Foto genügt, bzw. noch besser Polizei hinführen.
Wer derartige Fallen stellt, handelt im geringsten Falle grob fahrlässig. Es ist aber davon auszugehen, daß er es zumindest billigend in Kauf nimmt daß sich jemand schwerwiegend verletzt. Da hätten wir dann schon den bedingten Vorsatz. Das...