Wegenutzung im Siebengebirge

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So habe jetzt auch meinen Leserbrief abgeschickt.
Was sollen wir jetzt tun?
Wenn jemand noch den Artikel im GA über die Studie MTB im Siebngebirge braucht, kann ich diesen auf Anfrage zumailen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme mit diesem Brief Stellung zu dem Artikel „Bad Honnefer müssen sich nicht aufregen“ vom 20.01.2004.

Ich suche das Siebengebirge schon seit mehreren Jahren, sowohl mit dem „Mountainbike“, als auch zu Fuß zur Erholung auf.

Um so mehr bin ich über den Inhalt, als auch die Form, des Artikels schockiert. In einem attraktivem Naturschutzgebiet, wie im Siebengebirge, muss es zwangsläufig zu einem Kompromiss zwischen verschiedenen Nutungsgruppen (Wanderer, Radfahrer, etc.) kommen, damit gegenseitige „Gefährdungen“ auf ein nicht auszuschließendes Minimum reduziert werden. Dazu ist das Verbieten von Radfahren auf Wegen, schmaler als 2,5m, der falsche Weg. Schlimmer, er verschlechtert noch die jetzige Situation! Gerade die breiten Wege sind stark von Wanderern frequentiert. Auf dem Rad ist man dort automatisch schneller unterwegs, da die Wege gut befestigt sind. Diese Geschwindigkeitsdifferenz wird von Fußgängern als unangenehm wahrgenommen; birgt ein hohes Unfallrisiko. Die schmaleren Wege werden bei weitem nicht so stark von ganzen Gruppen Wanderern besucht und Radfahrer müssen zum passieren absteigen oder Schritttempo fahren. Diese sichere Ausweichmöglichkeit soll nun vom Gesetz aus verboten werden? Und als Grund wird der Naturschutz vorgeschoben! Obwohl es mehrere Studien gibt die darauf hinweisen, dass Bodenerosion sowohl von Fußgängern als auch von Radfahren ausgelöst werden kann. Im speziellen, hat dieses der General-Anzeiger selbst in der Ausgabe 24.06.2003 publiziert! Hierbei handelt es sich sogar um eine Studie der Uni Köln, die sich speziell auf die Situation im Siebengebirge bezieht! Ein Mitglied des Vorstandes Verschönerungsverein Siebengebirge hält das Resultat sogar für repräsentativ. Und nun stellt Ihre Redaktion mit dem effekthascherischen Foto eines springenden Mountainbikers die Radfahrer als „Naturfreveler“ dar! In Anbetracht der kritischen Situation halte ich dieses nicht für neutrale Berichterstattung. In Hoffnung auf eine für alle beteiligten zufrieden stellende Klärung des Sachverhalts.



Ihr Jochen Klingbeil
 
@Enrgy

Enrgy schrieb:
Bei meinen letzten Touren dort hab ich viele Hubschrauber rumfliegen sehen

bei den Drehflügelfluggeräten *im Volksmund heißen die Dinger Hubschrauber* handelt es sich um Eigentum des Bundesgrenzschutzes, der seine Fliegerstaffel unweit des Siebengebirges, nämlich in St. Augustin-Hangelar, stationiert hat.
Die Fliegerstaffeln des Landes NW sind in Düsseldorf und Dortmund stationiert und werden nur auf Anforderung der örtlich zuständigen Polizeibehörde ( für das Siebengebirge der PP Bonn ) eingesetzt. *Budgetierung muß eingehalten werden*

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, daß eine solche Anforderung nicht damit verbunden ist, daß sich unverzüglich eine Maschine in Bewegung setzt * die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam*

Die Maschinen des BGS können von der Polizei des Landes NW für solche Sachen glücklicherweise nicht eingesetzt werden :D

Hoffentlich habe ich jetzt nicht zuviel verraten :eek:
 
Liebe Siebengebirgler,

Standort bedingt bin ich ja nur im Linksrheinischen unterwegs, verfolge aber trotzdem mit Interesse den Zwist zwischen Euch auf der einen und Schneewittchen und den sieben Zwergen auf der Wanderschaft andererseits. Wir haben bei uns auch ein zum Biken halbwegs akzeptables Terrain, den Kottenforst. Eine Verwendung hierfür am Sonntag sollte man aber ob des zu erwartenden Füllungsgrades mit in Vierer- und Fünferreihen dahermarschierenden Rauchervereinen meiden. Wobei nicht nur die das Problem sind: am Sonntag Morgen zeigen auch Herrscharen von Lauftreffs, dass ihnen der Wald alleine gehört und man vor allem auch Joggen kann, ohne nach vorne zu schauen. Der Sonntag also gehört stets der Straße...wahrscheinlich auch kein Supertrost für Euch. Aber schauen wir mal von der Straße auf die (leider allzuoft!!!) parallel verlaufenden Radwege, wo sich Rennradler, Kinderwagen und Hundeführer den ein Meter breiten Holperpfad (eine echte Alternative zum Singletrail?) friedlich dreiteilen sollen. Wenn die 2,50m-Regel nicht im Straßenverkehr gilt, warum dann auf anderen Verkehrsflächen??? Und bestimmt sind es die gleichen Vollidioten, die laut hupend an uns vorbeifahren, sollten wir mal nicht den Radweg benutzen.

Gruß
Ploughman
Airhaenz schrieb:
So habe jetzt auch meinen Leserbrief abgeschickt.
Was sollen wir jetzt tun?
Wenn jemand noch den Artikel im GA über die Studie MTB im Siebngebirge braucht, kann ich diesen auf Anfrage zumailen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme mit diesem Brief Stellung zu dem Artikel „Bad Honnefer müssen sich nicht aufregen“ vom 20.01.2004.

Ich suche das Siebengebirge schon seit mehreren Jahren, sowohl mit dem „Mountainbike“, als auch zu Fuß zur Erholung auf.

Um so mehr bin ich über den Inhalt, als auch die Form, des Artikels schockiert. In einem attraktivem Naturschutzgebiet, wie im Siebengebirge, muss es zwangsläufig zu einem Kompromiss zwischen verschiedenen Nutungsgruppen (Wanderer, Radfahrer, etc.) kommen, damit gegenseitige „Gefährdungen“ auf ein nicht auszuschließendes Minimum reduziert werden. Dazu ist das Verbieten von Radfahren auf Wegen, schmaler als 2,5m, der falsche Weg. Schlimmer, er verschlechtert noch die jetzige Situation! Gerade die breiten Wege sind stark von Wanderern frequentiert. Auf dem Rad ist man dort automatisch schneller unterwegs, da die Wege gut befestigt sind. Diese Geschwindigkeitsdifferenz wird von Fußgängern als unangenehm wahrgenommen; birgt ein hohes Unfallrisiko. Die schmaleren Wege werden bei weitem nicht so stark von ganzen Gruppen Wanderern besucht und Radfahrer müssen zum passieren absteigen oder Schritttempo fahren. Diese sichere Ausweichmöglichkeit soll nun vom Gesetz aus verboten werden? Und als Grund wird der Naturschutz vorgeschoben! Obwohl es mehrere Studien gibt die darauf hinweisen, dass Bodenerosion sowohl von Fußgängern als auch von Radfahren ausgelöst werden kann. Im speziellen, hat dieses der General-Anzeiger selbst in der Ausgabe 24.06.2003 publiziert! Hierbei handelt es sich sogar um eine Studie der Uni Köln, die sich speziell auf die Situation im Siebengebirge bezieht! Ein Mitglied des Vorstandes Verschönerungsverein Siebengebirge hält das Resultat sogar für repräsentativ. Und nun stellt Ihre Redaktion mit dem effekthascherischen Foto eines springenden Mountainbikers die Radfahrer als „Naturfreveler“ dar! In Anbetracht der kritischen Situation halte ich dieses nicht für neutrale Berichterstattung. In Hoffnung auf eine für alle beteiligten zufrieden stellende Klärung des Sachverhalts.



Ihr Jochen Klingbeil
 
Airhaenz schrieb:
So habe jetzt auch meinen Leserbrief abgeschickt.
Was sollen wir jetzt tun?
Wenn jemand noch den Artikel im GA über die Studie MTB im Siebngebirge braucht, kann ich diesen auf Anfrage zumailen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme mit diesem Brief Stellung zu dem Artikel „Bad Honnefer müssen sich nicht aufregen“ vom 20.01.2004.

Ich suche das Siebengebirge schon seit mehreren Jahren, sowohl mit dem „Mountainbike“, als auch zu Fuß zur Erholung auf.

Um so mehr bin ich über den Inhalt, als auch die Form, des Artikels schockiert. In einem attraktivem Naturschutzgebiet, wie im Siebengebirge, muss es zwangsläufig zu einem Kompromiss zwischen verschiedenen Nutungsgruppen (Wanderer, Radfahrer, etc.) kommen, damit gegenseitige „Gefährdungen“ auf ein nicht auszuschließendes Minimum reduziert werden. Dazu ist das Verbieten von Radfahren auf Wegen, schmaler als 2,5m, der falsche Weg. Schlimmer, er verschlechtert noch die jetzige Situation! Gerade die breiten Wege sind stark von Wanderern frequentiert. Auf dem Rad ist man dort automatisch schneller unterwegs, da die Wege gut befestigt sind. Diese Geschwindigkeitsdifferenz wird von Fußgängern als unangenehm wahrgenommen; birgt ein hohes Unfallrisiko. Die schmaleren Wege werden bei weitem nicht so stark von ganzen Gruppen Wanderern besucht und Radfahrer müssen zum passieren absteigen oder Schritttempo fahren. Diese sichere Ausweichmöglichkeit soll nun vom Gesetz aus verboten werden? Und als Grund wird der Naturschutz vorgeschoben! Obwohl es mehrere Studien gibt die darauf hinweisen, dass Bodenerosion sowohl von Fußgängern als auch von Radfahren ausgelöst werden kann. Im speziellen, hat dieses der General-Anzeiger selbst in der Ausgabe 24.06.2003 publiziert! Hierbei handelt es sich sogar um eine Studie der Uni Köln, die sich speziell auf die Situation im Siebengebirge bezieht! Ein Mitglied des Vorstandes Verschönerungsverein Siebengebirge hält das Resultat sogar für repräsentativ. Und nun stellt Ihre Redaktion mit dem effekthascherischen Foto eines springenden Mountainbikers die Radfahrer als „Naturfreveler“ dar! In Anbetracht der kritischen Situation halte ich dieses nicht für neutrale Berichterstattung. In Hoffnung auf eine für alle beteiligten zufrieden stellende Klärung des Sachverhalts.



Ihr Jochen Klingbeil


Der Autor des Artikels ist übrigens engagierter und begeisterter Läufer u. a. im Siebengebirge sowie Mitglied eines LT. Ob dies mit der Objektivität des Artikels in Zusammenhang steht ?
 
Gratulation zum geänderten Entwurf der SchutzVO. Tilman, das kann nur auf deinem Mist gewachsen sein :D :daumen:
Besonders positiv finde ich, das sich die vorgeschlagenen Änderungen nicht nur auf den "MTB-Abschnitt" bezieht, sondern ein Optimierung des gesamten Dukuments stattgefunden hat.

Und wenn ihr die Fotos vom Text trennt, kann man das auch anständig zippen und als Anhang hier im Forum platzieren ;)

Betr: MTB-Polizei im 7gb
Vanillefresser, wäre doch ein Job für dich! ;) Ich habe mich schon oft gefragt, warum bspw. bei Suchaktionen nach Vermissten, nicht gezielt MTB-Gruppen/Vereine mit einbezogen werden. Wir (MTB'ler) sind oft in abgelegenen Waldgebieten unterwegs und können einen größeren Raum abdecken als kleine Suchtrupps. Speziell im Fall der vermissten Person im Venn vor ca.einer Woche hätte ich diese Möglichkeit für angebracht gehalten.

Betr: Antrag auf eine Schutzverordnung
Was muß man tun, bzw. was muß man sein, um solch einen Antrag zu stellen? Könnte (theoretisch ;) ) ein Radsportverein beantragen, das Gehen auf Wegen über 2,5m-Breite zu unterbinden? Gründe gäbe es ja genug! Sagen wir mal, die Öffentlichkeit bekommt davon nichts mit und die Einspruchsfrist läuft ab, wird das dann rechtskräftig?
Bitte nicht allzu ernst nehmen, ist nur rethorisch gefragt !
 
XCRacer schrieb:
Gratulation zum geänderten Entwurf der SchutzVO. Tilman, das kann nur auf deinem Mist gewachsen sein :D :daumen:
Besonders positiv finde ich, das sich die vorgeschlagenen Änderungen nicht nur auf den "MTB-Abschnitt" bezieht, sondern ein Optimierung des gesamten Dokuments stattgefunden hat.

Hab´ ich irgend was nicht gespannt, oder hat Tilman den Entwurf hier noch nicht gepostet?

Bitte Info?

Möchte ich auch gerne lesen.

cu
Horst
 
XCRacer schrieb:
Betr: MTB-Polizei im 7gb
Vanillefresser, wäre doch ein Job für dich!

@XCRacer,

wär mal einen Vorschlag bei der Bezirksregierung in Köln wert, ich bau da voll auf Deine Ideen! :D Vielleicht darf ich mir dann auch ein neues Bike aussuchen! ;)

Die Idee, MTB-Gruppen oder ähnliche Institutionen in eine evtl. Vermißtensuche mit einzubinden, wird meines Erachtens nach an der Sturheit und Starrköpfigkeit der Behörden scheitern.
Lieber 3-4 Hundertschaften ortsfremde Grünröckchen in unbekanntes Gebiet karren :confused:
 
Nabend,
prima zu erfahren, dass das morgige Treffen eine recht grosse Resonanz gefunden hat.
Bei der momentanen Situation ist das ja leider auch dringend notwendig.

Neben der Diskussion über den Verordnungsentwurf und den Strategien gegen gewisse dort aufgeführte Formulierungen bei den Behörden Bedenken anzumelden, sollte das Treffen auch dazu genutzt werden, ein Netzwerk engagierter biker des Siebengebirges ins Leben zu rufen.

Wie schon bei den 3m-Schilder des VVS und grade jetzt zeigt sich, dass es dringend notwendig ist mit einheitlicher, möglichst starker Stimme auf Probleme reagieren zu können aber auch den Dialog mit Behörden und Institutionen zu suchen.

Bis morgen um 14 Uhr im Löwenburger Hof. Eine wegbeschreibung findet Ihr hier.
Gruss
Hein
 
hallo,
ich beobachte diesen thread seit dem anfang. da ich aus einer entfernten gegend komme (niedersachsen), habe ich mich bisher noch nicht zu diesem thema, welches ja mehr oder weniger auf das 7G spezifiziert ist, geäussert.
natürlich unterstütze ich eure vorgehensweise und hoffe auf ein positives ergebnis.
zu meinem anliegen:
ich betreibe das mountainbiking eigentlich nach dem motto:
was der gesetzgeber nicht weiss, macht ihn nicht heiss!

will damit sagen, das es mich ehrlich gesagt nicht interessiert wo ich zu fahren habe, und wo nicht. wenn mir wanderer begegnen, verhalte ich mich defensiv und wechsle auch mal gerne ein wörtchen mit ihnen. bisher gab es auch noch nie probleme!
die frage die sich mir stellt ist aber eher versicherungstechnischer natur. inwiefern besteht versicherungsschutz (unfallversicherung, haftpflichtversicherung) bei einem unfall, etc., auf verbotenen wegen?
die frage stellt sich mir mal gerade...

soll aber nicht weiter vom thema ablenken!

greetz,
FunRun
 
FunRun schrieb:
...die frage die sich mir stellt ist aber eher versicherungstechnischer natur. inwiefern besteht versicherungsschutz (unfallversicherung, haftpflichtversicherung) bei einem unfall, etc., auf verbotenen wegen?

Ich denke mal, hier ist genau das Problem. Du radelst auf einen für dich nicht zugelassenen Weg. Du kolidierst mit einem Fußgänger. Kommt deine Haftpflicht für den Fremdschaden auf? Kommt deine Krankenkasse für deine Behandlungskosten auf?

Ich hoffe, das das heutige Treffen für uns positiv ausgeht.
 
XCRacer schrieb:
Ich denke mal, hier ist genau das Problem. Du radelst auf einen für dich nicht zugelassenen Weg. Du kolidierst mit einem Fußgänger. Kommt deine Haftpflicht für den Fremdschaden auf? Kommt deine Krankenkasse für deine Behandlungskosten auf?

Ich hoffe, das das heutige Treffen für uns positiv ausgeht.


man (ich) weiss es nicht. denn eigentlich ist es das fahren auf verbotenen wegen doch nur eine ordnungswidrigkeit und dies erfüllt meines wissens nach noch nicht den bestand einer grob fahrlässigen haltung auf die sich die versicherer berufen können, oder???
ich habe soeben per email meine bezirksregierung kontaktiert und mal nachgefragt wie die es sehen. bin gespannt was die anworten...

greetz,
FunRun

edit:
habe da mal einen antrag der grünen von 2001 online gestellt der vorsieht ein mountainbike wegenetz einzurichten.
klick
ich denke dieser thread ist mittlerweile für das gesamte bundesgebiet interessant und ich hoffe das eure bemühungen im 7G einen präzedenzfall schaffen :daumen:

go on,
FunRun
 
Heimwerker King schrieb:
Hi Fun Run, haben die Grünen irgendwie reagiert?

Gruß

Heimwerker

hallo heimwerker,
habe gerade mal bei den grünen nachgefragt:

sehr geehrte damen und herren,
auf einer internet seite,

http://www.ig-klettern-niedersachsen.de/020225-info-paket.pdf

haben sie einen antrag, datum 07.11.2001, eingebracht, der sich mit dem thema mountainbiking beschäftigt. in folge einer diskussion zum wegenutzungsrecht durch mountanbiker in einem internetforum, möchte ich gerne wissen welche stellung die damalige landesregierung bezog und welche möglichkeiten sie weiterhin sehen diesen breitensport zu fördern.
ich freue mich über eine antwort und verbleibe mit den besten grüssen,

(name)

FunRun
 
Heute ein Schreiben des "General-Anzeiger" in der Post:

...leider können wir ihre Zuschrift nicht veröffentlichen ...nicht wegen des Inhaltes ...sondern nur, weil wir aus der Vielzahl von Leserbriefen ...nur eine Auswahl berücksichtigen können.

Dennoch dienen auch die nicht veröffentlichten Briefe als Anregung für Konferenzen, Gerspräche und Recherchen in der Redaktion.

mfg ...


Wie war das Treffen im Lowenburger Hof?
Gibt es schon erste Stimmen?
 
Hallo,

einige Stunden vor dem Treffen hatten Tilman und ich versucht, unter Beachtung der Vorschriften des Verordnungsentwurf das Siebengebirge zu erradeln.
Ausgestattet mit Messinstrumenten und Werkzeug zur Bestimmung der Wegbeschaffenheit versuchten wir nur die Wege zu nutzten, die auch in Zukunft legal befahrbar sind.
Es wird hier keinen wundern, dass es schlichtweg unmöglich war die vegetaionsfreie Breite noch die Beschaffenheit der Wege zweifelsfrei zu bestimmen. Bei diesen Versuchen den "rechten" Weg zu finden, mussten wir natürlich auch schon mal unsere bikes zur Seite legen. Da aber lt.§5Abs.2Nr.13 keine Fahrzeuge o. Geräte ausserhalb gekennzeichneter Parkplätze abgestellt werden darf, hätten wir also eine Ordnungswidrigkeit begangen :rolleyes:

Zum Treffen fanden sich 9 biker u. bikerinnen im Löwenburger Hof ein.
Tilman stellte den Verordnungsentwurf und die sinnvollen möglichen Eingaben bei der Behörde hierzu vor.
Es wurden festgestellt, dass die dringendste Massnahme Einsprüche gegen bestimmte Abschnitte des Verordnungstext darstellen. Hierzu sollte sich jeder bikenutzer des Siebengebirges aufgerufen fühlen.
Tilman wird hierzu in Kürze seine neusten Ausarbeitungen zu diesem Verordnungstext hier online stellen.

Es wurde auch festgestellt das die biker des Siebengebirges gewisse Strukturen aufbauen müssen, um nicht nur in diesem Fall mit einheitlicher und möglichst starker Stimme auftreten zu können. Die Beteiligten des Treffens bilden hier eine Art Keimzelle. Probleme und Anregungen werden in einem Mailverteiler bearbeitet.
Diejenigen, die aus irgendwelchen Gründen nicht bei diesem Treffen dabeiseinkonnten, sich aber hier mitengagieren möchten, geben mir bitte einen kurzen Hinweis [email protected]

Neben der Ablehnung der uns biker betreffenden Formulierungen, wurde natürlich auch überlegt, welche Angebote bzw. Vorschläge seitens der einheimischen biker gemacht werden können, um ein sozial- u. umweltverträgliches biken auch in Zukunft im 7gb zu gewährleisten. Ein bloses Ablehnen aller Einschränkungen ohne eigene Ideen o. Vorschläge einzubringen wird nicht zielführend sein.
Unter anderem machte die Idee die Runde in eine Siebengebirgskarte solche Wege einzutragen, auf denen aus Sicht der locals ein sozial- u. umweltverträgliches biken eben nicht mehr möglich ist. Hiebei sind auch gerne Hilfestellungen von Behörden u. Institutionen willkommen, die dann aber auch mögliche Wegesperrungen zu begründen haben. Denn eine pauschale Wegesperrung wird keine Akzeptanz finden.

Es wurde auch überlegt, ob eine Mitgliedschaft im VVS anzustreben sei. Wäre sicherlich eine interessante Sache, wenn auf einer VVS-Versammlung plötzlich zehn o. mehr Leute bikefreundliche Positionen vertreten würden.
 

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Hein schrieb:
Unter anderem machte die Idee die Runde in eine Siebengebirgskarte solche Wege einzutragen, auf denen aus Sicht der locals ein sozial- u. umweltverträgliches biken eben nicht mehr möglich ist. Hiebei sind auch gerne Hilfestellungen von Behörden u. Institutionen willkommen, die dann aber auch mögliche Wegesperrungen zu begründen haben. Denn eine pauschale Wegesperrung wird keine Akzeptanz finden.

Hierbei haben wir vor, mit Empfehlungsgrundsatz zu arbeiten. Im Taunus kommen wir auch ohne 2,xx-Meter-Regeln und ausdrückliche Verbote aus.

Im übrigen waren die Erkundungen z.T. urkomisch. Auch haben wir als eigentliche Gefahr (weil selber fast Opfer) durchaus rasante Schlittenfahrer auf breiten Wegen ausgemacht. Wenn man da weiterdenkt.....
 
Warum, warum nur...

...haben in diesem Land die Spass- und Spielverderber immer die stärkste Lobby?

Ich glaube wirklich, das Problem ist nicht Geschwindigkeit oder Gefahr sondern das penetrante Grinsen im Gesicht der Waldradfahrer.

Ein besonderer Gruss an den spurtreuen "Fussgänger" letzten Sonntag an der Tomburg (Weg ist breit genug, geholfen hats nix). War mein erstes Erlebnis dieser Art :streit:
 
Hallo Leute !

Leider konnte ich nicht dabei sein wegen der MTB-Guide-Ausbildung. Hätte die Mitstreiter gerne mal alle kennen gelernt !

Ihr scheint ja gut vorangekommen zu sein ! Und Tilman's Stellungnahmeentwurf ist sehr gut.

Eine offizielle DIMB-Stellungnahme wird ebenfalls in Kürze abgegeben. Diese werden wir hier auch posten.

Zur Frage der Straf-/Haftungsverschärfung bei Befahren eines Singletrails:
Grundsätzlich ist es so, dass ein Gericht den konkreten Zusammenhang zwischen der den Schaden verursachenden Handlung und dem tatsächlichen Schadenseintritt untersuchen wird (Kausalität). Und da wird in der Regel auf unangepasste Geschwindigkeit o.ä. abzustellen sein. Aber zusätzlich kommen bei der Klärung der Schuldfrage auch Abwägungen wie z.B. hinsichtlich dem Befahren "verbotener WEge" in Betracht.

Strafrechtliche Bedeutung:
Wird ein Dritter geschädigt, kann der Biker z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden. Dabei kann das Befahren eines "verbotenen Weges" strafverschärfend ins Gewicht fallen, da dies durchaus als Hinweis auf eine größere Schuld des Verursachers gewertet werden kann.

Schadensersatzpflicht:
Was sich für Biker viel schlimmer auswirken kann, sind die Schadensersatzansprüchen von einem etwaigen Unfallgegner.
Auch hier wird erst einmal der Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolgseintritt zu prüfen sein. Und die ursache im reinen Befahren eines schmalen Weges zu finden, ist nicht einfach.
Allerdings ist auch ein Urteil des OLG Nürnberg aus dem Jahr 1998 bekannt, in dem bei einem Unfall mit einer Reiterin wegen Missachtung des (sehr häufigen) "Schildes Zeichen 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art" für Recht erkannt wurde, dass die Schilder genau zur Vermeidung von solchen Unfällen mit Bikern aufgestellt wurden. Letztendlich wurde damit der Bogen geschlagen zur Verletzung eines Schutzgesetzes und der Biker wurde zu 35000 DM Schmerzensgeld verurteilt. Die Begründung des Urteils wird von einigen persönlich bekannten Juristen erheblich in Zweifel gezogen. Aber das haftungsrecht ist Einzelfallrecht und damit Richterrecht. D.h. der Richter kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu stark unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Zur Kostendeckung durch Versicherungen:
Die Versicherungen (sowohl die Kranken- als auch die Haftpflichtversicherung) haften für Heilkosten, Verdienstausfälle etc. des Unfallgegners gerade bei fahrlässigem Verschulden. Die Haftung endet in der haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung bei Feststellung einer vorsätzlichen Tat. Dafür muss der Schuldige den Erfolgseintritt aber auch gewollt oder mindestens "billigend in Kauf genommen" haben.

Wenn weiteres Interesse an derartigen Fragen besteht, sollte aber ein neuer Thread im Open Trails Forum aufgemacht werden, da hier nur Randgebiet.
 
Moin Leutchen,


da bin ich beim Frühstück fast rückwärts vom Stuhl gekippt :D
Im heutigen General-Anzeiger sind doch glatt - 4 - Leserbriefe ( Tilman , redrace , vanillefresser und ein mir namentlich nicht bekannter Schreiber ) zur Thematik " neue VO Siebengebirge " über fast eine ganze Seite veröffentlicht worden. :eek:
Leider hat man auch hier wieder dieses provokative Foto des " springenden Mountainbikers " abgedruckt :mad:
 
vanillefresser schrieb:
...zur Thematik " neue VO Siebengebirge " über fast eine ganze Seite veröffentlicht worden. :eek:

Wäre das zuviel verlangt, die Seite in bester Qualität einzuscannen? Ich schicke das dann durch die Texterkennungssoftware und mache das jedem zugänglich. Schickst du [email protected] !

Eventuell auch Fax. Nur dann wird's nichts mit der Texterkennung (Fax: 0 24 03 97 95 89 )
 
Präsi schrieb:
... Ihr scheint ja gut vorangekommen zu sein ! Und Tilman's Stellungnahmeentwurf ist sehr gut ...

Hallo Präsi, Hallo Mitstreiter,

nachdem ich bereits beim letzten Post zu Tilmans Stellungnahmeentwurf gefragt wo der sei, bekam ich keine Antwort. Da Präsi den jetzt erneut zitiert also nochmal die Frage: WO KANN ICH DEN ENTWURF VON TILMAN LESEN. Würde mich nämlich auch interessieren da ich am Samstag mit dabei war.

Danke
Euer Mitstreiter

Horst
 
Heimwerker King schrieb:
Hallo Präsi, Hallo Mitstreiter,

nachdem ich bereits beim letzten Post zu Tilmans Stellungnahmeentwurf gefragt wo der sei, bekam ich keine Antwort. Da Präsi den jetzt erneut zitiert also nochmal die Frage: WO KANN ICH DEN ENTWURF VON TILMAN LESEN. Würde mich nämlich auch interessieren da ich am Samstag mit dabei war.

Danke
Euer Mitstreiter

Horst alias Heimwerker

Schick mir deine e-mail-Adresse, dann bekommst du den Entwurf! [email protected]
 
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