Hallo Gemeinde,
ich habe ein Frage zur Haftung.
Grundsätzlich habe ich es so verstanden, solange ein Weg ein Weg ist, ohne eingebaute Elemente, gibt es im Prinzip kein Haftungsproblem?
Im konkreten Fall, bzw. auch im Landkreis (WUG) scheinbar schon.
Hier (Solnhofen) sollten eigentlich ausgewiesene MTB-Strecken entstehen, bzw. eine Strecke von den Heumöderntrails bis zu uns.
Da dieses Projekt aufgrund eines Grundstückseigentümers der Nachbargemeinde hängt, würde unsere Gemeinde, der Bürgermeister ist da offen und interessiert, einen lokalen Rundkurs ausweisen wollen.
Laut aktuellem Sachstand, nachlesbar auf der Gemeindeseite im aktuellen Sitzungsprotokoll des Gemeinderates, würde Trailbau unter anderem haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ist dem wirklich so, oder kann man das einfach wiederlegen.
Die Haftungsfrage scheint hier im Landkreis die Hauptsorge zu sein, in der Wochenendausgabe des Weißenburger Tagblattes vom 8.5. waren gleich zwei Artikel über Mountainbiker im Wald. (Allerdings ist nur einer davon Online).
Grundtenor dieser Artikel, wie sie ich interpretiere, ist Hauptsächlich das Problem Haftung. Und auch ein wenig das illegale bauen, mit Wanderern gibt es wohl gar keine Probleme..
Nochmal zur Ausgangsfrage, wer haftet wann und wie sage ich es/unterstütze ich meinem Bürgermeister. (Ach ja, wer haftet, wenn ich auf dem selben Weg, der momentan als Wanderweg ausgeschilder ist, als Wanderer verunfalle? Zudem sind doch Wanderer und Radfahrer auf Wegen gleichgestellt?)
S.
ich habe ein Frage zur Haftung.
Grundsätzlich habe ich es so verstanden, solange ein Weg ein Weg ist, ohne eingebaute Elemente, gibt es im Prinzip kein Haftungsproblem?
Im konkreten Fall, bzw. auch im Landkreis (WUG) scheinbar schon.
Hier (Solnhofen) sollten eigentlich ausgewiesene MTB-Strecken entstehen, bzw. eine Strecke von den Heumöderntrails bis zu uns.
Da dieses Projekt aufgrund eines Grundstückseigentümers der Nachbargemeinde hängt, würde unsere Gemeinde, der Bürgermeister ist da offen und interessiert, einen lokalen Rundkurs ausweisen wollen.
Laut aktuellem Sachstand, nachlesbar auf der Gemeindeseite im aktuellen Sitzungsprotokoll des Gemeinderates, würde Trailbau unter anderem haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ist dem wirklich so, oder kann man das einfach wiederlegen.
Die Haftungsfrage scheint hier im Landkreis die Hauptsorge zu sein, in der Wochenendausgabe des Weißenburger Tagblattes vom 8.5. waren gleich zwei Artikel über Mountainbiker im Wald. (Allerdings ist nur einer davon Online).
Grundtenor dieser Artikel, wie sie ich interpretiere, ist Hauptsächlich das Problem Haftung. Und auch ein wenig das illegale bauen, mit Wanderern gibt es wohl gar keine Probleme..
Nochmal zur Ausgangsfrage, wer haftet wann und wie sage ich es/unterstütze ich meinem Bürgermeister. (Ach ja, wer haftet, wenn ich auf dem selben Weg, der momentan als Wanderweg ausgeschilder ist, als Wanderer verunfalle? Zudem sind doch Wanderer und Radfahrer auf Wegen gleichgestellt?)
S.