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dubbel
Guest
das ist der beamte in mir.
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(Auszug aus dem bayer. Waldgesetz):
(1) 1[â¦] Erwachsen durch bestimmte forstliche WirtschaftsmaÃnahmen im Sinn des Art. 14 Abs. 2 Satz 3 Erlösminderungen oder zusätzliche Aufwendungen, die bei normaler Bewirtschaftung nicht eintreten würden, so ist für diese Nachteile Ausgleich in Geld zu leisten, auch wenn diese MaÃnahmen keine Enteignung darstellen oder einer solchen nicht gleichkommen. [â¦]
...ich fordere nicht..ich frage "Sind hier dem Liftbetreiber, dem Bullheadhouse, der zugehörigen Gemeinde, den beteiligten Vereinen sowie den ehrenamtlichen Mithelfern wohl nicht eindeutig eine Erlösminderung bzw. zusätzliche Aufwendung verursacht worden? "
...das ist etwas anderes...
würde das Waldstück dem Betreiber der "Downhillstrecke" gehören....wär der da mit Sicherheit net neigefahren...bzw..in Einzelteilen wieder raus
Und ich kenne den Unterschied ich hab beim Landratsamt TIR ne Ausbildung für den Gehölzschnitt und musste auch ne Schulung am Harvester ertragen........das war vor ner Ewigkeit allerdings.....
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weiss ich doch, habs auch 0,00 bös aufgefasst, falls das so rüberkam - sry!Ok, wenn Du meinst ... es war ein gut gemeinter Ratschlag. Nicht mehr und nicht weniger.
ich war heut dort, is alles halb so wild ... der andi hat die sache gesehen bevor die äste wieder weggeräumt wurden.
die strecke ist OK und ohne Probleme fahrbar. im direkten bereich der strecke hat der forst keinen schaden angerichtet. es fehlen halt stellenweise nen haufen bäume aber mehr nicht. bei den waldarbeiten wurde die strecke wirklich geschont wie vereinbart ... von daher alles ok.
Sind die Hacken eigtl. schon dran oder erst am 1. Mai? Würde nächste Woche gerne mal hinfahren.