Wiener Tierschutzverein: Jagd - VfGH knallt Rechte von Waldeigentümern ab
VfGH spricht Eigentümern Recht auf Entscheidung über Bejagung ihres Grundstücks ab. WTV-Präsidentin Petrovic: „Wie viele Richterinnen und Richter im VfGH sind Jägerinnen oder Jäger?“
Vösendorf (OTS) - Darf ein Grundstückseigentümer selbst entscheiden, ob in seinem Wald gejagt werden darf? Ja, sollte man meinen. Doch nicht so in Österreich, wie nun auch ein aktuelles Zwischenurteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) untermauert. Anlassfall war die Antragsstellung eines Kärntners, der aus ethischen Gründen seine Grundstücke für jagdfrei erklären lassen wollte. Dieser Fall steht allerdings stellvertretend für mehrere Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer in ganz Österreich, die sich die Zwangsbejagung auf ihrem Grund und Boden nicht mehr gefallen lassen wollen. Im Rahmen einer Bürgerinitiative gegen die Zwangsbejagung (
http://www.zwangsbejagung-ade.at) setzen immer mehr Liegenschaftseigentümer rechtliche Schritte gegen die Nutzung ihrer Grundstücke für die Jagd und das Töten von Tieren. „Immer mehr Menschen lehnen dies aus ethischen Gründen ab oder fürchten schlicht und einfach die gefährliche Ballerei, die auch immer wieder Menschenleben kostet, in ihrer Nähe“, sagt
Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins.
„Natürliche Jäger“ haben in Ö keine Chance
Da bereits in zwei Instanzen gegen den Antrag des Kärntners entschieden wurde, wurde nun in letzter Instanz der VfGH bemüht -ebenfalls mit für die Waldbesitzerinnen und -besitzer sowie den Tierschutz negativem Ausgang. „Diese Entscheidung ist wieder einmal ein Schlag ins Gesicht für die Tierschutzbewegung in Österreich. Der WTV fordert die Offenlegung darüber, wie viele der Richterinnen und Richter im Verfassungsgerichtshof Jägerinnen oder Jäger sind“, so WTV-Präsidentin
Madeleine Petrovic. Es sei erstaunlich, wie der VfGH hier agiere und es offenbar im Vorfeld nicht für nötig hielt, in der Sache genauer zu recherchieren. Den Argumenten für die Jagd stünden nicht nur gewichtige Argumente der Kritikerinnen gegenüber, sondern auch praktische Erfahrungen aus Regionen weltweit, welche die Jagd gänzlich verboten haben, so die Präsidentin weiter. In diesen Regionen spielte sich das ökologische Gleichgewicht, welches von Jagdbefürwortern ja immer wieder fälschlicherweise gerne als Argument pro Jagd herangezogen wird, durch die Zuwanderung von natürlichen Jägern wie Wolf, Luchs und Bär von selbst ein. „Dass redliche Bürger, die lediglich ihr Recht einfordern und auf die Natur achten wollen, jetzt in „Jubelaussendungen“ von Landesjagdverbänden auch noch verächtlich als militante Tierschützer bezeichnet werden, setzt dem Ganzen noch Krone auf“, so Petrovic.
Österreich - Land der Zwangsjagd
Was viele Menschen zudem nicht wissen: In Österreich ist man als privater Grundstückseigentümer quasi automatisch Zwangsmitglied in der jeweiligen Jagdgenossenschaft. Weiter negiert der VfGH mit seinem Beschluss bereits vorhandene Rechtsprechung auf höchstgerichtlicher europäischer Ebene. Denn für Länder wie Luxemburg, Frankreich und Deutschland wurde vom EMGR (dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte), sprich in allerhöchster Instanz, entschieden, dass es gegen das Grundrecht auf Eigentumsfreiheit verstößt, wenn ein Grundbesitzer nicht selbst entscheiden kann, ob er die Jagd auf eigenem Grund und Boden duldet oder nicht.
„Noch erstaunlicher ist die Begründung des VfGH, dass eine Umzäunung des eigenen Waldes für Waldbesitzerinnen und –besitzer zumutbar ist. In vielen Fällen ist das weder möglich, noch wirtschaftlich tragbar und entspricht nicht den klaren Intentionen des Forstrechts: Denn der Wald soll der Allgemeinheit dienen, den Menschen zur Erholung, den Tieren als Lebensraum und er darf nur in eng definierten Ausnahmefällen eingezäunt werden. Und diese Ausnahmen sind eher problematisch“, so Petrovic.
Und die Präsidentin fügt abschließend hinzu: „Traurig, dass Österreich in einem weiteren Punkt den Zug der modernen Zeit in Europa verpasst: Warum das ansonsten gut geschützte Eigentum gerade zum Töten von Wildtieren verletzt werden darf, verstehen vor allem junge Menschen gar nicht mehr. Mit dieser derartigen Judikatur -gefährlich wie eine Gewehrkugel - wird ein modernes Verständnis von ökologischer Waldpflege und Wildhege abgeknallt“.
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Mag. (FH) Oliver Bayer
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