Novellierung Bundeswaldgesetz: Drohen massive Einschränkungen für Radfahrende im Wald?

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Schwarzwald
Auf Forstpraxis wurde heute ein Referentenentwurf zum Bundeswaldgesetzt vorgestellt. Ausdrücklich soll es sich dabei noch nicht um den finalen Entwurf handeln. Trotzdem dürfen alle Erholungssuchenden insbesondere von den Formulierungen im § 29 alarmiert sein. Neben einschneidenden Regelungen, welche Wege zum Radfahren geeignet sein sollen, findet sich auch die Möglichkeit, das Radfahren auf nur noch dafür ausgewiesene Wege zu beschränken. Auch das Betreten für Fußgänger und Reitende kann weitreichend eingeschränkt werden.
Wir haben von diesem Entwurf auch erst ganz aktuell erfahren und müssen uns in Ruhe durch die Gesetzesvorlage und die Begründungen arbeiten. Anschließend werden wir uns so schnell wie möglich gemeinsam mit unseren Partnerverbänden zu einer sinnvollen Strategie besprechen. Die DIMB wird sich hierbei dafür einsetzen, dass die Interessen aller Mountainbikenden vertreten werden.

https://www.forstpraxis.de/neues-bundeswaldgesetz-das-plant-cem-oezdemir-fuer-die-waldbesitzer-22545
https://www.forstpraxis.de/sites/forstpraxis.de/files/2023-11/231110_Referentenentwurf_BWaldG.pdf
 

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Re: Novellierung Bundeswaldgesetz: Drohen massive Einschränkungen für Radfahrende im Wald?
Jetzt müsste mir aber doch mal jemand erklären, wozu es dieses Gesetzt braucht. Ergebnis wird doch wieder keine bundeseinheitliche Regelung sein und die Länder können doch jetzt schon nach Belieben einschränken. Siehe zwei Meter Regel oder feste Wege.

Und diese Formulierung "geeignete Wege" ist doch auch wieder alles andere als konkret. Da kann ich ja ähnlich wie beim "festen Weg" mit Haarspalterei wieder alles mögliche rein argumentieren oder ausschließen. Stellen wir uns ganz doof, könnten wir bei jedem Weg, der nicht als ausdrücklich ungeeignet bezeichnet wurde behaupten, "Wenn ich mit meinem Rad da heil runter komme, war er wohl geeignet". Kommt der deutsche Amtsschimmel, wird er wie bisher haarklein aufdröseln, warum Weg x nicht geeignet sein kann, ohne eine Rechtsgrundlage zu haben.

Die seit Jahren (illegalen) Trails sind ja jetzt auch nicht unbedingt als solche zu erkennen, weshalb zumindest hier in der Gegend da auch schonmal Fußgänger unterwegs sind. Man könnte sie also problemlos als Weg bezeichnen und (Wander)wege wurden wiederum nicht explizit ausgeschlossen. Zumindest für die derzeit schon restriktiveren Bundesländer scheint sich damit ja nicht wirklich etwas zu verändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Formulierung finde ich jetzt nicht so verkehrt:

"Das Reiten, das Fahren mit Kutschen und Gespannen sowie das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern und sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald ist nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig. Keine geeigneten Wege sind Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade."

Da ist zwischen "geeignetem Weg" und "kein geeigneter Weg" ja noch eine Menge Luft.

Allerdings ist den Ländern ja im Folgeparagraph ausdrücklich erlaubt, dies entsprechend auf ein Wegegebot für " dafür ausgewiesene Straßen und Wege " einzuschränken, so wie es ja zB im Elbsandsteingebirge oder im Leipziger Auwald seit Jahrzehnten der Fall ist.

Illegal bleibt also illegal. Passt zum aktuellen Erlass des SMEKUL in Sachsen zur Waldnutzung und Anlage von Singletrails für MTB.
 
Steht doch "relativ" genau drin was in deren Augen kein geeigneter Weg ist.
Mir macht die Formulierung zur Beschädigung an angrenzenden Bäumen viel mehr sorgen. Weil da können sie dir alles verbieten was im Wald stattfinden kann.
Ja klar, was kein geeigneter Weg ist. Aber zumindest die Trails hier liegen sicher nicht auf "Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge[n] zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel[n] und Pirschpfade[n]". Wären damit also weiterhin nicht explizit ausgeschlossen. Der irgendwann mal illegal entstandene Bestand wäre damit befahrbar.

Die Sache mit der Beschädigung ist natürlich völlig daneben. Das würde in der aktuellen Fassung sogar die Benutzung angelegter Reitwege ausschließen, weil ein Pferd den dort verteilten Sand mit den Hufen eindrückt. Wird aber praktisch kaum ahndbar sein. Selbst wenn jemand dich am Ende des Trails erwischt, kann er nicht nachweisen, dass die möglicherweise vorhandenen Beschädigungen durch dich entstanden sind.

Als Beschädigung wird in der Regel aber auch kein normaler Verschleiß bezeichnet, Autobahnen darfst du auch nicht beschädigen und trotzdem nehmen sie durch Benutzung schaden. Solange du nicht mit durchdrehendem oder blockiertem Hinterrad einen matschigen Weg zerpflügst, wird der Vorwurf der Beschädigung juristisch kaum haltbar sein.

Bedenklich finde ich aber, dass mit dem neuen Bundesgesetz die Gesetzte auch in jedem Bundesland wieder auf den Tisch kommen und auch dort die Lobbyverbände egal aus welcher Ecke massiv Einfluss nehmen werden. Da werden dann tendenziell die Einschränkungen entstehen. In der Fassung macht mir das Bundesgesetz zumindest angesichts der aktuellen Situation in NRW keine Sorgen. In offeneren Bundesländern mag das anders aussehen.
 
Diesen Punkt aus der Übersichtsseite finde ich ja spannend:

Der Komoot-Paragraf​


Sehr begrüßen werden viele Waldbesitzer in diesem Zusammenhang auch den §33 zur Anlage und Ausweisung von neuen Wegen und Routen im Wald. Während im Moment nämlich vielfach durch Nutzer von Outdoor-Apps wie z.B. Komoot irgendwelche Trails durch die Wälder aufgezeichnet werden, die dann mehr oder weniger öffentlich zur Verfügung stehen, soll das in Zukunft nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Grundstückseigentümer zulässig sein.

Trackingverbot? Wie soll das denn funktionieren – vor allem, dann müsste man aus dem OSM und sämtlichem Kartenmaterial ja auch sämtliche Wege löschen.
 
Trackingverbot? Wie soll das denn funktionieren – vor allem, dann müsste man aus dem OSM und sämtlichem Kartenmaterial ja auch sämtliche Wege löschen.
Du könntest dann als Waldbesitzer gegebenenfalls das Recht haben gegenüber dem Kartendienst die Löschung durchzusetzen. Ob man es jetzt schaffen wird OSM zu verklagen, steht auf einem anderen Blatt Papier. Konkret wirst du dich dann aber strafbar machen, wenn du einen Weg ohne Erlaubnis in eine Karte einträgst. In OSM sind die Änderungen ja nachverfolgbar. Wenn also irgendein Bezug zwischen deinem Nick und deiner Person hergestellt werden kann, könnte es ungemütlich werden. Im Entwurf steht aber auch grundsätzlich kein Verbot Waldwege in Karten einzuzeichnen.

Was verboten werden soll, ist "das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen". Bestehende Wege dürften damit wohl bleiben. Ob dem Gesetzgeber klar ist, dass Openstreetmap auch bei Einsätzen der Feuerwehr verwendet wird?
 
Die Formulierung finde ich jetzt nicht so verkehrt:

"Das Reiten, das Fahren mit Kutschen und Gespannen sowie das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern und sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald ist nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig. …"
Sieht meiner Meinung nach so aus, als hätten die Ersteller hier „zulassungspflichtige“ bzw. „nicht zulassungspflichtige“ Fahrzeuge gemeint.

Einmal mit Experten arbeiten … 🤣


P.S. in der Begründung werden ein paar Beispiele für angeblich betriebserlaubnisfreie Fahrzeuge genannt „(z. B. E-Roller, E-Scooter, Segways)“. Wie man mit einer Suchmaschine schnell feststellen kann, sind diese Fahrzeuge alle zulassungsfrei, benötigen aber zwingend eine Betriebserlaubnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Begriffsbestimmung ist wohl ein Scherz.
Da hinein hätte man zum Beispiel Fachbegriffe wie die „Feinerschließungslinien“ packen müssen.
 
Was verboten werden soll, ist "das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen"
Da stellt sich aber die Frage woher der "Aufzeichner" wissen soll das die Wege nicht digitalisiert sind oder das dies "Wege" sind die nicht aufgezeichnet werden dürfen .
Konkret wirst du dich dann aber strafbar machen, wenn du einen Weg ohne Erlaubnis in eine Karte einträgst.
Ich glaube das ist garnicht so einfach da ja im Umkehrschluss jedem die Möglichkeit gegeben sein müsste kontakt mit dem Besitzer aufzunehmen um ihn um Erlaubnis zu fragen. Und die Anschriften bekommt man nicht mal so nebenbei auf dem Amt.
Für Streetview wurde die Sache ja auch anders gelöst das du als Besitzer wiedersprechen musst.
 
Da stellt sich aber die Frage woher der "Aufzeichner" wissen soll das die Wege nicht digitalisiert sind oder das dies "Wege" sind die nicht aufgezeichnet werden dürfen .

Ich glaube das ist garnicht so einfach da ja im Umkehrschluss jedem die Möglichkeit gegeben sein müsste kontakt mit dem Besitzer aufzunehmen um ihn um Erlaubnis zu fragen. Und die Anschriften bekommt man nicht mal so nebenbei auf dem Amt.
Für Streetview wurde die Sache ja auch anders gelöst das du als Besitzer wiedersprechen musst.
Die Frage stellt sich für den Aufzeichner doch gar nicht. Erstens ist das reine Aufzeichnen ja nicht verboten, sondern das (öffentliche) Anzeigen. Was du für dich privat machst, dürfte völlig egal sein, zumal es auch kaum nachweisbar wäre. Was du eben nicht darfst ist deine Aufzeichnungen öffentlich zugänglich zu machen, wenn dort Wege sichtbar werden, die noch nicht auf der Karte sind. Wobei dort auch noch das Wort "erstmalig" erwähnt ist. Sobald vor dir irgendwann mal jemand den Weg eingezeichnet hat (und sei er auch gelöscht worden), könntest du dich darauf berufen, dass das nicht erstmalig war. Was du daraus machst, sei dir überlassen. Ich würde mir aber keine allzu großen Sorgen machen, sofern du einen Account verwendest, der sich nicht sofort auf deine echte Identität zurückführen lässt. Weiterführende Ermittlungen wird für so eine Lappalie sicher keine Strafverfolgungsbehörde machen. Die schließen bei schwereren Delikten beim "Tatort Internet" schon reflexartig ihre Akten.

Es ist halt wie so viele Gesetze unserer (aktuellen) Regierung ein handwerklich schlechter und realitätsferner Entwurf.

Aber natürlich musst du wissen, was du darfst oder was nicht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sollte es also ein derartiges, generelles Verbot geben, darf auch erwartet werden, dass du dich daran hältst. Google hat den Widerspruch übrigens soweit ich weiß nie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen implementiert, sondern um die Wogen zu glätten. Wenn Gesetze geschaffen werden, ist in der Regel immer eine Zustimmung erforderlich (siehe auch DSGVO).
 
Gültiges Gesetz:

§ 14 Betreten des Waldes​

(1) …
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, …, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
Hier durften die Länder einschränken oder freigeben.

Im Entwurf, § 29 ist jetzt „Betreten des Waldes“, können die Länder nur einschränken. Der Satzteil „und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.“ ist offensichtlich gestrichen worden.
Das wird vorsichtshalber aber nicht in der Begründung erwähnt…
 
"Das Reiten, das Fahren mit Kutschen und Gespannen sowie das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern und sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald ist nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig. Keine geeigneten Wege sind Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade."
Wer fährt schon auf Rückegassen runter, vor allem wenn die vom Harvester gelegt sind und Giebel drauf liegen.
Für mich heisst das im Umkehrschluss, dass alle anderen Wege, also alle Wanderwege- gleichgültig wie schmal sie sind- als geeignete Wege anzusehen sind und somit das Biken zunächst zulässig ist- außer die Länder legen die Eignung anders fest.
Oder wie seht ihr das?
Der "Komoot Paragraph" wiehert natürlich schon beim Durchlesen. Das zeugt doch nur von völliger Unkenntnis, was beim Biken läuft wie auch von Unkenntnis, was in den Bike communities an Vernetzung vorhanden ist. Wenn es nur um die Veröffentlichung von Tracks geht im Gelände, wo vorher noch nie was in einer Karte/OSM drin war, dann verliert das auch wieder an Schrecken. Für den Fall frage ich mich, was damit bezweckt sein soll. Aber wir als "einfache Biker" können nicht alles verstehen, was in Gehirnen von Politikern und Juristen vorgeht. PS: was ein Glück!
 
Du könntest dann als Waldbesitzer gegebenenfalls das Recht haben gegenüber dem Kartendienst die Löschung durchzusetzen. Ob man es jetzt schaffen wird OSM zu verklagen, steht auf einem anderen Blatt Papier. Konkret wirst du dich dann aber strafbar machen, wenn du einen Weg ohne Erlaubnis in eine Karte einträgst. In OSM sind die Änderungen ja nachverfolgbar. Wenn also irgendein Bezug zwischen deinem Nick und deiner Person hergestellt werden kann, könnte es ungemütlich werden. Im Entwurf steht aber auch grundsätzlich kein Verbot Waldwege in Karten einzuzeichnen.

Was verboten werden soll, ist "das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen".

OSM soll in erster Linie die Realität abbilden. Und dieser Prozess ist noch lange nicht vollendet und ist so eh stetig im Wandel. Ein "digitales Anlegeverbot" kann und will ich mir aktuell nicht vorstellen.
Wenn im Wald ein Weg vorhanden ist, aber nicht in OSM eingetragen, dann kann man genauso wenig daraus schließen, ob der Weg nicht gewünscht/geduldet ist wie umgekehrt. Bringt also niemanden weiter.


Zum Bundeswaldgesetz:
Für Bayern kann es eigentlich nur schlechter werden.

"Das Betreten im Sinne dieses Gesetzes umfasst das fußläufige Begehen, das Fahren mit Krankenfahrstühlen mit und ohne Antrieb sowie alle weiteren Bewegungsformen am Boden ohne Motorantrieb."
Was soll dies genau bedeuten? 🤔
 
Auf bislang weglosen Flächen entstehen also bisher noch nicht vorhandene Pfade indem ich das irgendwo digital Anzeigen oder Ausweisen lasse? 🤔
Sind ja tolle Möglichkeiten, welche die Digitalisierung inzwischen bietet. 🙂
Quasi digitaler Wegebau 🤣

(3) Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.
 
OSM soll in erster Linie die Realität abbilden. Und dieser Prozess ist noch lange nicht vollendet und ist so eh stetig im Wandel. Ein "digitales Anlegeverbot" kann und will ich mir aktuell nicht vorstellen.
Wenn im Wald ein Weg vorhanden ist, aber nicht in OSM eingetragen, dann kann man genauso wenig daraus schließen, ob der Weg nicht gewünscht/geduldet ist wie umgekehrt. Bringt also niemanden weiter.
Sehe ich ja grundsätzlich genauso. Es gibt ja in manchen Regionen die outdooractive Maps, die dann wohl auch von dem jeweiligen Kreis approved sind. Die sind meilenweit von der Realität entfernt. Nicht nur, weil definitiv legale Wege fehlen, sondern auch, weil sie Wege anzeigen, bei denen ich mir gar nicht vorstellen kann, dass sie jemals existiert haben. Wenn ich die alle befahren darf, müsste ich verdammt viele Trails bauen.

Aber im Ernst: Dann trägt man es eben trotzdem ein. Das wird schon nicht dazu führen, das morgens das SEK ins Haus stürmt. Es wird in der Realität genau gar nichts passieren. Warum also drüber aufregen?

Ich glaube auch, dass die Intention eigentlich eine andere ist. Man will halt die wilden Traces auf Komoot und Co. verhindern. An OSM haben die hohen Herren wahrscheinlich nichtmal gedacht. Die wissen auch gar nicht, wie die darunterliegende Karte zustande kommt und glauben, wenn die Traces keiner drüberzeichnen darf, wird alles gut.
Quasi digitaler Wegebau
Gleich mal ausprobieren, ob das auch mit Schienen und Bahnhöfen funktioniert. Aber naja, wenn ich mir die Trails hier so ansehe, dann trägt die Bekanntheit schon indirekt zum Wegebau bei. Schließlich manifestiert sie das zarte Pflänzchen eines neuen Trails, indem der Trail durch regelmäßiges Befahren bestehen bleibt.
 
es geht darum, das der Waldbesitzer,
der Betreiber dieses Wirtschaftsunternehmens, unter anderem
nicht überall für alles und jeden für Sicherheit garantieren muss,
und das der wirtschsftliche Erfolg/Nutzen erhalten bleibt.


und das dem Waldbetreiber gewisse rechtliche Unterstützung zugesagt wird.
 
Aber wir als "einfache Biker" können nicht alles verstehen, was in Gehirnen von Politikern und Juristen vorgeht. PS: was ein Glück!
Du glaubst doch nicht, dass diese Idee von Politikern oder Juristen kommt. Die kommt von der Lobby, die den Wald als Einnahmequelle betrachtet und dies unter dem Deckmantel des Naturschutzes zu verkaufen versucht.
Politiker und Juristen sind diejenigen, die mit der Umsetzung beauftragt werden, aber auf deren Mist gewachsen sind viele dieser Ideen sicherlich nicht.
 
Die kommt von der Lobby, die den Wald als Einnahmequelle betrachtet und dies unter dem Deckmantel des Naturschutzes zu verkaufen versucht.
Du hast wohl ein anderen Entwurf vor dir? Die Punkte zu Kahlschläge, Rückegassenabstände, Waldbranschutz helfen dem Waldbesitzer sicher nicht beim Geld verdienen ;)
Der Entwurf kommt vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ergo den Grünen sicherlich waren da auch Lobbyisten dabei, aber kannst dir ja sicher denken aus welcher Ecke die kamen. -->
https://www.bike-magazin.de/touren/...einschrankungen-nur-eine-formulierungs-panne/
 
Du hast wohl ein anderen Entwurf vor dir?
Dass der Entwurf aus der Politik kommt ist ja logisch. Woher auch sonst. Meiner Meinung nach ist aber die Motivation, die zu diesem Entwurf führte nicht (nur) in der Politik oder bei Juristen zu suchen.

Siehe auch hier im gerade veröffentlichten Artikel von mtb news

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