Jagdschutzberechtigt (§ 25 BJG) sind neben der Polizei auch bestätigte Jagdaufseher und die Jagdausübungsberechtigten. Bestätigte Jagdaufseher, sofern Berufsjäger oder forstlich ausgebildet, haben in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten von Polizeibeamten und sind...