DIMB-Interview zum Bundeswaldgesetz-Entwurf: „Wir befürchten zahlreiche Verbotsschilder“

DIMB-Interview zum Bundeswaldgesetz-Entwurf: „Wir befürchten zahlreiche Verbotsschilder“

Ein vor einigen Wochen geleakter Referentenentwurf zum neuen Bundeswaldgesetz sorgte bei Outdoor-Sportlern für Entsetzen und erleichtert das Sperren von Wegen erheblich. Wir haben bei der Mountainbike-Interessensvertretung DIMB nachgefragt.

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DIMB-Interview zum Bundeswaldgesetz-Entwurf: „Wir befürchten zahlreiche Verbotsschilder“

Was sagst du zum neuen Entwurf und der Bewertung von DIMB-Fachmann Heiko Mittelstädt?
 

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Das war die laecherliche Demo, als in Valencia 2021 von einem Tag auf den naechsten MTB verboten wurde.

Existierende Lobbies:
  • Jagd
  • Forst
  • Naturschutz
  • Wandern
  • Radsport
  • Auto

Nicht existierende Lobbies:
  • MTB
Zieht eure Schluesse. Ich spare derweil auf meinen Alterswohnsitz in Ligurien.

Die ganzen anderen valencianischen Mountainbiker haben daheim hinter ihren Tastaturen "demonstriert"... ;)
 
Naja, der Satz "Das seh ich pragmatisch - wo kein Richter da kein..." kam von dir.
Jo, für den Fall das es so kommen sollte wie im Entwurf.

Was nicht bedeutet das es mir gleichgültig ist und ich nicht meinen Beitrag leiste um es möglichst zu verhindern.

Bitte schon im Kontext sehen und kein cherrypicking betreiben :-)
 
Interessen vertreten gerne, aber die eigenen Interessen zwanghaft durchboxen wollen halte ich für sehr unsozial.
Auch wenn ich Vollblut und Herzbiker bin, sobald ein Verbot im Sinne des Naturschutz und Bestandschutz besteht, respektiere ich dies, ohne penetrant und dauerhaft alles zu hinterfragen!
Etwas Entspannung und Akzeptanz würde vielen gut tun ;)
Das ist sowieso selbstverständlich. Es wird ja im Interview klar gesagt, dass Sperrungen aus bestimmten (begründbaren) Umständen richtig und wichtig sind - siehe Graubünden. So eine Regelung würde ich mir überall wünschen; zeitliche oder permanente Sperrungen wegen Naturschutz, Holzbringung, Gefahrenstellen, etc.

Andererseits graut mir als gelernter Österreicher da schon davor, dass es verdammt viele Gründe gibt, die vorgeschoben werden können. So kann man schnell mal ein Jagdschutzgebiet einrichten, wenn einem die Boulderer in dem Revier nicht gefallen (bei uns passiert), usw.
 
In dem zitierten Positionspapier habt ihr aber eine Formulierung mitgetragen, dass Fahrradfahren auf geeigneten Wegen erlaubt sei, wobei „geeignet“ durch „fest“ definiert ist.
Keine Ahnung wo die herauslesen willst, dass „geeignet“ durch „fest“ definiert ist.
Bei mir steht da:
Für das Radfahren wird empfohlen, dass alle geeigneten Wege erlaubt sind. Dabei wird festgehalten, dass alle Wege, die einen festen Zustand haben, grundsätzlich erlaubt sind.
Ich lese, dass für alle festen Wege die Eignung nicht mehr in Frage gestellt werden kann, da diese grundsätzlich als geeignet anzusehen sind.
Die Formulierung schließt aber nicht aus, dass andere Wege auch als geeignet angesehen werden können, aber halt nicht grundsätzlich.
 
Und wo ist jetzt der Unterschied zwischen fest und fester Zustand?
Und wie ist das dann jeweils definiert?
Viel einfacher wäre doch Radfahrer im Wald einfach Fussgängern gleichzustellen was die Wege angeht - wo gelaufen werden darf darf auch geradelt werden, Fussgänger haben Vorrang sollten aber bedenken dass Radler einen längeren Bremsweg haben als sie, das ganze in Beamtensprech und fertig isch de Käs.
 
Keine Ahnung wo die herauslesen willst, dass „geeignet“ durch „fest“ definiert ist.
Bei mir steht da:

Ich lese, dass für alle festen Wege die Eignung nicht mehr in Frage gestellt werden kann, da diese grundsätzlich als geeignet anzusehen sind.
Die Formulierung schließt aber nicht aus, dass andere Wege auch als geeignet angesehen werden können, aber halt nicht grundsätzlich.
Da hast du wohl recht. Ich hatte beim schnellen Lesen durch die Formulierung fest mit geeignet irgendwie gleichgesetzt, aber wenn man das genau liest, kann es natürlich auch sein, dass nicht feste Wege geeignet sind. Nichtsdestotrotz bleibt das Problem, dass dann nicht klar ist, welche Wege geeignet sind. Zudem, wenn ich schon unterscheide zwischen festen und nicht-festen Wegen und dann feststelle, dass feste geeignet sind, dann ist zumindest klar, dass manche nicht festen Wege nicht geeignet sind, sonst bräuchte es das ja nicht. Es gibt also mit Sicherheit schon mal nicht feste Wege, die nicht geeignet sind und also insgesamt Wege, die nicht geeignet sind. Es ist also eine Verschlechterung gegenüber „alle Wege dürfen befahren werden“. Weiterhin ist die Definition, was denn ein fester Weg ist, jetzt auch nicht einfach in Metern zu messen. Da ist also auch der Interpretation Tür und Tor geöffnet und das ist nicht gut.
 
Und wo ist jetzt der Unterschied zwischen fest und fester Zustand?
Und wie ist das dann jeweils definiert?
Viel einfacher wäre doch Radfahrer im Wald einfach Fussgängern gleichzustellen was die Wege angeht - wo gelaufen werden darf darf auch geradelt werden, Fussgänger haben Vorrang sollten aber bedenken dass Radler einen längeren Bremsweg haben als sie, das ganze in Beamtensprech und fertig isch de Käs.
Hömma Keule, dat is Deutschland hier! Da kannse doch nich mit so ne pragmatische Lösung umme Ecke kommen!

Also Butter bei die Fische: Erst mal Kongress dazu veranstalten und Arbeitsgruppe einsetzen, dann 30 Jahre nix produzieren als heiße Luft und am Ende irgendein fauler Kompromiss, von dem niemand profitiert. Es gibt schließlich Regeln in diesem Land.
 
Hömma Keule, dat is Deutschland hier! Da kannse doch nich mit so ne pragmatische Lösung umme Ecke kommen!

Also Butter bei die Fische: Erst mal Kongress dazu veranstalten und Arbeitsgruppe einsetzen, dann 30 Jahre nix produzieren als heiße Luft und am Ende irgendein fauler Kompromiss, von dem niemand profitiert. Es gibt schließlich Regeln in diesem Land.
Sorry, mein Fehler.

Für nen kurzen Moment habe ich den Bezug zur Realität verloren......
 
Das heißt, die Neufassung des BWaldG könnte den Ländern als Vorwand dienen, das Betretungsrecht zu unseren Ungunsten einzuschränken - ein Automatismus hat das aber nicht? Könnte z. B. Hessen sagen, wir bleiben (bezüglich des Betretungsrechts) bei der jetzigen Regelung?

Hessen könnte wohl für sich definieren, dass die Eignung von Wegen, die anhand der Gesetzesbegründung ausgeführt wird (Wegbreite, Erosionsgefahr, Besucherfrequenz) auch bei schmalen Wegen gegeben ist. Denn so lange kein Begegnungsverkehr tatsächlich stattfindet, kann man ja mit dem Rad fahren. Und wenn jemand entgegen kommt, dann macht man halt langsam oder hält kurz an.
Hessen könnte aber nicht von den Verboten im Gesetzestext abweichen (Zugang zu forstlichen oder jagdlichen Einrichtungen, Feinerschliessungslinien). Denn diese sind ausdrücklich verboten und eine Abweichungskompetenz die das Befahren erweitern würde sehe ich da nicht. Es sei denn diese Wege würden ausdrücklich als erlaubt beschildert. Hier ein Link, dass Feinerschliessungslinien auch dauerhaft breite Erdwege sind (Rückewege, Maschinenwege) und nicht nur Rückegassen
https://www.waldwissen.net/de/techn...walderschliessung/merkblatt-feinerschliessung
Genau deshalb war meine Frage ja ob sich dort mehr Mountainbiker in Interessenvertretungen engagieren als hier? Deinem Argument zu folge müsste es ja der Fall sein da mehr Restriktionen.

Es gab den Verein UpMove der sich sehr bemüht hat. Er kam gegen die Lobby der Waldbesitzer aber nicht an und wurde am Ende wegen des Tourenportales verklagt. Seither gibt es in Österreich wenig nennenswertes Engagement. Die Naturfreunde Österreich und der ÖAV melden sich ab und an mal zu Wort. Was es gibt ist ein Vorstoß von der touristischen Seite. Aber da geht es nicht um eine allgemeine Wegefreiheit, sondern um touristische Lösungen die letztliche über eine Abgabe an die Waldbesitzer funktionieren. Das wird aber in der Fläche nicht umsetzbar sein.
https://mountainbike-kongress.at/ambi-austrian-mountainbike-institute/
Ja sorry, wollte kein Fass aufmachen. Aber gerade für eine Organisation wie DIMB sollte es doch kein Problem sein, ohne große Kosten an zum Beispiel gute Photos oder auch andere entsprechende Dienstleistungen zu kommen

Wir drei auf dem Photo wohnen in BW, Bayern und NRW. Alleine dass wir uns einmal sehen verursacht Reisekosten. Wenn wir uns überhaupt mal im Jahr sehen, dann auf Kongressen und Messen, wo wir beruflich sind. Dann aber ohne Bike und ohne Natur. Bei dem Photo waren wir zufällig mal in der Natur, und es war auch noch ein schöner Tag. Aber eine vierte Person, die das Bild von uns dreien macht, war leider nicht verfügbar. So einfach ist das erklärt, wie kompliziert die Praxis manchmal ist.

n dem zitierten Positionspapier habt ihr aber eine Formulierung mitgetragen, dass Fahrradfahren auf geeigneten Wegen erlaubt sei, wobei „geeignet“ durch „fest“ definiert ist.

Es ist ein Kompromisspapier über alle in der WaSEG vertretenen Verbände. Ja, es hat die Formulierung "geeignete Wege", die aber in Bayern jahrelang für keine Probleme gesorgt hatte. Und auch nur eine einzige Definition, dass ALLE Wege in festem Zustand geeignet sind. Fester Zustand bedeutet, dass ein Weg so tragfähig sein sollte, dass keine erheblichen Wegsschäden entstehen. Das kann auch witterungsabhängig sein. Ist der Weg durch Nässe sehr weich, dann lässt man ihn halt mal aus. Das entspricht auch den DIMB Trail Rules "hinterlasse keine Spuren".

Also ein gangbarer Kompromiss, den wir auch heute noch mittragen würden.
Dass an dem Wort "geeignet" auf einmal mit weiteren Kriterien herumdiskutiert wird, war 2019 noch nicht absehbar. Das kam dann kurze Zeit später mit der VWV in Bayern. Dazu gibt es dann eigene Threads.

Das WaSEG Papier von 2019
https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2019/09/Impulse-und-Empfehlungen-WaSEG2019.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe immer noch nicht wieso MTBler glauben, dass sie ein Anrecht darauf haben in privaten Wäldern rumzufahren, Trailer anzulegen, Bäume zu zerstören und das Wild zu vergraulen. Gerade wegen des Massenphänomens MTB ist eine strengere gesetzliche Regulation dringend nötig. Bei uns in der Gegend musste sogar Personal eingestellt werden um die Wälder zu schützen, weil die MTBler noch nicht einmal davor zurückschrecken ihre Trails in Schutzgebieten anzulegen und dafür regelrechte Erdarbeiten durchgeführt haben. Für die Trails wurden sogar neu angelegte Pflanzungen zerstört und Zäune niedergerissen. Das dieses bundesweite Phänomen irgendwann Folgen hat müsste eigentlich jedem klar sein. Jetzt zu argumentieren, dass es aber so viele MTBler gibt und deshalb die MTBler mehr Rechte haben sollten ist schon etwas absurd. Wenn also mehr Umweltverschmutzer gibt, sollte Umweltverschmutzung legalisiert werden? Wenn also mehr Autos gibt, sollten Fußgänger weniger geschützt werden?
 
Und verstehe auch wenn in einem Nutzwald Bäume gefällt werden müssen, um Geld zu verdienen,
wobei dies auch nicht immer nachvollziehbar ist:
Wäre interessant zu wissen, aus welchem Grunde dieser Fichtenforst in Grumbach/Thüringen zum Natura 2000 Gebiet erklärt worden ist, also was da das Schutzziel ist. Bei uns sind Na 2000 Flächen speziell stabile Buchenwälder, die das auch über lange Zeit so bleiben werden, indem sie natürlich verjüngt werden.
Wenn Fichtenwälder durch den Borkenkäfer vernichtet wurden, haben sie keine Schutzwirkung mehr und müssen aus der Natura 2000 Kulisse rausgenommen werden.
 
er könne mir einen Bußgeldbescheid verpassen
Kann ein Förster Bußgeldbescheide ausstellen? Ist mir neu.
Er kann ggf. deine Personalien feststellen, Anzeige stellen und dann kriegst du ggf. einen Bußgeldbescheid von der Kreisverwaltungsbehörde. So ist das jedenfalls bei uns. Beispiel: du befährst mit deinem Privat PKW einen gesperrten Forstweg.
 
Ich verstehe immer noch nicht wieso MTBler glauben, dass sie ein Anrecht darauf haben in privaten Wäldern rumzufahren, Trailer anzulegen, Bäume zu zerstören und das Wild zu vergraulen. Gerade wegen des Massenphänomens MTB ist eine strengere gesetzliche Regulation dringend nötig. Bei uns in der Gegend musste sogar Personal eingestellt werden um die Wälder zu schützen, weil die MTBler noch nicht einmal davor zurückschrecken ihre Trails in Schutzgebieten anzulegen und dafür regelrechte Erdarbeiten durchgeführt haben. Für die Trails wurden sogar neu angelegte Pflanzungen zerstört und Zäune niedergerissen. Das dieses bundesweite Phänomen irgendwann Folgen hat müsste eigentlich jedem klar sein. Jetzt zu argumentieren, dass es aber so viele MTBler gibt und deshalb die MTBler mehr Rechte haben sollten ist schon etwas absurd. Wenn also mehr Umweltverschmutzer gibt, sollte Umweltverschmutzung legalisiert werden? Wenn also mehr Autos gibt, sollten Fußgänger weniger geschützt werden?
Sprichst du von sowas? Verrückt welche Spuren ein 15kg Fahrrad hinterlassen kann.
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Jetzt zu argumentieren, dass es aber so viele MTBler gibt und deshalb die MTBler mehr Rechte haben sollten ist schon etwas absurd. Wenn also mehr Umweltverschmutzer gibt, sollte Umweltverschmutzung legalisiert werden? Wenn also mehr Autos gibt, sollten Fußgänger weniger geschützt werden?
Erstens hat keiner mehr Rechte für MTB gefordert, zweitens ist das mit der Umweltverschmutzung und den Fußgängern längst Realität, wenn auch nicht geltendes Recht, drittens sprichst du zu Recht einen Teil der Biker an ,die sich so benehmen, dass die anderen Biker es auch nicht gut finden. Zudem ist das von dir beanstandete Verhalten ja schon verboten und erfüllt sogar Straftatbestände, wie kommst du auf die Idee ,dass diejenigen denen es jetzt schon egal ist ihr Verhalten ändern.
Man könnte aber, mit gutem Willen von beiden Seiten, eine Regelung finden die allen was bringt wenn man es schafft einen großen Teil der "wilden" Biker zu kanalisieren. Die jetzt angedachte Reglung betrifft auch Oma und Opa die mit ihrem Touren ebike zum Lokal im Wald wollen.
 
Ich verstehe immer noch nicht wieso MTBler glauben, dass sie ein Anrecht darauf haben in privaten Wäldern rumzufahren, Trailer anzulegen, Bäume zu zerstören und das Wild zu vergraulen. Gerade wegen des Massenphänomens MTB ist eine strengere gesetzliche Regulation dringend nötig.
Bitte differenzieren. Denn so ein Rundumschlag mit verschiedensten Argumenten bringt uns nicht weiter.

JA wir möchten auf den Wegen fahren. Auch auf solchen die in privaten Wäldern liegen. Denn zum einen ist es im Wald nicht erkennbar, wem der Wald gehört. Zum anderen ist es der Kompromiss, der die seit Jahren vorhandene Förderung des privaten Waldbesitzes durch die öffentliche Hand rechtfertigt. Im Gegenzug zur Förderung steht die Gemeinwohlverpflichtung zur Duldung des Betretungsrechtes, die das Befahren der Wege mit dem Rad einschließt. Denn das Radfahren auf Wegen führt beim Waldbesitzer zu keinem anderen Aufwand, als das zu Fuß gehen.

Davon abzugrenzen ist der eigenmächtige Trailbau, der auch schon bisher als eine verbotene Eigenmacht anzusehen ist.

Davon wiederum zu differenzieren sind Aussagen Mountainbiker würden Bäume zerstören oder das Wild vergraulen. Da gibt zwischenzeitlich genügend Studien, die eine vergleichbare Störwirkung von Radfahrern und Fußgängern sehen. Das sieht auch Peter Wohlleben so.
https://www.bike-magazin.de/touren/...-baume-waldexperte-peter-wohlleben-interview/
Aber jemand der sich erst heute im Forum angemeldet hat, hat vielleicht auch andere Interessen, als MTB zu fahren :) Es freut mich, dass das Interview auch über die MTB-Szene hinaus für Aufmerksamkeit sorgt.
 
Kann ein Förster Bußgeldbescheide ausstellen? Ist mir neu.
Er kann ggf. deine Personalien feststellen, Anzeige stellen und dann kriegst du ggf. einen Bußgeldbescheid von der Kreisverwaltungsbehörde. So ist das jedenfalls bei uns. Beispiel: du befährst mit deinem Privat PKW einen gesperrten Forstweg.
Der Ablauf ist doch egal. Es ging um die Sache an sich. Er hätte es auf den Weg gebracht.
 
Ich verstehe immer noch nicht wieso MTBler glauben, dass sie ein Anrecht darauf haben in privaten Wäldern rumzufahren, Trailer anzulegen, Bäume zu zerstören und das Wild zu vergraulen. Gerade wegen des Massenphänomens MTB ist eine strengere gesetzliche Regulation dringend nötig. Bei uns in der Gegend musste sogar Personal eingestellt werden um die Wälder zu schützen, weil die MTBler noch nicht einmal davor zurückschrecken ihre Trails in Schutzgebieten anzulegen und dafür regelrechte Erdarbeiten durchgeführt haben. Für die Trails wurden sogar neu angelegte Pflanzungen zerstört und Zäune niedergerissen. Das dieses bundesweite Phänomen irgendwann Folgen hat müsste eigentlich jedem klar sein. Jetzt zu argumentieren, dass es aber so viele MTBler gibt und deshalb die MTBler mehr Rechte haben sollten ist schon etwas absurd. Wenn also mehr Umweltverschmutzer gibt, sollte Umweltverschmutzung legalisiert werden? Wenn also mehr Autos gibt, sollten Fußgänger weniger geschützt werden?
Extra für diesen eloquenten Beitrag registriert? Respekt!
 
Verständnisfrage: unter den Straf(§80)- bzw. Bußgeldern(§81) ist der Verstoß gegen §29 Abs. 3 garnicht mit aufgeführt...heißt im Zweifel nur heiße Luft?
 
Verständnisfrage: unter den Straf(§80)- bzw. Bußgeldern(§81) ist der Verstoß gegen §29 Abs. 3 garnicht mit aufgeführt...heißt im Zweifel nur heiße Luft?
Sehe ich nicht so. Denn es ermöglich dem Waldbesitzer privatrechtlich mit einer Unterlassung aktiv zu werden. Und das kann teurer werden als ein Bußgeldbescheid. In Österreich gab es sogar mal private Sicherheitsdienste, die die Forstwege überwacht haben.
 
Sehe ich nicht so. Denn es ermöglich dem Waldbesitzer privatrechtlich mit einer Unterlassung aktiv zu werden. Und das kann teurer werden als ein Bußgeldbescheid. In Österreich gab es sogar mal private Sicherheitsdienste, die die Forstwege überwacht haben.
Und rein praktisch würde es dann so ablaufen der Waldbesitzer den Verstoß feststellt und zur Anzeige bringt?

Klar dann wird es teuer...
 
Ist eine grundlegende Frage nicht auch wie das durchgesetzt werden soll? Verbotsschilder und Flatterband?
Für den Fall das bundesweit diese "Sperrungen" kontrolliert werden - was ist die Folge? Verwarnung, Geldstrafe, Freiheitsentzug?

Gehen wir mal davon aus, dass man bei Verstoß nicht hinter Gittern muss. Für den unwahrscheinlichen Fall das man im Wald - von wem auch immer - erwischt wird -> zahlt man halt paar Euro und verbucht das unter "Nutzungsgebühr" des Waldes.

Von 50 mal am "illegalen" Hotspot fahren stolper ich 1 x über den Förster oder Jäger. Aufs Jahr gerechnet würde der Strafzoll vmtl. bei den sonstigen Kosten rund ums MTB-Hobby untergehen.
...in den §80-82 findest Du Alles was Du wissen musst. Bis 20.000€ bei Owi und bis 50.000€ und bis 1 Jahr Freiheitsstrafe bei Straftat. Straftatsbestände sind in Form der Paragraphen aufgelistet, die es betrifft. Ferner Einzug des Tatmittels. "Ein paar Euro" werden es nicht mehr sein.

Und auch bereits jetzt gilt, bei Wiederholungstaten wird es sehr, sehr teuer.
 
Das heißt, die Neufassung des BWaldG könnte den Ländern als Vorwand dienen, das Betretungsrecht zu unseren Ungunsten einzuschränken - ein Automatismus hat das aber nicht? Könnte z. B. Hessen sagen, wir bleiben (bezüglich des Betretungsrechts) bei der jetzigen Regelung?
Nein. Wie Heiko bereits schrieb. Das neue BWaldG ist die Grundlage, das Minimale. Darüber hinaus kann nur mehr reglementiert werden.
 
Zumal.. was wollen die machen? Dich erschießen? Wohl kaum. Der darf dich weder festhalten noch Personalien sammeln noch Geld von dir nehmen oder sonst was. Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber Befugnisse dahingehend hat doch keiner von beiden, schon gar nicht die Jäger. Die müssten die Polizei anfordern und hoffen, dass du wartest bis die da sind.
Beamtete Förster und angestellte Förster denen diese Befugnisse erteilt wurden, dürfen das. Ebenso Mitarbeiter der örtlichen Ordnungsämter und andere. Wenn Du Dichder Feststellung der personalien entziehst, giltst Du als "flüchtig" . Spätestens dann ist das strafrechtlich relevant.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsperson_der_Staatsanwaltschaft
 
Ich verstehe immer noch nicht wieso MTBler glauben, dass sie ein Anrecht darauf haben in privaten Wäldern rumzufahren, Trailer anzulegen, Bäume zu zerstören und das Wild zu vergraulen. Gerade wegen des Massenphänomens MTB ist eine strengere gesetzliche Regulation dringend nötig. Bei uns in der Gegend musste sogar Personal eingestellt werden um die Wälder zu schützen, weil die MTBler noch nicht einmal davor zurückschrecken ihre Trails in Schutzgebieten anzulegen und dafür regelrechte Erdarbeiten durchgeführt haben. Für die Trails wurden sogar neu angelegte Pflanzungen zerstört und Zäune niedergerissen. Das dieses bundesweite Phänomen irgendwann Folgen hat müsste eigentlich jedem klar sein. Jetzt zu argumentieren, dass es aber so viele MTBler gibt und deshalb die MTBler mehr Rechte haben sollten ist schon etwas absurd. Wenn also mehr Umweltverschmutzer gibt, sollte Umweltverschmutzung legalisiert werden? Wenn also mehr Autos gibt, sollten Fußgänger weniger geschützt werden?

Zu erst ein mal Respekt, so viel Mut zu haben, sich hier als offensichtlicher Waldbesitzer extra anzumelden und den Versuch eines "Dialoges" zu wagen.

Allerdings wird dies mit dieser Wortwahl und einem diffusen Rundumschlag eher schwierig. Viele hier und die draußen unterwegs sind, sind ziemlich zahm, freundlich und rücksichtsvoll. Dass es leider auch unter uns (wie in allen Gruppen auf dieser Welt) schwarze Schafe gibt, lässt sich nicht wegdiskutieren. Aber es ist weder zielführend noch angebracht, alle unter Sippenhaft zu nehmen.

Wir MTBler "glauben" nicht auf ein Anrecht, in (privaten) Wäldern fahren zu dürfen, sondern in Deutschland ist es bisher aktuell Fakt, dass wir es dürfen. Je nach Bundesland gibt es mal mehr mal weniger Einschränkungen, aber diese werden nicht zwischen Privat- und Staatswald unterschieden.
Es geht hier auch nicht um "mehr Rechte", sondern um ein faires Miteinander ohne vorgeschobene Gründe, die nur bestimmte Personen ausschließen sollen. Dass bei viel mehr Radfahrenden gewisse Begehrlichkeiten entstehen, ist doch ganz normal. Wenn es nur eine handvoll Autofahrer geben würde, hätten wir kein ausgebautes (Autobahn-)Netz.
Die Krux dabei ist doch, dass die Bedürfnisse der Biker nicht automatisch zu (Umwelt-) Problemen führen muss. Dies geschieht doch, wenn überhaupt, noch am ehesten, wenn man die Belange ignoriert und man sich nicht miteinander um Lösungen bemüht.

Und um ehrlich zu sein, dein Beitrag sieht für mich leider auch nicht so aus, als wärst du an einer sachlichen Diskussion und an Lösungen/Vorschläge, die für alle Seiten tragbar sind, ernsthaft interessiert.
 
Ich verstehe immer noch nicht wieso MTBler glauben, dass sie ein Anrecht darauf haben in privaten Wäldern rumzufahren, Trailer anzulegen, Bäume zu zerstören und das Wild zu vergraulen. Gerade wegen des Massenphänomens MTB ist eine strengere gesetzliche Regulation dringend nötig. Bei uns in der Gegend musste sogar Personal eingestellt werden um die Wälder zu schützen, weil die MTBler noch nicht einmal davor zurückschrecken ihre Trails in Schutzgebieten anzulegen und dafür regelrechte Erdarbeiten durchgeführt haben. Für die Trails wurden sogar neu angelegte Pflanzungen zerstört und Zäune niedergerissen. Das dieses bundesweite Phänomen irgendwann Folgen hat müsste eigentlich jedem klar sein. Jetzt zu argumentieren, dass es aber so viele MTBler gibt und deshalb die MTBler mehr Rechte haben sollten ist schon etwas absurd. Wenn also mehr Umweltverschmutzer gibt, sollte Umweltverschmutzung legalisiert werden? Wenn also mehr Autos gibt, sollten Fußgänger weniger geschützt werden?
Ich verstehe immer noch nicht,warum jemand glaubt ihm gehört der Wald alleine?Bäume zerstören:lol:?
Sagt wahrscheinlich jemand,der mit einer Blechdose das Klima verpestet ja?
Erst mal in Spiegel gucken,ob man nicht an Doppelmoral erkrankt ist:rolleyes:;)!
 
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