Mach mal halblang. Du hast ja wohl den Schuß nicht gehört. Die Straßenverkehtsordnung gilt nun mal auch für Radler. Wie z.B. Einbahnstraßen. Und dort, wo für andere Verkehrsteilnehmer eine besondere Gefährdung besteht, ist es verboten.
Radfahrer fahren Mütter, Väter, Kinder und Großeltern an...