Änderung Forstgesetz Hessen


Ich bin kurz vorm explodieren - entweder lügen die in den FAQ (für die Reiter) wie gedruckt oder wir sind wirklich die einzigen "Angeschmierten":

"F: Was ändert sich für Waldbesucher allgemein durch das neue Waldgesetz und warum?"

"A: Für die meisten Waldbesucher bleibt alles beim Alten. Dies gilt insbesondere für Spaziergänger und Wanderer, für Reiter, für Kutschfahrer und nicht zuletzt auch für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Von der bisherigen forstrechtlichen Maßgabe, bei der von einer Nutzbreite der Waldwege von mindestens 2 Meter auszugehen war, soll zukünftig Abstand genommen werden. Zugunsten der Reiter und Kutschfahrer verringert sich mit der geplanten Neuregelung die geforderte Wegebreite, denn die zuvor genannten Kleinwagen haben durchaus eine geringere Fahrzeugbreite als 2 Meter."

Demnach würde das heißen, für Fußgänger bleibt alles gleich, für Reiter, Kutschfahrer und Rollstuhlfahrer gibt es Verbesserungen, nur die Mountainbiker müssen Verschlechterungen hinnehmen!

Klassen der Waldnutzer:

1. Fußgänger
2. Reiter, Kutschfahrer und Rollstuhlfahrer
3. Mountainbiker

Wir werden also nicht nur zu Waldnutzern zweiter Klasse, sondern sogar dritter Klasse degradiert!


Ich brauche, glaube ich, gleich Herztropfen ... :(
 
Die Reiter sind auch aktiv. Stellungnahmen sind in ARbeit und deren Kanäle werden auch genutzt. Die machen nur nicht so einen Druck in der Öffentlichkeit.

Ich habe eher den Eindruck, die verlassen sich auf die (telefonischen) Aussagen und die Reiter-FAQ:

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Hessisches Waldgesetz – Behörden haben nichts gegen die Reiter

Der VFD-Landesverband Hessen teilt mit, dass inzwischen ein zweistündiges Telefongespräch mit der zuständigen Behörde stattgefunden hat.

„Man habe nichts gegen die Pferde im Wald“ war die grundsätzliche Aussage. Die Behörde war einigermaßen betroffen, dass das geplante Gesetz von den Reitern so aufgefasst wird, dass zukünftig ihre Bewegungsmöglichkeiten im Wald eingeschränkt werden sollen. Das war und ist mit der neuen Formulierung nicht beabsichtigt. Richtig sei, dass Änderungen für die Biker im Wald geplant sind.

Die Biker versuchen gegen die geplanten Änderungen mobil zu machen und wünschen sich Unterstützung aus allen Reihen. Aber: lest die geplanten Vorschriften sorgfältig, bevor überstürzt eine Meinung gebildet wird.

Das zuständige Ministerium hat anlässlich des Telefonats ein FAQ übersandt – ihr findet es in der Anlage. Außerdem noch einmal den Entwurf des neuen Gesetzes.

Hier ein Auszug aus dem FAQ:
Für die Reiter und Kutschfahrer bleibt weitgehend alles beim Alten. Mit den geplanten Neuregelungen ergeben sich Verbesserungen und Erleichterungen für die Reiter und Kutschfahrer. Die Reiter können weiterhin alle festen und erdfesten Waldwege sowie die gesonderten Reitpfade nutzen. Auf was die Reiter zukünftig voraussichtlich verzichten können, ist die gelbe Kennzeichnungsplakette, die in einigen Gemeinden und Kreisen zur Identifizierung getragen werden musste.

Das Ministerium bietet außerdem ein persönliches Gespräch an. Dieses Angebot will der VFD-Landesvorstand nun zusammen mit dem Hessischen Pferdesportverband wahrnehmen.

Wir werden weiter berichten, was die Behörde zu den Formulierungen noch sagt.
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Lassen die sich davon wirklich einlullen?

:confused:
 
Ich bin kurz vorm explodieren - entweder lügen die in den FAQ (für die Reiter) wie gedruckt oder wir sind wirklich die einzigen "Angeschmierten":

(....) "F: Was ändert sich für Waldbesucher allgemein durch das neue Waldgesetz und warum?"

"A: Für die meisten Waldbesucher bleibt alles beim Alten. Dies gilt insbesondere für Spaziergänger und Wanderer, für Reiter, für Kutschfahrer und nicht zuletzt auch für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. (....)

Die Sache mit den Rollstühlen ist eine Frechheit. Denn auch für diese Klientel, für die vorher nur und der Praxis entsprechend "feste Waldwege" (egal, wie breit) gegolten hatte, gilt nun die KFZ-Breitenregelung. Wie krank muß man sein, um auf solche Ideen zu kommen?!

Ich werde mal den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe, darauf ansetzen.
 
Wie powderJO weiter oben schon sagte: Was in irgendwelchen FAQs steht, ist völlig egal, wenn das Gesetz etwas anderes sagt.

MissQuax: Normale Schrift und ohne Frabe reicht i.d.R. Wir können alle gut lesen...

Übliches Grundwerkzeug in der Politik: Nebelkerzen, einem das Wort im Mund umdrehen, Dinge völlig verdrehen,... Mit diesen Werkzeugen kann man mehrere Dinge gut erreichen: Zum einen beruhigt man die breite Öffentlichkeit und zum anderen kann man wunderbar Bevölkerungsgruppen gegeneinander aufwiegeln. Das kannten schon die alten Römer: Teile und herrsche.

Da hilft nur eins: Massiv aufklären und nicht mit dem Finger auf andere Leute zeigen, nur weil diese vllt "weniger" betroffen sind.

Edith meint: Kleinere Wortungenauigkeiten, die aber am Ende große Wirkung haben, sind auch ganz toll. Wie hier z.B. "feste Wege" und "befestigte Wege".
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin kurz vorm explodieren - entweder lügen die in den FAQ (für die Reiter) wie gedruckt oder wir sind wirklich die einzigen "Angeschmierten":
Hier handelt es sich einzig und allein um den (leider geglückten) Versuch, Reiter und Radfahrer gegeneinander auszuspielen. Die VFD ist drauf reingefallen und wird stille halten und nichts mehr tun.

Deren Meldung fällt in die Kategorie Desinformation, habe ich gestern auch schon mit TK diskutiert.

Mein Kommentar dazu : http://www.taunusreiter.de/Waldgesetz.html#update4
 
Es war doch klar, dass das Ministerium nach der ersten "Schockstarre" versuchen wird den Widerstand mit taktischen Winkelzügen zu zersplittern. Den anderen Betroffenen wird ein Stöckchen hingehalten, um sie ruhig zu stellen.
Nüchtern betrachtet sind die Rollstuhlfahrer für die Politik auch kein Problem. Die werden für ihr Stillhalten an anderer Stelle mit ein paar Bordsteinabsenkungen oder Aufzügen "entschädigt". Und den Reitern wird einfach zugesichert, dass man beide Augen zudrückt. Ohne Nummernschilder an den Pferden (die ja wieder abgeschafft werden sollen) wird das den Ordnungshütern auch erleichtert.
Aber ich muss zugeben, dass mich das "flexible Rückgrad" der Reiterkollegen schon etwas überrascht hat. Letztlich spricht das aber für eine informelle Lösung, die mit Sicherheit nirgendwo veröffentlicht werden wird.
Am Ende hilft dann nur ziviler Ungehorsam.
 
Bei den Reitern gehen nicht alle gleichermaßen ins Gelände. Wenn da gezielt z.B. Tournierreiter zu einer Aussage verleitet werden, Repräsentiert dass nicht alle Reiter.

Eine sachlich Gegenüberstellung der Paragraphen des Gesetzvorschlags und der Diskrepanz zur Interpretation im FAQ ist m.E. die passende Antwort - gut platziert entfaltet dass dann auch die passende Wirkung.
 
Letztendlich kann einem die "Gesetzeslage" egal sein, was auch immer die für verrückte Sachen in Paragraphen schreiben. Denn der Polizei fehlen die Humanressourcen, wie man so schön auf neudeutsch sagt, um irgendetwas davon in der Praxis durchzusetzen.

Und einem Jäger oder Förster, ob mit Hund und Gewehr oder ohne, sag ich freundlich "Guten Tag!" und fahr weiter, wenn der irgendwas von mir will. Wenn er mich anfaßt, wird er das bereuen. Abschießen kann er mich ja nicht, und wenn er seinen Hund auf mich hetzt bekommt der erst mal Pfefferspray zu riechen, und sein Herrchen danach eine Strafanzeige.

Auf eigenes Risiko war man ohnehin schon immer unterwegs im Wald, wenn es einen irgendwo "zerbröselt" hat ... warum auch immer, wegen Ästen, Spurrillen oder Steinen, Löchern oder sonstwas.
 
Zuletzt bearbeitet:
Letztendlich kann einem die "Gesetzeslage" egal sein, was auch immer die für verrückte Sachen in Paragraphen schreiben. Denn der Polizei fehlen die Humanressourcen, wie man so schön neudeutsch sagt, um irgendetwas davon in der Praxis durchzusetzen.
...

Wenn den Behörden die Humanressourcen fehlen, dann werden an denen, die man erwischt, Exempel statuiert - und versucht so mal eben mit Bußgeldern um 600,00 Euro Nachahmer abzuschrecken... (wobei der Bußgeldrahmen noch deutlich mehr hergäbe)

den Rest kommentiere ich nicht.
 

Lassen die sich davon wirklich einlullen?

:confused:

Einige schon, aber nicht alle.

Natürlich gibt es bei den Reitern große Interessenunterschiede: nicht alle reiten im Gelände. Aber auch Ihr Mountainbiker brettert ja nicht alle die Berge hinab (und seid trotzdem solidarisch). Nach meiner Einschätzung fahren 95% von Euch auf normalen Waldwegen. Hauptsächlich auf solchen die mir als Reiter schon wieder "zu hart" wären... Deswegen sehe ich uns Reiter sogar stärker betroffen, besonders diejenigen die nicht das ganze Jahr über mit beschlagenen Pferden unterwegs sind. Aber darauf kommt es hier nicht an.

Wenn ich so im Wald unterwegs bin, sehe ich viel mehr Radfahrer als Reiter. Wahrscheinlich seid Ihr als Gruppe zahlenmäßig heute viel größer. Das spiegelt sich ja auch in den beiden Petitionen wieder. Aber auch Euer besserer, ich nenn es mal, Organisationsgrad.

Danke im übrigen für den Link auf die DIMB Seite. Die Ziele sind dort toll formuliert, und können von den Geländereitern quasi 1:1 übernommen werden.
 
Eine sachlich Gegenüberstellung der Paragraphen des Gesetzvorschlags und der Diskrepanz zur Interpretation im FAQ ist m.E. die passende Antwort - gut platziert entfaltet dass dann auch die passende Wirkung.

Den Reitern würde wahrscheinlich schon ein Licht aufgehen, wenn sie mal die aktuellen Außenmaße inkl. Seitenspiegel eines Polos nachmessen würden, die in den FAQ verharmlosend als "Kleinstwagen" bezeichnet werden.

Es sind übrigens schmale 1,91m.
 
Einige schon, aber nicht alle.

Natürlich gibt es bei den Reitern große Interessenunterschiede: nicht alle reiten im Gelände. Aber auch Ihr Mountainbiker brettert ja nicht alle die Berge hinab (und seid trotzdem solidarisch). Nach meiner Einschätzung fahren 95% von Euch auf normalen Waldwegen. Hauptsächlich auf solchen die mir als Reiter schon wieder "zu hart" wären... Deswegen sehe ich uns Reiter sogar stärker betroffen, besonders diejenigen die nicht das ganze Jahr über mit beschlagenen Pferden unterwegs sind. Aber darauf kommt es hier nicht an.

Wenn ich so im Wald unterwegs bin, sehe ich viel mehr Radfahrer als Reiter. Wahrscheinlich seid Ihr als Gruppe zahlenmäßig heute viel größer. Das spiegelt sich ja auch in den beiden Petitionen wieder. Aber auch Euer besserer, ich nenn es mal, Organisationsgrad.

Danke im übrigen für den Link auf die DIMB Seite. Die Ziele sind dort toll formuliert, und können von den Geländereitern quasi 1:1 übernommen werden.

:daumen:
 
Ich will ja niemanden desillusionieren, aber für die Reiter würde es mit dem neuen Gesetzentwurf tatsächlich besser werden.

Ich zitiere mal die "Zweite Verordnung zur Durchführung des Hessischen Forstgesetzes", §4 Abs. 1:

Straßen und Wege, deren Benutzung nach 25 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes gestattet ist, sind

1.für das Befahren mit Fahrrädern und Krankenfahrstühlen alle festen Waldwege,

2.für das Befahren mit Kutschen die festen Waldwege mit einer Nutzbreite von mindestens 2 m,

3.für das Reiten die festen Waldwege mit einer Nutzbreite von mindestens 2 m sowie die gekennzeichneten Reitpfade.

Der oft zitierte Smart hat aber nur eine Breite von gut 1.5m, was für die Reiter einen Raumgewinn von knapp 50cm ausmacht.
 
Der oft zitierte Smart hat aber nur eine Breite von gut 1.5m, was für die Reiter einen Raumgewinn von knapp 50cm ausmacht.

Der Smart ist 1,56m breit, ohne Spiegel -- beim Auto zählt aber immer die Breite MIT Spiegeln und die läge dann wohl bei 1,70m oder mehr.

Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, daß ein Gesetz ein konkretes Automodell erwähnen sollte. Was wäre denn mit dem BMW Isetta oder dem Messerschmidt Kabinenroller ? Sind ja auch Autos, und der Kabinenroller ist nur 1,27m breit, inkl. Spiegel (Spurweite sogar nur 1,11m !).
 
Sorry, aber eines irritiert mich die ganze Zeit schon in der Diskussion. Nur weil in den Verlautbarungen des Umweltministerium jetzt der Begriff Klein- oder Kleinswagen verwendet wird (was ich für eine Nebelkerze halte), nehmen einige schon einen Smart als Referenzwert und beginnen um cm zu feilschen. Meiner Meinung nach führt das zu nix, weil im Gesetz bestimmt nich Smart oder Ähnliches stehen wird. Da wird ein wachsweicher Begriff stehen, der dann bestenfalls (viel später, wenn die Aufregung abgefaut ist) in einer Durchführungsverordnung präzisiert wird.
Eine Wegebreitenregelung (egal in welcher Form) ist keine praktikable Lösung und sollte in keiner Form hingenommen werden.
 
[..]
Der oft zitierte Smart hat aber nur eine Breite von gut 1.5m, was für die Reiter einen Raumgewinn von knapp 50cm ausmacht.

Außenbreite über Spiegel laut Technischen Daten direkt aus der Smart Online Betriebsanleitung: 1752mm. D.h. es sind nur knapp 25cm. Und da in der FAQ auch der Polo angeführt wird - über die Spiegel gemessen kommt man hier auf 1901mm.

Gruß
GrrIngo

P.S.: Die FDP Bergstrasse ist übrigens nicht imstande, ihre Behauptungen zur Umweltunverträglichkeit zu belegen - trotz Nachfrage kommt da nichts. Die Junge Union hat zwar nach eigener Aussage durchaus auch mal eine eigene Meinung, hat sich aber immer noch keine eigene Position zu diesem Thema erarbeitet.
 
Es gibt unter Juristen durchaus die Auffassung (eher herrschende Meinung), dass ein Weg, der von zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren werden kann, so beschaffen sein muss, dass dieser von allen zulässigen zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren werden kann. Von daher rühren auch die oftmals zitierten 3,00 m Wegbreite.

In diesem Zusammenhang würde ein Verweis auf irgendwelche schmalspurigen zweispurigen nicht geländegängen Kraftfahrzeuge nicht ziehen. Da man spätestens vor Gericht eine Referenz braucht, glaube ich nicht daran, dass die im Gesetzentwurf enthaltene Formulierung bei Gericht an irgendeinem Autotypen festgemacht werden wird. Die Erklärungen aus dem Ministerium sind diesbezüglich eher der Beschwichtigung (insbesondere der Medien und der Öffentlichkeit) als der korrekten Information geschuldet.
 
Sorry, aber eines irritiert mich die ganze Zeit schon in der Diskussion. Nur weil in den Verlautbarungen des Umweltministerium jetzt der Begriff Klein- oder Kleinswagen verwendet wird (was ich für eine Nebelkerze halte), nehmen einige schon einen Smart als Referenzwert und beginnen um cm zu feilschen. Meiner Meinung nach führt das zu nix, weil im Gesetz bestimmt nich Smart oder Ähnliches stehen wird. Da wird ein wachsweicher Begriff stehen, der dann bestenfalls (viel später, wenn die Aufregung abgefaut ist) in einer Durchführungsverordnung präzisiert wird.
Eine Wegebreitenregelung (egal in welcher Form) ist keine praktikable Lösung und sollte in keiner Form hingenommen werden.

Stimmt natürlich.

Zumal zudem von Wegen, die "von einem Kleinwagen ganzjährig befahren werden können" die Rede war. Welcher Waldweg kann aber von einem Kleinwagen bei 20cm Schnee und Eis befahren werden, wenn weder geräumt noch gestreut wird ? Die meisten wohl nicht !

Sprich, alle Wege im Wald, die im Winter nicht geräumt und gestreut werden, wären schon mal tabu für MTBler !
 
Entweder war da jemand bei der Formulierung extrem clever (im Sinne der Forstindustrie) oder hat einfach keine Ahnung von der juristischen Seite der Sache.
Schwammige Formulierungen schreien ja förmlich nach Musterprozessen und führen dann erst zu einem klaren Gesetzesentwurf.

Also hier in meiner direkten Umgebung wäre kein Waldstück mehr legal fahrbar, wenn die Sache mit Räumung von Schnee/Eis eine indirekte Vorraussetzung wäre.
 
Nur um nicht in eine argumentative Falle bzw. einen Konter zu laufen:

"ganzjährig befahrbar" muss sich dem Gesetzeszweck entsprechend darauf beziehen, dass der Weg ganzjährig und damit insbesondere witterungsunabhängig ohne Schäden am Weg mit einem zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeug befahren werden kann.

Denkt eher an Schlammlöcher durch durchdrehende Räder oder tiefe schienenartige Spuren. Also eigentlich an das wie der Wald nach normalen Waldarbeiten aussieht ;-)
 
beim Auto zählt aber immer die Breite MIT Spiegeln
Im Straßenverkehr schon, aber was gilt im Wald? Wobei ja auch nicht klar ist, welche Fahrzeuge denn überhaupt als Referenz gelten.

Ganz klar: Hier muss ein Normfahrzeug definiert werden! Immer wenn's dann zum Streitfall kommt und nicht klar ist ob der Weg nun legal befahren werden darf oder nicht, wird bis zum ersten Schneefall gewartet und versucht mit der Kiste den Weg hoch und runterzubrettern.

Ganz wichtig ist auch die Frage welche Bereifung zulässig ist und ob Schneeketten eingesetzt werden dürfen. Auch die Fahrtrichtung kann entscheidend sein: Darf ich einen Weg, dan man im Winter mit dem Auto nur runter, nicht aber hoch kommt, mit dem Fahrrad im Sommer auch nur bergab fahren? Fragen über Fragen.

Ach, und noch was: Muss das Fahrzeug nach dem Befahren im Sinne der StVO eigentlich noch verkehrstüchtig sein? Wenn nämlich nicht können wir die Spiegel unterwegs ruhig abfahren, entsprechend gilt dann für die Ermittlung der zulässigen Wegbreite die Fahrzeugbreite ohne Spiegel. Die wäre auch einfacher zu ermitteln, die steht nämlich im Fahrzeugschein.

P.S.: Wer's noch nicht gemerkt hat: Dieser Beitrag ist nicht ernst gemeint und soll die - vorsichtig ausgedrückt - Unausgereiftheit des Gesetzentwurfes verdeutlichen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit selbigem macht also wenig Sinn ;)
 
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