Beim Auto deckt aber die Garantie auch der Händler ab und nicht der Hersteller. Es gibt auch beim Fahrradgebrauchtkauf den ein oder anderen Händler hier der dir auf gebrauchte Bikes Garantie von 6 Monaten einräumt und dieses dir auch schriftlich geben. Was aber nur vom Händler kommt und als Service zum Kunden verstanden werden soll.
Man sollte hier nicht die Begriffe Garantie und Gewährleistung (Sachmängelhaftung) verwechslen.
Eine Garantie gewährt ein Hersteller auf freiwilliger Basis. Somit kann er auch alle Bedingungen, wie Umfang und Dauer frei definieren. Einzig allgemeine gesetzliche Regelungen bilden hier den Rahmen, in dem der Hersteller Gestaltungsfreiheit hat. Ein Händler gewährt im Allgemeinen für Neuware keine Garantie, das ist eine Leistung des Herstellers (Ausnahme: Hersteller = Verkäufer).
Für gebrauchte KFZ bieten Händler meist eine so genannte Gebrauchtwagengarantie. Diese ist aber nichts anderes als eine Versicherung, deren Umfang oft nicht dem Leistungsumfang der ursprünglichen Hersteller Garantie entspricht. Die gesetzliche Gewährleistung gilt hier zusätzlich, kann aber eingeschränkt werden.
Die Gewährleistung ist hingegen gesetzlich geregelt. Diese wird demnach dem Käufer vom Verkäufer gewährt und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Dieser Zeitraum wird aber vom Verkäufer bei Gebrauchtware meist auf die gesetzlich vorgeschrieben minimalen 12 Monate reduziert.
Durch das Gewährleistunsgrecht sind Sachmängel abgedeckt, die beim Kauf eines Produktes schon vorhanden waren. Da dieses im Allgemeinen für den Käufer schwer zu beweisen ist, gibt es im Gewährleistunsgrecht die so genannte Beweislastumkehr. Hierbei wird angenommen, dass Mängel, die an einem Produkt in den ersten 6 Monaten auftreten, beim Kauf schon vorhanden waren und somit auf Basis der Gewährleistung vom Verkäufer kostenlos nachgebessert werden müssen (Ausnahme Verschleißteile, kurzlebige Gebrauchsgüter). Nach diesen 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Dann ist es am Käufer dem Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf miterworben wurde.
Die meisten Autohäuser verzichten aber auf diese Beweislastumkehr da es obendrein mittlerweile meist wieder die Herstellergarantie gibt. So ist es aber eigentlich kein Problem für die 24 Monate eine kostenlose Behebung von Mängeln zu erhalten oder gar eine Wandlung durchzuführen.
Außerhalb des KFZ Handels wird aber vielfach von der Beweislastumkehr Gebrauch gemacht und es ist dann nach 6 Monaten am Käufer, den Beweis zu führen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.
Genaueres findet man hier:
- http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
- http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung
Grüße
Thomas
Einen Link hab ich auch noch: 