Biken in den Harburger Bergen

Sind die "unsere" Strecken betroffen?
Ich interpretiere den Artikel so, dass zwar die Sprungstube bleiben kann, aber die Jumpline mit den Nebentrails weg muss. Hoffentlich liege ich damit falsch…

Edit: Nicht falsch verstehen. Ich hoffe, natürlich, dass beides bleiben darf, Sprungstube und Jumpline.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Verdeutlichung: Das ist die Fläche. Die Jumpline ist also betroffen. Die Sprungstube liegt knapp außerhalb des Schutzgebiets.
Bildschirmfoto 2021-11-30 um 19.23.10.png

Quelle: hamburg.de
 
Das wäre echt scheisse! Grade der Trail rechts von der Jumpline ist mein liebster Trail.
Da kann man nur hoffen , dass die ein Auge zu drücken.

So langsam wird das Eis dünner was unsere Möglichkeiten angeht.. Scheint so als soll in Zukunft jeder nurnoch zu Hause sitzen und in die Röhre schauen. :(
 
Ja, die Jumpline und die Trails rechts und links davon,.fallen mit dieser Regelung weg. Echt schade.
Die Sprungstube hat das Glück im Gebiet der Bundesforsten zu liegen und nicht im Bereich der Landesforsten, deshalb ist dieses Gebiet ausgeklammert.
Der Investor, dem der Wald gehört, in dem die Jumpline liegt, frißt auch gerade einen Besen.
 
Was bzw. wo ist denn genau die Sprungstube? Ich fahre meistens einmal kurz rüber, die Jumpline runter, dann noch den Trail kurz vor der Unterführung (in Komoot als "Low Battery Trail" bezeichnet) und anschließend wieder zurück.
 
Die sprungstube ist die dirtline auf der anderen Seite der kuhtrifft (von der Jumpline aus gesehen; also östlich). Richtung Sportplatz/Heimfelder Straße/Schießstand.
(Siehe gelbe Markierung)
Bildschirmfoto 2021-11-30 um 19.23.10~2.png
 
Die sprungstube hat mich persönlich mitm Enduro aber nicht wirklich angesprochen. Ist halt wirklich eher für dirtjump außer vielleicht die kleine Line mit dem Holz drop :)
 
Ich fahre beim nächsten Mal vorbei und schaue mir das an. Das wird aber vermutlich nicht mein Lieblingsgebiet. Bin nicht so der große Springer, sondern eher für technischere Trails zu haben ;) (Wobei meine Technik auch noch verbesserungswürdig ist....)
 
Ok, jetzt muss man erstmal abwarten, was passiert. Ob und ggf. wann die Jumpline geschlossen wird, ist ja von offizieller Seite bisher nicht kommuniziert worden.

Ich persönlich sehe überhaupt keinen Widerspruch zwischen einem einzelnen Mountainbiketrail wie der Jumpline und den Belangen des Naturschutzes. Weder fällen wir MTBler Bäume, noch schießen wir auf (seltene) Tiere. Und offensichtlich kann die Hundewiese ja auch bleiben. Von daher habe ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass die Jumpline bleiben kann und evtl. legalisiert wird. Wäre schön, wenn der Verein diesbezüglich mit der Behörde in Kontakt bleiben würde.
 
Ich kann die Chancen da nicht einschätzen. Vom gesunden Menschenverstand her stimme ich der Einschätzung von @DonMartino zu. Die Jumpline geht ja nicht mitten durch den Wald und ist schon ordentlich eingefahren. Vielleicht kann man einen Kompromiss finden, dass die Jumpline bleiben darf, während die Trails drumherum, die ja durch eher losen Untergrund gehen, geschlossen werden.
 
Das Problem ist einfach. Da wird nichts geschlossen werden. Nur wer dann von einer Behörde bei der Nutzung nicht öffentlicher Wege im Naturschutzgebiet erwischt wird zahlt.
Und nicht zu vernachlässigen die schlechte Presse, die dann folgt.

War aber abzusehen. Erst pflastern sie die Gegend mit Wohnungen zu, dann sperren sie die Menschen aus den Restgrün aus. Ab liebste noch als ökologischer Ausgleich tituliert. Nicht vergessen die Ausnahme für unsere liebsten Freunde die Hundebesitzer :eek: Das Crossrennen ist ja schon vor Jahren vertrieben worden :(

Legal Mountainbiken kanste bald nur noch in der Lombardei und in Gaubünden.
 
Das Problem ist einfach. Da wird nichts geschlossen werden. Nur wer dann von einer Behörde bei der Nutzung nicht öffentlicher Wege im Naturschutzgebiet erwischt wird zahlt.
Da wären wir wieder bei der Frage, was ein öffentlicher Weg ist.

Das NWaldLG sagt dazu:
§25 Fahren

(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37).

Die Jumpline wird aktuell geduldet und für den öffentlichen Verkehr genutzt. Man kann auch nicht davon ausgehen, dass die Existenz nicht bekannt ist. D.h. nach meiner Auffassung müsste der Grundeigentümer erst einmal kundtun, dass er die Nutzung nicht mehr duldet.
 
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