also ich würde ebenfalls mal hingehen, am besten mit dem Zeugen des Unfalls und mit dem bauern freundlich über eine Regelung reden. Zeigt er sich allerdings sehr uneinsichtig, unzugänglich, würde ich mal intensiv über eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung §230 StGB nachdenken und diesbezgl. mit dem Ganzen auch nicht mehr lange warten. Vorher aber mich noch absichern, dass Du hier fahren durftest.
Grüßle vom wr
Grüßle vom wr
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