:daumen:
👇
Im Rechtshandbuch des DAV von 2018 findet sich Folgendes zum Mountainbiken in Bayern:
"In Bayern gilt der Grundsatz, dass nicht gesperrte Wege mit dem Mountain-Bike befahren werden dürfen. Nach Art. 27 Abs. 1 BayNatSchG können alle Teile der freien Natur von jedermann unentgeltlich...