§22, 3
"Nicht erlaubt ist das Reiten im Wald auf Straßen und Waldwegen
mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden
machen die Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung im Sinne des Satzes 3."
Vielleicht stand das auch nur als Erklärung für das Gesetz nach § ... Bin mir nicht mehr sicher. Ich versteh das
Gesetz jedenfalls so das Waldwege die nicht befahren werden dürfen durch gewisse Schilder ausgewiesen sein müssen. Wäre hier dann ja der Fall...
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§22,1
"Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich"
Was soll der Satz? Bedeutet das dass Rollstuhlfahren als "Gehen" gewertet werden muss? Demnach dürfte man die Trails also mit nem Rollstuhl be"fahren". Aber betritt nicht jeder den Wald der da irgendwie anwesend ist? Ob mit Rad, Kutsche oder sonstwas..