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Deshalb:
Leider sieht mancher Verein das Betretungsrecht als Verhandlungsmasse an und das ist i.d.R. das Gegenteil von
Gibt es in Deutschland natürlich schon. Dafür braucht es keine Änderung des Bundeswaldgesetzes.
@onkel_c: Falls man aus irgendwelchen Gründen mit der lokalen DIMB IG nicht...
Da die bayerischen Behörden auch beim Vollzug des Bundeswaldgesetzes an die Bayerische Verfassung gebunden sind, hat man sehr gute Chancen dagegen zu halten - aber da muss man keine Lust darauf haben. Da hast Du Recht.
Im Kontext Deines Beitrags geht es Dir offensichtlich um einen Anspruch mit dem Mountainbike im Wald fahren zu dürfen.
"Deinem Ort" Minga entnehme ich, dass Du aus Bayern kommst. Mach Dich mal schlau!
Ob 20 Windräder ok sind, werden Umweltverträglichkeitsprüfung(en) und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zeigen.
Da wäre ich vorsichtig, das mit dem Mountainbiken zu vergleichen.8-)
Diese Faktenchecks beziehen sich ja nicht auf die Arbeit der DIMB sondern darauf
Die Behauptungen sind doch für jeden "Faktenchecker" ein gefundenes Fressen.
Ich sage immer
Hierfür sind attraktiv Alternativen hilfreich. Die Schaffung solcher Alternativangebote wird aber an anderer Stelle im aktuellen Referentenentwurf gegenüber dem jetzigen Stand deutlich erschwert.
... aber schlau ist das nicht, es sei denn man möchte auf der anderen Seite auch von den attraktiven Wegen, die Fußgänger ebenfalls gerne nutzen, entflochten werden.
Es bringt aber das Mountainbiken mit "negativen" Schlagzeilen in die Öffentlichkeit - und das in einer Zeit in der das Radfahren im Wald neu geregelt werden könnte.