Canyon verweigert Garantieleistung bei klarem Materialfehler – nur weil ich Zweitbesitzer bin

Frech von Canyon ist nicht, dass sie dem Zweitbesitzer keine Garantie gewähren, sondern, dass die Ersatzteile so teuer sind und dass es nur ganze Rahmen gibt.

1.850€ für einen Ersatzrahmen ist nah dran am günstigsten Spectral für 2.299€, für die Differenz bekommt amn niemals die Teile.

Bei einem anderen Hersteller, hättest du dir jetzt für 300-400€ eine neue Alu Schwinge gekauft.

Auch für Erstbesitzer ist das schlecht. Alu bricht nun einmal irgendwann, wer sein Rad länger als 6 Jahre fährt kann es dann faktisch wegschmeissen.
 
Das ist bei anderen Herstellern nicht anders, eine verlängerte oder sogar lebenslange Garantie gilt immer nur für den Erstbesitzer. Und da Du nicht der Erstkäufer bist hast Du halt Pech gehabt. Ich an Deiner Stelle hätte mir auch kein Canyon Bike gekauft.
 
Alle anderen Hersteller halten jedes Ersatzteil von jedem Rahmen für mindestens 15 Jahre vor, egal ob Erst- oder Fünftbesitzer oder am Bahnhof geklaut und geben das zum Selbstkostenpreis ab. Nur Canyon nicht, weil die gemein sind.
Rechtlich gesehen müsste Canyon für die übliche Gebrauchszeit deren Produkte, bei Rädern wohl zumindest sechs Jahre (eher acht), zumindest die firmenspezifischen Ersatzteile (Rahmen und Schwinge) aus Treu und Glauben zum Verkauf an jedermann bereitstellen. Tun sie aber nicht. Ist ihnen wohl einfach zu teuer. Und da sich dies wohl die meisten Canyon-Eigner gefallen lassen, rechnet sich das ja auch. So "billig" wie beim Crash-Replacement müssten sie die Teile allerdings nicht anbieten. Und das steht primär ja auch nur Erstkäufern zu.

Man stelle sich mal vor man kauft nen ein Monat alten VW und hat nach einem Tag nen Unfall und die Werkstatt sagt Dir sie kann den Wagen nicht reparieren, weil VW keine Ersatzeile an Zweitkäufer verkauft. Das würde zu Recht zu einem Riesenaufschrei führen. Aber bei Rädern scheinen sich die Meisten genau dieses unredliche Verhalten gefallen zu lassen.
 
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Kauft Canyon und beschwert sich über Bruch an Kettenstrebe?!

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Rechtlich gesehen müsste Canyon für die übliche Gebrauchszeit deren Produkte, bei Rädern wohl zumindest sechs Jahre (eher acht), zumindest die firmenspezifischen Ersatzteile (Rahmen und Schwinge) aus Treu und Glauben zum Verkauf an jedermann bereitstellen. Tun sie aber nicht. Ist ihnen wohl einfach zu teuer. Und da sich dies wohl die meisten Canyon-Eigner gefallen lassen, rechnet sich das ja auch. So "billig" wie beim Crash-Replacement müssten sie die Teile allerdings nicht anbieten. Und das steht primär ja auch nur Erstkäufern zu.

Man stelle sich mal vor man kauft nen ein Monat alten VW und hat nach einem Tag nen Unfall und die Werkstatt sagt Dir sie kann den Wagen nicht reparieren, weil VW keine Ersatzeile an Zweitkäufer verkauft. Das würde zu Recht zu einem Riesenaufschrei führen. Aber bei Rädern scheiben sich die Meisten genau dieses unredliche Verhalten gefallen zu lassen.
Sammelklage vorm EuGH JETZT!!
 
Rechtlich gesehen müsste Canyon für die übliche Gebrauchszeit deren Produkte, bei Rädern wohl zumindest sechs Jahre (eher acht), zumindest die firmenspezifischen Ersatzteile (Rahmen und Schwinge) aus Treu und Glauben zum Verkauf an jedermann bereitstellen.
Nein, müssen sie "rechtlich" (leider) nicht. Es gibt zwar Richtlinien der EU, z.B. für Elektrogeräte, aber die Fahrradindustrie ist davon nicht umfasst.
 
Man stelle sich mal vor man kauft nen ein Monat alten VW und hat nach einem Tag nen Unfall und die Werkstatt sagt Dir sie kann den Wagen nicht reparieren, weil VW keine Ersatzeile an Zweitkäufer verkauft. Das würde zu Recht zu einem Riesenaufschrei führen. Aber bei Rädern scheinen sich die Meisten genau dieses unredliche Verhalten gefallen zu lassen.
Gibt's, weil zum Beispiel VW keine Ersatzteile an nicht autorisierte Werkstätten liefert.
 
Welcher Hersteller bzw. Marke hat denn überhaupt eine Garantie für den Zweit- bis Zehntbesitzer? Meinst du Cube oder Trek oder Giant hätten anders reagiert?
Aus den Garantiebedingungen;

Trek (3 Jahre):
Nachfolgende Besitzer (zweiter oder später) haben ab Datum des Erstkaufs vom Händler Anspruch auf eine dreijährige Garantie für den Trek-Rahmen und die Trek-Gabel.

Giant (2 Jahre ab Kauf durch Zweitbesitzer):
Um umweltbewusst zu handeln und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern, wird bei registrierten Fahrrädern die Original-Rahmengarantie auf den Zweitbesitzer um zwei Jahre verlängert.

Edit/Zusatz zu Giant: Giant Rahmen haben ein lebenslange Garantie, sprich du kannst als Zeitbesitzer auch einen 10 Jahre alten Rahmen kaufen und hast dann noch 2 Jahre Rahmengarantie. Dies gilt für alle Bikes die ab 2012 gekauft wurden.
 
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Nein, müssen sie "rechtlich" (leider) nicht. Es gibt zwar Richtlinien der EU, z.B. für Elektrogeräte, aber die Fahrradindustrie ist davon nicht umfasst.
Das hat eher wenig bis nüschte mit EU-Richtlinien zu tun, sondern ist ein Ausfluss von Treu und Glauben aus § 242 BGB. Bei Abnutzungserscheinungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs wird eine Pflicht zur Bereithaltung und Lieferung von bestimmten Ersatzteilen aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet. Hiernach trifft den Lieferanten eine nachvertragliche Pflicht, die länger dauernde Benutzung eines Gebrauchs- und Wirtschaftsgutes nicht dadurch zu vereiteln, dass Ersatzteile nicht mehr angeboten werden. Und bei MTBs ist ein Rahmen- bzw. Schwingenbruch nichts außergewöhnliches. Es wäre von daher sicherlich ein Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn derartige Ersatzteile für ein MTB im Wert von mehreren tausend Euro nur drei Jahre lang zu bekommen wären. Üblicherweise werden hier die steuerlichen Abschreibungsfristen herangezogen, die bei Fahrrädern meine ich bei acht Jahr liegen.
 
Es wäre von daher sicherlich ein Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn derartige Ersatzteile für ein MTB im Wert von mehreren tausend Euro nur drei Jahre lang zu bekommen wären. Üblicherweise werden hier die steuerlichen Abschreibungsfristen herangezogen, die bei Fahrrädern meine ich bei acht Jahr liegen.
Die rechtliche Grundlage dazu, hätte ich gerne gewusst.

In meinem beruflichen Umfeld kündigen Hersteller z.B. an, dass in ein, zwei Jahren das Produkt xy eingestellt wird. Ersatzteile werden noch fünf Jahre bzw. bis Abverkauf vorgehalten. Das liest sich für mich jedesmal, wie eine freiwillige Leistung...

Abschreibung Fahrrad: 7 Jahre, linear. ;-)
 
Das hat eher wenig bis nüschte mit EU-Richtlinien zu tun, sondern ist ein Ausfluss von Treu und Glauben aus § 242 BGB. Bei Abnutzungserscheinungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs wird eine Pflicht zur Bereithaltung und Lieferung von bestimmten Ersatzteilen aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet. Hiernach trifft den Lieferanten eine nachvertragliche Pflicht, die länger dauernde Benutzung eines Gebrauchs- und Wirtschaftsgutes nicht dadurch zu vereiteln, dass Ersatzteile nicht mehr angeboten werden. Und bei MTBs ist ein Rahmen- bzw. Schwingenbruch nichts außergewöhnliches. Es wäre von daher sicherlich ein Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn derartige Ersatzteile für ein MTB im Wert von mehreren tausend Euro nur drei Jahre lang zu bekommen wären. Üblicherweise werden hier die steuerlichen Abschreibungsfristen herangezogen, die bei Fahrrädern meine ich bei acht Jahr liegen.
Jetzt weiß ich worauf Du hinaus wolltest. Wobei diese gesetzlichen Nebenpflichten aber auch sehr schwammig sind, weswegen die EU da ja auch sehr darauf pocht, den Herstellern mehr konkrete Pflichten aufzuerlegen. Eine Grundsatzentscheidung für Fahrräder gibt es vermutlich nicht.

Verstehe den Ärger voll, aber 100% rechtssicher ist die Verpflichtung meiner Meinung nach zumindest nicht.
 
Die rechtliche Grundlage dazu, hätte ich gerne gewusst.

In meinem beruflichen Umfeld kündigen Hersteller z.B. an, dass in ein, zwei Jahren das Produkt xy eingestellt wird. Ersatzteile werden noch fünf Jahre bzw. bis Abverkauf vorgehalten. Das liest sich für mich jedesmal, wie eine freiwillige Leistung...

Abschreibung Fahrrad: 7 Jahre, linear. ;-)
Ist aber keine so ganz freiwillige Leistung. Gesetzlich normiert ist das nicht im speziellen, weshalb hier § 242 BGB zum Zuge kommt.
 
Jetzt weiß ich worauf Du hinaus wolltest. Wobei diese gesetzlichen Nebenpflichten aber auch sehr schwammig sind, weswegen die EU da ja auch sehr darauf pocht, den Herstellern mehr konkrete Pflichten aufzuerlegen. Eine Grundsatzentscheidung für Fahrräder gibt es vermutlich nicht.

Verstehe den Ärger voll, aber 100% rechtssicher ist die Verpflichtung meiner Meinung nach zumindest nicht.
Vor Gericht und auf hoher See ist bekanntlich nix sicher..
 
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Das hat eher wenig bis nüschte mit EU-Richtlinien zu tun, sondern ist ein Ausfluss von Treu und Glauben aus § 242 BGB. Bei Abnutzungserscheinungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs wird eine Pflicht zur Bereithaltung und Lieferung von bestimmten Ersatzteilen aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet. Hiernach trifft den Lieferanten eine nachvertragliche Pflicht, die länger dauernde Benutzung eines Gebrauchs- und Wirtschaftsgutes nicht dadurch zu vereiteln, dass Ersatzteile nicht mehr angeboten werden. Und bei MTBs ist ein Rahmen- bzw. Schwingenbruch nichts außergewöhnliches. Es wäre von daher sicherlich ein Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn derartige Ersatzteile für ein MTB im Wert von mehreren tausend Euro nur drei Jahre lang zu bekommen wären. Üblicherweise werden hier die steuerlichen Abschreibungsfristen herangezogen, die bei Fahrrädern meine ich bei acht Jahr liegen.
Sehr weit hergeholt..... 😅
Das sehen Richter allerdings anders. (OLG Frankfurt z.B.)

Ich will damit sagen, dass es so eindeutig wie Du es schreibst nicht ist.
 
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Nicht jeder Erstsemesterjurastudiosus oder "Achtung Kontrolle"-Bingewatcher ist auch Anwalt.
Trotzdem schön, dass die Marke Liteville wieder im Kommen ist.
Wenn Du hier schon ohne jeden Beleg unterstellst dass Giant oder Trek genauso schlechte Garantiebedingungen hätten wie Canyon, was schlicht Bullshit ist, Du aber ignorierst, solltest Dir vieleicht mal die von Liteville zu Gemüte führen...die lesen sich fast wie die für einen Boing Dreamliner...genau passend für Zahnwälte.
 
Wenn Du hier schon ohne jeden Beleg unterstellst dass Giant oder Trek genauso schlechte Garantiebedingungen hätten wie Canyon, was schlicht Bullshit ist, Du aber ignorierst, solltest Dir vieleicht mal die von Liteville zu Gemüte führen...die lesen sich fast wie die für einen Boing Dreamliner...genau passend für Zahnwälte.
Na komm. Soo viel besser sind die nicht. Außerdem war das eine Frage. Und nur weil mir das Salär als Anwalt nicht reicht und ich nebenher Zähne mache musst du nicht so grantig sein.
 
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