AGB Specialized

Beim Auto deckt aber die Garantie auch der Händler ab und nicht der Hersteller. Es gibt auch beim Fahrradgebrauchtkauf den ein oder anderen Händler hier der dir auf gebrauchte Bikes Garantie von 6 Monaten einräumt und dieses dir auch schriftlich geben. Was aber nur vom Händler kommt und als Service zum Kunden verstanden werden soll.

Man sollte hier nicht die Begriffe Garantie und Gewährleistung (Sachmängelhaftung) verwechslen.

Eine Garantie gewährt ein Hersteller auf freiwilliger Basis. Somit kann er auch alle Bedingungen, wie Umfang und Dauer frei definieren. Einzig allgemeine gesetzliche Regelungen bilden hier den Rahmen, in dem der Hersteller Gestaltungsfreiheit hat. Ein Händler gewährt im Allgemeinen für Neuware keine Garantie, das ist eine Leistung des Herstellers (Ausnahme: Hersteller = Verkäufer).

Für gebrauchte KFZ bieten Händler meist eine so genannte Gebrauchtwagengarantie. Diese ist aber nichts anderes als eine Versicherung, deren Umfang oft nicht dem Leistungsumfang der ursprünglichen Hersteller Garantie entspricht. Die gesetzliche Gewährleistung gilt hier zusätzlich, kann aber eingeschränkt werden.

Die Gewährleistung ist hingegen gesetzlich geregelt. Diese wird demnach dem Käufer vom Verkäufer gewährt und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Dieser Zeitraum wird aber vom Verkäufer bei Gebrauchtware meist auf die gesetzlich vorgeschrieben minimalen 12 Monate reduziert.

Durch das Gewährleistunsgrecht sind Sachmängel abgedeckt, die beim Kauf eines Produktes schon vorhanden waren. Da dieses im Allgemeinen für den Käufer schwer zu beweisen ist, gibt es im Gewährleistunsgrecht die so genannte Beweislastumkehr. Hierbei wird angenommen, dass Mängel, die an einem Produkt in den ersten 6 Monaten auftreten, beim Kauf schon vorhanden waren und somit auf Basis der Gewährleistung vom Verkäufer kostenlos nachgebessert werden müssen (Ausnahme Verschleißteile, kurzlebige Gebrauchsgüter). Nach diesen 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Dann ist es am Käufer dem Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf miterworben wurde.

Die meisten Autohäuser verzichten aber auf diese Beweislastumkehr da es obendrein mittlerweile meist wieder die Herstellergarantie gibt. So ist es aber eigentlich kein Problem für die 24 Monate eine kostenlose Behebung von Mängeln zu erhalten oder gar eine Wandlung durchzuführen.

Außerhalb des KFZ Handels wird aber vielfach von der Beweislastumkehr Gebrauch gemacht und es ist dann nach 6 Monaten am Käufer, den Beweis zu führen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Genaueres findet man hier:
- http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
- http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung

Grüße
Thomas
 
Man sollte hier nicht die Begriffe Garantie und Gewährleistung (Sachmängelhaftung) verwechslen.

...
Grüße
Thomas


Hab ich das wo gemacht? Es ging um Garantie was du bei Gebrauchtwagenkauf meist bekommst und diese gibt es bei dem ein oder anderen Bikehändler hier vor Ort auch. Diese ist freiwillig und noch lange nicht die Regel noch dazu hat das nix mit dem Hersteller des Gebrauchtenbikes zu tun. Was soll da jetzt das ganze mit Sachmängelhaftung. Der TE hat als Zweitbesitzer einen defekten Rahmen den er als Garantiefall beim Hersteller bearbeitet haben möchte. Der Hersteller lehnt das aber ab auf Grund dessen das er kein Erstbesitzer ist was ja in den Garantiebestimmungen so auch ganz Klar nachzulesen ist.
 
Bei Gebrauchtwagenkauf bekommst Du eine Versicherung dazu, die ähnlich wie eine Garantie bei genau festgelegte Sachmängeln eintritt. Nur das die Ursprüngliche Herstellergarantie weit umfangreicher war und eigentlich kaum was ausschließt.

Aber unabhängig davon hast Du immer noch, auch beim Kauf von gebrauchten Gütern, die Sachmängelhaftung. Das gilt auch für den Threatersteller im Verhältnis zu seinem Händler. Dazu muß dieser vertraglich gar nichts Besonders abschließen, da sie gesetzlich festgelegt ist. Hat der Händler die Gewährleistung nicht eingeschränkt, denn ganz ausschließen darf er sie nicht, gilt auch für den gebraucht gekauften Rahmen die 24 monatige Sachmängelhaftung. Und ist der Kauf bei Reklamation des Risses am Rahmen nicht mehr als 6 Monate her, ist der Händler in der Pflicht.

Gruß
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Also der Händler muss auch bei Gebrauchtwaren eine gesetzliche Gewährleistung bringen - bei gebraucht min. 12 Mon. wenn so durch die AGB des Händlers festgeschrieben.

Wenn also dein Rahmen in den 6 Monaten (Beweislastumkehr - danach wirds schwierig) nach Zustandekommen des Kaufvertrags zwischen dir und dem Händler gebrochen sein sollte, dann ist in erster Linie der Händler in der Pflicht ...

EDIT: Zwei Dumme - ein Gedanke. Klassischer Fall :) Einen Link hab ich auch noch: http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm
 
Zurück