Förster fotografiert mich.

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Servus,
ich war eben entspannt eine Abendrunde mit meinem Enduro-Bike unterwegs. Das ganze war eine Ausdauer-Runde, um fit für den Sommer zu werden.

Ich war in einem kleinen Wäldchen unterwegs, das in der Nähe von mir liegt. An dem Waldeingang, welchen ich benutzt habe, steht zwar ein Fahrverbotsschild für Autos/Motorräder aber KEINES für Fahrräder.

Dass ich da schon seit 20 Jahren unterwegs bin und auch ganz sicher nicht der Einzige bin, ist wohl keine Ausrede in diesem Kontext.

Auf jeden Fall stand ich grad auf einem breiten Schotterweg um etwas zu trinken, da kam ein (vermutlich) Förster mit seinem Land Rover um die Ecke und hat mich gefragt was das hier wird. Perplex hab ich ihm das Offensichtliche erklärt, dass ich hier eine Abendrunde drehe.

Auf jeden Fall hat mich der gute Herr fotografiert und behauptet, ich würde von der Polizei zu hören kriegen, welche mir dann das Fahrrad abnehmen würde.

Ich blieb natürlich ruhig und hab ihm versichert, ich würde am schnellstmöglichen Weg den Wald verlassen, auch wenn ich innerlich gekocht hab.

Denn 1. Darf mich der Herr einfach fotografieren, ohne sich überhaupt als Förster auszuweisen?
2. Mir kommt es suspekt vor, dass er mich gleich anzeigen will, ohne überhaupt meinen Namen einzufordern. Blufft der?
3. Bei solchen "Vergehen" wenn's denn tatsächlich eins gewesen ist, gibt's doch normalerweise Geldstrafen und nicht die Beschlagnahmung des Bikes.

Muss ich mir hier Sorgen machen?
lg

PS: Wir sind hier in Österreich
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von null-2wo

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Hilfreichster Beitrag geschrieben von null-2wo

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Der wird Dein Bild durch die FBI Datenbank jagen, gegebenenfalls Interpol. Wenn er anhand der biometrischen Gesichtserkennung Deine Identität festgestellt hat, wird er mit einem Sondereinsatzkommando vorbeikommen, um Dein Fahrrad mitzunehmen. :o

Zumindest würde Hollywood das so machen🤔

Edit: Ich drück auf jeden Fall die Daumen, aber er hat dich doch gar nicht identifizieren können.
 
Die beste Antwort bei solche Typen: „Zeigen Sie mich ruhig an, dann weiß ich wo Sie wohnen“ gefolgt von der Frage: „wissen Sie eigentlich was die Antifa in Berlin mit Grillanzündern macht“
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Keine Ahnung wie das in AT ist, aber hier muss das Auto des Försters / Waldschutz auch als solches gekennzeichnet sein. Nicht jeder, der einen Geländewagen fährt ist ein Förster. Und die Begründung warum der dich fotografiert hat vermisse ich auch irgendwie.
 
Leider ist unser Forstgesetz dazu umgekehrt als in Deutschland. DE erlaubt wenn nicht verboten. AT verboten wenn nicht per Schild erlaubt!

"Grundsätzlich hat jede Person das Recht, Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Das Fahren im Wald (einschließlich der Forststraßen und sonstigen Waldwege) ist jedoch grundsätzlich verboten, unabhängig davon, ob mit Kfz oder Fahrrädern gefahren wird. Erlaubt sind diese Tätigkeiten nur dann, wenn die Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers (bei Forststraßen der Forststraßenerhalterin/des Forststraßenerhalters) vorliegt. Eine solche Erlaubnis kann einzelnen Personen oder (in der Regel) auch allgemein erteilt werden. Eine Zustimmung zum Fahren mit Fahrrädern oder Mountainbikes im Wald für die Allgemeinheit ist v.a. an entsprechender Beschilderung erkennbar."
 
Leider ist unser Forstgesetz dazu umgekehrt als in Deutschland. DE erlaubt wenn nicht verboten. AT verboten wenn nicht per Schild erlaubt!

"Grundsätzlich hat jede Person das Recht, Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Das Fahren im Wald (einschließlich der Forststraßen und sonstigen Waldwege) ist jedoch grundsätzlich verboten, unabhängig davon, ob mit Kfz oder Fahrrädern gefahren wird. Erlaubt sind diese Tätigkeiten nur dann, wenn die Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers (bei Forststraßen der Forststraßenerhalterin/des Forststraßenerhalters) vorliegt. Eine solche Erlaubnis kann einzelnen Personen oder (in der Regel) auch allgemein erteilt werden. Eine Zustimmung zum Fahren mit Fahrrädern oder Mountainbikes im Wald für die Allgemeinheit ist v.a. an entsprechender Beschilderung erkennbar."
Das bedeutet noch immer nicht, daß der Mann einfach ein Foto von dir machen darf - geschweige denn daß die Polizei irgendwem ein Fahrrad abnehmen würde.
 
War Österreich weiträumig umfahren schon?

Diese Diskussion wg. deren seltsamen Rechtslage gibt's doch schon lange. Angeblich sollte das irgendwann mal mit deren Tourismusverbänden geklärt worden sein.
Ist es aber wohl doch nicht so.
 
Angeblich sollte das irgendwann mal mit deren Tourismusverbänden geklärt worden sein.
Mit denen kannst alles bereden u. regeln . Aber das ändert überhaupt nichts an der Rechtslage solange die Stammwähler u. Geldgeber der größten Regierungspartei sich mit Händen u. Füßen gegen eine Gesetzesänderung wehren. :heul:
 
Radsportbrillen sind meist mehr oder weniger stark getönt, mit dem großen Brillengestell zusammen macht das Photo häufig unbrauchbar.
....vor längerer Zeit eigene Erfahrung.
 
Radsportbrillen sind meist mehr oder weniger stark getönt, mit dem großen Brillengestell zusammen macht das Photo häufig unbrauchbar.
....vor längerer Zeit eigene Erfahrung.
Naja, ich hatte einen Helm auf und meine Sportbrille.. Welche ich im Alltag nicht trage. Im Ernstfall kann ich mich auch rasieren. Aber ich hab bis jetzt noch nix gehört, also wird schon alles passen.
 
Was soll denn der Herr mit dem Foto machen? Zur Polizei gehen, die damit eine landesweite Fahndung auslösen? :D Obwohl, ist ja Österreich................
Kann man sich bei einigen hier in AT leider vorstellen. Im besten Fall sagt ihm der Polizist "können wir machen aber um uns das Foto für die Fahndung zu übermitteln brauchen sie die Einverständnis des fotografierten ansonsten gibt's hier nen Bogen zwecks Datenschutz und Selbstanzeige" ☺️ soll es ja alles schon gegeben haben
 
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