Kein Schmerzensgeld für verletzten Mountainbiker beim Marathon

Also wer bei sowas mitmacht ist sich doch der Gefahren bewusst und nimmt sie billigend in Kauf. Vernünftiges Urteil des Richters.
 
Wär lustig, wenn bei der Megavalanche mal alle mit klagen anfangen nach einem Sturz. :D
 
Schlimm genug, dass man unter "Sportsfreunden" Angst vor einer Klage haben muss....
 
Deutschland..... echt!!
Demnächst dann auch Klagen beim Fußball.... beim Boxen......
Leute gibt's.
 
Beim Fußball gab es sowas sogar schon. Und Tätlichkeiten, die da ja schon irgendwie an der Tagesordnung sind, sind mit Sicherheit auch strafrechtlich Relevant, auch wenn sie sehr selten verhandelt werden. Gehört für viele halt dazu, auch wenn solch ein Verhalten völlig regelwidrig ist und somit nichts mit Fußball zu tun hat.
Ist im Radsport halt eher selten.
 
Also in dem Fall - so wie der Fall gelagert ist, finde ich das Urteil richtig.
Grundsätzlich sollte aber nicht einfach nur auf das Risiko verwiesen werden.
Nehmt mal als Beispiel Skilaufen, wo es durch Unvernunft Anderer zur schwersten Verletzungen auch bei einfachen Unfällen kommen kann.
Deswegen gibt es für mich grundsätzlich schon Grenzen, wo die Gefährdung durch Andere nicht mehr als allgemeines Risiko in Kauf zu nehmen ist. Im Bikepark würde ich das durchaus wie auf der Piste sehen. Da würd ich auch hoffen ein Gericht entscheidet entsprechen, wenn ein Schneller nen Langsamen einfach abräumt, oder umgekehrt ein schlechter Fahrer durch Selbstüberschätzung nen Unfall verursacht.
 
ich bin ein Anhänger der eigenverantwortung. in jedem Bereich. leider ist der mensch nicht immer nur vernünftig (mich eingeschlossen). also braucht es regeln.

bei einem rennen nehme ich in kauf: viele andere Teilnehmer auf einem relativ engen "platz". ich würd dann halt davon ausgehen, dass einer auch zurücksteckt, wenn es zb. keine Möglichkeit zum überholen gibt.

leider ist das ein Wunschdenken. grad bei rennen, wo es nebenbei gesagt um NICHTS geht, sind so viele temporär gehirnamputierte unterwegs, dass es nur eine frage der zeit ist, bis die Justiz hier auch noch aktiv wird. das wird sicherlich nicht die letzte Verhandlung sein. und ob es immer so ausgeht ...

PS: ich nehme aus diesem grund als fahrer nicht an rennen teil. allerdings bin ich öfter als betreuer dabei (für freunde). und ich sollte mich eigentlich schon drauf verlassen können, dass mich als Teilnehmer nicht ein anderer über den haufen fährt, nur weil er um 1 sekunde schneller fahren kann ...
 
Bei einem Rennen herrschen andere Bedingungen als im Straßenverkehr, darum ist es richtig, dass hier nicht so geurteilt wird wie im "normalen" Leben.
Andererseits darf auch ein Rennen keine rechtsfreie Zone sein. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (nicht einfache Fahrlässigkeit), sollte man auch zur Rechenschaft gezogen werden können!
Da wir den Fall aber nur sehr verkürzt aus der Presse kennen, erübrigt sich meiner Meinung nach jede Diskussion...
 
Ein Urteil nach dem Geschmack des Plebs.....
Also ich möchte dem Richter ja nicht zu nahe treten, aber Rechtsgeschichte hat er damit nicht geschrieben. Grundsätzlich gilt, werden die anerkannten Regeln des Sportes nicht grob und besonders regelwidrig überschritten, nicht für Verletzungen gehaftet wird. Das ist beim Skifahren die FIS-Regelung, beim Fußball der DFB (FiFA)-Regelkatalog und beim MTB?
 
Das ist beim Skifahren die FIS-Regelung, beim Fußball der DFB (FiFA)-Regelkatalog und beim MTB?
Beim MTB gibt Haftungsausschlusserklärungen für die Hobbyfahrer (mit Lizenz wird es ähnlich aussehen. Steht dann drin, dass Erste-Hilfe zu leisten ist wenn nötig, dass nur an ausreichend breiten Stelle mit Kommando "Links" oder "Rechts" überholt wird. Grob fahrlässiges Verhalten ist auch zu unterlassen.
Einfache Fahrlässigkeiten müssen im Rennen hingenommen werden. Ansonsten wäre bei Straßenrennen schon Windschattenfahren nicht möglich.
 
Die Haftungsausschlusserklärung dient nur dem Zweck den Veranstalter von der Haftung freizustellen, sie dient und kann es auch nich,t dazu die Haftung unter den Fahrern auszuschließen. Stichwort: Vertrag zu Lasten Dritter. Das wir die StVO heranziehen können, wage ich zu bezweifeln, weil halt Rennen. Möglichweise dem Grunde nach, also Gegenseitige Rücksichtnahme. Ich geh mal davon aus das es bei der UCI was gibt, was so schwammig ist, das man alles rauslesen kann.
 
Klar geht es um den Veranstalter. Eben, damit er nicht haftbar gemacht werden kann, weil er die Teilnehmer nicht auf die Regeln, die, ob nun offiziell oder nur aus Gewohnheit, im MTB Rennen gelten, hingewiesen hat.
Übrigens, was die Regeln der Verbände betrifft: Bei Rennen, die nicht über den Verband laufen, kann man sich auch nicht auf die Regeln des Verbandes berufen, wenn der Veranstalter die Regeln nicht nach dem offiziellen Regeln des Verbands festlegt. Ergo ist das, was die UCI festlegt, erstmal irrelevant.

Letztlich ist sportlicher Wettkampf rechtlich halt immer Grauzone. Man kann nur darauf hoffen, dass sich alle Beteiligten etwas zurückhalten. Sei es der, der überholt, der, der Sauer ist, dass sein Bike nach einen nicht selbstverschuldeten Sturz defekt ist und eben auch die Richter, die dann entscheiden müssen. Ansonsten gibt es irgendwann garkeine Rennen mehr.
Überholen gehört nun mal dazu. Stürze und Defekte leider ebenso. Verletzungen lassen sich auch nicht immer vermeiden. Wer damit nicht klar kommt, sollte eben auch keine Rennen fahren. Dafür gibt es ja CTFs. Klar gibt es da auch Idioten, die an den unmöglichsten Stellen überholen, aber die Haftungsfrage ist eine ganz andere. Es gilt dort halt die StVO im vollen Umfang.
 
Falls sich jemand etwas näher mit der Materie beschäftigen will

http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=unfall&c=24
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13696/sportlerhaftung.pdf

Wenn man sich die Rechtsanwendung und die diversen Begründungen deutscher Gerichte bei Haftungsfragen im Zusammenhang mit Unfällen/Regelverstößen bei sportlichen Wettkämpfen näher anschaut, dann kann man durchaus feststellen, dass da manches nicht immer schlüssig und logisch zu sein scheint. Wenn man sich aber mal vor Augen hält, wie viele Wettkämpfe in den unterschiedlichsten Sportarten stattfinden, wie viele Menschen an solchen Wettkämpfen teilnehmen und wie viele Regelverstöße/Fouls dabei begangen werden und zu Prozessen führen könnten, dann liegt der Gedanke nahe, dass die Gerichte nach Kräften versuchen, durch überwiegend klageabweisende Urteile die Büchse der Pandora möglichst erst gar nicht aufzumachen und dabei auch in Kauf nehmen, dass ihre Urteilsbegründungen nicht immer ganz widerspruchsfrei sind.

Umgekehrt kann man sich aber auch als Sportler einmal die Frage stellen, ob man noch an Wettkämpfen teilnehmen möchte, wenn die Gerichte etwas großzügiger eine Haftung bejahen würden. Auch kann man sich fragen, ob man dafür dann auch über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt. So findet man in vielen Versicherungsbedingungen z. B. folgende Regelung "Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus der Teilnahme an Kraftfahrzeug-, Rad- und Pferderennen. Das Gleiche gilt für Schäden aus dem Training zu solchen Wettkämpfen." Und soweit sich für Vereinssportler dieses Problem so nicht stellt, weil ein auch Wettkämpfe und Training abdeckender Haftpflichtversicherungsschutz über die Sportversicherung der Vereine besteht, so müsste man aber bei einer großzügigeren Bejahung von Haftungsfällen damit rechnen, dass die Versicherungsprämien dafür steigen und die Vereine dies dann auf ihre Mitglieder umlegen müssten.
 
Umgekehrt kann man sich aber auch als Sportler einmal die Frage stellen, ob man noch an Wettkämpfen teilnehmen möchte, wenn die Gerichte etwas großzügiger eine Haftung bejahen würden.
Wird den allermeisten Richtern absolut klar sein. Damit wäre der Wettkampfsport insgesamt in Deutschland nicht möglich. Man stelle sich nur vor, beim Boxen würde der Verlierer den Sieger nach dem Kampf auf Schmerzensgeld verklagen. Ist natürlich übertrieben, aber genau das wäre ja theoretisch möglich.
 
Ähm, wenn ich da mal helfen darf. Die Rechtsprechung des BGH ist da recht stringent. Nur das die Sachverhalte nicht immer vollständig erfasst werden. Und warum gilt bei einer CTF die StVO? Rechtsgrundlage? Und warum gilt das Regelwerk der UCI nicht? Und warum sollte das Opfer bei grob regelwidrigen Schlägen, z.B. nach demStop des Ringrichters kein Schadenersatz verlangen. Wie wäre es den mal mit eine konkreten Subsumtion?


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Ähm, wenn ich da mal helfen darf. Die Rechtsprechung des BGH ist da recht stringent. Nur das die Sachverhalte nicht immer vollständig erfasst werden. Und warum gilt bei einer CTF die StVO? Rechtsgrundlage? Und warum gilt das Regelwerk der UCI nicht?
Ist eine CTF neuerdings ein Rennen oder auch nur eine Trainingsveranstaltung? Ich weiss, manche tun so, als ginge es um irgendwas. Wer da einen Unfall verursacht, darf von mir aus auch haftbar gemacht werden.
Und warum sollte das Opfer bei grob regelwidrigen Schlägen, z.B. nach demStop des Ringrichters kein Schadenersatz verlangen.
Wo habe ich von grob regelwidrigen Verhalten gesprochen?
Das war auch beim ursprünglichen Thema des Threads nicht gegeben. Ein eventuell übermotiviertes Überholmanöver ist nicht grob regelwidrig. Regelwidrig eventuell schon, aber eben nicht krass.
 
Und soweit sich für Vereinssportler dieses Problem so nicht stellt, weil ein auch Wettkämpfe und Training abdeckender Haftpflichtversicherungsschutz über die Sportversicherung der Vereine besteht, so müsste man aber bei einer großzügigeren Bejahung von Haftungsfällen damit rechnen, dass die Versicherungsprämien dafür steigen und die Vereine dies dann auf ihre Mitglieder umlegen müssten.
Die Prämien dürften für Vereine und Veranstalter unbezahbar werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Skifahren die FIS-Regelung, beim Fußball der DFB (FiFA)-Regelkatalog und beim MTB?

Yup - für den Freizeitbereich (also nicht Rennen) wäre was FIS ähnliches gut.
Bei Rennen greift das leider nicht, da Skilaufen Einzeldisziplin, wäre eher DH ähnlich.
Privater Motorsport wäre ähnlich, kennt jemand da die Regeln. Wäre da ja auch recht unschön, wenn einem jemand völlig unnötig die Karre verrammelt. Wäre halt ähnlich - Viele Teilnehmer in Konkurrenz auf der Strecke und "Ich will Schnellster" :D
 
Bei Rennen greift das leider nicht, da Skilaufen Einzeldisziplin, wäre eher DH ähnlich.
Im Skiercross z.B. sind auch mehrere Fahrer gleichzeitig unterwegs und da ist es auch normales Risiko wenn man durch eine Kollision zu Sturz kommt und in der Regel strafrechtlich nicht relevant (von grob unsportlichen Tätlichkeiten mal abgesehen) - in der Rechtssprechung gibt also durchaus auch beim Ski fahren einen Unterschied zwischen Rennen und Freizeitsport.

Privater Motorsport wäre ähnlich, kennt jemand da die Regeln. Wäre da ja auch recht unschön, wenn einem jemand völlig unnötig die Karre verrammelt.
Da greifen die Regeln der FIA
 
Ermittlungen nach Unfall mit Todesfolge:

Gegen den Mann läuft ein Strafverfahren wegen eventualvorsätzlicher Tötung, fahrlässiger Tötung sowie schwerer Körperverletzung.

http://www.wundo.ch/aktuell/panoram...l-in-Gippingen-freigelassen;art253654,3850266

Mal schauen wie hier der Richtspruch lauten wird.


mich würd interessieren, wie der Körperkontakt zustande kam. weil wie blöd muß ich fahren, dass ich einem "Nachbarn" so nahe komme? wenns eng wird, würd ich schon aus eigenschutz zurückstecken. und wenn dann gleich 4 Fahrer stürzen - fragen über fragen ...
 
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