Änderung Forstgesetz Hessen

Der Fall liegt hier leider etwas anders. Es ist vermutlich einfacher einen Gesetzesentwurf zu ändern als ein bestehendes Gesetz. So richtig Rückenwind von der grün-roten Regierung verspürt hier kein Radfahrer. Es gab ja die Initiative eines SPD-MdL, die aber immer wieder auf Granit gestossen ist, bzw wegen so wichtiger Dinge wie unterirdische Bahnhöfe aus dem Bewusstsein verschwunden sind.

Aber evtl könnten die lokalen IGs da mal vorsichtig nachhaken?
 
Der Fall liegt hier leider etwas anders. Es ist vermutlich einfacher einen Gesetzesentwurf zu ändern als ein bestehendes Gesetz.

eben deshalb könnte sich jeder ja schon mal überlegen, wie man es unter diesem voraussetzungen schafft, mindestens soviel druck auf die entscheider aufzubauen wie hier, um zum startzeitpunkt x gerüstet zu sein.
 
Der Fall liegt hier leider etwas anders. Es ist vermutlich einfacher einen Gesetzesentwurf zu ändern als ein bestehendes Gesetz. So richtig Rückenwind von der grün-roten Regierung verspürt hier kein Radfahrer. Es gab ja die Initiative eines SPD-MdL, die aber immer wieder auf Granit gestossen ist, bzw wegen so wichtiger Dinge wie unterirdische Bahnhöfe aus dem Bewusstsein verschwunden sind.

Aber evtl könnten die lokalen IGs da mal vorsichtig nachhaken?

Du hast auch die Macht und den Einfluß des Allmächtigennahtsieverein vergessen, siehe Rechberg:rolleyes:
 
das ist jetzt wirklich vollkommen ot, aber auf den kann man ja auch wirklich verzichten - da gibt es schöneres in der Gegend...
 
So richtig viel Neues gibt es momentan nicht zu berichten. Aber es mehren sich Anzeichen, dass unsere Kampagne über die hessischen Grenzen hinaus Denkprozesse angestoßen hat, die wir sehr genau verfolgen. Aktuell z. B. eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken an die Bundesregierung, in der unter Nr. 15 bis 25 einige sehr interessante Fragen gestellt werden:

http://www2.kirstentackmann.de/uploads/121030_ka_2jahre_bwaldg.pdf

Selbstverständlich werden wir genau verfolgen, welche Antworten die Bundesregierung geben wird.
 
So richtig viel Neues gibt es momentan nicht zu berichten. Aber es mehren sich Anzeichen, dass unsere Kampagne über die hessischen Grenzen hinaus Denkprozesse angestoßen hat, die wir sehr genau verfolgen. Aktuell z. B. eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken an die Bundesregierung, in der unter Nr. 15 bis 25 einige sehr interessante Fragen gestellt werden:

http://www2.kirstentackmann.de/uploads/121030_ka_2jahre_bwaldg.pdf

Selbstverständlich werden wir genau verfolgen, welche Antworten die Bundesregierung geben wird.

merci. ja, interessante fragestellung teilweise - vor allem zum verkehrssicherungsrecht und dem umweltgutachten bin ich auf die antworten gespannt (auch wenn ich davon ausgehe, dass sie nichtssagend und wenig detailliert sein wird, wie meistens bei solchen anfragen.)
 
Die Fragen 19. bis 25. sollten endlich mal einheitlich und eindeutig geregelt werden. Das Gerichtsurteil vom 2.Okt. ist da ja schonmal ein guter Ansatzpunkt. Dieses Argument mit der Verkehrsicherungspflicht wird hier in der Gegend (Wuerzburg) auch gerne ins Feld gefuehrt. Dazu kommt noch das Problem, dass man auch noch mehrere Gesetze durchlesen muss, um sich einen vollstaendigen Ueberblick zu verschaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage möchte man denn in Würzburg mit der Verkehrssicherungspflicht argumentieren? ;-)

Das einzige Urteil, das mir bekannt wäre, dass etwas aus der Art geschlagen ist und daher für Verunsicherung unter den Waldbesitzern sorgte war das dem Urteil des BGH vom 02.10.2012, Az.: VI ZR 311/11 vorgehende Urteil des Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, 9. November 2011, Az: 1 U 177/10 - 46.
In erster Instanz am LG Saarbrücken, 3. März 2010, Az: 12 O 271/06 war die Welt auch noch in Ordnung (natürlich nicht für die Klägerseite bei diesem auch sehr tragischen Fall).
 
Zuletzt bearbeitet:
Beschluss des Bayerischen Landtags vom 12.12.2001
betreffend Rad und Wanderwege (LT-Drs. 14/8339)

"Für Privatwege finden die Regelungen des BayStrWG keine Anwendung. Die Unterhal-
tungsaufgaben und damit auch die Verkehrssicherungspflichten obliegen dem jeweiligen
Eigentümer oder Pächter des betreffenden Grundbesitzes.
Bei Privatwegen in der freien Natur, insbesondere bei privaten Feld- und Waldwegen,
die tatsächlich auch allgemein benutzt werden, richtet sich die zulässige Benutzung
nach der Zustimmung oder Duldung des Verfügungsberechtigten (vgl. Nr. II der VwV zu
§ 1 StVO). Anderenfalls ist Radfahren im Rahmen des verfassungsrechtlich in Art. 141
Abs. 3 Satz 1 Bayer. Verfassung verankerten naturschutzrechtlichen Betretungsrechts
nach Art. 23 Abs. 1 Satz 1 und Art. 25 Abs. 2 Bayer. Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
nur auf Wegen erlaubt, die sich dafür eignen. ..."

Das Fass will ich jetzt hier aber nicht auf machen. Geht ja hier um Hessen und nicht um Bayern. Aber wie dem den Befuerwortern des hessischen Waldgestztes auch, werden hier gerne irgendwelche Dinge in Feld gefuehrt, die man dann in muehseliger Kleinarbeit erstmal wieder zerlegen muss. Dies mal kompakter zu fassen wuerde einiges einfacher machen. Das da oben war grade einfach nur ein Absatz den ich grade zur Hand hatte. Wenn man sowas vorgesetzt bekommt, dann muss man halt erstmal schauen. Das war alles, was ich sagen wollte.
 
Hier ist gerade nicht so viel los... dann können wir evtl. doch etwas abschweifen.

Beschluss des Bayerischen Landtags vom 12.12.2001
betreffend Rad und Wanderwege (LT-Drs. 14/8339)


Irgendwie bringt uns das Dokument nicht viel weiter...

Aber auch in den obigen Ausführungen kann man wohl kaum eine Rechtsgrundlage für Beschränkungen zum Radfahren sehen.

Wenn jemand seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, kann er deswegen jedenfalls in Bayern das Betretungsrecht nicht einschränken und über diesen Weg das Grundrecht nach Art. 141 Abs. 3 BV unterlaufen.

Gruß

Roland
 
Naja, die Kiste laeuft oft etwas anders. Die Waldbesitzer (privat oder oeffenlich) sagen, dass sie "wild" angelegte Pfade nicht dulden koennen. Weil mit der Duldung wuerde ja auch eine Sicherungspflicht einher gehen. Dieses koenne man aber so schon kaum leisten, desshalb macht man alles andere zu.
In diesem Zuge werden auch gerne mal Pfade und Wege gesperrt, die schon "immer" existiert haben. Ich beziehe mich also nicht auf das wilde anlegen von neuen Trails.
 
Naja, die Kiste laeuft oft etwas anders. Die Waldbesitzer (privat oder oeffenlich) sagen, dass sie "wild" angelegte Pfade nicht dulden koennen. Weil mit der Duldung wuerde ja auch eine Sicherungspflicht einher gehen. Dieses koenne man aber so schon kaum leisten, desshalb macht man alles andere zu.
In diesem Zuge werden auch gerne mal Pfade und Wege gesperrt, die schon "immer" existiert haben. Ich beziehe mich also nicht auf das wilde anlegen von neuen Trails.

Eine immer wieder angeführte und doch grundlegend falsche Darstellung der Rechtslage (man könnte auch von Verdrehung der Rechtslage spreche), mit der wir uns in der DIMB seit Jahren herumschlagen. Was der BGH jetzt mit seinem Urteil

http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=509575

klar gestellt hat, ist schon im Gesetz angelegt

http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Anmerkungen_zum_Grundsatz_auf_eigenen_Gefahr.pdf

Der Wald wird überall - egal ob auf oder abseits von Wegen - auf eigene Gefahr betreten oder befahren. Einiges dazu haben wir schon auf der DIMB Homepage veröffentlicht, aber sicherlich werden wir dazu noch mehr Aufklärung betreiben müssen.
 
Eine immer wieder angeführte und doch grundlegend falsche Darstellung der Rechtslage (man könnte auch von Verdrehung der Rechtslage spreche), mit der wir uns in der DIMB seit Jahren herumschlagen. Was der BGH jetzt mit seinem Urteil

Jup, genau das ist das Problem. Sowas kostet einen viel Zeit und Nerven.
 
Wege Sicherungspflicht im Wald, da wird das ja buchstäblich zum Paragraphen Wald. Wegesicherungspflicht für Mountainbiker ist wie Wegesicherungspflicht für Bergsteiger die auf den Mount Everest wollen.
 
Pressemitteilung von Bündnis90/Die Grünen:

8. November 2012

PRESSEMITTEILUNG

Waldgesetz
GRÜNE: Landesregierung sperrt sich gegen mehr Naturschutz


Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag bedauert, dass ihr Antrag betreffend „Hessisches Waldgesetz für alle Interessengruppen gestalten und den Schutz des Waldes stärken“ (Drs. 18/6044) heute im Ausschuss von CDU und FDP abgelehnt wurde. „Nach all den Querelen und der vielen Kritik, die es zum Gesetzentwurf gegeben hat, haben wir gehofft, die Regierungsfraktionen würden sich im Sinne des Naturschutzes kompromissbereit zeigen“, erklärt die forstpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Martina Feldmayer.

Die GRÜNEN haben im August einen entsprechenden Antrag eingebracht in dem sie sich für mehr Naturschutz im Wald aussprechen. „Wir wollen einen Bannwaldschutz, der diesen Namen auch verdient. Es kann nicht sein, dass Wald, der in Ballungsräumen wegen der Wichtigkeit seiner Erholungsfunktion als Bannwald ausgewiesen wurde, gerodet wird und so unwiederbringlich für die Menschen verloren geht. Der Bannwald darf nicht angetastet werden. Alles andere ist Etikettenschwindel“, so Feldmayer.

Die Landesregierung musste wegen des Chaos um das Betretungsrecht im Wald heftig zurückrudern, und plant nun den neuen Entwurf im Dezember vorzulegen. Die GRÜNEN werten die Ablehnung ihres Antrags als Zeichen dafür, dass die Regierungskoalition weiterhin keine Änderung beim Bannwald und beim Naturschutz herbeiführen will.

Es geht der Landesregierung also nicht um mehr Naturschutz sondern die Interessen der Waldbesitzer !
 
Na, war doch abzusehen. Der Bannwaldschutz wurde ja damals extra aufgehoben, damit man die neue Startbahn des Frankfurter Flughafens bauen konnte. Zum einen haette man das sicher auch mit dem Gesetz irgendwie loesen koennen, zum anderen haette man nach dem Bau das Gesetz wieder in Kraft treten lassen koennen. Aber nein, es wurde einfach nur abgeschafft / total aufgeweicht.
Das bei dem neuen Waldgesetz was vernueftiges bei raus kommt, glaub ich auch erst, wenn es soweit ist. Das Thema ist jetzt erstmal aus den Medien raus und es ist bald Weihnachten. Und genau dann soll das neue Gesetz kommen.
 
Es geht der Landesregierung also nicht um mehr Naturschutz sondern die Interessen der Waldbesitzer !

diese erkenntnis kommt dir erst jetzt?
 
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