Betrug im Bikemarkt ! Es geht weiter...

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Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Tagen eine Fox Federgabel hier im Bikemarkt gekauft, die technisch einwandfrei sein sollte.

Nachdem die Gabel gekommen ist, habe ich sie sofort eingebaut und bin ne kleine Runde damit gefahren. Als ich das Rad abstellte, traute ich meinen Augen nicht - die Gabel verlierte so stark an Öl, dass dieses sogar schon am Gabelholm herunter läuft.

Sofort den Verkäufer informiert - dieser gibt an, dass die Gabel beim Versand technisch einwandfrei gewesen sei. Leider kann ich das nicht glauben. Das merkt man doch, wenn die Gabel so massiv Öl verliert und dazu ist dies kein Schaden, der binnen 12 Stunden zu Tage tritt.
Ich habe dem Verkäufer folgenden Deal vorgeschlagen, um die Sache für beide Parteien "fair" abzuschließen: Er sollte die Kosten für einen neuen Dichtungssatz übernehmen und ich die Kosten für den Einbau.
Leider stellt er sich auch hier stur! Eine vernünftige Kommunikation ist leider nicht möglich!

Mein nächster Schritt ist Ende kommender Woche der Weg zum Anwalt.
Ich finde solch ein Verhalten einfach nur dreist und unverschämt. Lt. erstem Telefonat mit dem Anwalt, ist dies ein arglistig verschwiegener Mangel, der sogar zur Gefahr werden kann (herablaufendes Öl am Gabelholm gelangt kann z.B. auf die Bremsanlage gelangen!).
 
Da möchte ich mich mit einem ähnlichen Thema mal einklinken...ich habe im Forum etwas gekauft, die Sendung wurde komplett falsch zugestellt (andere Ecke von Deutschland - wer daran Schuld ist, kann ich nicht beurteilen)...mein Geld habe ich nicht zurückbekommen, angeblich wurde das Geld ja überwiesen...(10 Tage ist dann aber doch ein bisschen viel Laufzeit)...

Zugegebener Maßen war ich auch ein wenig ungeduldig gegenüber dem Verkäufer; sicherlich liegt es auch daran, dass er nicht mehr antwortet...schlechte Bewertung (inkl. kein Geld, keine Ware) habe ich geschrieben; was kann ich noch tun? Kann ich einen Verkäufer deswegen melden?
 
Grundsätze:

Hat der Verkäufer den Artikel nicht näher beschrieben, ist nach dem Gesetz die Beschaffenheit maßgeblich, die üblicherweise von einer Ware der gleichen Art erwartet werden kann. Das bedeutet, dass, soweit auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder der Artikel nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, der Käufer einen funktionierenden und mangelfreien Artikel erwarten darf.
 
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