generell für Deutschland und die Einfuhr aus NICHT eu Ländern:
der einführende (käufer) ist für die ordnungsgemäÃe verzollung verantwortlich - und kann hierfür evtl strafrechtlich belangt werden. das wäre dann steuerhinterziehung und die gesetze wurden gerade verschärft. die rechtlichen Hintergründe sind wohl in der abgabenordnung §370 nachzulesen. mir ist bereits mehrfach zu Ohren bekommen dass der Zoll mittlerweile auch foren etc untersucht um steuerhinzterziehung ferstzustellen, ein zöllner hatte mir das auch schon bestätigt. ob man für 4,5⬠auf sich nehmen will dass man sich strafbar macht muss jeder für sich entscheiden. Ich würde das nicht tun.
ablauf.
der verkäufer muss eine kleinen grünen zettel der dem paketkleber beiligt (cn22) ausfüllen das sind zwei zeilen schreibarbeit - obwohl manch ami gerne von endlosem papierkram redet- quatsch. dem DHL internationalen paketkleber liegt der kleber auch bei ist der kleine grüne links.
wenn eine rechnung vom verkäufer beiliegt der die zöllner am frankfurter flughafen glauben schenken dann wird es vom postboten bei dir verzollt. fedex, ups arbeiten international verzollen also auch an der haustür sind aber von den versandkosten deutlich teurer als usps die es der deutschen post übergeben.
sollte der deklarierte warenwert unglaubwürdig erscheinen, oder keine rechnung beiligen - dann bringt der Postbote nur die Benachrichtigung vom Zoll dass du es dort auslösen kannst. DAnn must du mit den unterlagen (
ebay, paypal abrechnung etc) zu deiner nächsten zollstelle marschieren und bekommst das paket ausgehändigt zum auspacken (kannst dort aber auch die annahme verweigern- wenn zb der artikel beschädigt ist etc..was dann evl wieder probleme aufwirft dein geld vom VK wiederzubekommen)
dann wird verzollt: hierbei ist es egal ob der artikel neu, gebraucht, oder schrott ist, ob er 5 monate oder 50 jahre alt ist. ob es ein geschenk oder ein kauf ist etc...
du hast eine abgabengrenze die bei 22⬠liegt. bei einem geringeren wert musst du gar nichts zahlen.
alles über 22⬠bis zur freigrenze von 150⬠wird nur mit der einfuhrumsatzsteuer ( quasi umgelegte mwst) = 19 % auf den warenwert besteuert.
alles über 150 ⬠musst du zudem den Zoll bezahlen - dieses richtet sich nach der zollnummer. einsehen kannst du die unter :
ezt oder
taric
diese zolltairf nummern sind sehr exakt: es macht einen Unterschied ob der Fahrradrahmen lackiert oder blank ist, ob alu oder stahl. wie dem auch sei in den Tairfen schlägt sich das evtl nicht nieder.
Beispiele für zolltarife:
Fahradteile 4,7%
komplette Räder 14 %
Jeans 12%
Der Tarif für fahrradteile umfasst auch Rahmen. Die Tarifnummer ist dann evtl unterschiedlich der Satz selbst aber identisch meiner erfahrung nach.
diese schlagen sich jeweils auf die eust von 19% obendrauf. Der Zolltarif für komplete Fahrräder findet wohl auch auf Rahmen plus eine signifikante anzahl Teile Anwendung. Wenn also zb nur der Lenker und der
Sattel fehlt ist es trotzdem ein Fahrrad. mann hörte auch schon dass ein Rahme+gabel+ LRS als Komplettrad verzollt wurde.
als berechnungsbesipiel:
200⬠warenwert für ein Komplettrad + 50 ⬠versandkosten :
200⬠+ [14% von 200⬠= 28â¬] = 228⬠verzollt, + [19% von 228 = 43,2⬠] = 271,2 + 50⬠versandkosten das rad kostet dich dann also 321,2â¬
Die Abgaben werden Auf den Warenwert ohne Versandkosten berechnet. also den Preis den du dem Verkäufer gezahlt hast. Dies ist aber strittig und ändert sich auch gerne mal. Mir wurde mal erklärt die komplettverzollung geschieht dann wenn aus den Belegen die Versandkosten nicht eindeutig hrvorgehen. ich habe aber auch schon gehört "der kollege war grade auf einer Fortbildung Versandkosten werden jetzt generell verzollt".
Zur Sicherheit solltest du also mit Abgaben auf Warenwert +Versandkosten rechnen. ich überschlage meist bei teilen mit 1/4 meiner kosten.
Die ABgaben sind direkt bar vor ort zu entrichten ansonsten verbleibt das paket bis zur entrichtung der abgaben beim Zoll.
Dinge die zu beachten sind:
- Abgaben unter 5 ⬠werden nicht erhoben.
- Dieses Verfahren, die sogenannte "mündliche Zollanmeldung" gilt nur für einen Warenwert unter 1000â¬. bei einem Warenwert über 1000⬠ist es nicht mehr möglich und umfangreicher und ein Lieferunternehmen muss die Verzollung übernehmen/überwachen (spedition etc) - darum musst du dich dann kümmern und es kommen weitere kosten auf dich zu.
- Diese Werte richten sich an Privatkäufer - gewerbliche Käufer wie zb Fahrradhändler haben evtl andere Richtlinien
- es kann durchaus vorkommen dass man etwas länger beim zoll steht es wird haufenweise papier geschwärzt und gerne zieht sowas auch mal das Interesse der ganzen Dienststelle auf sich. dann wird munter über die Vorzüge gegenüber dem Mtb das der Zöllner sich gerade für 200⬠bei real gekauft hat diskutiert.
- wenn ein Paket "durchrutscht" ändert das nichts an deiner pflicht zur Verzollung. Mir ist das einmal passiert woraufhinich den Zoll anrief um mich über die Vorgehensweise zu erkundigen -Zitat "unter uns - entweder sie sind ein ehrlicher Bürger und verzollen bei uns nach - oder eben nicht" ICh bin dann noch am gleichen Tag hingedackelt - weil ich wie gesagt für 14,⬠37 warens glaub ich - keine Steuerhinterziehung begehe - was wiederrum heiteres Gelächter dort nach sich zog. Man versuchte noch zweimal mich wegzuschicken - aber da war der trotz bei mir schon ausgebrochen...

ABER : wenn der Käufer ein unerhlicher Bürger ist - es gibt zollinterne Revisoren - und wenn nach ein paar jahren etwas gefunden wird wirds evtl RICHTIG teuer und unangenehm stichwort steuerhinterziehung.
- vor kurzemwurde hier diskutiert ob man bei sendungen aus der schweiz einen TEil der abgaben wiederbekommt und unter welchen Bedingungen - mir ist das nicht bekannt, ich habe damit noch keine erfahrungen gemacht, und ich würde mich nicht darauf verlassen.
- Weitere Infos geben
http://www.zoll.de/index.html und die lokale zoll dienststelle (telefonbuch) etc.
Und bitte noch dieses Beachten:
Dies sind meine persönlichen Erfahrungen mit den vielleicht 3 dutzend Sendungen die ich in den letzten 4 Jahren beim zoll abgeholt habe. Ich erhebe hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit noch soll dies eine Anleitung zur Steuerhinterziehung oder der korrekten Vorgehensweise bei der Verzollung sein. Ich schildere nur meine Erfahrungen - denn prinzipiell ist der Einfürhrende für jedes paket selbst verantwortlich...
nur um das ein für alle mal umfassend zu schreiben dann braucht nicht jedesmal ein neuer faden eröffnet werden.