checky schrieb:und ich denke die lesen hier auch mit
Wenn auch, an der Art wie die mit Kunden umgehen hat sich trotzdem nichts geändert.
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checky schrieb:und ich denke die lesen hier auch mit
frankhelius schrieb:was da wohl passiert ist, muß wohl echt am streß gelegen haben.
gruß frankhelius
Schottenrock schrieb:(...)
ausserdem wäre ein Kaufvertrag mit Garantieausschlüssen sittenwidrig, das kann jeder Rechtsanwalt bestätigen
(...)
roadrunner_gs schrieb:Ich weiß nicht wie die Gesetzeslage in Österreich ist, aber eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, manchmal gibt auch ein Händler noch freiwillig eine Garantieerklärung ab.
Wie das Attribut "freiwillig" aber auch schon andeutet kann derjenige, der die Garantieerklärung abgibt diese auch nach seinem Gutdünken auslegen und später bei Bedarf auch wieder einkassieren.
Das ist leider kompletter Unsinn.roadrunner_gs schrieb:...Wie das Attribut "freiwillig" aber auch schon andeutet kann derjenige, der die Garantieerklärung abgibt diese auch nach seinem Gutdünken auslegen und später bei Bedarf auch wieder einkassieren...
perponche schrieb:Das ist leider kompletter Unsinn.
1) pacta sunt servanda: entweder wird beim Kauf eine Garantie versprochen oder nicht, wenn ja, kann die nicht einseitig kassiert werden (das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen).
2) "nach seinem Gutdünken auslegen" ... autsch!!! Erklärungen beim Kauf sind aus der Empfängersicht des verständigen Teilnehmers am Rechtsverkehr auszulegen (Treu und Glauben, § 157 BGB). Verschärfte Regeln gelten beim Kleingedruckten: Wenn der Verkäufer sich einer "vorbereiteten Vertragsordnung" = Allgemeine Geschäftsbedingungen bedient, gilt folgendes: ist der Text unklar, missverständlich oder mehrdeutig, gilt bei der Auslegung von Klauseln DIE FÜR DEN KUNDEN JEWEILS GÜNSTIGSTE AUSLEGUNG. Das ist alte europäische Rechtskultur und wird nach dem römischen Juristen Celsius auch die "celsinische Auslegungsregel" genannt: "Claris loqui debuisset" (= er hätte sich klarer ausdrücken müssen).
Diese Zusatz-Garantie gilt NICHT, wenn die Bremse aus folgenden Gründen beschädigt wurde:
* Unsachgemässe Benutzung oder Beschädigung durch Sturz.
* Verwendung der Bremse mit Teilen von anderen Herstellern.
* Veränderung der Oberfläche der Bremse durch Lackieren o.ä.
* Jegliche Versuche, Bremsgriff und/oder -zange komplett zu zerlegen.
* Veränderungen an der Bremse
* Unsachgemässe Wartung
* Transportschäden und -verlust.
IGGY schrieb:......... Er meinte kein Problem das reparieren wir sofort........ Bei der ersten Tour trat dann wieder Öl aus .....
Da sagte mir der Typ am Telefon er habe angenommen .........
Nach 1 Woche Wartezeit rief ich nochmal da an um zu fragen was der Stand der Dinge sei. Nun teilte man mir mit das man die Gabel eingeschickt hätte da man sowas ja nicht selber reparieren kann. .....
Man teilte mir mit das die Gabel noch immer bei denen liegt da deim Hersteller eh zu währe wegen Betriebsverien und dann hätte das ja eh nichts gebracht. ......
teilte man mir mit das die Gabel wieder da währe und Sie sofort an mich rausgeht.Juhu ........
Leider kam aber bis Heute noch nichts an. Also wieder zum telefon ......
sorry aber die wurde vergessen und liegt noch hier.!