Einschränkungen für Fahrradtransport aufgehoben: [Update] Italien rudert zurück

Einschränkungen für Fahrradtransport aufgehoben: [Update] Italien rudert zurück

Das ging schnell: Der italienische Importeur von Thule Auto-Gepäckträgern vermeldet, dass die erst kürzlich erfolgte Änderung zum Transport von Fahrrädern und Skiern auf Gepäckträgern am Auto mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt ist. Alle Details im Artikel.

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Einschränkungen für Fahrradtransport aufgehoben: [Update] Italien rudert zurück

Was sagst du zum Warntafel-Hick-Hack in Italien?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die kennen auch kein Mitleid, zeigen Ihre eigenen Nachbarn an und stellen sich bei der Polizei als "Anzeigenhauptmeister" vor. Bei dem Typ hatte ich nach 15 Sekunden das Bedürfnis Ihm einfach nur ins Gesicht zu boxen.... :p
ach du, der hat hier im Forum auch sicher einige Fans im Kampf gegen den Autofeind.

Bei dem Gesetz ist das wie mit EU Recht, interessiert scheinbar niemanden außer Deutschland
 
Es wird nur in DE diskutiert, hier in CH macht sich keiner wirklich Gedanken.
Ich bleibe dabei. Der ADAC macht mal wieder Panik und veröffentlich jetzt einen Artikel, der obwohl die Rechtslage noch offen ist (siehe mein frühere Post). Würde mich ziemlich wundern wenn auch nur ein einziger Teilnehmer aus diesem Thread mit einer Strafe zurück kommt.
Das kannst Du ja gerne machen, wie Du möchtest.

Aus der Rückmeldung der Tourist-Info Bruneck an mich entnehme ich aber, dass das Gesetz durchaus schon angewendet wurde, es entsprechende Strafen gab, gegen die dann teilweise Einspruch eingelegt wurde. Mit welchem Ausgang auch immer. Es kann einen also anscheinend durchaus treffen...

Das Gesetz wurde auch schon angefochten und bei einigen Strafen Rekurs eingelegt.
 
Leute ich hab's. Ich werde einfach als Beifahrer bei Viktor mitreisen und muss mir damit keine Gedanken mehr machen! :daumen:
 
Das kannst Du ja gerne machen, wie Du möchtest.

Aus der Rückmeldung der Tourist-Info Bruneck an mich entnehme ich aber, dass das Gesetz durchaus schon angewendet wurde, es entsprechende Strafen gab, gegen die dann teilweise Einspruch eingelegt wurde. Mit welchem Ausgang auch immer. Es kann einen also anscheinend durchaus treffen...
Hast du gesehen das ich mit der Polizei direkt geredet habe. Tourismus Informationen sind da so kompetent wie der ADAC. Und der Polizist war da eindeutig.
 
Was soll Euch die Tourist-Info denn auch sonst antworten? Die werden kaum Freifahrscheine für deutsche Mountainbiker ausstellen, auch wenn sie es gern würden, sondern müssen vorsichtig auf Probleme hinweisen, egal wie unwahrscheinlich der Eintritt auch ist. @NewtonAR hat schon recht, das Thema wird aktuell nur unnötig aufgebläht.
 
Was soll Euch die Tourist-Info denn auch sonst antworten? Die werden kaum Freifahrscheine für deutsche Mountainbiker ausstellen, auch wenn sie es gern würden, sondern müssen vorsichtig auf Probleme hinweisen, egal wie unwahrscheinlich der Eintritt auch ist. @NewtonAR hat schon recht, das Thema wird aktuell nur unnötig aufgebläht.
Ich würde mal vermuten, dass entsprechend gehäufte Anfragen bei den Tourist-Infos mit Hinweisen auf dann zu suchende Alternativ-Ziele dazu führen können, dass die nicht unbedeutenden Touristiker in Italien entsprechende Hebel in Bewegung setzen, um solche negativen Auswirkungen des Gesetzes aus der Welt zu schaffen.
Aber es bleibt ja jedem selbst überlassen, einfach auf gut Glück nach I zu fahren und darauf zu vertrauen, dass die Polizei kein Interesse daran hat.
 
Ich würde mal vermuten, dass entsprechend gehäufte Anfragen bei den Tourist-Infos mit Hinweisen auf dann zu suchende Alternativ-Ziele dazu führen können, dass die nicht unbedeutenden Touristiker in Italien entsprechende Hebel in Bewegung setzen, um solche negativen Auswirkungen des Gesetzes aus der Welt zu schaffen.
Aber es bleibt ja jedem selbst überlassen, einfach auf gut Glück nach I zu fahren und darauf zu vertrauen, dass die Polizei kein Interesse daran hat.
Wenn man nach Italien will, weil es das schönste Land der Welt ist, dann fährt man, wie Du es nennst "auf gut Glück".
 
Na dann lasse ich das mal lieber mit dem Heckträger nach Südtirol, wenn ich da noch Tafeln dran mache, kann ich gleich noch einen Zusatztank montieren. Dachträger mit 2,50 m könnte auch knapp werden, wäre aber ggfs. noch eine Option. Glücklicherweise reisen wir nur zu zweit, also ginge auch noch Rücksitzbank flachlegen und alles einpacken, spart auch noch Benzin. Allerdings zwei Räder hatte ich bisher noch nicht im Kofferraum.
Anhang anzeigen 1884876

Mein Duc ist auch zu schmal. Dachgepäckträger keine Alternative. Drinnen auch alles voll. Ich fahre am Mittwoch trotzdem nach Varazze.

IMG_0087.jpeg
 
Anbauteile außen müssen alle geprüft sein.

nehme an das @DJeep das gut gemacht hat - oft ist sowas ja besser als Zeug das man kaufen kann. Interessiert aber die Rennleitung nicht.

Problem: wenn wirklich mal was passiert kannst du nachweisen das es ohne das Teil nicht so gewesen wäre. Was unmöglich ist. Versicherungen suchen nach sowas.

Im Auto alles kein Thema. außen nicht gut.
Mehr interessant, bei uns ging es zuletzt auf der arbeit um eine an einen Heckklappenträger geschraubte box. Wir hatten jemandem vom TüV im Haus. Rückmeldung war, bitte normale muttern gegen Flügelmuttern tauschen, dann gillt es als Ladungen Und nicht als Bestandteil des Trägers, und ist damit dann legal, und wurde ab dem moment vom Prüfer auch nicht weiter beachtet!
 
Mehr interessant, bei uns ging es zuletzt auf der arbeit um eine an einen Heckklappenträger geschraubte box. Wir hatten jemandem vom TüV im Haus. Rückmeldung war, bitte normale muttern gegen Flügelmuttern tauschen, dann gillt es als Ladungen Und nicht als Bestandteil des Trägers, und ist damit dann legal, und wurde ab dem moment vom Prüfer auch nicht weiter beachtet!
Das ist ein sehr seltsamer Rat.
Der Träger selbst gilt ja bereits als Ladung, solange die Befestigung mit Bordwerkzeug erfolgt.
Klingt für mich, als hätte da mal wieder jemand nicht verstanden, dass es eben nicht um einen AHK Träger geht.

Und wenn die Flügelmuttern von außen zugänglich sind, vielleicht sogar eine eher dumme Idee, da damit keinerlei Diebstahlschutz gegeben ist. Ein solch ausgerüstetes Fahrzeug könnte deswegen theoretisch von der Polizei sichergestellt werden (auf den bewachten Hof eines Abschleppunternehmers).
 
Das ist ein sehr seltsamer Rat.
Der Träger selbst gilt ja bereits als Ladung, solange die Befestigung mit Bordwerkzeug erfolgt.
Klingt für mich, als hätte da mal wieder jemand nicht verstanden, dass es eben nicht um einen AHK Träger geht.

Und wenn die Flügelmuttern von außen zugänglich sind, vielleicht sogar eine eher dumme Idee, da damit keinerlei Diebstahlschutz gegeben ist. Ein solch ausgerüstetes Fahrzeug könnte deswegen theoretisch von der Polizei sichergestellt werden (auf den bewachten Hof eines Abschleppunternehmers).
Ne da ging es um ein fest montiertes Träger system an dem diverse Anbauten angebracht werden können, vom reserveradhalter über farradträger bis hin zu kisten usw... (innen angebrachte fligelmuttern abschließbar... daher diebstahlmaßig egal...

Sowas in der art nur anderer hersteller https://h32-design.com/de-de/collections/hecktraeger
 
Die von Dir verlinkte Meldung stammt vom Januar 2024. Sie ist die einzige Meldung, in der steht, dass auch das mit der Breite nicht mehr gilt.

Sämtliche weiteren Meldungen, die danach erschienen sind, berichten nur über die Aufhebung des Gesetzes bzgl. der Warntafeln.
Die Regelung der Breite hat aber mit diesem ausgesetzten Gesetz nichts zu tun. Hier hat Italien Fahrräder im Rahmen einer anderen Regelung zur Ladung neu bewertet.

Inwieweit nun wer Recht hat und was nun tatsächlich gilt bzw. kontrolliert und sanktioniert wird, ist leider damit immer noch nicht rechtssicher geklärt.
 
Das ist was wir bei der Gemeindepolizei Bruneck in Erfahrung bringen konnten:
Fakt ist, dass die geplante und bereits vor kurzem eingeführte Neuerung (Eintragung des Fahrradträgers im Fahrzeugschein usw.) mittlerweile vorläufig wieder ausgesetzt wurde. Damit gelten vorerst die „alten“ Regelungen.

Grundsätzlich darf ein Radträger hinten angebracht werden, es dürfen dabei aber weder das Autokennzeichen noch die Rücklichter verdeckt sein – ansonsten muss es ein Radträger sein, wo Kennzeichen und Lichter wiederholt werden.
 
Das ist was wir bei der Gemeindepolizei Bruneck in Erfahrung bringen konnten:
Fakt ist, dass die geplante und bereits vor kurzem eingeführte Neuerung (Eintragung des Fahrradträgers im Fahrzeugschein usw.) mittlerweile vorläufig wieder ausgesetzt wurde. Damit gelten vorerst die „alten“ Regelungen.

Grundsätzlich darf ein Radträger hinten angebracht werden, es dürfen dabei aber weder das Autokennzeichen noch die Rücklichter verdeckt sein – ansonsten muss es ein Radträger sein, wo Kennzeichen und Lichter wiederholt werden.
Von der Tourist-Info in Bruneck habe ich letzte Woche diese Rückmeldung erhalten:

...vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es wurde uns von der Ortspolizei bestätigt, dass dieses Gesetz seit September/Oktober 2023 in Kraft ist.
Die Breite des Fahrrads darf die Breite des Autos nicht überschreiten, das Kennzeichen muss sichtbar sein und eine Warntafel angebracht werden.

Das Gesetz wurde auch schon angefochten und bei einigen Strafen Rekurs eingelegt.
Ob dies bei einer Verkehrskontrolle sehr streng kontrolliert wird, hängt immer wieder vom jeweiligen Beamten ab.

Eine Alternative könnte der Dachträger für Fahrräder sein, maximale Höhe 2,50m.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
 
Ortspolizei!
Da ist das Problem. Die werden auch nur minimal informierter sein als die Tourismusverbände.

Ich würde mal eher auf Landesebene nachfragen, wenn ich denn wirklich unbedingt eine Aussage haben wöllte.

Da mir das ziemlich peng ist und ich bislang ohne Warntafel auch außerhalb von Südtirol noch keine Probleme hatte, werde ich mich an Viktor halten und einfach machen.
 
Grundsätzlich darf ein Radträger hinten angebracht werden, es dürfen dabei aber weder das Autokennzeichen noch die Rücklichter verdeckt sein – ansonsten muss es ein Radträger sein, wo Kennzeichen und Lichter wiederholt werden.

das gilt ja generell immer und überall, auch bei uns in D.
 
Ortspolizei!
Da ist das Problem. Die werden auch nur minimal informierter sein als die Tourismusverbände
Ja genau das ist das Problem, weil dich die offenbar absolut uninformierte Ortspolizei erst einmal anhält und dir die Strafe aufbrummt. Dann kannst du im Nachgang nen Rechtsstreit im fremden Land führen.

Naja sollte sich hoffentlich zu Beginn der Urlaubssaison auch bei der Polizei rumsprechen, wenn der Fall vermehrt auftritt.
 
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