MTB-Verkäufe sinken: Warum verkümmert das Mountainbike?

Aber jetzt mal ernsthaft und ohne Schaum vorm Mund gefragt: Muss man noch selbst treten? Wenn der Fokus auf der Abfahrt liegt und der Uphill nur ein Übel ist, was bewältigt werden muss, stellt sich am Ende die Frage: wozu noch?

Das finde ich auch eine interessante und berechtigte Frage. Aktuell darf und kann man (entsprechende fahrtechnische Skills vorausgesetzt) mit 25 km/h im Wald die Trails hochfahren. Wieso wird man gezwungen, dabei zu kurbeln?
 
Das finde ich auch eine interessante und berechtigte Frage. Aktuell darf und kann man (entsprechende fahrtechnische Skills vorausgesetzt) mit 25 km/h im Wald die Trails hochfahren. Wieso wird man gezwungen, dabei zu kurbeln?
Warum ist der Antrieb auf Tempo 25 begrenzt? Mit 75 werden die Tiere und Wanderer viel kürzer gestört. Da muss man mal was machen!
 
Wieso wird man gezwungen, dabei zu kurbeln?
EU-Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlamentes vom 18. März 2002, Pedelec steht in Auflistung von Fahrzeugen, die nicht als Kraftfahrzeuge gelten:

„…Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW [250 Watt] ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird…“

So wurde die Regelung in das bis dahin bestehende umfangreiche Führerschein-, Fahrzeug und Kraftfahrzeug-Zulassungsrecht eingefügt (und dann in nationales Recht umgesetzt).
 
Das finde ich auch eine interessante und berechtigte Frage. Aktuell darf und kann man (entsprechende fahrtechnische Skills vorausgesetzt) mit 25 km/h im Wald die Trails hochfahren. Wieso wird man gezwungen, dabei zu kurbeln?

Weil´s so im Gesetz steht:

Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung​

"3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird."
 
In Finale hab ich meistens nur Rennradler bergauftretend gesehen. :ka:
Meiner Einschätzung nach hat sich in den letzten Jahren die Anzahl der Menschen, die sich den Uphill angetan haben, im Vergleich zu vor ca. 10 Jahren deutlich erhöht. Auch ohne Motor.
EU-Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlamentes vom 18. März 2002, Pedelec steht in Auflistung von Fahrzeugen, die nicht als Kraftfahrzeuge gelten:

„…Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW [250 Watt] ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird…“

So wurde die Regelung in das bis dahin bestehende umfangreiche Führerschein-, Fahrzeug und Kraftfahrzeug-Zulassungsrecht eingefügt (und dann in nationales Recht umgesetzt).
Aber lassen wir den Gesetzestext mal außen vor (ist nicht in Stein gemeißelt und kann geändert werden). Würd da was gegen sprechen?
 
Ich denke schon das die meisten Gravity orientierten Biker lieber MX oder Enduro fahren würden wenn die Einstiegshürde vergleichbar niedrig wäre wie am Bike.

Wenn ich legal mit einer Elektrotrial durch Wald und Felder ballern dürfte würde ich das ziemlich sicher öfter machen als Biken gehen...
 
Aber lassen wir den Gesetzestext mal außen vor (ist nicht in Stein gemeißelt und kann geändert werden). Würd da was gegen sprechen?
klar können Gesetze prinzipiell geändert werden, auch in die andere Richtung.:D
Die Motorisierung eines Hobbys im Wald hat mit Sicherheit niemand geplant als zur Unterstützung der Verkehrswende das Pedelec dem Fahrrad gleichgestellt wurde...
 
Aber lassen wir den Gesetzestext mal außen vor (ist nicht in Stein gemeißelt und kann geändert werden). Würd da was gegen sprechen?
Technisch lässt sich alles umsetzen.

Nur, du bewegst dich niemals während deines gesamten Lebens, außerhalb irgendeines Gesetzes (vielleicht noch irgendwo in der Arktis oder Antarktis,:ka: überalls sonst gelten Gesetze). So betrachtet ist ein Ausschluss bestehender Gesetzgebung für reale Verhältnisse völlig unsinnig und Zeitverschwendung.

Die EU wird das auch nicht ändern, warum sollten sie auch? Die Regelungen sind für Fahrräder als Fortbewegungsmittel (im Straßenverkehr) geschaffen worden, der Rest interessiert keine Sau. Und wenn man damit kein Geld verdient, interessierts erst recht nicht.

Ach ja, und das gibt es auch alles schon:
355098_Tabelle_Elektrofahrraeder.PNG
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich legal mit einer Elektrotrial durch Wald und Felder ballern dürfte würde ich das ziemlich sicher öfter machen als Biken gehen...
Nicht nur du!
Höhere Geschwindigkeiten, mehr Power, mehr Spaß am Ballern, noch weniger Anstrengung bergauf würden die Verkaufszahlen der hier diskutierten E-MTB spürbar sinken lassen und die Zahlen der E-Motorräder wären entsprechend höher.
 
EU-Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlamentes vom 18. März 2002, Pedelec steht in Auflistung von Fahrzeugen, die nicht als Kraftfahrzeuge gelten:

„…Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW [250 Watt] ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird…“

So wurde die Regelung in das bis dahin bestehende umfangreiche Führerschein-, Fahrzeug und Kraftfahrzeug-Zulassungsrecht eingefügt (und dann in nationales Recht umgesetzt).
Weil´s so im Gesetz steht:

Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung​

"3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird."

Dass es dafür ein Gesetz gibt, weiß ich, meine Frage war, warum es dieses Gesetz überhaupt gibt. Ich halte das für willkürlich. Wieso darf ich mit Motor 25 km/h kurbelnderweise Zweirad fahren, ohne zu kurbeln aber nicht? Ändert das irgendwas an irgendwas? Oder ist das nur ein Hilfskonstrukt, damit der Gesetzgeber sagen kann "man kurbelt, also sind es Fahrräder"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber lassen wir den Gesetzestext mal außen vor (ist nicht in Stein gemeißelt und kann geändert werden). Würd da was gegen sprechen?

Ja, denn sobald das Ding ohne Tretunterstützung fährt, wird es zu einem Kraftfahrzeug, mit Zulassungspflicht, Nummernschild, Versicherung etc...in Wald und Feld hat das dann auch nix mehr verloren...das wird niemand entsprechend ändern wollen.
 
Wenn ich legal mit einer Elektrotrial durch Wald und Felder ballern dürfte würde ich das ziemlich sicher öfter machen als Biken gehen...

Wenn ich neben meinen Ausgaben für neue Fahrräder und Motorräder noch mal 8.000 Euro für einen E-Crosser übrig hätte, würde ich damit auch illegal durch den Wald und die Felder ballern :D
 
meine Frage war, warum es dieses Gesetz überhaupt gibt.
Weil die Industrie ein neues Produkt verkaufen wollte. Also ging es ums Geld verdienen. Und so war es am einfachsten: kein Führerschein, keine Versicherung, keine Steuerpflicht, keine Kennzeichenpflicht, keine Helmpflicht = einfache Einführung am Markt.
 
Wie ist hier eigentlich das Thema emtb aufgekommen... ? In den Artikel geht es ja darum ob und warum das mtb verkümmert . Ein emtb ist aber ja auch ein mbt. Geländegängig , abfahrtslastig, sportlich usw...

Touren und Gravelbikes sind da was anderes ...
 
Weil die Industrie ein neues Produkt verkaufen wollte. Also ging es ums Geld verdienen. Und so war es am einfachsten: kein Führerschein, keine Versicherung, keine Steuerpflicht, keine Kennzeichenpflicht, keine Helmpflicht = einfache Einführung am Markt.

Ah, der Kapitalismus ist auch hier wieder Schuld, ich hab's mir fast gedacht.
 
Das geht genauso gut andersherum ....
Nach dem Motto, ich halte das für richtig weil ICH das gut finde . Weil da wo ich bin vorne ist , haben alle anderen das auch so zu sehen . Andere Meinungen oder Sichtweisen sind zu unterlassen.

Joa. Hast du spontan mal paar Beispiele, in denen e-Bike Fahrer die non-E aus dem nichts angepöbelt haben, weil sie deren Art MTB zu fahren für weniger respektabel halten?

Es schaukelt sich immer auf. Aber die Ursache ist eigentlich immer die gleiche. Im Vergleich zu den tollen Hechten, die da immer erklären müssen, was für tolle Sportler sie sind und was für Waschlappen die E-Biker, hab ich das umgekehrt noch nie beobachtet. Aber Beweis mir gern das Gegenteil.
 
EU-Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlamentes vom 18. März 2002, Pedelec steht in Auflistung von Fahrzeugen, die nicht als Kraftfahrzeuge gelten:

„…Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW [250 Watt] ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird…“

So wurde die Regelung in das bis dahin bestehende umfangreiche Führerschein-, Fahrzeug und Kraftfahrzeug-Zulassungsrecht eingefügt (und dann in nationales Recht umgesetzt).

Weil´s so im Gesetz steht:

Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung​

"3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird."
Ich finde es immer lustig, wenn E-Biker sich auf das Gesetz berufen.
Seid mal ehrlich, wenn es ginge, würdet ihr auch mit Fußrasten und 70km/h durch den Wald (oder eher über den Fahrradweg) fetzen. Viele machen es ja schon mit 45km/h und Gashebel dank Software Jailbreak. Gerade bei den billigen Nabenmotoren ist sowas extrem leicht umzusetzen.
Im Endeffekt bewegt "ihr" euch in einer (euch willkommenen) Grauzone und versucht das Seit 1000 Beiträgen zu rechtfertigen.
Aus morbider Neugier würde ich gerne mal wissen, was wohl passiert, wenn man dieses Gesetz aus dem Weg räumt. Vermutlich würde keiner, der im Faden am Schreiben ist, noch mit dem 25km/h Mofa fahren. (Ich würde dann auch öfter mit der E-Enduro meine Trails fahren, die übrigens nichts mit MTBs zu tun hat.)
 
Zurück