DIMB-Interview zum Bundeswaldgesetz-Entwurf: „Wir befürchten zahlreiche Verbotsschilder“

DIMB-Interview zum Bundeswaldgesetz-Entwurf: „Wir befürchten zahlreiche Verbotsschilder“

Ein vor einigen Wochen geleakter Referentenentwurf zum neuen Bundeswaldgesetz sorgte bei Outdoor-Sportlern für Entsetzen und erleichtert das Sperren von Wegen erheblich. Wir haben bei der Mountainbike-Interessensvertretung DIMB nachgefragt.

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DIMB-Interview zum Bundeswaldgesetz-Entwurf: „Wir befürchten zahlreiche Verbotsschilder“

Was sagst du zum neuen Entwurf und der Bewertung von DIMB-Fachmann Heiko Mittelstädt?
 

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Re: DIMB-Interview zum Bundeswaldgesetz-Entwurf: „Wir befürchten zahlreiche Verbotsschilder“
Wir haben seit der Föderalismusreform eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Föderalismusreform
Früher war das BWaldG nur ein Rahmengesetz, welche die Länder dann konkretisieren konnten. Jetzt ist das BWaldG ein sog. "konkurrierendes" Gesetz, d.h. dort wo der Bund verbindlich vorschreibt, können die Länder nicht mehr abweichen. Diese Regelungen betreffen aber den Teilaspekt des Betretungsrechtes nur bedingt. In diesem Gesetzesbereich ist es möglich, dass der Bundesgesetzgeber den Ländern eine Regelungsfreiheit lässt.
Im Konkreten ist dies im Entwurf der § 29 Abs. 4 auf den ich auch im Interview eingehe. Dort wird es den Bundesländern erlaubt, das Radfahren auf nur noch speziell dafür ausgewiesene Wege einzuschränken. Eine notwendige Begründung für solche Einschränkungen sieht das Gesetz nicht mehr vor, sodass die Einschränkungen willkürlich erfolgen können. Denn der vormals im § 14 Abs. 2 BWaldG notwendige "wichtige Grund", findet sich in der neuen Formulierung erst im nächsten Satz, der für anderen Betretungsverbote gilt.
D.h. ein Bundesland könnte zum einen argumentieren, dass geeignete Wege nur Wege über 2-Meter-Breite sind und damit die 2-Meter-Regel beibehalten. Denn es findet sich in der Gesetzesbegründung ein Hinweis auf eine erforderliche Wegbreite.
Es könnte aber auch argumentieren, dass grundsätzlich nur speziell dafür ausgewiesene Wege zulässig sind. Ein Begründung muss nicht angeführt werden. Und dort wo keine Wege ausgewiesen sind, gibt es dann ein komplettes Radfahrverbot. Das dies in Mitteleuropa auch so umgesetzt wird, zeigt das Beispiel Österreich.
Das heißt, die Neufassung des BWaldG könnte den Ländern als Vorwand dienen, das Betretungsrecht zu unseren Ungunsten einzuschränken - ein Automatismus hat das aber nicht? Könnte z. B. Hessen sagen, wir bleiben (bezüglich des Betretungsrechts) bei der jetzigen Regelung?
 
Ist eine grundlegende Frage nicht auch wie das durchgesetzt werden soll? Verbotsschilder und Flatterband?
Für den Fall das bundesweit diese "Sperrungen" kontrolliert werden - was ist die Folge? Verwarnung, Geldstrafe, Freiheitsentzug?

Gehen wir mal davon aus, dass man bei Verstoß nicht hinter Gittern muss. Für den unwahrscheinlichen Fall das man im Wald - von wem auch immer - erwischt wird -> zahlt man halt paar Euro und verbucht das unter "Nutzungsgebühr" des Waldes.

Von 50 mal am "illegalen" Hotspot fahren stolper ich 1 x über den Förster oder Jäger. Aufs Jahr gerechnet würde der Strafzoll vmtl. bei den sonstigen Kosten rund ums MTB-Hobby untergehen.
 
Btw ... im Paralleluniversum ist geradezu gespenstig still ums Thema ...

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... solange bis jeder auf seinem Bike auch auf der Straße wie jedes andere Fzg dort auch
  • eine StVZO konforme Lampe,
  • Fern-/Abblend-/Nebellicht,
  • ein Warndreieck,
  • eine Warnweste,
  • ein Verbandspacket etc. mitzuführen hat....
... und mit seinem Rad alle 2 Jahre zum TÜV/DEKRA muss.
 
Von 50 mal am "illegalen" Hotspot fahren stolper ich 1 x über den Förster oder Jäger. Aufs Jahr gerechnet würde der Strafzoll vmtl. bei den sonstigen Kosten rund ums MTB-Hobby untergehen.
Sorry ... es geht hier um einen Straftatbestand! Sollten hier auch vordergründig nur geringe Strafgebühren anfallen - die man persönlich gewillt ist zu akzeptieren - wird die Rechtsprechung bei wiederholtem Strafvergehen einen Weg für massivere Konsequenzen finden, um das Gesetz nicht erodieren zu lassen. Dafür werden auch unzählige Eigentümer = Klagsparteien sorgen, die sich dann höhere Entschädigungen erhoffen.
 
In Österreich geltende Rechtslage
https://www.oesterreich.gv.at/theme...enverkehr/freizeit_im_wald/Seite.3750060.html
Private Waldbesitzer greifen zur Zivilklage, weil du auf dem Forstweg mit dem Rad fährst.
https://www.bike-magazin.de/magazin/hintergruende/biken-in-oesterreich-gefangen-in-freiheit/https://www.kleinezeitung.at/steier...htigkeit_Mountainbiker-zahlte-fuers-Fahren-amhttps://enduro-mtb.com/wegerecht-wahnwitzige-absurditaet-in-oesterreich/
Wo der Tourismus zwischen 0,12 und 0,48 Euro/Meter bezahlt, damit er überhaupt MTB-Routen ausweisen darf, die dann überwiegend aus Forstwegen bestehen.
https://www.tirol.gv.at/umwelt/wald/foerderung/erholung-und-erlebnis/foerdermassnahmen/mountainbike/
Und wo die Waldbesitzer gegen die MTB-Interessenvertretung UpMove erfolgreich klagen konnten, dass diese ihr Tourenportal abschalten mussten.
https://www.sicherheitfueralleimwald.at/ogh-zwingt-mountainbikeverein-tour-offline-zu-nehmen/

Genau deshalb war meine Frage ja ob sich dort mehr Mountainbiker in Interessenvertretungen engagieren als hier? Deinem Argument zu folge müsste es ja der Fall sein da mehr Restriktionen.
 
wird die Rechtsprechung bei wiederholtem Strafvergehen einen Weg für massivere Konsequenzen finden, um das Gesetz nicht erodieren zu lassen


Vor allem wird es (in welchem Umfang auch immer) kontrolliert und geahndet werden und die reichlich vorhandenen Möchtegernpolizisten in unserem schönen Land werden willige Helferlein sein.
Es gibt übrigens die Möglichkeit einem das Radfahren genau wie das Autofahren komplett zu verbieten und wegen der gleichen Geschichten mehrfach erwischt zu werden ist der beste Weg dazu, nennt sich dann (im Strassenverkehr) "charakterlich ungeeignet" und die Ausweitung auf den "öffentlichen" Wald ist bestimmt kein Hexenwerk, davon abgesehen dass die wenigsten im Wald leben also irgendwie da hin kommen müssen.
 
Von 50 mal am "illegalen" Hotspot fahren stolper ich 1 x über den Förster oder Jäger. Aufs Jahr gerechnet würde der Strafzoll vmtl. bei den sonstigen Kosten rund ums MTB-Hobby untergehen.

Zumal.. was wollen die machen? Dich erschießen? Wohl kaum. Der darf dich weder festhalten noch Personalien sammeln noch Geld von dir nehmen oder sonst was. Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber Befugnisse dahingehend hat doch keiner von beiden, schon gar nicht die Jäger. Die müssten die Polizei anfordern und hoffen, dass du wartest bis die da sind.
 
Sorry ... es geht hier um einen Straftatbestand! Sollten hier auch vordergründig nur geringe Strafgebühren anfallen - die man persönlich gewillt ist zu akzeptieren - wird die Rechtsprechung bei wiederholtem Strafvergehen einen Weg für massivere Konsequenzen finden, um das Gesetz nicht erodieren zu lassen. Dafür werden auch unzählige Eigentümer = Klagsparteien sorgen, die sich dann höhere Entschädigungen erhoffen.

Genauso wie bei den ganzen Rasern? Oder Firmen die sich nicht an Umweltauflagen halten? Oder...
Ich kann mir nicht vorstellen dass es genug Personal gibt das durchzusetzen wenn 4-16 Millionen Deutsche sich da nicht dran halten.
 
Zumal.. was wollen die machen? Dich erschießen? Wohl kaum. Der darf dich weder festhalten noch Personalien sammeln noch Geld von dir nehmen oder sonst was. Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber Befugnisse dahingehend hat doch keiner von beiden, schon gar nicht die Jäger. Die müssten die Polizei anfordern und hoffen, dass du wartest bis die da sind.
Bei einer Straftat gibts die Bürgerfestnahme (Jedermannsrecht), bei Ordnungswidrigkeiten sieht das anders aus.

https://www.anwalt.org/jedermannsrecht/
 
Sorry ... es geht hier um einen Straftatbestand! Sollten hier auch vordergründig nur geringe Strafgebühren anfallen - die man persönlich gewillt ist zu akzeptieren - wird die Rechtsprechung bei wiederholtem Strafvergehen einen Weg für massivere Konsequenzen finden, um das Gesetz nicht erodieren zu lassen. Dafür werden auch unzählige Eigentümer = Klagsparteien sorgen, die sich dann höhere Entschädigungen erhoffen.

Das ist so. Aber noch einmal - wie wahrscheinlich ist es a) das man überhaupt kontrolliert wird & b) mehrfach hintereinander

Anschließend muss es dann noch zu einer erfolgreichen Klage kommen.

Zumal.. was wollen die machen? Dich erschießen? Wohl kaum. Der darf dich weder festhalten noch Personalien sammeln noch Geld von dir nehmen oder sonst was. Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber Befugnisse dahingehend hat doch keiner von beiden, schon gar nicht die Jäger. Die müssten die Polizei anfordern und hoffen, dass du wartest bis die da sind.

+ c) selbst wenn ich über eine "Wegekontrolle" stolpere - der/die/es ist darauf angewiesen das ich stehen bleibe und Lust habe mich auf das Spielchen einzulassen


Ich halte das schon für einen sehr theoretischen Fall den ich mir draußen im Wald nicht so wirklich vorstellen kann.

Das seh ich pragmatisch - wo kein Richter da kein...
 
+ c) selbst wenn ich über eine "Wegekontrolle" stolpere - der/die/es ist darauf angewiesen das ich stehen bleibe und Lust habe mich auf das Spielchen einzulassen


Ich halte das schon für einen sehr theoretischen Fall den ich mir draußen im Wald nicht so wirklich vorstellen kann.

Das seh ich pragmatisch - wo kein Richter da kein...

Seh ich ganz genau so!
 
Bei einer Straftat gibts die Bürgerfestnahme (Jedermannsrecht), bei Ordnungswidrigkeiten sieht das anders aus.

https://www.anwalt.org/jedermannsrecht/

Das ist dieses Thema das in den Großstädten, Bahnhöfen etc. schon so gut funktioniert oder? Zivilcourage - wer kennt Sie nicht im öffentlichen Raum... im Wald funktioniert das bestimmt besser, wenn ich mit meinem Fahrrad am Forstweg einen Straftatbestand erfülle ;-)
 
Ich halte das schon für einen sehr theoretischen Fall den ich mir draußen im Wald nicht so wirklich vorstellen kann.
Also hier im Land der 2m Regel gibts genug Kandidaten die probieren dir den Weg zu versperren, da finden sich bestimmt auch welche die probieren dich festzuhalten sobald aus der Ordnungswidrigkeit ne Straftat geworden ist.
 
Aber ernsthaft: wieso diskutierst du hier mit? Dich betriffts ja anscheinend nicht. Du bist anscheinend cool damit wenn du nicht mehr auf "illegalen" Trails geschweige denn irgendwo im Wald fahren darfst wo es nicht explizit erlaubt ist mit dem Fahrrad zu fahren. Du packst ja dein Rad und die deiner Homies auf den Thule wie du meintest und fährst dann eben da hin wo irgendjemand schon mal den Kampf mit Behörden gefochten hat und hast da ne gute Zeit. Also welchen Beitrag kannst du hier leisten? Das es dir wurscht ist hast du jetz ja gesagt.
Keine Ironie, mein ich ernst.
Und der Nächste hat Bock nach Öl zu bohren... sag mal, wenn jeder so machen kann wie er will dann können wir alle einpacken! Welches Recht hat ein MTBler sich als unaufhaltbar zu sehen?
Ich raff es nicht wie vehement man auf den eigenen Interessen rumrödeln kann... und den/das Gegenüber einfach ignorieren möchte!
Wir sind alles Biker, mit Leidenschaft und pöbeln gegeneinander... megacool!
Ist wohl schwer zu verstehen dass Meinungen auseinander gehen...

Wie absurd ist es denn, jedes Mal zum Radfahren erstmal den Thule auszupacken und mit dem Auto rumzutingeln? Seltsame Haltung
Ne, kein Thule... aber was anderes Schickes ;)
Dass diese Art der Hobbyauslebung nicht jeder versteht ist völlig ok. Aber ich bin da halt so gestrickt!
Dennoch kann ich alle verstehen die Lust haben auf ihre Hometrails und dies so oft wie möglich.
 
Also hier im Land der 2m Regel gibts genug Kandidaten die probieren dir den Weg zu versperren, da finden sich bestimmt auch welche die probieren dich festzuhalten sobald aus der Ordnungswidrigkeit ne Straftat geworden ist.

Das Risiko würde ich (oder die Gegenseite) in dem Fall wohl eingehen.

Nicht falsch verstehen, mir ist schon bewusst das es auf dem Blatt Papier so wäre. Das möchte ich auch überhaupt nicht in Frage stellen.

Die Umsetzung und tatsächlichen (!) Konsequenzen stell ich aber in Frage.
Hoffen wir einfach das es nicht soweit kommt. Wenn doch wird sich zeigen wie die gelebte Praxis dann tatsächlich ist.
 
Und der Nächste hat Bock nach Öl zu bohren... sag mal, wenn jeder so machen kann wie er will dann können wir alle einpacken! Welches Recht hat ein MTBler sich als unaufhaltbar zu sehen?
Ich raff es nicht wie vehement man auf den eigenen Interessen rumrödeln kann... und den/das Gegenüber einfach ignorieren möchte!
Wir sind alles Biker, mit Leidenschaft und pöbeln gegeneinander... megacool!
Ist wohl schwer zu verstehen dass Meinungen auseinander gehen...

Ne, kein Thule... aber was anderes Schickes ;)
Dass diese Art der Hobbyauslebung nicht jeder versteht ist völlig ok. Aber ich bin da halt so gestrickt!
Dennoch kann ich alle verstehen die Lust haben auf ihre Hometrails und dies so oft wie möglich.
Naja, verstehe schon, ich fahre leider auch oft genug erst mit dem Auto, um zu schönen Trails zu kommen.
Aber diese Ansicht, dass man als Radler auf Wegen im Wald irgendwie egoistisch wäre oder die Umwelt stören würde, versteh ich halt absolut nicht.
Gerade ein Verbot würde das alles doch nich verschärfen, da man ja dann wirklich nur noch an den paar Spots fahren kann und gerade bei den kleineren Trailparks wird es dann umso schwieriger, dass die bestehen bleiben.
Ich mein gerade in Treuchtlingen wurde dieses Jahr ein Trail gesperrt aus Lärmschutzgründen, der neben einem Spielplatz und Glascontainern vorbeiführt.
Alles so absurd...
 
Das ist so. Aber noch einmal - wie wahrscheinlich ist es a) das man überhaupt kontrolliert wird & b) mehrfach hintereinander

Anschließend muss es dann noch zu einer erfolgreichen Klage kommen.



+ c) selbst wenn ich über eine "Wegekontrolle" stolpere - der/die/es ist darauf angewiesen das ich stehen bleibe und Lust habe mich auf das Spielchen einzulassen


Ich halte das schon für einen sehr theoretischen Fall den ich mir draußen im Wald nicht so wirklich vorstellen kann.

Das seh ich pragmatisch - wo kein Richter da kein...
Also wenn das Argument ist, dass man wohl nicht erwischt wird, und deshalb nichts gegen solche Gesetzesänderungen tut - dann aber echt gute Nacht.

"Wir wissen, es ist falsch, aber es tut ja nur den anderen weh und wenn mir dann hoffentlich nur ein bisschen."
 
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