Zwei Meter Regel

Du Thomas, so schlecht ist die Idee von Renn Maus vielleicht nicht, wenn gemeinsam mit den "Waldbesitzern" oder....Du weißt schon, ein Gebiet festgelegt wird, für das die Leuten auch die Verantwortung haben. Die Bedingungen und das "Wenn und Aber" können vorher abgesteckt werden.

Gruß Helmut
 
Eben. Und wenn dieser Hang vorher nich der wichtigste Wanderweg war, dann störts auch keinen. Und vile kaputt machen auch die Down Hiller nicht. Von den CC-Jungs wie mir ganz zu schweigen.
 
wir leigen mit unseren meinungen ohnehin meistens näher zusammen als man annimmt.

ich liebe doch selbst dh und finde es nur krass, wenn die leute sich wild ständig irgendwelche pisten anlegen. und wenn die dann langweilig werden, macht man den nächsten abschnitt platt.

aber ich finds klasse, wenn mit dem forstamt gemeinsam wege gefunden werden, das ganze in vernünftiger form zu legalisieren.
so ein fest zugewiesenes gebiet, wo man sonst niemand stört, ist doch ideal. sowas hat ja vielerorts schon funktioniert. der weg gefällt mir :cool:
 
Ja,
denn ich habe die Kohle nicht über um, im Falle eines Falles, auch noch Wegelagerer Gebühren zu zahlen, bloß weil wer meint der Trail sein zu schmal. :mad:
Steppenwolf
 
Gähn :o,
schlapper Haufen hier.
Habt wohl alle resigniert und die 2 Meter Regel akzeptiert. :confused:
Oder meint ihr es erwischt euch schon keiner und daher Sch... egal?
Steppenwolf
 
Kurz und bündig: Selbst, wenn 2m-Regeln irgendwo stehen, ist es kaum anzunehmen, daß sie rechtlich wirksam sind. Dafür müßten sie nämlich nachvollziehbar sein. Das ist aber oft nicht der Fall.

Denn es ist zum einen in den einschlägigen Gesetzen und verordnungen in aller Regel nicht angegeben, welche Wegebreite gemeint ist, die Wegeparzellenbreite (kann über 20 m sein), die Nutzbreite (bei Graswegen kaum festzustellen), die Fahrspurbreite oder was auch sonst immer. Man kann im übrigen von Radfahrern nicht erwarten, daß sie sich bei Wegen mit variabler Breite prophetischer Gaben bedienen. Denn so mancher Weg fängt mit 3,5m Breite an und ist nach einigen km zwischendurch, vor allem im Bereich von Gemarkungsgrenzen, auch schon mal nur noch auf einer Breite von 1,5 m befahrbar.

Inwieweit Single-Trails

ST.jpg


überhaupt Wege im Sinne des Betretungsrechtes (vgl. §14 BWaldG) sind, bleibt dahingestellt und daher auch, ob somit die 2m-Regelung auf sie Anwendung finden könnte. Eher dürfte dies darauf hinauslaufen, daß, soweit ein Single-Trail kein "offizieller" Weg ist, das Radfahren abseits der "offiziellen" Wege, also auch auf den besagten Single-Trail, ohnehin unzulässig ist (vgl. dto.). Ob man dort dann "heizt" oder langsam fährt ist daher rechtlich fast immer zweitrangig.
 
Ich bin in BWB auch schon des öfteren mit Wanderern aneinandergeraten. Hab aber die Erfahrung gemacht, daß wenn man einfach nur freundlich ist, und eben nicht unbedingt an diesen Waldläufern vorbeiheizt und diese überwiegend schon in die Jahre gekommenen Sohlenträger nicht zu Tode erschreckt, kann man den größeren Schwierigkeiten aus dem Weg gehen.
Leider gibt es aber auch solche Fälle, bei denen man trotz umwerfenden Scharms einfach keine Chance hat.
Aber zum Glück gibts keine Nummernschilder für uns Biker :)))
 
:D Wenn mann euch alleinlässt passiert auch nix mehr.
Seid ihr alle eingeschlafen?
Was ist mit der zwei Meter regel in Bayern?
Ich hab lange nix mehr davon gehört.
Eingegraben in einem Sprunghügel?

hi Helmut, was machen die Trails?
Steppenwolf :D
 
Solche "intelligenten" Beiträge wie Deiner (legal/illegal/egal)tragen dazu bei, daß gemeinsame Ansätze, Naturschutz und MTB zusammenzubringen, oft scheitern oder nicht vorankommen.

Ich (Naturschützer, Hochtaunuskreis) habe beruflich gerade mit einem MTB-Club zu tun, desses Ansinnen ich positiv gegenüberstehe. Unsinnige Statements, die wohlmöglich auch noch komisch sein sollen (da helfen auch keine gehäuften Smileys im Dreierpack), sind da kontraproduktiv. Sie machen mir oder z.B. auch dem ebenfalls beteiligten Naturpark Hochtaunus die Arbeit nicht leichter, sondern schwerer, gegen Vorurteile anzugehen und sachliche Lösungen zu unterstützen.
 
@Tilman
Jetzt pass mal auf: Ich finde es sehr gut, dass es überhaupt solche Gruppen gibt, die sich um die Belange der Natur kümmern und ich habe auch Respekt vor dir, weil du dich mit so etwas beschäftigst!!!
Aber, meiner Meinung nach kommt es immer darauf an, wofür man sich einsetzt. Und offen gesagt ist mir diese 2-Meter Regelung Scheiß-egal :eek:, weil ich da keinen Sinn drin sehe, warum z.B. der Boden, wenn er denn kaputt gefahren wird, auf engeren Trails mehr kaputt gefahren wird, als auf Breiteren.
Auch wenn du es nicht glaubst bin ich doch jemand, der sich SEHR um die Natur kümmert. Diese ist nämlich ein wesentlicher Aspekt warum ich mich für das Mountainbiken so begeistere, und ich lasse mich von dir nicht in irgendeine Ecke mit irgendwelchen Natur-Rambos stecken.
Du solltest dir auch mal überlegen, worum es in diesem Threat geht. Wie gesagt hab' ich nichts gegen dich und finde es sogar gut was du machst, aber deine schlauen Beiträge solltest AUCH DU vorher besser überdenken.

Gruß
:bier:
Sobe
 
Dein Statement in allen Ehren, aber ich kann nun mal keine Aussagen in Sachen "legal/illegal/egal" brauchen. Warum?

Ich beschäftige mich nicht nur mit Natur, ich leite den Fachbereich Umwelt im Hochtaunus-Landratsamt und verdiene so mein Geld. Dazu gehört auch das Genehmigen (oder Versagen) von MTB-Sachen, wobei mir das Genehmigen lieber wäre. Ich habe keine Lust, mich mit Leuten herumzuschlagen, die mit Vorurteilen gegen MTB hausieren gehen und mir die Arbeit versauen. Diese Leute sind nun einmal auch in Genehmigungsverfahren zu beteiligen, da kommt man nicht drum herum (von wegen legal/egal).

Solche Leute haben oft genug Blätter wie BIKE mit fetzigen Offroad-Berichten oder anderweitig den Aspekt "Legalität" ankratzende Dinge gelesen.

Daß die zwei Meter Regel Unsinn ist, ist mir klar und da laufen auch entsprechende Sachen (auch dienstlich) von meiner Seite, die nicht in die Öffentlichkeit gehören. Das hat aber nichts mit "legal/illegal/egal" zu tun, sondern damit, daß im Rechtsstaat jemand nur dafür verknackt werden kann, der ein Vergehen auch tatsächlich begangen hat.

Und das ist bei vielen Wegen nicht der Fall, denn dafür müßte man die 2m (ob sie nun Sinn machen oder nicht) erst mal erkannt haben können. Insoweit ist die 2m-Regel als solche rechtlich grundsätzlich fraglich und darum muß es gehen anstatt schlichtweg zu sagen, daß einem das Wort "legal" egal ist und damit das Image der Biker zu schädigen.

Oder glaubst Du im Ernst, ich habe es einfacher, z.B. eine neue Downhill Strecke oder so etwas auch nur ansatzweise zu diskutieren, wenn den Bikern zwar ungerechtfertigte, aber durch bösartige oder unvorsichtige Menschen immer wieder aufs neue hervorgerufene Vorurteile vorauseilen????????
 
Hi,
mal was zum Thema Naturschutz und die zwei Meterregelung.
Ich wurde mal vom Förster angemacht weil ich unwissendlich durch eine Wildruhezone geradelt bin, zurecht hat er mich angehalten und "belehrt", bis dahin kein Problem. Jetzt ist besagte Wildruhezone im Abstand von 20m mit schwerstem Forstgerät "durchfurcht" worden, da sieht aus wie nach dem Krieg. Dazu kommt noch dass das alles in den frühsten morgen Stunden statt findet, wo das Wild besonders anfällig für Störung is.
Was soll ich davon halten? Wenn ich mich an schmallen Trails in mitten der Natur erfreue ist es "Naturzerstörung", und wenn wegen ein bisschen Profit alles platt gemacht wird ist es Naturschutz :confused: .
Sorry, aber da muss man ja eine Schei_ssegal Einstellung zum Naturschutz bekommen.
Gruss Chris
 
@ Tilman: Hi Tilman Kl. ! Schön, Dich hier in dem Bikerforum zu haben ! Muß allerdings erstmal ein kleines Verwirrspiel aufklären, denn ich bin der Präsi und der mit dem "Posting Regierungspräsident" war der DIMB-Präsi, Manfred H., der Dir wohlbekannt sein dürfte :)

Ansonsten finde ich es überaus wichtig, dass Du Dich hier sogar offen an Diskussionen beteiligst, statt, wie viele Deiner Kollegen, nur mitzulesen und sich stumm ihre Meinung aufgrund solch vorbildlicher Postings wie legal/illegal/sch...egal zu bilden.
 
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