Tilman
Mitgl. Bundesvorstand DIMB
Was ich übrigens dringend empfehle, ist, die Bauaufsicht des Kreises zu fragen (es sei denn, nach Landesrecht ist das die Gemeinde. Dort, wo das bauamt derGemeinde Auskünfte gegeben hat, habe ich schon vieles erlebt, wo die Bauaufsicht des Kreises dann doch eine Genehmigungspflicht festgestellt hat (und die gilt).
Und im Außenbereich (Gegenteil vom - in der Regel bebauten - Innenbereich) hat ggf. auch noch die Naturschutzbehörde etwas zu sagen und, wenn die Fläche landw. Fläche ist, das Landwirtschaftsamt.
Über das, was Euch die Gemeinde gesagt hat, habt Ihr euch hoffentlich einen Aktenvemerk gemacht (wann, was, wo, wer war dabei, was wurde gesagt), wenn nicht, dann dringend nachholen!
Denn die Gemeinde hätte, wenn die Beteiligung von Bauaufsicht oder Natursachutz oder Landwirtschaftsamt erforderlich gewesen wäre, Euch das sagen müssen.
Und im Außenbereich (Gegenteil vom - in der Regel bebauten - Innenbereich) hat ggf. auch noch die Naturschutzbehörde etwas zu sagen und, wenn die Fläche landw. Fläche ist, das Landwirtschaftsamt.
Über das, was Euch die Gemeinde gesagt hat, habt Ihr euch hoffentlich einen Aktenvemerk gemacht (wann, was, wo, wer war dabei, was wurde gesagt), wenn nicht, dann dringend nachholen!
Denn die Gemeinde hätte, wenn die Beteiligung von Bauaufsicht oder Natursachutz oder Landwirtschaftsamt erforderlich gewesen wäre, Euch das sagen müssen.