8mtb - 100% Eifel und mehr...

Moin Eddy, lasst euch nicht von den Rangern erwischen
Ich habe Kontakt mit dem zuständigen Förster gehabt. Kurz vor Maria Wald auf dem Singletrail gleich neben der Landstraße war er einen Baum am fällen. Ich fuhr langsam auf die Stelle zu und wurde von ihm gerufen:"Kommen sie nur, hier steigen sie sowieso ab und schieben weiter!" Nach einem freundlichen guten Morgen von mir und der Nachfrage was er damit meint wurde ich aufgeklärt:
Radfahren im Wald ist nur auf Wegen mit einer lichten Breite von 3 m erlaubt. Also müsste ich auf die Landstraße, da dieser Pfad zu schmal sei.
Meine Einwände, dass es auf der Landstraße doch gefährlicher für mich sei, stimmte er zu, aber dort sei es nicht verboten-hier schon!
Alles aber recht freundlich-trotzdem nicht nachzuvollziehen-typisch deutsch halt eben.
Ansonsten hammerharten Serpentinentrail nach Heimbach gefunden!
 
sach ma Sini, hats du nen Ahnunug wo im Netz was über die Wegeregelung im Wald steht ? Hab mal versucht danach zu googeln.

Im Landesforstgesetz für NRW hab ich nicht's dergleichen gefunden.
Siehe Kapitel 1 §2 bzw. §3 LINK

Hier ist aber nix von ner Breite zu lesen.
 
sach ma Sini, hats du nen Ahnunug wo im Netz was über die Wegeregelung im Wald steht ? Hab mal versucht danach zu googeln.

Im Landesforstgesetz für NRW hab ich nicht's dergleichen gefunden.
Siehe Kapitel 1 §2 bzw. §3 LINK

Hier ist aber nix von ner Breite zu lesen.

Hier:

http://www.dimb.de/images/stories/pdf/rechtslage-2005-kurz.pdf


@änerdschie: Ja, liegt noch voll in NRW.

Diesen Trail bin ich im Sommer auch noch gefahren. Wer hier einen Fahrer auf die angrenzende Straße verbannt, sollte wegen versuchter Körperverletzung bestraft werden.:mad: Die Straße wird gerne von den motorisierten Sportfrahrern als Teststrecke benutzt. Ich bin damals froh gewesen, diesen parallel zur Straße verlaufenden Weg gefunden zu haben.
 
das blöde ist, dass der Förster kein Ranger sein muss, sondern nach dem NRW-Wadgesetzt sogar recht hat
Da hast du Recht! Es war der zuständige Förster, kein Ranger. Förster wird man mit ordentlichem Studium und staatlichem Abschluß. Ranger konnte man sich melden und wurde dann mit Kursen (wahrscheinlich auch vom Förster gelehrt) zum Ranger ausgebildet. Das entsprechende Gesetz hat er auch noch genannt, da hat Grüner Frosch ja einen guten Link.
Aber wie gesagt, die Begegnung war ok und im folgenden Gespräch freundlich verlaufen. Wenn auch argumentativ nicht nachvollziehbar. Aber was soll der Mann sonst sagen? Besser dort überfahren werden wo man fahren darf, als verbotenerweise 5 m daneben;)
 
Hier:

http://www.dimb.de/images/stories/pdf/rechtslage-2005-kurz.pdf


@änerdschie: Ja, liegt noch voll in NRW.

Diesen Trail bin ich im Sommer auch noch gefahren. Wer hier einen Fahrer auf die angrenzende Straße verbannt, sollte wegen versuchter Körperverletzung bestraft werden.:mad: Die Straße wird gerne von den motorisierten Sportfrahrern als Teststrecke benutzt. Ich bin damals froh gewesen, diesen parallel zur Straße verlaufenden Weg gefunden zu haben.

Die aktuelle Gesetzeslage in NRW gibt keine Mindestbreite an.
Was die Forstliteratur auslegt oder nicht,
ist rechtlich völlig uninteressant,
da hier Eigeninteressen verfolgt werden,
die sich derzeit nicht aus Gesetzen ableiten lassen.
Lediglich für ein konkretes Gebiet (Siebengebirge) wurde von der Bezirksregierung Köln die 2,5 m Regel als Verordnung erlassen.

Die Auslegung, ob im Einzelfall ein Radfahrer an ein bestimmten Stelle nicht hätte fahren dürfen, muss letztlich ein Richter entscheiden.

Da sich Guides in Einzelfällen durchaus in einem Haftungsbereich bewegen können, empfiehlt sich zunehmend eine Mitgliedschaft z.B. in der DIMB oder im MTBvD. Im Rahmen der MTBvD-Rechtschutzversicherung werden auch von Guides vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten gedeckt (z.B. das wissentliche Guiden auf einem gesperrten Weg).
 
sorry Eddy, so viel Offtopic wollte ich mit meiner Frage nicht erzeugen, schätze das ist ein Foren füllendes Thema.
 
Ist aber schon interessant. Ich bin der Meinung auch auf diesem Gebiet ist es gut, "sattelfest" zu sein. Nicht um als Besserwisser aufzutreten, das bringt im Wald meist nicht viel und der Förster/Ranger will ja auch sein Gesicht gegenüber den anderen (Besuchergruppe, Mitarbeiter) die anwesend sind, nicht verlieren. Aber man kann einfach gelassener bleiben!
 
Ist aber schon interessant. Ich bin der Meinung auch auf diesem Gebiet ist es gut, "sattelfest" zu sein. Nicht um als Besserwisser aufzutreten, das bringt im Wald meist nicht viel und der Förster/Ranger will ja auch sein Gesicht gegenüber den anderen (Besuchergruppe, Mitarbeiter) die anwesend sind, nicht verlieren. Aber man kann einfach gelassener bleiben!

Richtige Einstellung.:daumen:
Alles Andere läßt im Zweifelsfall die Situation eskalieren.
Aber wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht von unberechtigten Aussagen a la Hakans "Du kommst hier nicht rein!" beeindrucken lassen.
 
Morgen, Donnerstag, 04.03.09 wegen den scheiss Wetteraussichten eher eine kurze Tour um die 2 Std. Wahrscheinlich mal nachschauen ob die Waldarbeiten im Arloffer- und Iversheimerwald noch was fahrbares hinterlassen haben. Der Ameisentrail war ja nur noch teilweise fahrbar. Ich glaube mit 100%iger Absicht.
Melden über LMB, meine Page oder telefonisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal, das die keinen einzigen Trail freigeben haben:heul: Damit bist du Abseits der genehmigten Wege und damit..........

Da ich diese Weg nicht kennen und somit auch nicht weiß, ob er im Wegeplan verzeichnet ist, habe ich eine Ergänzung bei meinem letzen Posting hinzugefügt.

Mir geht es um die Aussage, dass es in NRW eine generelle Mindestbreitenregelung für Forstwege im Gesetz festgeschrieben sein soll.
Die einzelnen regionalen Verordnungen umgehen alle klever diesen Punkt, in dem sie in der jeweiligen Verordnung einen Wegeplan vorgeben, der natürlich schon so angelegt sein kann, dass kein Weg unterhalb einer bestimmten Mindestbreite aufgeführt bzw. ausgezeichnet ist.

Deswegen bin ich persönlich auch gegen den Nationalpark 7GB, aber auch gegen jegliche Verordnung, die so quasi hinter rum eine Wegesbreitenregelung festsetzen.

Deswegen müßen Mountainbiker sich auch vorher mit einbringen.
Denn wenn die jeweilige Verordnung erlassen ist, ist der Zug abgefahren.
 
Nein, Herr Nettersheim - so ist es leider nicht mehr.

In § 3 Abs. 7 des neuen rheinlandpfälzischen Waldgesetzes ist für "Waldwege" folgende gesetzliche Definition vorgegeben:

7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft
angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückschneisen, Gliederungslinien
der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.

Im Falle einer gerichtlichen Entscheidungsfindung wird jeder Richter in NRW diese gesetzliche Definition bei der Auslegung des Begriffs "fester Weg" dankbar aufnehmen.

Gruß
Derk

Die aktuelle Gesetzeslage in NRW gibt keine Mindestbreite an.
Was die Forstliteratur auslegt oder nicht,
ist rechtlich völlig uninteressant,
da hier Eigeninteressen verfolgt werden,
die sich derzeit nicht aus Gesetzen ableiten lassen.
Lediglich für ein konkretes Gebiet (Siebengebirge) wurde von der Bezirksregierung Köln die 2,5 m Regel als Verordnung erlassen.

Die Auslegung, ob im Einzelfall ein Radfahrer an ein bestimmten Stelle nicht hätte fahren dürfen, muss letztlich ein Richter entscheiden.

Da sich Guides in Einzelfällen durchaus in einem Haftungsbereich bewegen können, empfiehlt sich zunehmend eine Mitgliedschaft z.B. in der DIMB oder im MTBvD. Im Rahmen der MTBvD-Rechtschutzversicherung werden auch von Guides vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten gedeckt (z.B. das wissentliche Guiden auf einem gesperrten Weg).
 
Falls es sich bei dem von dir "entdeckten" Trail um die Abfahrt vom Kermeter an Maria Wald vorbei runter nach Heimbach handelt: die ist seit Jahren für Radfahrer gesperrt, es hängen nur nicht mehr alle Schilder dran (ich beobachte den sukzessiven Schilderschwund seit Jahren bei gelegentlichen Fahrten in die andere Richtung auf dem Dackelschneider)
Es gibt in NRW eine de facto 3m-Regelung, kann man in dem vom Fröschlein geposteten Text nachlesen.
Allerdings wird diese erst bei einem Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung z.B. durch einen Guide o.ä. ne Rolle spielen. Soweit ich weiß hat es in NRW zum Glück bisher noch keine Auseinandersetzung vor Gerichten gegeben. Allerdings bewegen wir als Guides uns in einer Grauzone. Entsprechendes Verhalten lernt man kompetent und angenehm auf der DIMB Trailscout-Ausbildung (die hier aus der Gegend Eifelwolf, Grüner Frosch und ich schon absolviert haben).
 
Nein, Herr Nettersheim - so ist es leider nicht mehr.

In § 3 Abs. 7 des neuen rheinlandpfälzischen Waldgesetzes ist für "Waldwege" folgende gesetzliche Definition vorgegeben:
7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft
angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückschneisen, Gliederungslinien
der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.
Im Falle einer gerichtlichen Entscheidungsfindung wird jeder Richter in NRW diese gesetzliche Definition bei der Auslegung des Begriffs "fester Weg" dankbar aufnehmen.

Gruß
Derk

:D Oh doch.

RLP ist nicht NRW.

Und für den im LFoG NRW verwandten Begriff "fester Weg" liegt mir eine interessante schriftliche Interpretation des MUNLV NRW vor, in dem kurz zusammengefasst auch naturfeste Wege der gesetzlichen LFoG NRW Bestimmung entsprechen.

Aber lassen wir das. Letztlich wird im Einzelfall ein Urteil die jeweiligen Interpretationsspielräume der Gesetze/Verordnungen eingrenzen.

Allzeit gute Fahrt und Augen auf bei der Trailsuche.
 
ich denke auch, das man das jetzt erstmal nicht so hochschaukeln sollte.
denn es wird sehr schwierig sein im gesamten np eifel zu kontroliieren wer wann wo mit was auf welchem weg auch immer unterwegs ist, in meinem fall wars auch nur zufall, das ich auf einen ranger getroffen bin, welcher allerdings auch sehr umgänglich war. und wenn man sich anständig verhält wird es auch weiterhin kein ding sein denk ich, zumal ja noch nichmal ausreichend dafür gesorgt ist das auch nutzer ohne das sie wissen das es einen np eifel gibt auf einem nicht zulässigen pfad unterwegs sind.

@eddy: handelt es sich bei dem serpentinen taril nach heimbach bei dem der von soner schutzhütte runter auf die landstrasse kurz vor burg hengebach geht ? die sind schon pervers eng die serpentinen. allerdings ist der wie sini gesacht hat verboten, ist aber kein areal des np eifel sondern privatgrund glaub ich !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@eddy: handelt es sich bei dem serpentinen taril nach heimbach bei dem der von soner schutzhütte runter auf die landstrasse kurz vor burg hengebach geht ? die sind schon pervers eng die serpentinen.
Ja das ist die gemäßigte Variante. Du musst oben links fahren, an der Hütte. Dort geht ein kleiner Pfad ab (später als Wanderweg Nr. 6. ausgezeichnet). Dieser kommt nach einigen Serpentinen und Querungen wieder auf den o.g. Weg. So etwa in der Mitte. Der ist echt heftig. Eine Kurve für mich nicht fahrbar!
P.S. Die netten Schilder habe ich gesehen.:(
 
Mit dieser einen Kurve hapert es bei mir auch noch! Gibt es sonst noch vergleichbare Trails in der Eifel (Ahrtal)?

Im Ahrtal gibt es einige solcher Trails mit engen Serpentinen, obwohl ich glaube, es gibt keine Kehre die Eddy nicht fahren kann.

Vielleicht höchstens noch die letzten Kehren vom Spielplatztrail kurz vor Dernau.
 
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