MTB in Österreich

MtB55

Ich komme auch mit E-Bikern klar
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Ich war mal wieder in Berchtesgaden und auch mal drüben in Österreich, dort stehen in den Wäldern ständig Radverbotsschilder, was drohen da für Konsequenzen wenn man das ignoriert.
 
Im Allgemeinen gibts da wenig zu befürchten, außer vielleicht mal angeschnauzt zu werden. Im Westen Österreichs sind sie ja eher scharf aufs Geld der Touristen, daher wird dort meist ein Auge zugedrückt. Weiter im Osten (Steiermark, NÖ, Teile von OÖ) kanns in bestimmten Gegenden schon Probleme geben, je nachdem wie abgehoben der jeweilige ex-adelige Großgrundbesitzer halt ist. Da hats in Einzelfällen auch schon Anzeigen und Gerichtsverfahren gegeben.
 
in Osttirol ist auch recht viel fahrbar. es gab aber bei einigen (wenigen) Wegen auch schon ärgere Auseinandersetzungen mit dem Grundeigentümer, wobei dann in fahrende Räder auch beispielsweise Gegenstände hineingeworfen wurden ... :spinner::ka:

Im angrenzenden Oberkärnten bzw. Gailtal gibt es hingegen einige Großgrundbesitzer, welche auf Biker sehr schlecht zu sprechen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Sommer geht es zum Hochkönig. Die Region wirbt mit dem Slogan "Das MTB Eldorado im Salzburger Land". Durch die aktuelle Berichterstattung und den allgemeinen Ton hier bin ich stark verunsichert, wie und wo man überhaupt fahren darf. Bei den durch den Tourismusverband ausgewiesenen Touren sollte man doch recht "sicher" sein, oder?
 
Ich habe beim Tourismusverband angefragt. Hier die Antwort:

Wir freuen uns, dass wir Sie und Ihre Familie zum Sommerurlaub in der Region Hochkönig begrüßen dürfen.

Die Region können Sie auf einem gut ausgebauten Radwegenetz erkunden. Eine Übersicht und detaillierte Karten und Wegbeschreibungen erhalten Sie in den Tourismusbüros oder Sie blättern bereits bequem von zu Hause aus im Tourenportal: https://www.hochkoenig.at/de/urlaub-salzburg/hochkoenig/tourenportal.html#bm=oa_map&cat=eBike&ov=cycling&zc=12,12.96837,47.40063
Wie Sie bereits in Erfahrung gebracht haben, ist das Mountainbiken nur auf ausgewiesenen Strecken erlaubt. Diese sind bei uns entsprechend gekennzeichnet und ausgeschildert und wir bitten Sie, sich auch nur auf diesen Wegen aufzuhalten.
Das Befahren von Forststraßen, die nicht für Mountainbiker frei gegeben sind, ist nicht erlaubt und kann mit Verwaltungsstrafen geahndet werden (keine Angst, es steht nicht hinter jedem Baum ein Polizist versteckt!)
Auch auf freigegebenen Strecken ersuchen wir Sie, sich nur bei Tageslicht darauf zu bewegen, damit die Wildtiere in der Dämmerungszeit ungestört zu ihren Äsungsflächen gelangen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein.
Sollten Sie weitere Fragen haben so stehe ich Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung.

Mir hat die Antwort leider nicht wirklich geholfen.
 
Das bedeutet;
Die ausgeschilderten Strecken sind strunzeinfach und für alle (e)Biker fahrbar.
Aber man kann gerne auch auf verbotenen Wegeb fahren, weil ja nicht hinter jedem Baum ein Kontrolleur steht.
Typischer Konflikt der Tourismusbüros vor Ort.
 
Das bedeutet;
Die ausgeschilderten Strecken sind strunzeinfach und für alle (e)Biker fahrbar.
Aber man kann gerne auch auf verbotenen Wegeb fahren, weil ja nicht hinter jedem Baum ein Kontrolleur steht.
Typischer Konflikt der Tourismusbüros vor Ort.
Die ausgeschilderten Strecken, kannst du wahrscheinlich auch mit einen Tiefeinstieger fahren.
 
Das beschreibt die Situation sehr gut
Geile Strecken , geiles Rennen
https://alpen-tour.at/
www.alpen-tour.at/6.0.html

ACHTUNG: Das Befahren der Strecken ist ausschließlich NUR für die Teilnehmer der Alpentour Trophy während der Veranstaltung von 6.-9.6.2019 gestattet!!

Ansonsten halt den Urlaub rund um Österreich herum buchen . Da gibt es keines dieser Probleme . Und ganz wichtig währes bei den Hotels ect. anrufen wegen freiem Wegrecht zum biken im Urlaub nachfragen und dann kundtun das man doch im umliegenden Ausland sein Geld liegenläßt . Man will ja schließlich nicht vom teuren Urlaub auch noch mit Besitzstörungsklagen nach hause kommen . Nur mit massiven Geldeinbußen in der Tourismusbranche kann an ein Umdenken gehofft werden .
 
Zuletzt bearbeitet:
Man darf überall dort fahren, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Alles andere ist tabu. Nahezu alle Radler fahren dahe illegal im Nordkorea des Mountainbikens.

Die Nachbarn berufen sich auf "Like it? Bike it!" Sehr interessant diese Kampagne:
https://www.ride.ch/de/news/werbekampagne-fuer-mountainbiken-in-oesterreich-sorgt-fuer-verwirrung

Es kann leider zu massiven Problemen kommen, wenn man angehalten/erwischt wird.
Am besten man macht sich sofort vom Acker wenn der Förster/Jäger oÄ einen "festhalten" möchte und geht auf die Konfornataion gar nicht ein.
Da kann er dann auch nicht viel machen, wenn er handgreiflich werden sollte (ja passiert auch) einfach Handy zücken und filmen...dann sind sie oft auch gleich wieder "gusch" und ganz nett.
 
Wie ich gelesen habe, sind manche "Jäger" mit einem besonderen Organ ausgestattet, die es für sie ermöglicht, Pass- und Personenkontrollen durchzuführen. Die genaue Bezeichnung weiß ich nicht mehr, zumindest sind sie im Gesetz sehr hoch gestellt. Wenn man sich widersetzt, kann es sehr unangenehm werden. Kann es auch, wenn man mit einem Gewehr zum Anhalten gezwungen wird...

Anscheinend gelten noch "heftigere" Regeln, wenn der Wald temoprärer Forstsperrgebiet o. ä. ist. Wenn man hier erwischt wird, Gnade Gott.
 
Wie ich gelesen habe, sind manche "Jäger" mit einem besonderen Organ ausgestattet, die es für sie ermöglicht, Pass- und Personenkontrollen durchzuführen. Die genaue Bezeichnung weiß ich nicht mehr, zumindest sind sie im Gesetz sehr hoch gestellt. Wenn man sich widersetzt, kann es sehr unangenehm werden. Kann es auch, wenn man mit einem Gewehr zum Anhalten gezwungen wird...

Anscheinend gelten noch "heftigere" Regeln, wenn der Wald temoprärer Forstsperrgebiet o. ä. ist. Wenn man hier erwischt wird, Gnade Gott.
Habe gerade das Steirische Landesrecht durchgelesen- in den anderen Ländern wird das Recht wohl weitläufig gleich sein, ja die haben die Befugnis dich festzuhalten/ Sachen zu durchsuchen (darf sogar nur die Polizei bei Gefahr in Verzug / richterlichen Beschluss oder begründeten Verdacht).

Heftig was die alles dürfen- wundert mich aber nicht...fast alle hohen Tiere bei SPÖ und ÖVP gehen in ihrer Freizeit Tiere aus Spaß abknallen (sagt eh schon viel über deren Persönlichkeit aus).

Ein Auszug aus Paragraph 35:
"
§ 35
Befugnisse des Jagdschutzpersonals
(1) Zusätzlich zu den Befugnissen gemäß § 7 StAOG, ausgenommen Abs. 2 Z. 1 und 3, ist das Jagdschutzorgan in Ausübung seiner Aufsichtstätigkeit berechtigt:
1.unbeschadet der waffenrechtlichen Vorschriften ein Jagdgewehr und eine Faustfeuerwaffe zu tragen und hierbei von seinen Waffen Gebrauch zu machen, wenn ein rechtswidriger Angriff auf sein Leben oder das Leben anderer Personen unternommen wird oder unmittelbar droht und dies zur Abwehr des unternommenen oder unmittelbar drohenden Angriffes notwendig ist,
2.bei Personen, die von ihm bei einer nach diesem Gesetz strafbaren Handlung auf frischer Tat betreten wurden oder sonst in dringendem Verdacht stehen, eine Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz begangen zu haben, Gepäckstücke und Fahrzeuge zu durchsuchen,
3.Personen, die von ihm beim Eingriff in fremdes Jagdrecht (§ 137 StGB) oder beim unbefugten Durchstreifen von Jagdgebieten (§ 52) auf frischer Tat betreten werden, festzunehmen, wenn der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist,
4.eine Person, die nach Z. 3 festgenommen werden darf und sich der Festnahme durch Flucht entzieht, auch über sein Aufsichtsgebiet hinaus zu verfolgen und außerhalb desselben, jedoch im Geltungsbereich dieses Gesetzes, festzunehmen,
5.den auf frischer Tat betretenen Personen die von der strafbaren Handlung herrührenden sowie die zur Verübung derselben bestimmten Sachen (wie Waffen oder Fanggeräte) vorläufig abzunehmen,
6.auch außer dem Falle des Betretens auf frischer Tat Personen, die verdächtig erscheinen, eine nach diesem Gesetz strafbare Handlung in dem vom Jagdschutzorgan zu beaufsichtigenden Jagdgebiet verübt zu haben, die Sachen vorläufig abzunehmen, die allem Anschein nach von der Ausübung einer solchen strafbaren Handlung herrühren (wie erlegtes Wild oder Teile davon) oder hierzu bestimmt sind (wie Waffen oder Fanggeräte), sofern die Mitnahme solcher Gegenstände nicht gerechtfertigt wird.
 
Habe gerade das Steirische Landesrecht durchgelesen- in den anderen Ländern wird das Recht wohl weitläufig gleich sein, ja die haben die Befugnis dich festzuhalten/ Sachen zu durchsuchen (darf sogar nur die Polizei bei Gefahr in Verzug / richterlichen Beschluss oder begründeten Verdacht).

Heftig was die alles dürfen- wundert mich aber nicht...fast alle hohen Tiere bei SPÖ und ÖVP gehen in ihrer Freizeit Tiere aus Spaß abknallen (sagt eh schon viel über deren Persönlichkeit aus).

Ein Auszug aus Paragraph 35:
"
§ 35
Befugnisse des Jagdschutzpersonals
(1) Zusätzlich zu den Befugnissen gemäß § 7 StAOG, ausgenommen Abs. 2 Z. 1 und 3, ist das Jagdschutzorgan in Ausübung seiner Aufsichtstätigkeit berechtigt:
1.unbeschadet der waffenrechtlichen Vorschriften ein Jagdgewehr und eine Faustfeuerwaffe zu tragen und hierbei von seinen Waffen Gebrauch zu machen, wenn ein rechtswidriger Angriff auf sein Leben oder das Leben anderer Personen unternommen wird oder unmittelbar droht und dies zur Abwehr des unternommenen oder unmittelbar drohenden Angriffes notwendig ist,
2.bei Personen, die von ihm bei einer nach diesem Gesetz strafbaren Handlung auf frischer Tat betreten wurden oder sonst in dringendem Verdacht stehen, eine Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz begangen zu haben, Gepäckstücke und Fahrzeuge zu durchsuchen,
3.Personen, die von ihm beim Eingriff in fremdes Jagdrecht (§ 137 StGB) oder beim unbefugten Durchstreifen von Jagdgebieten (§ 52) auf frischer Tat betreten werden, festzunehmen, wenn der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist,
4.eine Person, die nach Z. 3 festgenommen werden darf und sich der Festnahme durch Flucht entzieht, auch über sein Aufsichtsgebiet hinaus zu verfolgen und außerhalb desselben, jedoch im Geltungsbereich dieses Gesetzes, festzunehmen,
5.den auf frischer Tat betretenen Personen die von der strafbaren Handlung herrührenden sowie die zur Verübung derselben bestimmten Sachen (wie Waffen oder Fanggeräte) vorläufig abzunehmen,
6.auch außer dem Falle des Betretens auf frischer Tat Personen, die verdächtig erscheinen, eine nach diesem Gesetz strafbare Handlung in dem vom Jagdschutzorgan zu beaufsichtigenden Jagdgebiet verübt zu haben, die Sachen vorläufig abzunehmen, die allem Anschein nach von der Ausübung einer solchen strafbaren Handlung herrühren (wie erlegtes Wild oder Teile davon) oder hierzu bestimmt sind (wie Waffen oder Fanggeräte), sofern die Mitnahme solcher Gegenstände nicht gerechtfertigt wird.
Die in diesem Paragraphen angeführten Punkte beziehen sich aber durchwegs alle auf die Wilderei - ich denke nicht, daß ein Jagdaufsichtsorgan bei einer Verwaltungsübertretung im Sinne des Forstgesetzes so ohne weiteres auf die oben genannten Mittel (Durchsuchung, Festnahme, Drohung mit der Waffe usw.) zurückgreifen kann.

Aber wie du schon sagst: am besten gar nicht erst erwischen lassen. ;)

Forstsperrgebiet ist ja wieder was anderes: da ist tatsächlich schweres Gerät unterwegs und es muss damit gerechnet werden, daß jederzeit Bäume gefällt werden. Wer sich da freiwillig in so ein Sperrgebiet begibt, ist mMn lebensmüde und ganz einfach selbst schuld. Solche Sperrgebiete (Jagd und Forst) müssen aber auch zeitlich befristet sein, und die Dauer der Sperre muss auf der Sperrtafel vermerkt sein. Einfach ein Gebiet auf unbegrenzte Zeit sperren spielts nicht (außer es sprechen höhere Gründe wie Naturschutz oder Gefahrenbereiche dafür).
 
ich denke nicht, daß ein Jagdaufsichtsorgan bei einer Verwaltungsübertretung im Sinne des Forstgesetzes so ohne weiteres auf die oben genannten Mittel (Durchsuchung, Festnahme, Drohung mit der Waffe usw.) zurückgreifen kann.
Naja, die Frage ist ob der das auch so sieht. Immerhin hat er die Waffe in der Hand, da ist es im Zweifelsfall ziemlich wurscht wie du das Gesetz interpretierst. Gar nicht erst erwischen lassen, naja... dann stelle ich noch die Zielübungs-Herausforderung dar am Ende. Wenn mich der schon sieht, bremse ich eher ab und erkläre mich, falls er mich anspricht.

Zu Sperrgebieten bzw. Fahrradsperre ganz generell: Ich sehe öfter erst die Verbotsschilder, wenn ich aus dem Wald herauskomme. Ich komme ja nicht von der Schnellstraße, sondern fahre ja von vornherein abseits auf kleineren Wegen. Letztens einmal so durch ein Wäldchen und wie ich rauskomme, lande ich neben dem Ziegengehege auf einem Bauernhof und werde vom Hund zusammengebellt. Da fahre ich dann im Schritttempo zähneknirschend durch, klarerweise ist es mir nicht angenehm auf einem fremden Grundstück zu landen. Allerdings war das vorher ein Weg mit sogar eine Rastbank zwischendurch, da rechnete ich nicht damit.

So gesehen helfen die Verbotsschilder selten was.

Und wenn ein reguläres Fahrverbots-Schild (ohne extra Rad drauf!) doch sichtbar ist, dann vermute ich, dass in erster Linie Autos unterwünscht sind. Lärm und Gestank sind fehl am Platz. Ein tatsächliches Schild für explizites Radverbot ist mir ehrlich noch nicht untergekommen. Natürlich ist rechtlich gesehen mit dem regulären Fahrverbots-Schild auch dem Rad die Fahrt untersagt. Aber genausogut kann es eben sein, dass es wegen Autos angebracht wurde und Radler wie Fußgänger betrachtet werden, weil eben weder stinkend noch laut. Ist natürlich eine schlechte Entschuldigung, da es rechtlich ganz eindeutig ist. Andererseits wird niemand ein Schild mit "naja aber gegen Radfahren hab ich nichts" dort anbringen, wenn ihn das nicht stört. Denn dann wird einfach nicht an Radfahrer gedacht, und ob die da stehenbleiben oder wie ich durchfahren, ist egal. Sonst darf ich nämlich nirgendwo mehr durchfahren, weil ich mir eh denken kann, dass irgendwo ein Verbotsschild ist!
 
Forstsperrgebiet ist ja wieder was anderes: da ist tatsächlich schweres Gerät unterwegs und es muss damit gerechnet werden, daß jederzeit Bäume gefällt werden. Wer sich da freiwillig in so ein Sperrgebiet begibt, ist mMn lebensmüde und ganz einfach selbst schuld. Solche Sperrgebiete (Jagd und Forst) müssen aber auch zeitlich befristet sein, und die Dauer der Sperre muss auf der Sperrtafel vermerkt sein. Einfach ein Gebiet auf unbegrenzte Zeit sperren spielts nicht (außer es sprechen höhere Gründe wie Naturschutz oder Gefahrenbereiche dafür).

Das mit den befristeten forstlichen Sperrgebieten ist aber auch so ne Sache. In meiner Gegend (beliebtes Urlaubsgebiet) bin ich im Mai zu so einem Schild gekommen. Mitten im Wald auf einem Wanderweg. Befristetes forstliches Sperrgebiet von 1.5-31.10. Davor gings ca. eine halbe Stunde über Forstwege hoch aber keinen Hinweis dass geschlägert wird. Keine Möglichkeit es irgendwie zu umgehen, sprich ca. jeder ist da einfach durch. Zumal auch keine Schlägerungsarbeiten festzustellen waren und auch keine Arbeiter da. Vor zwei Wochen wieder mal dort gewesen, Schild noch immer da aber noch immer nichts von Schlägerungsarbeiten zu bemerken. Da es nun die ganze Urlaubszeit über auf einem beliebten Höhenwanderweg gestanden ist kann man davon ausgehen dass es tausende negiert haben. Das kann man ja so nicht machen. Einfach mal ein halbes Jahr sperren weil halt irgendwann an ein paar Tagen dort gearbeitet wird.
 
Ich war mal wieder in Berchtesgaden und auch mal drüben in Österreich, dort stehen in den Wäldern ständig Radverbotsschilder, was drohen da für Konsequenzen wenn man das ignoriert.

Weil hier mit West/Ost geschrieben und du von BGD nach Salzburg willst. Fährst du in Richtung Pinzgau (Seite nach Lofer) ists weniger Streß. Fährst du auf die Seite in den Flachgau/Tennengau kommt du gleich einmal in Grödig und Großgmain vorbei vorbei, wo riese Waldflächen einem adeligen Großgrundbesitzer gehören, und wo du Radfahrverbotsschilder im gefühlt dreistelligen Bereich hast. Übrigens sind dort auch schon Leute wegen dem Mountainbiken angezeigt worden (ebenso wie in der Stadt Salzburg).
Als Österreicher kann ich dir nur raten, buch deinen Urlaub woanders – nicht weil ich keine anderen Leute hier haben will – sondern weil ich selbst woanders hin würde wenn ich könnte. MTB in Österreich ist zum Kotzen – die Einen wollen dein Geld (Tourismus), die Anderen wollen dich gar nicht (Jäger, Großgrundbesitzer).

Das mit den befristeten forstlichen Sperrgebieten ist aber auch so ne Sache. In meiner Gegend (beliebtes Urlaubsgebiet) bin ich im Mai zu so einem Schild gekommen. Mitten im Wald auf einem Wanderweg. Befristetes forstliches Sperrgebiet von 1.5-31.10. Davor gings ca. eine halbe Stunde über Forstwege hoch aber keinen Hinweis dass geschlägert wird. Keine Möglichkeit es irgendwie zu umgehen, sprich ca. jeder ist da einfach durch. Zumal auch keine Schlägerungsarbeiten festzustellen waren und auch keine Arbeiter da. Vor zwei Wochen wieder mal dort gewesen, Schild noch immer da aber noch immer nichts von Schlägerungsarbeiten zu bemerken. Da es nun die ganze Urlaubszeit über auf einem beliebten Höhenwanderweg gestanden ist kann man davon ausgehen dass es tausende negiert haben. Das kann man ja so nicht machen. Einfach mal ein halbes Jahr sperren weil halt irgendwann an ein paar Tagen dort gearbeitet wird.
Befristete forst. Sperrgebiete sind sehr beliebt in Österreich. Werden oft gleich einmal über die gesamt erlaubten 4 Monate ausgedehnt (obwohl nur in Ausnahmefällen erlaubt), und danach wird das Datum ausgetauscht und die Sperre verlängert. Bei uns hat das ein Bauer beim Wanderweg gemacht – in der gesamten Zeit ist nichts bewirtschaftet worden. Er hat lediglich Bäume in den markierten (!) Wanderweg geworfen, mit dem Traktor einen Teil zerstört, und weiter oben noch mehr hineingeworfen in der Hoffnung der Weg wächst möglich schnell zu.
 
Hi Leute
Ich bin nächsten Sommer eine Woche in Längenfeld im Urlaub. Nun wollte ich euch mal fragen, ob es rund um Längenfeld ein paar MTB Touren / Trails gibt (welche auch legal sind)? Vielleicht kann mir jemand mit Tourenvorschlägen aushelfen oder ev. sogar vor Ort mit mir biken gehen. Wäre genial wenn mir jemand aushelfen könnte. Von den Trails her fahre ich gern im Bereich von S1 bis knapp S3. Gruss und danke schonmal... Jim
 
Legale Trails findest du im Bikeghetto Sölden (ist ja die Nachbargemeinde von Längenfeld), ansonsten gibts keine legale Möglichkeit.

Legale MTB-Touren (bzw. legale Uphillmöglichkeiten zu illegalen Trails) gibts von Längenfeld in Richtung Gries (Nisslalm und Amberger Hütte).
Alles Asphalt- und Forststraße wo großteils Uphill=Downhill. Ebenso im Ortsteil Huben gibts zwei solche Touren (zur Breitlehenalm und ins Pollestal).
 
Liebe Österreicher,

ich hänge mich hier mal dran: wir sind demnächst für eine reichliche Woche im Maltatal in Kärnten und ich hatte die verrückte Idee, mein Rad dorthin mitzunehmen. Kennt sich jemand von Euch etwas aus in der Gegend und kann mir sagen, ob da MTB-mäßig überhaupt etwas geht? Das ganze Ausmaß der Verbote in AUT ist mir bei den Rechercheversuchen nach Touren überhaupt erst klar geworden. Verrückte Welt...

Oder lohnt sich das Bike-Mitnehmen überhaupt nur für die anschließende Woche in Südtirol/Völlan?

Danke schonmal für Tipps!
K_H
 
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