Razzia im AC-Wald oder heißer Wind?

Mal was aktuelles:
Heute sind 2 Biker (kenn ich nicht; aber schöne Grüße!) und ich (etwas später) von der belgischen Waldpolizei (zu Fuss mitten auf einem Matsch-Trail) gestoppt worden. Haben auch gesagt, sie würden am liebsten unsere Räder kassieren, da wir uns nicht ausweisen konnten. Gab eine echt lange Standpauke, dann wurden die Personalien & Handynummern aufgenommen. dann durften wir abSCHIEBEN. Wir würden Post aus Eupen bekommen, wo wir uns dann wohl auch vorstellen müssten. Ich bin gespannt!
Werde da zunächst sicher nicht mehr herfahren.
Wer kennt sich denn eigentlich mit der Rechtslage aus. Was dürfen wir? Was dürfen die?
Habt Ihr immer Euren Perso dabei?

Du darfst zahlen im schlimmsten Fall: 100€ hab ich hier mal irgendwo gelesen.

Haben die eure Personalien denn überprüft?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ist das denn ausgegangen? Habt ihr das Geld gezahlt oder habt ihr euch geweigert?

Ich möchte den beiden achso feundlichen Waldpolizisten auf jeden Fall nicht noch mal begegnen.
 
na frag mich mal was leichteres. bin absoluter (wieder-)anfänger und den weg (jetzt weiß ich ja das es keiner war :-)) zum ersten mal gefahren; eben einfach den anderen beiden hinterher.
vielleicht melden die sich ja. die können dir das sagen.

es war auf jeden an der bahntrasse zwischen gemmenich und montzen(?).
 
Uuiuiui... hoffentlich nicht der Eisenbahntrail, der passt nämlich in die "geograpfische Lagebeschreibung" ;) War es ein Singletrail?
 
ich weiß gar nicht genau was singletrail bedeutet. aber ich glaube schon.
war schmal, verwurzelt und man kam an vielen bombenlöchern vorbei
 
da scheinen in belgien die sitten anders zu sein als bei uns. in deutschland ist man nicht verplichtet, seinen personalausweis mitzuführen, allerdings muss man auf verlangen seine personalien nennen und damit rechen, das maßnahmen zur feststellung der glaubhaftigkeit dieser angaben unternommen werden. ich fahre immer ohne ausweis, da man den dann doch recht leicht verliert, und da kann größerer schaden entstehen, als wenn man ihn gar nicht dabei hat. wie die gesetzeslage in belgien ist weis ich allerdings nicht
 
Also ich habe seit dem damaligen Vorfall immer eine Kopie meines Personalausweises im Camelback. Den kann man dann sofort den Waldpolizisten mitgeben und die Standpauke ist dann nur halb so lange. Zudem bekommt man dann nicht sein Rad beschlagnahmt.
So ein Knöllchen kann glaube ich bis zu 200,- € kosten. Wenn man sich kooperativ verhält müsste man mit 100,- € auskommen.
Wenn Ihr Rechtschutz versichert seit könnt Ihr probieren das Knöllchen (Vergleich) nicht zu bezahlen und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Bedenkt jeder Belgische Förster hat Polizeigewalt und dem seine Aussage vor Gericht könnt Ihr so gut wie gar nicht anfechten.

Ich weiß auch nicht wie gut der Belgische Staat bei in Deutschland wohnenden solch ein Knöllchen eintreiben kann. Andersherum habe ich nämlich in Deutschland über 10 kleine Knöllchen problemlos bis Heute nicht bezahlt.
Aber das soll EU-weit ja noch geändert werden.

Ihr müsst halt in Eurem MTB-Budget neben den Verschleißteilen noch eine hin und wieder zu entrichtende Waldbenutzungsgebühr hinzukalkulieren.
Wenn der Ralph mal ausrechnet wievielte km er in Belgien gefahren ist und dass er dafür nur einmal 100,- € bezahlt hat ist das ja richtig billig.
Ich weiß so etwas ist nicht nötig und ist immer sehr ärgerlich aber ich glaube man hat es leichter wenn man es so verbucht.
 
Hallo Mio und andere Leser.

Es ist natürlich jedem überlassen, ob er die Strafzahlung für sich als Waldbenutzungsgebühr verbucht. Hier in Deutschland bezahlt man Steuern. Forstwirtschaft wird teilweise oder ganz bezuschusst. D.h. der Wald trägt sich nicht selber.

Außerdem hat man in D ein Recht auf Waldnutzung als Erholung (siehe Landesforstgesetzt NRW §2 Abschnitt 1 und 2, bzw. Bundeswaldgesetz §14).*

Was mich in Belgien stört, ist, dass ich bisher nur mündliche Aussagen von Forstbeamten zu hören, bzw. selbstgedruckte (sie Link oben und Foto im Anhang) Schilder ohne rechtliche Relevanz** (jedenfalls in D ) zu lesen bekommen habe.

Ich vermisse einen amtlichen und rechtlich relevanten und frei zugänglichen Gesetzesauszug des belgischen Forstgesetz in DEUTSCH ! (Bespiel LfoG*) Das von uns diskutierte Gebiet gehört zur "Deutschsprachigen Gemeinschaft" mit Sitz in Eupen. Die zweite Amtsprache ist DEUTSCH. Schriftliche Anfragen (Email) an die Provinzregierung in Eupen wurden ignoriert.

Klingt für mich nach Beamtenwillkür, Mittelalter und Wegelagerei.

*= Auszug LfoG NRW
**= kein amtliches (Verkehrs)zeichen und damit unwirksam

Gruß René
 

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Für die Waldgesetzte in der Wallonie also auch in der DG (Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens) ist ausschließlich die Wallonische Region mit Sitz in Namur zuständig.
In Deutschland seid Ihr aber auch nicht 100 % sicher wo Ihr überall genau fahren dürft?
 
Vielleicht mal eben der Hinweis, das wir hier über zwei verschieden Sachen mit einander vermischen:

Es geht zum einen über die sogenannte "Razzia im AC-Wald" (Deutsche Seite) und zum anderen über die Willkür belgischer Forstbeamten.

Für uns Deutsche ist das Bundeswaldgesetz, bzw. Landesforstgesetz einsehbar. Ist euer Gesetz auch einsehbar oder verlasst ihr euch darauf, was euch der Mann in Grün erklärt?
 
Was mich in Belgien stört, ist, dass ich bisher nur mündliche Aussagen von Forstbeamten zu hören, bzw. selbstgedruckte (sie Link oben und Foto im Anhang) Schilder ohne rechtliche Relevanz** (jedenfalls in D ) zu lesen bekommen habe.

Ich vermisse einen amtlichen und rechtlich relevanten und frei zugänglichen Gesetzesauszug des belgischen Forstgesetz in DEUTSCH ! (Bespiel LfoG*)
Gruß René

Mir würde auch schon das relevante Gesetz oder der Paragraph reichen, egal in welcher Sprache. Scheint aber nirgends verfügbar zu sein. In Deutschland steht auf dem Knöllchen, habe ich mir sagen lassen :D, gegen welchen Paragraphen ich denn verstoßen haben soll. Was steht den in Belgien auf dem Bescheid? Der König dankt für ihre Spende! oder was?

Grüße

Michael
 
Artikel 187 des Forstgesetzbuches "Stören des Waldfriedens" + 185, 193 des Forstgesetzbuches "Verlassen der Wege".
2 Artikel für's Verlassen der Wege braucht man, weil man diese nach links und rechts verlassen kann :cool:

Anscheinend gibt es aber ein neues Forstgesetzbuch, ich kann es nur nirgends finden.
 
jo leutz

da bin ich aber platt,wenn ich lese das man einige mit dem mtb im belg.wald angehalten hat!!
kann mir nicht vorstellen das wenn ihr auf dem weg gefahren seit eine
gemalt bekommt!?
komme selber aus belgien und muß sagen das mich hier noch niemand angehalten hat.bin hier auch schon mit nem voll cross quad durch den wald geholzt,und glaubt mir mit 118 phon sollte man mich gehört haben.
von freunden weiß ich das meistens nur dudu gemacht wird(mit quad o.ä),aber mit mtb??
das einzige was man unterlassen sollte ist auf nem tüp zu fahren oder wenn jagt ist,da sollte man auch aus dem wald bleiben(zum eigenen schutz)!!

also das ist echt das neuste was ich höre!
was auch noch ist,ist das wir hier auch sehr viel privat wald haben,was heisst das leute eigene waldpazzelen besitzen und nicht möchten das da fremde drin rumtingel o. pilze sammel oder was weiss ich.da wirste sogar von förster rausgeschmissen zwar nett und freundlich,aber gehen mußte!!
ist zwar total hirnrissig aber wahr.

mfg
 
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