Wenn der jetzige Verkäufer das Rad vom Dieb in gutem Glauben gekauft hat, muss er es trotzdem zurückgeben, weil man ja bekanntlich kein Eigentum an gestohlenen Sachen erwerben kann. Das gleiche gilt fü den, der die Räder jetzt kauft. Der Verkäufer wird sicherlich seine Nummer noch im Speicher haben. Ich glaube, ich würde bei sowas gleich die Polizei mitnehmen, die können anhand der Telefonnummer sicherlich auch die Adressen rausfinden. Dein Vorteil ist, dass du das Rad so gut Dokumentiert hast, mit Nummer, Bildern usw.
Ich drücke feste die Daumen!
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