Änderung Forstgesetz Hessen

dito. es gibt ordentlich feuer unterm hintern!
die kommentare sind zu 90% in unserem sinne.
daß der waldbesitzverbandsvorsitzende eine andere sicht hat, war klar.
ebenso klar sollte jedem auch sein kalkül, schlicht ökonomische interessen, nicht aber naturschutz, sein.
 
(....) daß der waldbesitzverbandsvorsitzende eine andere sicht hat, war klar.
ebenso klar sollte jedem auch sein kalkül, schlicht ökonomische interessen, nicht aber naturschutz, sein.

Das ist ja auch OK, wenn er eine klare Position hat. Dann weiß man, woran man ist. Jedoch muß er deshalb ja nicht bei der Gerüchtekocherei gegen Mountainbiker mitmachen. Aber vielleicht muß er in der Gerüchteküche, wo sein sein Chef, der Freiherr v.d. Tann, der Chefkoch ist, die Zwiebeln schneiden.:heul:
 
Mal ne ganz andere Frage: sind inzwischen die Unterschriftenlisten ausgewertet? Wie viele Unterzeichner kommen denn da noch zu den Online-Unterzeichnern dazu, oder sind die Unterschriftenlisten schon bei den 45.706 mit drin?
 
50.000 potentielle Nicht-Wähler der CDU...

nur 20.000, die anderen kommen nicht aus Hessen

Ein toller Satz!
"Man mißt Rücksichtnahme mit dem Verstand, nicht in Metern!"
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Manchmal habe selbst ich einen lichten Moment......
 
Diesen Satz aus dem Thüringer NSG, finde ich, wäre auch ideal für Hessen (auch vor allem über die Verkehrssicherungspflicht).

ThürNatG §34:
(1) Jeder darf im Außenbereich die Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr und unentgeltlich betreten. Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten der Flur im weiteren Umfange gestatten oder die die Betretungsbefugnis einschränken, bleiben unberührt. Zusätzliche Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke werden durch die Betretungsbefugnis nicht begründet. Betreten im Sinne des Satzes 1 ist auch das Reiten, Radfahren sowie das Fahren mit bespannten Fahrzeugen oder Krankenfahrstühlen auf Straßen und Wegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 14 Abs. 1 Satz 2 BWaldG:
Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.

oder auch
§ 24 Abs. 4 Satz 1 HForstG
Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und Straßen gestattet.

So neu ist das mit dem Radfahren auf Wegen im Wald nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:

Scheinbar herrscht überall die gleiche Unwissenheit über die Gesetzeslage:lol:

Man kanns ja kommentieren;)

Sollte man unbedingt. Die aktuelle Rechtslage gibt es hier

http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/322-die-rechtslage-in-thueringen

und dazu kann man dann auch noch einmal deutlich machen, dass Thürigen keine Mindestwegbreite vorschreibt, sondern eine solche - die 2-Meter-Regel - sogar 2003 wieder abgeschafft hat

http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Geschichte_der_2-Meter-Regel_in_Thringen.pdf
 
50.000 potentielle Nicht-Wähler der CDU...

Bleibt zu hoffen, dass die Leute sich in der Wahlkabine noch daran erinnern und nicht wieder das Kreuz an der falschen Stelle machen. In der Politik (bzw. im Verhalten der Politiker) ändert sich erst etwas, wenn sie für ihre Fehlleistungen direkt abgestraft (sprich abgewählt) werden. Leider ist das in der Vergangenheit viel zu selten passiert. Die nächste Landtagswahl wird ja zeigen, ob die Bürger die "Ohrfeigen" Flughafenausbau, Waldgesetz usw. hinnehmen oder mal ihr (Ab-)Wahlrecht tatsächlich gebrauchen.
 
"Wege sind Spuren, entstanden durch vergangenes Gehen in der Landschaft. Zugleich sind sie Bahnen, die künftiges Gehen des Menschen in der Landschaft ermöglichen. So sind sie in Vergangenheit und Zukunft ein Bild des Seins des Menschen in der Landschaft"
Quelle: (zwar schon etwas älter aber immer noch passend) http://www.ssi-heft.de/15/17_unt.html

So sollte die Erklärung zum Begriff Weg im Gesetz stehen, denn so sind immer fast alle Wege entstanden!;)
 
"Wege sind Spuren, entstanden durch vergangenes Gehen in der Landschaft. Zugleich sind sie Bahnen, die künftiges Gehen des Menschen in der Landschaft ermöglichen. So sind sie in Vergangenheit und Zukunft ein Bild des Seins des Menschen in der Landschaft"
Quelle: (zwar schon etwas älter aber immer noch passend) http://www.ssi-heft.de/15/17_unt.html

So sollte die Erklärung zum Begriff Weg im Gesetz stehen, denn so sind immer fast alle Wege entstanden!;)

Ich kann mir vorstellen, dass die Forstlobby dem sogar zustimmen könnte. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass nur ihre Leute bestimmen dürfen, was Wege sind und was nicht.:D
 
"Wege sind Spuren, entstanden durch vergangenes Gehen in der Landschaft. Zugleich sind sie Bahnen, die künftiges Gehen des Menschen in der Landschaft ermöglichen. So sind sie in Vergangenheit und Zukunft ein Bild des Seins des Menschen in der Landschaft"
Quelle: (zwar schon etwas älter aber immer noch passend) http://www.ssi-heft.de/15/17_unt.html

So sollte die Erklärung zum Begriff Weg im Gesetz stehen, denn so sind immer fast alle Wege entstanden!;)

Und in jedem Winter treffen wir uns mit schweren Wanderschuhen und schaffen uns so neue Wege - kreuz und quer und wo es uns gefällt? Eine solche Beschreibung für das Gesetz sollten wir nicht fordern. Aber den Artikel finde ich trotzdem sehr wichtig, denn er zeigt auch, dass Wege dokumentierte und nachweisbare "Spuren" hinterlassen und eine Geschichte haben. Und wenn irgendwo "Wege" gesperrt, rückgebaut und/oder anderweitig unbegehbar gemacht werden sollten, dann ist das eigentlich die am Anfang stehende Frage: Handelt es sich um einen dokumentierten Weg und wie lange gab es diesen Weg schon?
 
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