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Für mich erschließt sich hier folgendes: Entweder deine Birne besteht aus Stahlbeton oder du besitzt die Fähigkeit, in die Zukunft zu sehen. - Um keines von beiden beneide ich dich.
Rational für mich ein Rätsel: im Gelände ein Helm, auf der Straße hingegen nicht. Vielleicht wird hier der eigenen Fahrweise weniger zugetraut, als der von Fremden. Erstaunlich für jemanden, der seine Sichtweise so konsequent vertritt.
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Im Gelände trage ich einen Helm, da ich dort mit Stürzen rechne und sie hin und wieder auch habe. Zudem fahre ich schneller und erheblich aggressiver, was bedeutet das es doller Rumms macht.
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Wenn ich in der Stadt auf nem Trekkingrad dahinrolle ist die Sturzgefahr gleich null, denn ich bin schon groß und Papi hat mir das ganz doll beigebracht.
Wenn ich in der Stadt auf nem Trekkingrad dahinrolle ist die Sturzgefahr gleich null, denn ich bin schon groß und Papi hat mir das ganz doll beigebracht.
Absoluter Bullshit!!!
weil neben ihm ein absolut ordnungsgemäß benutzter Gasbrenner explodierte, der halt dummerweiße über Nacht eine undichte Stelle am Schlauch bekam!
Und da hilft dann ein Helm? Na die Schlagzeile will ich mal sehen: "Kompletter Stadtteil weggefegt nur ein Mann überlebte dank seines Fahrradhelmes.
...und im Wald touschierst Du nur ganz sanft die Hinternisse, oder warum trägst Du dort einen?...Doch ein Helm verbringt keine Wunder und wirklich helfen tut er nur bei geringfügigen Kopfverletzungen...
Kommen wir doch mal wieder zum Thema zurück.
Pedelcs. Betrachtet man die Fakten, ergeben sich folgende Mutmaßungen.
Es werden derzeit drei mögliche Höchstgeschwindigkeiten in Betracht gezogen:
25 km/h, 30 km/h (technische einzuführende Geschwindigkeitbegrenzung) und 45 km/h.
Während der Geschwindigkeitsbereich bis 45 km/h gesetzlich keine Probleme aufwirft, sind jedoch die beiden anderen genannten Geschwindigkeiten kritisch zu betrachten.
Das deutsche Verkehrsrecht kennt bereits motorisierte Fahrräder und zwar als Mofa, abgeleitet von Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad.
Ein Mofa in Deutschland ist nach § 4 FeV ein einspuriges einsitziges Fahrrad mit Hilfmotor, auch ohne Tretkurbeln, mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird. Daraus folgt dann eine Helmpflicht, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. Analog dazu müsste man dann aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und dem elektrischen Hilfsmotor nun auch Pedelcs ansehen und für diese ebenso
Helmpflicht = Motorradhelm
Versicherungspflicht
Kennzeichenpflicht
vorschreiben.
Damit ist auch klar, dass die hier thematisierten Helme aufgrund ihrer Ungeeignetheit, Schutzwirkung nur bis max. 20 km/h, bei dieser Nutzung nicht mehr in Frage kommen.
Um Regelungslücken und Ungleichbehandlungen zu vermeiden, sollte der geneigte Gesetzgeber damit auch die Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder auf 20 km/h begrenzen. Gleichzeitig erfordert dies die Vorschreibung eines entsprechenden Geschwindigkeitsmessers für Fahrräder, damit der Fahrer dies auch überprüfen kann. Nur bis zu diesem Geschwindigkeitsbereich sind bisher nicht vorgeschriebene Fahrradhelme wirksam.
Eine weitere Regelungslücke sind die hier bereits erwähnten sportlichen Radfahrer, für die ebenfalls entsprechende Regelungen gefunden werden müssen, falls diese höhere Geschwindigkeiten fahren wollen. Unter Wegfall einer Pflicht zur Benutzung von Tachometern wäre hier die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht vorzuschreiben. Um hier die Lücke des Geschwindigkeitsbereichs von mehr als 20 km/h bis 25 km/h in Hinsicht auf einen nötigen Kopfschutz zu schließen, müsste hier ebenfalls ein entsprechender Helm, mit entsprechend höherer Schutzwirkung eben bis mindestens 25 km/h- vorgeschrieben werden.
Mofafahrer müssen auch Fullface Helme (er)tragen
Selbst Soldaten haben doch kaum noch Helme auf, so Schiffchen oder Baretts genügen vollauf für die Sicherheit.
Gerade im eitlen Gefecht, Mann gegen Mann mit dem Seitengewehr, ist ein Helm nur hinderlich.
Rob hat's mal gerissen. Bei 23 km/h.Wo findet man das, daß die aktuellen Fahrradhelme nur bis 20 Kmh Schutz bieten?
wo findet man das, daß die aktuellen fahrradhelme nur bis 20 kmh schutz bieten?
Man darf folglich selbst 200PS starke 1300er mit Halbschale fahren!![]()
Stimmt, aber ab 250, wenn die gedrosselten Luxuseimer langsam im Rückspiegel entschwinden, wird's doch recht zugig auf der Backe. Wenn man etwas flotter über die Bahn schnürt, so ab 300, ist der Integral schon 'ne feine Sache.
Damit ist auch klar, dass die hier thematisierten Helme aufgrund ihrer Ungeeignetheit, Schutzwirkung nur bis max. 20 km/h, bei dieser Nutzung nicht mehr in Frage kommen.
en 1078.
Bis 20 Kmh ist die Aufprallgeschwindigkeit bei der geprüft wird. Ich würde mal behaupten, daà die Schutzwirkung weit darüber hinaus geht.
Mehr muss ein Helm nicht leisten. Ob tatsächlich hier und da etwas mehr drin ist interessiert keine Sau.
Aber davon ausgehen darf man ja trotzdem.
Ich weiß nicht wovon man ausgehen darf. Ich weiß nur, dass das lächerlich niedrige Werte sind, die auch nur genau das abdecken, was in der Norm steht: 3,1 - 6,1 Kilogramm aus 1,5 m Höhe = max. Beschleunigung 250 g. Entspricht also einer Aufschlagsgeschwindigkeit von 19,5 km/h. Bisschen schneller gegen einen dickeren Ast ist schon nicht mehr drin.