mangelhafter Rahmen - Rechte

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@-=ToReaDoR=-

Mal nen anderen Ansatz:
Du hattest dich doch auf den Rahmen gefreut, auf das Bike das du aufbauen wolltest.
Dies ist nun durch das geschilderte und den bisherigen "Ärger" wohl weg(so wäre es bei mir), das würde auch nicht mehr besser werden, wenn ich in welchem Zeitraum auch immer Ersatz bekommen würde.
Ich hätte immer beim Gedanken an das Bike den "Ärger" mit im Kopf, aber ich wollte doch Freude mit dem Bike und am biken haben.
Das wäre dann nicht mehr gegeben, also würde ich den Rahmen zurückgeben und mich nach etwas anderem orientieren auf das ich mich dann freue.

Ich hätte wohl von Anfang an (den kleinen Lackfehler der nie gezeigt wurde) abgehakt und mich auf das Bike gefreut.
Wir leben nicht in einer perfekten Welt.
 
Die Industrie freut sich Dich in ihrer wachsenden Gruppe höriger und völlig kritikloser Konsumschafe aufzunehmen. Jemand wie Du ist da nur zu gerne gesehen... 8-)
Kaufen, Fresse halten und alle Kritiker der heiligen Produkte noch wie ein Bullterrier angehen.
Nö. Aber ich sehe jetzt nicht wo das Problem liegt den Hinterbau tauschen zu lassen.🤷‍♂️
So wie es alle dir angeboten haben. Wäre für mich ein völlig korrektes Vorgehen.
Wenn du das ablehnst ist es einfach dein Problem und du scheinst nicht an einer Lösung interessiert zu sein. Dir scheint es in erster Linie darum zu gehen deine Wunschvorstellung durchzudrücken.

Ich frage mich aber schon was du mit dem Rad vorhast.An die Wand hängen? An der Eisdiele zeigen was für ein toller Hecht bist?
Ach komm, zeig mal den Farbfehler.
 
Hallo ins Rund!

Ich habe vor Kurzem einen neuen Arc Rahmen (2022er) vom Fachhändler erworben.
Leider bin ich ziemlich enttäuscht von der Qualität der Lackierung.
An der Kettenstrebe rechts ziehen sich über einen größeren Bereich merkwürdige Schlieren durch den Lack, und das ist kein oberflächlicher Schlodder. Siehe Fotos anbei (das Helle ist eine Lampenreflektion).
Obendrein ist der Lack an der Sitzrohr-Hinterseite im Bereich des Tretlagers und der Sitzstreben stumpf bei Berührung, also nicht sauber poliert.

Ja, ich bin pingelig und ich bin der Meinung, das bei einem solchen, als hochwertig angepriesenen Produktes auch sein zu können.
Also abseits derer, die mir ein "fahr das Ding doch einfach" an den Kopf werfen wollen, haben andere schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Irgendwelche Ideen dazu (was sind die Schlieren / womit könnte man den Lack glatt polieren ohne ihm zu schaden, etc.) oder Meinungen dazu ob man das hinnehmen sollte oder nicht?!
Danke vorab!

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Ich sehe ein Muster, aber hier immerhin mit Bild
 
Wenn du zum Anwalt gehst, um einen Rahmentausch durchzusetzen, sagt der Anwalt dir hoffentlich, dass du das sein lassen solltest, weil du gutes Geld schlechtem hinterherwirfst. Wenn er es dir nicht sagt und was an den Händler schreiben will, solltest du den Anwalt wechseln, weil er schlecht ist.

Die hier von den anderen beschriebenen Optionen sind die einzigen, die du auf Basis der Rechtslage durchgesetzt bekommst.
 
Die Industrie freut sich Dich in ihrer wachsenden Gruppe höriger und völlig kritikloser Konsumschafe aufzunehmen. Jemand wie Du ist da nur zu gerne gesehen... 8-)
Kaufen, Fresse halten und alle Kritiker der heiligen Produkte noch wie ein Bullterrier angehen.
Ich finde deine Denkweise schon interessant.

Dir wird angeboten den Mangel kostenfrei zu beheben.
Du lehnst aus nicht nachvollziehbaren Gründen ab.
Und jetzt spielst Du Dich als Verbraucherschützer auf.
Das Gegenteil ist der Fall, solch ein Verhalten wie Du an den Tag legst schadet einfach nur.

Sicherlich muß man ein mangelhaftes Produkt nicht akzeptieren, auf der anderen Seite gibt es wohl eine Lösung die du aus irrationalen Gründen ablehnst.

Schon mal ein Haus gebaut oder Küche, Möbel usw. gekauft?

Lässt Du das Haus abreisen, nur weil der Putz die ein oder andere Fehlstelle hat oder eine Fließe eine Macke hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Meinung nach habe ich als Geschädigter durchaus das Recht hier einen kompletten Rahmentausch zu verlangen.
Oder nicht?
Habt Ihr Tipps, wie ich meinen Wunsch durchsetzen kann?


Besten Dank und Gruß

Mein Tipp, um deinen Wunsch durchzusetzen:

Zähl dein Geld ob es reicht für
  • die besten Anwälte
  • die besten Gutachter
  • für den Gang durch alle Instanzen
oder verschulde dich deswegen!

Und wenn du es am Ende doch nicht schaffen solltest, ist es doch viel ehrenhafter, mit wehender Fahne unterzugehen, als zu handeln wie wir "hörige und völlig kritiklose Konsumschafe".

Die Industrie freut sich Dich in ihrer wachsenden Gruppe höriger und völlig kritikloser Konsumschafe aufzunehmen. Jemand wie Du ist da nur zu gerne gesehen... 8-)
 
Der TE is doch eh sicher schon raus. Er wollte nur seine Ansicht bestätigt haben und das hat er nicht bekommen 🤷🏻‍♂️ erinnert mich an den Kollegen der vor nicht allzu langer Zeit in jedem erdenklichen radforum das gleiche geschimpfe gepostet hat.
 
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pinsel mir meine Lackschäden selbst🥳
 
Wenn du zum Anwalt gehst, um einen Rahmentausch durchzusetzen, sagt der Anwalt dir hoffentlich, dass du das sein lassen solltest, weil du gutes Geld schlechtem hinterherwirfst. Wenn er es dir nicht sagt und was an den Händler schreiben will, solltest du den Anwalt wechseln, weil er schlecht ist.

Die hier von den anderen beschriebenen Optionen sind die einzigen, die du auf Basis der Rechtslage durchgesetzt bekommst.
§ 439 Absatz 1 BGB
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Allerdings ist da auch noch § 439 Absatz 4 BGB
"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt."

Im Zweifel entscheidet ein Richter, wer welche Rechte hat.
 
§ 439 Absatz 1 BGB
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Allerdings ist da auch noch § 439 Absatz 4 BGB
"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt."

Im Zweifel entscheidet ein Richter, wer welche Rechte hat.

Wenn du zum Anwalt gehst, um einen Rahmentausch durchzusetzen, sagt der Anwalt dir hoffentlich, dass du das sein lassen solltest, weil du gutes Geld schlechtem hinterherwirfst. Wenn er es dir nicht sagt und was an den Händler schreiben will, solltest du den Anwalt wechseln, weil er schlecht ist.


Hatte ich doch alles schon geschreibselt.

.
 
Stimmt, deinen Beitrag hatte ich übersehen. Wollte eigentlich nicht einer der „es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von mir“ Typ sein. ;)
 
Mir ist nie so ganz klar welche Hilfe die Threadersteller sich aus dem Forum erhoffen

Kann man den Verkäufer mit ein paar Forenpostings überzeugen so zu handeln wie gewünscht
 
Im Endeffekt hatte er wohl gehofft ein paar „Gleichgesinnte“ zu finden die ihm überschwänglich zustimmen, dass so ein „gravierender Mangel“ zum Kompletttausch berechtigt - das ist offensichtlich aber gründlich in die Hose gegangen.


Ist doch in der Rubrik Kaufberatung oft nicht anders - da hat jemand ein konkretes Modell im Kopf und will nur noch den Segen des Forums, dass das eine gute Entscheidung ist.

Sachlich, fachlicher Input oder andere Vorschläge werden brüsk abgebürstet.

Kann man so machen - ist dann halt aber 💩
 
Anspruchdes ToReaDoR auf Umtausch des defekten Rahmens gegen ein mangelfreienRahmen.

1. KV gem. § 433 BGB (+)

2. Sachmangel gem. § 434 BGB (+)

3. § 439 I Alt 2 BGB
Die vom Käufer gewählte Artder Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn sie unmöglich ist oder der Verkäufer sie berechtigt verweigert.
a) Unmöglichkeit
Ob eine Ersatzlieferungunmöglich ist, hängt maßgeblich von dem Inhalt und der Reichweiteder vom Verkäufer vertraglich übernommenen Beschaffungspflicht ab;insoweit bedarf es einer interessengerechten Auslegung desKaufvertrags nach §§ 133, 157 (BGH NJW 19, 1133 Rz 31; krit bzglder Übertragbarkeit auf den Gebrauchtwagenkauf Ring SVR 19, 161,165). Bei dem Kauf eines Fahrzeugs umfasst die Pflicht zurErsatzlieferung idR auf Grundlage ergänzender Vertragsauslegung auch die Lieferung des Nachfolgemodells, weil typischerweise mit demMarkteintritt des Nachfolgemodells zu rechnen ist (BGH aaO, Rz 25–36mwN; zust Staudinger/Ruks NJW 19, 1179, 1180; aASkauradszun BB 22,323, 328), jedoch nur dann, wenn das bei Vertragsabschlussmaßgebliche Modell nicht mehr hergestellt wird (BGH NJW 22, 2923[BGH 04.05.2022 - VIII ZR 50/20] Rz 53). Etwas anderes gilt außerdemdann, wenn die Parteien bewusst ein Auslaufmodell zum Gegenstand desVertrages gemacht haben (BGH NJW 22, 1238 Rz 43). Weist das Nachfolgemodell einen erheblichen Mehrwert auf, ist dieErsatzlieferung idR nur gg eine angemessene Zuzahlung des Käufersgeschuldet (BGH NJW 22, 1238 [BGH 08.12.2021 - VIII ZR 190/19] Rz 48ff; krit Höpfner/Schneck NJW 22, 1209 ff; Skauradszun BB 22, 323,325 ff). Seinen Angaben zufolge hat der ToReaDoRden Rahmen aufgrund seiner Farbe gekauft. Gleichwohl war ihm bewusst,dass das infrage stehende Modell aufgrund seines Baujahres einAuslaufmodell war. Zwar begründet der ToReaDor sein Begehren zurLieferung einer mangelfreien Sache, dass das Nachfolgemodell mit demgekauften Modell hinsichtlich seiner Bauweise identisch ist. Daraufist aber nach Auffassung des BGH nich abzustellen. Entscheidens ist,dass das Nachfolgemodell einen erheblichen Mehrwert als das gekaufteModell hat. Davon ist vorliegend auszugehen, denn der Preis einesAuslaufsmodells ist gerade deswegen herabgesetzt, weil es einNachfolgemodell gibt.

Deshalb kann nach hiesiger Auffassung derToReaDor die Lieferung einer mangelfreien Sache gem. § 439 I Alt. 2BGB zwar verlangen, gleichwohl müsste er auch die die Differenz von geleisteter Zahlung zum Mehrwert als Bezahlung verlangen.

b) Verweigerungsrecht gem. § 439 IV S.1, 2 BGB​
Bei Unzumutbarkeit einer Ersatzlieferung ggü Nachbesserung ist zu entscheiden nach der Kaufsache: Preis und Komplexität (vgl P. Huber NJW 02, 1004, 1007), Art des Mangels, bes ob er typisch repariert wird, zB Glühbirne bei PKW, Zubehör bei Computer wie Maus, sowie der sich im Mangel ausdrückende Gesamtzustand (vgl Celle NJW-RR 07, 353, 354; LG Münster DAR 04, 226, 228 »Zitronenauto«): Bei Nachbesserungen, die die – auch neue – Sache weder wertmäßig noch ideell beeinträchtigen, führen schon Differenzen von 5–10 % zur Unzumutbarkeit der Ersatzlieferung. In Ermangelung genauerer Sachverhaltsangaben ist davon auszugehen, dass der Ausstausch des Hinterbaus den gekauften Rahmen in seinem Wert nicht mindert. Weiter ist zu unterstellen, dass die Kosten der Neulieferung die Kosten der Nachbesserung um 5-10% übersteigen.

Mihin könnte der Verkäufer dem ToReaDor auch das Verweigerungsrecht aus § 439 IV S.1, 2 BGB entgegenhalten.

4. Der vorangegangene Hinweis ist keine Rechtsberatung i.S.d. RDG und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er dient lediglich der summarischen Einschätzung der Rechstlage.
Weiter empfehle ich bei solchen, eindeutig dem Recht zuzuordnenden Fragen, dringend den Rat eines Anwalts bzw. eines anderen Rechtskundigen einzuholen. Kaufvertragsrecht sollte in diesem Umfang jedem Jurastudenten ab dem 4. Semester geläufig sein.

5. Der Bearbeiter ist stets interessierter Leser der Foren wenn es um die Einholung von Einschätzungen zum Thema Mountainbiking geht. Schon oft wurde mir hier geholfen. Aber für Erkundigungen zur Beantwortung rechtlicher Fragen halte ich die MTB-News, mit Verlaub, für die nicht richtige Adresse.

 
@PalmRa
Wow, wahnsinn. Tausend Dank. Solch eine ausgiebige und kompetente Ausführung hatte ich nun wirklich nicht erwartet. Ich weiß die Mühe wirklich zu schätzen. :daumen:

@Sickgirl
Was ich mir erhofft habe, ist das Selbe wie bei eigentlich jeder anderen Frage die in diesem oder irgendeinem Forum gestellt wird.
Erfahrungswerte!
Es gibt immer Irgendjemanden, der bereits in einer vergleichbaren Situation war, und dessen Infos sind es gewesen auf die ich aus war.
Und diese gab es hier ja auch durchaus, mal ganz von dem vorherigen, extrem hilfreichen Beitrag abgesehen.

Aber natürlich kann Irgendjemand immer irgendwelche niederen Beweggründe unterstellen.
Ist mir einerlei, dies sagt weit mehr über die Verfasser aus als über mich.
 
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