Bikeladen, erst Herstellerfreigabe, dann Garantieaustausch

huetterei

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Bisher war ich ja immer noch geneigt eine Lanze für den Händler vor Ort zu brechen, aber jetzt….?
Ich habe hier bei einem gröseren Bikeladen letzten September ein Bike gekauft. Mit 4500€ auch keine billige Gurke, aber das sollte ja eh nichts an der Sache ändern.
Nach 5 Tagen habe vorne Öl auf der Scheibenbremse. Also hin zum Laden und erwartet, dass der laut Bikeladenwerkstatt ölende Bremssattel sofort ausgetauscht wird.
Aber weit gefehlt. „Das müssen wir erst zu Shimano einschicken, ob es sich um einen Garantiefall handelt!“ Bitte?? Um was denn sonst?
Bevor es weiter eskalierte, präsentierte mir der Mitarbeiter am nächsten Tag stolz das Rad mit einem Bremssattel, den er angeblich noch hat auftreiben können. Ok. Soweit so gut.
Jetzt habe ich wieder (eigentlich seit Ende Oktober aber ich hatte keinen Bock) einen ölenden Bremssattel und einen defekten Freilauf.
Beim Telefonat sagte der Mitarbeiter, das höre sich danach an als müsste es eingeschickt werden.

Machen das alle Bikeläden so? Ich habe doch einen Vertrag mit dem Bikeladen und nicht mit Shimano. Nach 5 Tagen interessiert es mich einen feuchten Kehrricht was Shimano dazu sagt.
Es muss doch der Bikeladen seine Garantieverpflichtungen erfüllen. Also Reparatur oder Austausch nach deren Wahl, unabhängig von dem Zulieferer.

oder bin ich da völlig falsch?
Gruß
huetterei
 
Bisher war ich ja immer noch geneigt eine Lanze für den Händler vor Ort zu brechen, aber jetzt….?
Ich habe hier bei einem gröseren Bikeladen letzten September ein Bike gekauft. Mit 4500€ auch keine billige Gurke, aber das sollte ja eh nichts an der Sache ändern.
Nach 5 Tagen habe vorne Öl auf der Scheibenbremse. Also hin zum Laden und erwartet, dass der laut Bikeladenwerkstatt ölende Bremssattel sofort ausgetauscht wird.
Aber weit gefehlt. „Das müssen wir erst zu Shimano einschicken, ob es sich um einen Garantiefall handelt!“ Bitte?? Um was denn sonst?
Bevor es weiter eskalierte, präsentierte mir der Mitarbeiter am nächsten Tag stolz das Rad mit einem Bremssattel, den er angeblich noch hat auftreiben können. Ok. Soweit so gut.
Jetzt habe ich wieder (eigentlich seit Ende Oktober aber ich hatte keinen Bock) einen ölenden Bremssattel und einen defekten Freilauf.
Beim Telefonat sagte der Mitarbeiter, das höre sich danach an als müsste es eingeschickt werden.

Machen das alle Bikeläden so? Ich habe doch einen Vertrag mit dem Bikeladen und nicht mit Shimano. Nach 5 Tagen interessiert es mich einen feuchten Kehrricht was Shimano dazu sagt.
Es muss doch der Bikeladen seine Garantieverpflichtungen erfüllen. Also Reparatur oder Austausch nach deren Wahl, unabhängig von dem Zulieferer.

oder bin ich da völlig falsch?
Gruß
huetterei
Garantie gibt Dir der Hersteller, nicht der Bikeladen.

Gewährleistung setzt der Verkäufer/Händler um.
 
Garantie gibt Dir der Hersteller, nicht der Bikeladen.

Gewährleistung setzt der Verkäufer/Händler um.
Hmmm ich glaube so einfach ist es nicht.
Im Garantiezeitraum muss Dir der Vertragspartner nachweisen dass das Teil nicht mangelhaft war. Im anschließenden Gewährleistungszeitraum kommt es zur Beweislastumkehr.

Über die gesetzliche Pflicht hinaus gibt Dir manch ein Hersteller noch eine weitergehende Garantie. Für die muss man sich dann an den Hersteller wenden.
 
Hatte änliches mit defektem Rebound an der Gabel, ist mir erst ein paar Wochen nach Kauf aufgefallen.
Wurde nach RS geschickt und man hat mir ein Angebot gemacht, sollte die hälfte der zu tauschenden Dämpfereinheit selber zahlen.
Bin den Dämpfer bis jetzt weiter gefahren, jetzt bekommt er einen Full Service und Tuning bei MST für das gleich Geld. inc. Reperatur.
Seit dem habe ich auch den Glauben an dem Willen der lokalen Händler einen Service Vorteil bieten zu wollen verloren.
Möchte aber auch nicht alle über einen Kamm schehren, gibt bestimmt noch andere.
Man sollte evtl. aber vorher drauf achten wie der Händler so Tickt ob er sich mit der Materie ( z.B. Mountainbikes) auskennt oder auptsächlich nur City Räder im Laden stehen hat.
 
Hatte änliches mit defektem Rebound an der Gabel, ist mir erst ein paar Wochen nach Kauf aufgefallen.
Wurde nach RS geschickt und man hat mir ein Angebot gemacht, sollte die hälfte der zu tauschenden Dämpfereinheit selber zahlen.
Bin den Dämpfer bis jetzt weiter gefahren, jetzt bekommt er einen Full Service und Tuning bei MST für das gleich Geld. inc. Reperatur.
Seit dem habe ich auch den Glauben an dem Willen der lokalen Händler einen Service Vorteil bieten zu wollen verloren.
Möchte aber auch nicht alle über einen Kamm schehren, gibt bestimmt noch andere.
Man sollte evtl. aber vorher drauf achten wie der Händler so Tickt ob er sich mit der Materie ( z.B. Mountainbikes) auskennt oder auptsächlich nur City Räder im Laden stehen hat.
Genau, solange du das Rad bestimmungsgemäß verwendest, fällt das innerhalb der ersten 6 oder jetzt 12 Monate unter die Garantie. Das heißt kompletter Ersatz oder Reparatur, wenn so benutzt wie vom Vertragspartner vorgesehen.

Deshalb darf mein ENDURO auch nur 50cm tief springen.
 
Hmmm ich glaube so einfach ist es nicht.
Im Garantiezeitraum muss Dir der Vertragspartner nachweisen dass das Teil nicht mangelhaft war. Im anschließenden Gewährleistungszeitraum kommt es zur Beweislastumkehr.

Über die gesetzliche Pflicht hinaus gibt Dir manch ein Hersteller noch eine weitergehende Garantie. Für die muss man sich dann an den Hersteller wenden.
Da wirfst Du aber Sachen durcheinander.

Das eine ist die Beweislast, das andere die Tatsache wem gegenüber Du etwas geltend machen musst. Lies z.B. mal hier:
https://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115,3
Die Garantiebdingungen von Shimano kannst Du auch nachlesen:

1655811685437.png

https://bike.shimano.com/de-DE/information/warranty.html
 
Hmmm ich glaube so einfach ist es nicht.

Doch. Gewährleistung, gesetzlich verpflichtend, durch den Verkäufer zu erbringen. In den ersten 6 Monaten (sei 01.01.2022 12 Monate) wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs galt, danach muss der Käufer es schlüssig belegen können.

Garantie, freiwillig, durch den Hersteller.

Genau, solange du das Rad bestimmungsgemäß verwendest, fällt das innerhalb der ersten 6 oder jetzt 12 Monate unter die Garantie.

Gewährleistung!

Die Tatsache, dass Händler sich hinter den Garantiebedingungen des Herstellers verstecken oder erst sein Okay einholen "müssen" ist nicht neu, aber kann Dir als Kunde im Gewährleistungszeitraum egal sein.

Setz' dem Händler eine angemessene Frist, sonst Rückabwicklung / Wandlung.
 
Hmmm ich glaube so einfach ist es nicht.
Im Garantiezeitraum muss Dir der Vertragspartner nachweisen dass das Teil nicht mangelhaft war. Im anschließenden Gewährleistungszeitraum kommt es zur Beweislastumkehr.

Über die gesetzliche Pflicht hinaus gibt Dir manch ein Hersteller noch eine weitergehende Garantie. Für die muss man sich dann an den Hersteller wenden.
Du solltest erst einmal den Unterschied zwischen Gewährleistung (Gesetzlich vorgeschrieben) und Garantie (Freiwillige Leistung des Herstellers) kennen.
Beweislastumkehr gibt es bei der Gewährleistung, mittlerweile etwas kundenfreundlicher als die Jahre zuvor, wo diese bereits nach 6 Monaten griff.
Ansonsten ist dein Ansprechpartner der Bikeshop, da er die Gewährleistung zu erbringen hat. Natürlich darf er sich aber erst einmal anschauen, ob es sich um einen Material- oder Fahrfehler handelt. Wenn du dir die Leitung an einem Stein beschädigst, dann ist natürlich nix mit Gewährleistung. Ist das Teil von vornherein nicht in Ordnung, dann kann er es ja nach dem Tausch auch gerne zum Hersteller zurückschicken.
Die allgemeine Vorgehensweise wird aber sein, Händler nimmt an, schickt an den Hersteller, der überprüft und schickt Ersatz den der Hersteller wieder einbaut. --> Gewährleistung erbracht.
Ist vom Ablauf etwas ärgerlich, aber wenn der Tausch in einer angemessenen Zeit durchgeführt wird, nicht zu beanstanden. Einzig die Frage nach der angemessenen Dauer könnten die Parteien unterschiedlich auslegen.
 
Nun ja, wie immer ist es nicht ganz so einfach. Garantie ist nicht gleich gesetzliche Gewährleistung. Stark vereinfacht ist die Gewährleistung das Problem des Händlers, die Garantie die Sache des Herstellers.

Wenn die Bremse also eine Woche nach auf anfängt, Öl zu verlieren, ist erst einmal der Händler in der Pflicht, zu gewährleisten, dass du eine einwandfreie Ware hast. Die Beweislastumkehr bezieht sich auf die Gewährleistung: In den ersten 12 Monaten nach Kauf muss der Händler dem Verkäufer unsachgemäße Benutzung nachweisen. Der Händler hat ja einen neuen Bremssattel montiert und somit auf deine Reklamation reagiert. Das Problem, welches ich nun sehe, ist, dass bis Ende 2021 die Beweislastumkehr nur 6 Monate dauerte, also waren bei dir die 6 Monate Vertragsgegenstand.

Ich hatte selbst den Fall, dass an meinem Bike keine 2 Monate nach Kauf am Hinterbau ein Lagersitz ausgeschlagen war. Mich hat man auch mit Garantie, einschicken und wochenlager Wartezeit abspeisen wollen. Ich habe teilweise mitgespielt, da ich das Rad bei einem anderen Franchisenehmer einer größeren Kette gekauft hatte, aber der lokale Betreiber der Kette sich netterweise darum gekümmert hat und ich nicht stundenlang durch die Gegend fahren musste. Es ging dann auch recht schnell, nachdem ich Gewährleistung, Beweislastumkehr und so erwähnt hatte - und für die Zeit ein Leihrad gefordert hatte, da man mir mit den typischen 4-6 Wochen angekommen ist.

Generell wird gerne versucht, solche Fälle wie folgt abzuwickel:

Die allgemeine Vorgehensweise wird aber sein, Händler nimmt an, schickt an den Hersteller, der überprüft und schickt Ersatz den der Hersteller wieder einbaut. --> Gewährleistung erbracht.

Wenn du aber 4 Wochen oder so warten sollst, bis der Hersteller alles geprüft hat, ist das zum einen extrem ärgerlich und zum anderen konterkariert es ein Stück weit den Sinn der Gewährleistung, da der Händler den schwarzen Peter an de Hersteller weiterreicht und dich dafür warten lässt. Gesetzlich ist eine Reparaturdauer von bis zu 4 Wochen leider als akzeptabel angesehen. Bei überlanger Reparaturdauer hat man einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatz.
Fair wäre die Lösung, wie man es bei der ersten Reklamation gemacht hat. Neuen Bremssattel dran, den alten Einschicken und im Nachgang Ersatz vom Hersteller anfordern.

Man muss da durchaus informiert und breitbeinig auftreten, sonst wird man von Händlern, egal ob Fahrradladen oder sonst was, gerne mit der Garantie abgespeist, da es für den Händler mit weniger Aufwand und Kosten verbunden ist.

Wurde nach RS geschickt und man hat mir ein Angebot gemacht, sollte die hälfte der zu tauschenden Dämpfereinheit selber zahlen.
Das z.B. muss man nur aktzeptieren, wenn der Hersteller unsachgemäße Behandlung konkret nachweisen KANN.

Oft gesellt sich auch die Frage hinzu, ob man selbst den Aufwand und die Wartezeiten in Kauf nehmen kann oder will und ob man sogar einen Anwalt, je nach Schadenssumme, hinzuziehen möchte. Das lohnt aber weder bei einer Charger Kartusche noch bei einem Bremssattel.

Links zum lesen:
https://www.ihk.de/rhein-neckar/recht/wirtschaftsrecht/vertrag/gewaehrleistung-3645682
https://www.verbraucherzentrale-nie...unterschied-zwischen-garantie-gewaehrleistung
https://www.evz.de/einkaufen-internet/gewaehrleistung-und-garantie.html
 
:anbet::anbet::anbet:
Ihr habt Recht mit Garantie und Gewährleistungssachen. Hatte ich anders in Erinnerung.
Trotzdem ist das warten auf Freigabe des (ich glaube ich habe es jetzt) Gewährleistungsfalls ja mehr als nervig und unnötig.
Gerade im ersten Falle, nach 5 Tagen. Was passiert denn wenn Shimano den Mangel ablehnt, weil der Bremssattel schon mehr als 2 Jahre bei dem Händler (der auch Hersteller des Rades ist) rumlag? Dann bekomme ich keine Gewährleistung mehr?

Ich muss sagen das Verhalten hat mich schon ziemlich ernüchtert und ich sehe so keinen Grund mehr beim Laden um die Ecke zu kaufen. Komponenten kann ich im Zweifel auch selbst durch die Gegend schicken.

Auf jeden Fall vielen Dank an alle für die Lehrstunde "BGB und Vertragsrecht für Anfänger"

Gruß
huetterei
 
Gerade im ersten Falle, nach 5 Tagen. Was passiert denn wenn Shimano den Mangel ablehnt, weil der Bremssattel schon mehr als 2 Jahre bei dem Händler (der auch Hersteller des Rades ist) rumlag? Dann bekomme ich keine Gewährleistung mehr?

Das sollte egal sein, die Garantie beginnt ja mit dem Kauf und nicht mit dem Tag, an dem der Händler das Zeug ins Lager legt. Ansonsten mein Tipp: Magura Bremssattel anbauen, die passen zu Shimano Gebern. Du kannst ja das Forum mal nach Shigura durchsuchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Trotzdem ist das warten auf Freigabe des (ich glaube ich habe es jetzt) Gewährleistungsfalls ja mehr als nervig und unnötig.
Da musst du nicht drauf warten.

Das ist nicht dein Problem sondern das vom Händler.

Aber viele Off- und Onlinehändler (zB BC, Bike24, Bike-Discount) probieren das Spielchen so zu spielen und faseln auch gern was von Kulanz, Herstellergarantie, etc statt entsprechend den Gewährleistungsrechten zu handeln.


Was passiert denn wenn Shimano den Mangel ablehnt, weil der Bremssattel schon mehr als 2 Jahre bei dem Händler (der auch Hersteller des Rades ist) rumlag? Dann bekomme ich keine Gewährleistung mehr?

Lies nochmal was die Kollegen gepostet haben.
WAS DER HERSTELLER/DIE MARKE SAGT, OB DER HÄNDLER DAS DEFEKTE TEIL VOM HERSTELLER/MARKE ERSETZT BEKOMMT, KANN DIR VÖLLIG EGAL SEIN!
 
Das sollte egal sein, die Garantie beginnt ja mit dem Kauf und nicht mit dem Tag, an dem der Händler das Zeug ins Lager legt. Ansonsten mein Tipp: Magura Bremssattel anbauen, die passen zu Shimano Gebern. Du kannst ja das Forum man nach Shigura durchsuchen.
Hehe Shigura habe ich auch Verbaut und bin sehr zufrieden.
Ist aber, ganz klar nicht jedem zu empfehlen.
 
st aber, ganz klar nicht jedem zu empfehlen
Guter Hinweis!

Aber viele Off- und Onlinehändler (zB BC, Bike24, Bike-Discount) probieren das Spielchen so zu spielen und faseln auch gern was von Kulanz, Herstellergarantie, etc statt entsprechend den Gewährleistungsrechten zu handeln.
Gerade mit bike24 habe ich gute Erfahrungen mit Reklamationen gemacht. Rumgeeiert haben die bei mir tatsächlich nie.
 
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