre. Was ist ein angemessener Preis für einen Waldbesuch? Was für eine MTB-Tour? Wer legt den Preis fest?

Was kann sich ein einzelner Biker leisten? Was kann sich eine Familie leisten? Für welche Bevölkerungsgruppe soll das Mountainbiken noch leistbar bleiben?

Das Trailcenter Rabenberg verlangt z.B. 12,- Tag für die Nutzung der Trails. Ist das die Zukunft?
https://www.trailcenter-rabenberg.de/

Es gibt für Waldbesitzer Fördergelder der öffentlichen Hand (also von uns Steuerzahlern) von der EU, vom Bund und von den Ländern. Diese sind als der Ausgleich zu sehen, für die Duldungspflicht des Betretens und naturschutzrechtliche Auflagen. Wir bezahlen also über Transferzahlungen bereits für die Möglichkeit den Wald zu nutzen.
Ob die öffentliche Honorierung angemessen ist, das ist ein Teil der Gespräche beim BWaldG. Die Frage ist hier, wie so ein gerechter Ausgleich hergestellt werden kann. Siehe z.B. diese Publikation des Thünen Institutes. Das ist ein Institut, dass für das Bundesministerium Konzepte erarbeitet.
https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn063627.pdf
 
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Ich persönlich wäre bereit 10€ pro Monat abzudrücken, um den Würm-Trail benutzen zu dürfen. Und wäre auch bereit ehrenamtlich die Sturmschäden zu beseitigen. Ganzkörpertraining unter Gleichgesinnte.
Bezüglich Würmtaltrails:
Hallo Zusammen,

wie zuvor bereits mehrfach erwähnt sind wir als DIMB e.V. mit der IG Fünf Seen Land am Thema dran!
Wer gerne auf dem Laufenden gehalten werden möchte sollte sich kurz bei mir melden - ich nehme euch dann gerne in den Mailverteiler auf (die meisten sind eh schon dabei!). Daneben möchten wir auch eine Art regelmäßigen "Stammtisch" (Digital über TEAMS ?) gründen, wo wir uns noch besser austauschen können.

Grüße

Ralf
Wenn es gut läuft, würde sich die DIMB neben Deinem Einsatz auch über Deine Spende freuen ;-)
 
Die von Sonja Schreiter dargestellte Ansicht, sportliche Betätigung würde nicht als Erholung gelten, finde ich sehr „schräg“.

Ich kann da nur auf die Begriffsbestimmung für „Erholung“ im BNatSchG verweisen:
BNatSchG - § 7 Begriffsbestimmungen
(1) Für dieses Gesetz gelten folgende Begriffsbestimmungen:

3. Erholung
natur- und landschaftsverträglich ausgestaltetes Natur- und Freizeiterleben einschließlich natur- und landschaftsverträglicher sportlicher Betätigung in der freien Landschaft, soweit dadurch die sonstigen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden;

Damit klar ist, warum die Begriffsbestimmung des BNatSchG auch für das BWaldG gilt.
BNatSchG - Kapitel 7 - Erholung in Natur und Landschaft
§ 59 Betreten der freien Landschaft
(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
(2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht.
(Anmerkung: im BWaldGes gibt es keine Begriffsbestimmung von „Erholung“, weil diese bereits im BNatSchG erfolgt ist)


P.S.
Was mich in dem Video stört, ist das die Vertreter der DIMB ständig von „der MTB Community“ reden.
Die gibt es genauso wenig wie „die Autofahrer Community“ oder „die Motorradfahrer Community“.
 
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Ich kann da nur auf die Begriffsbestimmung für „Erholung“ im BNatSchG verweisen:

einschließlich natur- und landschaftsverträglicher sportlicher Betätigung
Was hier vom Beirat des BfN noch mit Empfehlungen konkretisiert wird.
https://www.bfn.de/definitionen-und-recht

Was dann auf der Seite Natursportinfo nochmals von der DSHS Köln bestätigt wird.
https://www.natursport.info/natursportarten/zu-land/mountainbiking/#collapse-12727

Trotzdem begegnet uns die Argumentation, das Mountainbiken wäre nicht von diesen Definitionen gedeckt und deshalb eine Sondernutzung, in letzter Zeit relativ häufig.
 
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