Bei unseren Touren gab es nie einen Veranstalter, keine Versicherung, keine Haftung.
Ich weiß grade nicht, ob du das ernst meinst. Das ist eine mehr als naive Einstellung, wenn ernst gemeint sein sollte.
Glaubst du wirklich, dass deine Begleiter völlig ohne zusätzliche Versicherung unterwegs sind? Dass keiner von denen eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung hat, von der er froh wäre, dass die im Fall der Fälle auch zahlt? Was wenn diese nicht zahlt, weil der Guide die Truppe auf einem nicht erlaubten Weg geführt hat und damit Vorsatz vorliegt? Was wenn der Guide in einem Verfahren eine Teilschuld bekommt, weil er es hätte besser wissen müssen und dementsprechend sich an möglichen Pflegekosten beteiligen muss? Da gibt es einen Haufen mögliche Punkte, die am besten vermieden werden, wenn erst gar nicht in der Illegalität agiert wird.
Haftung ist auch ständig ein Thema, da kommst du gar nicht draus heraus. Du bist für deine Handlungen verantwortlich und haftest für eventuelle Folgen daraus. Was denkst du, warum die meisten eine Haftpflichtversicherung haben? Nur weil die privaten Versicherungen nicht alles abdecken, was bei Rennen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen mit Zusatzversicherungen abgedeckt werden muss, bedeutet das nicht, dass diese Risiken und Haftungen weg sind, nur weil das alles privat abläuft.
Ob nun "fest" oder "befestigt" ist egal, wir dürfen darauf fahren, das kann man so festhalten, das garantiert Wegefreiheit für diesen Typ auch (!) im Privatwald. Laut Gesetz §6 Abs.6, 5. entscheidet dann der Waldbesitzer über die "nicht festen/unbefestigten" Wege, ob die Nutzung per Rad ausgeschlossen wird (da muss dann ein Schild stehen). ist da nicht von Vorteil, daß sehr viel Wald in Thüringen in öffentlicher Hand ist und kein Interesse besteht, den Zugang kleinerer Wege zu verbieten?
Sorry, hier vermischt du nun einiges miteinander.
Der Waldbesitzer entscheidet über das Radfahren
abseits fester Wege. Alles was Wege sind wird per Gesetz festgelegt. Und Radfahren ist nur noch auf
befestigen Wegen erlaubt. Hinsichtlich der Definition befestigter Wege gilt im Moment die in der Durchführungsverordnung festgehaltene Interpretation, was am Ende Forststraßen entspricht, die auf Dauer erkennbar für den forstwirtschaftlichen Verkehr angelegt sind. Ein Ausweisen von nicht befestigten Wege per Verbotsschild als zum Radfahren verboten ist damit nicht notwendig. Aus diesem Grund steht auch in BaWü nicht überall ein Verbotsschild an den schmalen Wegen kleiner 2m Breite.
Ich bin außerdem sehr froh, dass der Waldbesitzer eben nicht entscheiden kann, welche Wege für welche Nutzungsart freigegeben sind. Denn das würde zu massiven Problemen führen und das im großen und ganzen freie Betretungsrecht in deutschen Wäldern völlig aushebeln.
Außerdem bist du als Nutzer des Waldes verpflichtet, dich zu informieren, ob du deine Nutzungsart überhaupt durchführen darfst. Das umfasst auch das Betretungsrecht, genauso wie beispielsweise das Betretungsverbot zu Fuss, wenn dies aufgrund Waldbrandwarnstufe ausgerufen wird. Schilder müssen auch in diesem Fall nicht überall aufgestellt werden, einzig Hinweistafeln werden an den Zubringerwegen in diesen Fällen angebracht, um die Leute zu informieren. Und wie immer gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Als Hinweis: Die Initiative zu der Änderung kam vom Forst. Demnach blöd, dass gerade der Vertreter des größten Waldbesitzers, die öffentliche Hand, diese Einschränkung für die Radfahrer angestoßen hat, um aus einer angeblichen Haftung zu kommen.
Ich sehe auch kein versicherungstechnisches Problem betreffend der Krankenversicherung nach der jetzigen Gesetzeslage, da ich für Trails einfach kein Betretungsverbot erkennen kann. Wo ein Schild steht (zb. im Harz einige Wege) wirst Du den vollständigen Versicherungsschutz verlieren, soviel ist klar.
Ich hatte explizit die Krankenversicherung nicht angeführt, weil diese immer den schmerzfrei-Zustand wieder herzustellen versucht, egal was wie wo passiert ist und wer Schuld hat, selbst bei Vorsatz.
Um das Verbot zu erkennen, musst du auch sehen, dass der ThüringenForst befestigte Wege wie oben angeführt definiert. In Falle eines möglichen Prozesses steht diese Definition der unteren Forstbehörde gegen deine eigene. Wer hier Recht behält, weiß ich nicht.
Wie bitte sollte man dagegen etwas ausrichten?
Mit sich engagieren fängt es an. Alternativen zu pauschalen Verboten aufzeigen, Lösungen und Konsequenzen hinterfragen und dran bleiben. Es hat in Hessen funktioniert, im Harz kann es auch werden und BaWü ist auch noch nicht verloren. Aber solange keiner sich engagiert, passiert halt nichts. Dass es ein langer Weg sein kann ist klar, aber auch lange Wege beginnen mit einem ersten Schritt, wie es so schön heißt.