Bikeverbot im Bannwald von Ottobeuren unrechtmäßig

Hoi, @Nuki..
... Du bist aus O oder Umgebung :eek: .

Die Schilder stehen noch und freiwillig macht die auch bestimmt keiner weg, da möchte ich wetten.
Da braucht es sicher noch eine extra Einladung >:( .

Am Motzabächle bin ich neulich gefahren... ist schon sehr nett da :daumen: , doch doch.
 
Find' ich ja schon komisch, dass die Gemeinde die Schilder nicht weg macht. So ist doch nur wieder Stress mit den Wanderern vorprogrammiert. Nach dem Motto: Radfahren ist hier verboten :spinner::spinner::spinner:
 
...tja.
So gibt es eben gute und weniger gute Verlierer :( .
Wie ich im anderen Thread schon vorgeschlagen habe, hätte man ja auch was draus machen können.
Aber dazu ist man in Ottobeuren zu hausbacken :o .
 
Nicht nur in Otto, im ganzen Gai.

Das positive ist doch, dass man die Fahradverbotschilder jetzt legal als Einladung betrachten kann. Zeugt für gute/interessante Wege.
In einigen Gemeinden wurde immer behauptet, die stünden aus versicherungsrechtlichen Gründen da, damit keine biken von irgendwem Schadensersatz fordern kann ,wenns ihn aufs M haut. So am Pfänder.
 
Ich hatte im Bannwald schon hin und wieder Stress mit Wanderern, obwohl ich sehr rücksichtsvoll fahre. Jetzt freue ich mich, ein Argument mehr zu haben, dort fahren zu dürfen. Man muss ja nicht unbedingt zur "Hauptverkehrszeit" den schmalen Weg am Bach entlang fahren. Aber wenn ich die Trails von Guggenberg herunter komme und Richtung Maustadt weiter fahren will, hab ich auch keine Lust um den Bannwald herum zu fahren. Von mir aus können die Schilder ruhig noch stehen bleiben. Dann gibt es öfter Gelegenheit ein paar Leute "aufzuklären".
 
Ne Bekannte hat in Otto an der Gemeinde angerufen.
Die Schilder werden abgebaut, wenn die neuen Schilder ( Verbot für Kraftfahrzeuge allerart) die bereits bestellt, sind angeliefert werden. ABER auch ohne Schilder sei - so die Auskunft- das Befahren des Weges am Motzabächla weiterhin verboten. Dies sei durch das Bayerische Naturschutzgesetz eh geregelt. Da nur geeignete Wege befahren werden dürften. Dies sei kein geeigneter Weg und das Urteil würde fehlinterpretiert werden.
Man darf gespannt sein.
 
Das ist genau die Argumentation, mit der immer öfter versucht wird, Biker auf breite Forstwege zu verweisen. Mir wurde, u.a. im Grönenbacher Wald, vom Revierleiter das Befahren von ausgeschilderten, aber schmalen Wegen genau mit diesem Argument verboten. Was ein "geeigenter Weg" ist, wird vom Biker halt anders gesehen als vom Forstmann.
 
Ne Bekannte hat in Otto an der Gemeinde angerufen.
Die Schilder werden abgebaut, wenn die neuen Schilder ( Verbot für Kraftfahrzeuge allerart) die bereits bestellt, sind angeliefert werden. ABER auch ohne Schilder sei - so die Auskunft- das Befahren des Weges am Motzabächla weiterhin verboten. Dies sei durch das Bayerische Naturschutzgesetz eh geregelt. Da nur geeignete Wege befahren werden dürften. Dies sei kein geeigneter Weg und das Urteil würde fehlinterpretiert werden.
Man darf gespannt sein.
Teil das mal @Sun on Tour mit.
Mal sehen, was er dazu sagt.
 
Das meinte ich nicht.
Ich kenne den Bannwald nicht, und wollte wissen ob sich ein Ausflug dorthin lohnt, oder ob dort nur die selben langweiligen Waldwege
wie im umkreis sind.
 
Ne Bekannte hat in Otto an der Gemeinde angerufen.
Die Schilder werden abgebaut, wenn die neuen Schilder ( Verbot für Kraftfahrzeuge allerart) die bereits bestellt, sind angeliefert werden. ABER auch ohne Schilder sei - so die Auskunft- das Befahren des Weges am Motzabächla weiterhin verboten. Dies sei durch das Bayerische Naturschutzgesetz eh geregelt. Da nur geeignete Wege befahren werden dürften. Dies sei kein geeigneter Weg und das Urteil würde fehlinterpretiert werden.
Man darf gespannt sein.
Die Argumentation mit dem Naturschutzgesetz des Landes ist schon immer seltsam.
Grundsätzlich sehe ich erst einmal das die StVO (Bundesgesetz) das Befahren aller Straßen grundsätzlich erlaubt. Sind Wald/Feldwege Straßen? Ich meine ja, wegen der Vorfahrtregelung in § 8 der StVO: "... die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. ...". Es steht dort "auf andere Straße" => ein Feld/Waldweg ist auch eine Straße.

So geht die StVO davon aus, dass das Befahren erst mal normal und erlaubt ist.
Wenn man Straßen zum Befahren sperren will, hat man extra dafür Verbotsschilder.

Nach Logik der Argumentation mit dem Naturschutzgesetz ist ja erst mal alles verboten. Wie sieht dann das offizielle Schild für das ausnahmsweise erlaubte Befahren aus?
 
Seit 18.07.2015 ist das Urteil nun rechtskräftig und wird auch so von zahlreichen Medien publiziert.
Ich will das hier nur posten, weil es "sogar" in der Bild München erscheint, aber auch in zahlreichen seriösen Blättern :daumen: . Die "Bild" ist trotz allem eben sehr auflagenstark.

Radfahren auf Waldwegen erlaubt.
 
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