Die E-Bike Welle

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War gestern im Bikepark,erstaunlich wieviele E-Bikes sich mitlerweile dort tummeln . Es werden immer mehr und sie werden immer besser.
Die meinsten Bio Biker waren jugendliche und Kiddys.
das ist doch positiv das die "echten" biker noch jung sind:cool:
es wird aber sicherlich auch darauf hinauslaufen ,das jugendliche nicht unbedingt 4000 eumel in so ein bike stecken können.
:wut:
 
E-Bike Gesetze:

§ 1
Das Führen eines Mountainbikes mit Hilfsmotor (neudeutsch Pedelec) ist nur Personen erlaubt, welche

a) Das 70. Lebensjahr überschritten haben, vorausgesetzt sie waren zuvor mindestens über 20 Jahre hinweg regelmäßig mit Muskelkraft in den Bergen und wollen weiterhin ihre gewohnten Touren fahren

b) An einer nicht selbst verschuldeten schwerwiegenden körperlichen Beeinträchtigung leiden
(Fettleibigkeit gehört nicht zu diesen Beeinträchtigungen)

Eine Ausnahme die es jeder Person erlaubt ein Fahrrad mit Hilfsmotor zu führen, tritt in Kraft, wenn das E-Bike ausschließlich Ersatz eines anderen, erlaubten motorisierten Fahrzeuges auf dafür in Frage kommenden Strecken (z.B. Pendeln) darstellt.


§ 2
Grundsätzlich ist es folgenden Personen verboten ein motorisiertes Mountainbike zu benutzen

a) Kinder und Jugendliche ohne körperliche Beeinträchtigungen


§ 3
Es ist E-Bikern nicht gestattet Aussagen über (ihrer Meinung nach) erreichte "sportliche" Ziele zu machen.
Einen Gipfelsieg kann es von Prinzip aus nur mit reiner Muskelkraft geben.

Es gilt der Merksatz „Nur wo du ohne Akku warst, warst du wirklich“


§ 4
Sofern sich ein motorisierter Mountainbiker dazu entscheidet einen Sportler zu überholen gilt folgendes:

a) Es wird nicht gegrüßt.

Oberstes Ziel ist es zu vermeiden, dass sich der in den Bergen verirrte Kraftfahrzeugführer mit der Gruppe der Sportler identifiziert!
(Hier ist auch der Sportler in der Pflicht und muss darauf achten, dass ein Gruß eines eventuell unerfahrenen E-Bikers niemals erwidert werden darf!)

b) Der motorisierte Mountainbiker darf dem Sportler nicht in die Augen sehen.
(Der Blick ist idealerweise demütig und voller schlechtem Gewissen leicht nach unten gerichtet)

c) Es hat eine kurze Entschuldigung zu erfolgen, verbunden mit der Erklärung, warum wenn schon gedopt wurde dann auch noch die Entscheidung zum Überholen eines Sportlers getroffen wurde.


§ 5
Ein motorisiertes Mountainbike muss als solches auf den ersten Blick erkennbar sein.

Sportler besitzen im Gegensatz zur Gruppe der E-Biker einen gewissen Stolz und somit ist es elementar wichtig sofort zu erkennen, ob es sich um einen Sportlerkollegen handelt, oder um einen Motorradfahrer.

Ein eventuell geweckter Ehrgeiz eines Sportlers, der kurz darauf feststellen muss, dass es sich bei dem Überholenden nur um einen Betrüger handelt, der unzulässige, leistungssteigernde Maßnahmen anwendet gilt als schwere Straftat.

Idealerweise sollte der Akku Neon gelb gekennzeichnet sein, und ein Trikot mit dem Hinweis „Achtung! Watt statt Waden“ getragen werden.

§ 6
Besonders bei der Abfahrt sind Elektro-Bergmotorräder schwerfällig und unerfahrene Besitzer oft völlig überfordert.

Hört der E-Biker einen Sportler hinter sich, hat er zügig an den Rand des Weges zu fahren, abzusteigen, den Zündschlüssel zu ziehen und zur Seite zu sehen bis der Sportler passiert ist.

Weiterhin gilt es den Sportler mit „Achtung E-Bike! Explosionsgefahr!“ vor den Gefahren eines Zusammenstoßes zu warnen.

Eine abfällige Bemerkung des Sportlers muss dankend angenommen werden.


§ 7
Es ist einem Fahrer eines strombetriebenen Mountainbikes nicht erlaubt, durch ähnliche Kleidung einen Sportler zu simulieren oder eventuell sogar vorzutäuschen, an einem sportlichen Vorgang beteiligt zu sein.

Hier ist es besonders wichtig Aufklärungsarbeit zu leisten, da unerfahrene Mountainbiker dadurch getäuscht werden, und auf die schiefe Bahn geraten könnten.

:bier:
 
E-Bike Gesetze:

§ 1
Das Führen eines Mountainbikes mit Hilfsmotor (neudeutsch Pedelec) ist nur Personen erlaubt, welche

a) Das 70. Lebensjahr überschritten haben, vorausgesetzt sie waren zuvor mindestens über 20 Jahre hinweg regelmäßig mit Muskelkraft in den Bergen und wollen weiterhin ihre gewohnten Touren fahren

b) An einer nicht selbst verschuldeten schwerwiegenden körperlichen Beeinträchtigung leiden
(Fettleibigkeit gehört nicht zu diesen Beeinträchtigungen)

Eine Ausnahme die es jeder Person erlaubt ein Fahrrad mit Hilfsmotor zu führen, tritt in Kraft, wenn das E-Bike ausschließlich Ersatz eines anderen, erlaubten motorisierten Fahrzeuges auf dafür in Frage kommenden Strecken (z.B. Pendeln) darstellt.


§ 2
Grundsätzlich ist es folgenden Personen verboten ein motorisiertes Mountainbike zu benutzen

a) Kinder und Jugendliche ohne körperliche Beeinträchtigungen


§ 3
Es ist E-Bikern nicht gestattet Aussagen über (ihrer Meinung nach) erreichte "sportliche" Ziele zu machen.
Einen Gipfelsieg kann es von Prinzip aus nur mit reiner Muskelkraft geben.

Es gilt der Merksatz „Nur wo du ohne Akku warst, warst du wirklich“


§ 4
Sofern sich ein motorisierter Mountainbiker dazu entscheidet einen Sportler zu überholen gilt folgendes:

a) Es wird nicht gegrüßt.

Oberstes Ziel ist es zu vermeiden, dass sich der in den Bergen verirrte Kraftfahrzeugführer mit der Gruppe der Sportler identifiziert!
(Hier ist auch der Sportler in der Pflicht und muss darauf achten, dass ein Gruß eines eventuell unerfahrenen E-Bikers niemals erwidert werden darf!)

b) Der motorisierte Mountainbiker darf dem Sportler nicht in die Augen sehen.
(Der Blick ist idealerweise demütig und voller schlechtem Gewissen leicht nach unten gerichtet)

c) Es hat eine kurze Entschuldigung zu erfolgen, verbunden mit der Erklärung, warum wenn schon gedopt wurde dann auch noch die Entscheidung zum Überholen eines Sportlers getroffen wurde.


§ 5
Ein motorisiertes Mountainbike muss als solches auf den ersten Blick erkennbar sein.

Sportler besitzen im Gegensatz zur Gruppe der E-Biker einen gewissen Stolz und somit ist es elementar wichtig sofort zu erkennen, ob es sich um einen Sportlerkollegen handelt, oder um einen Motorradfahrer.

Ein eventuell geweckter Ehrgeiz eines Sportlers, der kurz darauf feststellen muss, dass es sich bei dem Überholenden nur um einen Betrüger handelt, der unzulässige, leistungssteigernde Maßnahmen anwendet gilt als schwere Straftat.

Idealerweise sollte der Akku Neon gelb gekennzeichnet sein, und ein Trikot mit dem Hinweis „Achtung! Watt statt Waden“ getragen werden.

§ 6
Besonders bei der Abfahrt sind Elektro-Bergmotorräder schwerfällig und unerfahrene Besitzer oft völlig überfordert.

Hört der E-Biker einen Sportler hinter sich, hat er zügig an den Rand des Weges zu fahren, abzusteigen, den Zündschlüssel zu ziehen und zur Seite zu sehen bis der Sportler passiert ist.

Weiterhin gilt es den Sportler mit „Achtung E-Bike! Explosionsgefahr!“ vor den Gefahren eines Zusammenstoßes zu warnen.

Eine abfällige Bemerkung des Sportlers muss dankend angenommen werden.


§ 7
Es ist einem Fahrer eines strombetriebenen Mountainbikes nicht erlaubt, durch ähnliche Kleidung einen Sportler zu simulieren oder eventuell sogar vorzutäuschen, an einem sportlichen Vorgang beteiligt zu sein.

Hier ist es besonders wichtig Aufklärungsarbeit zu leisten, da unerfahrene Mountainbiker dadurch getäuscht werden, und auf die schiefe Bahn geraten könnten.

:bier:

Mit viel Ironie ins Schwarze getroffen. Perfekt! :daumen:

Nun habe ich in meiner langjährigen Bikerlaufbahn schon den ein oder anderen AlpenX gemacht. Ja, auch mit Akku ... :D
Lange bevor es schon diese Akkubikes gab, waren viele Teilnehmer 'recht eigen' drauf. Einer zeigte mir mal voller Stolz, was er so zu sich nahm bzw. auch direkt spritzte. Sowas sieht man ja zunächst einmal niemandem an. Verändertes Sozialverhalten merkt man auch nur, wenn man jemanden gut kennt.

Könntest Du für diese Klientel auch einen angepassten Verhaltensleitfaden erstellen? ... :teufel:
 
E-Bike Gesetze:

§ 1
Das Führen eines Mountainbikes mit Hilfsmotor (neudeutsch Pedelec) ist nur Personen erlaubt, welche

a) Das 70. Lebensjahr überschritten haben, vorausgesetzt sie waren zuvor mindestens über 20 Jahre hinweg regelmäßig mit Muskelkraft in den Bergen und wollen weiterhin ihre gewohnten Touren fahren

b) An einer nicht selbst verschuldeten schwerwiegenden körperlichen Beeinträchtigung leiden
(Fettleibigkeit gehört nicht zu diesen Beeinträchtigungen)

Eine Ausnahme die es jeder Person erlaubt ein Fahrrad mit Hilfsmotor zu führen, tritt in Kraft, wenn das E-Bike ausschließlich Ersatz eines anderen, erlaubten motorisierten Fahrzeuges auf dafür in Frage kommenden Strecken (z.B. Pendeln) darstellt.


§ 2
Grundsätzlich ist es folgenden Personen verboten ein motorisiertes Mountainbike zu benutzen

a) Kinder und Jugendliche ohne körperliche Beeinträchtigungen


§ 3
Es ist E-Bikern nicht gestattet Aussagen über (ihrer Meinung nach) erreichte "sportliche" Ziele zu machen.
Einen Gipfelsieg kann es von Prinzip aus nur mit reiner Muskelkraft geben.

Es gilt der Merksatz „Nur wo du ohne Akku warst, warst du wirklich“


§ 4
Sofern sich ein motorisierter Mountainbiker dazu entscheidet einen Sportler zu überholen gilt folgendes:

a) Es wird nicht gegrüßt.

Oberstes Ziel ist es zu vermeiden, dass sich der in den Bergen verirrte Kraftfahrzeugführer mit der Gruppe der Sportler identifiziert!
(Hier ist auch der Sportler in der Pflicht und muss darauf achten, dass ein Gruß eines eventuell unerfahrenen E-Bikers niemals erwidert werden darf!)

b) Der motorisierte Mountainbiker darf dem Sportler nicht in die Augen sehen.
(Der Blick ist idealerweise demütig und voller schlechtem Gewissen leicht nach unten gerichtet)

c) Es hat eine kurze Entschuldigung zu erfolgen, verbunden mit der Erklärung, warum wenn schon gedopt wurde dann auch noch die Entscheidung zum Überholen eines Sportlers getroffen wurde.


§ 5
Ein motorisiertes Mountainbike muss als solches auf den ersten Blick erkennbar sein.

Sportler besitzen im Gegensatz zur Gruppe der E-Biker einen gewissen Stolz und somit ist es elementar wichtig sofort zu erkennen, ob es sich um einen Sportlerkollegen handelt, oder um einen Motorradfahrer.

Ein eventuell geweckter Ehrgeiz eines Sportlers, der kurz darauf feststellen muss, dass es sich bei dem Überholenden nur um einen Betrüger handelt, der unzulässige, leistungssteigernde Maßnahmen anwendet gilt als schwere Straftat.

Idealerweise sollte der Akku Neon gelb gekennzeichnet sein, und ein Trikot mit dem Hinweis „Achtung! Watt statt Waden“ getragen werden.

§ 6
Besonders bei der Abfahrt sind Elektro-Bergmotorräder schwerfällig und unerfahrene Besitzer oft völlig überfordert.

Hört der E-Biker einen Sportler hinter sich, hat er zügig an den Rand des Weges zu fahren, abzusteigen, den Zündschlüssel zu ziehen und zur Seite zu sehen bis der Sportler passiert ist.

Weiterhin gilt es den Sportler mit „Achtung E-Bike! Explosionsgefahr!“ vor den Gefahren eines Zusammenstoßes zu warnen.

Eine abfällige Bemerkung des Sportlers muss dankend angenommen werden.


§ 7
Es ist einem Fahrer eines strombetriebenen Mountainbikes nicht erlaubt, durch ähnliche Kleidung einen Sportler zu simulieren oder eventuell sogar vorzutäuschen, an einem sportlichen Vorgang beteiligt zu sein.

Hier ist es besonders wichtig Aufklärungsarbeit zu leisten, da unerfahrene Mountainbiker dadurch getäuscht werden, und auf die schiefe Bahn geraten könnten.

:bier:


Das gehört eigentlich HIER hin :D
 
„Achtung! Watt statt Waden“

Ist erst offiziell, wenn's die zwei Steinböcke aus Graubünden sagen!

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Die E-Bike Welle
Das ist die perfekte Welle... !!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich oute mich mal als trockener Ebike ;-)

Hatte bis vor 2 Wochen noch ein Cube Stereo Hybrid 140. Nach einem Motorschaden, habe ich auf Garantie einen neuen Motor bekommen. Ich habe die Gunst genutzt, und das Bike zu einem vernünftigen Preis verkauft.

10.000 km in 14 Monaten, Matsch und Schlamm, und rabiate Fahrweise, waren dann doch etwas zu viel für das Tretlager.

Mein altes Bio Bike war Leichtbau und deswegen fürs Gelände nicht geeignet. Habe ich auch verkauft.

Mit dem neuen Bike fahre ich jetzt wieder alle Strecken mit Muskelkraft. Meist bei mir in den Sauerländer Bergen.

Ob ich meine Ebike Zeit bereue ? Auf keinen Fall. Irgendwann gibt es vieleicht ein neues Ebike. Werde es dann aber nur noch zum Pendeln nutzen.

Ob ich den Umstieg aufs Bio Bike bereue ? Auf keinen Fall.

Für meine Lieblingsstrecke (50 km / 1.000 Höhenmetern), brauche ich jetzt halt 30 Minuten länger.

Gruß Dirk

P.S.: Am Anfang war das mit dem neuen Bio Bike lustig. Habe immer versucht, mit der linken Hand den Motor einzuschalten :-)
 
Für meine Lieblingsstrecke (50 km / 1.000 Höhenmetern), brauche ich jetzt halt 30 Minuten länger.
Und in einem halben Jahr brauchst Du nur noch 20min länger da sich deine Kondi verbessern wird im Gegensatz zum E Ringdingding

P.S.: Am Anfang war das mit dem neuen Bio Bike lustig. Habe immer versucht, mit der linken Hand den Motor einzuschalten :)

Blöd wenn man plötzlich wieder merkt das man Beine hat und die Kraft nachlässt ohne auf Knopfdruck einfach die Leistung erhöhen zu können wa :D :daumen:

Nach nem Jahr Abstinenz trauerst Du dem E keine Träne mehr nach. Dein Fitnesszustand wird sich spührbar verbessern. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und in einem halben Jahr brauchst Du nur noch 20min länger da sich deine Kondi verbessern wird im Gegensatz zum E Ringdingding

Naja.

Bin mit meiner Kondition ganz zufrieden. Von 70 km und 1.500 Höhenmetern mache ich mir aktuell keine Angst.

Mit fast 51 Jahren muss ich da nicht mehr der Schnellste sein.

Habe mir schon ein neues Ziel gesetzt:
Würde nächstes Jahr gerne den Stoneman Dolomiti fahren. 110 km und 4.000 Höhenmetern im Alpinen Gelände an 2 Tagen ist aber nochmal was anderes. Mal schauen, ob ich das hinbekomme. Bin da optimistisch.

Gruß Dirk
 
:DDas erinnert so ein bisschen an die Opas von der Mupped Show, oder an die Musikkapelle auf der Titanic :D die spielten auch bis zuletzt... :winken:
 
Das Gerücht dass die eigene Fitness mit Motor zwangläufig vor die Hunde geht ist wohl nicht tot zu kriegen. :rolleyes:

Ist eine einfache Rechnung. Der Motor schiebt 250W zusätzlich in den Antrieb. Man kann es dabei belassen, und nur als Alibi lahm die Füße kreisen lassen, oder man tritt feste mit rein und ist einfach nur schneller oben und hat länger Saft.

Wer also selber 200W tritt, kommt so mit 450W in null Komma nichts den Berg rauf, und kann in der gleichen Zeit doppelt so viele Abfahrten schaffen wie ein ähnlich trainierter "Bio-Biker".

Selbst ich als passionierter bergauf-Liebhaber kann sowas nicht verurteilen.

Allerdings muss man natürlich nicht begeistert sein von Leuten die ohne Motor niemals fahren würden. Die verirren sich dann aber zum Glück auch eher selten auf die interessanteren Trails.

Das Thema erinnert ein Bisschen an die end-90er Diskussion der hartgesottenen Ur-Mountainbiker in Bezug auf die aufkommenden vollgefederten Bikes. Damals wurde ähnlich abschätzig über die Fahrer solchen Teufelszeugs hergezogen. Mit ähnlichen Argumenten und einer Abgrenzung zwischen den echten Mountainbikern, und den verweichlichten Sofa-Kutschern. :lol:
 
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