Aus versicherungstechnischen Gründen ...

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Gießen
Ich habe heute den 3. Verein kennengelernt, der Geld von mir als Fahrradtrialer für die Nutzung des Vereinsgeländes haben wollte. (Im heutigem Fall sollte man eine saisonale Fahrerlaubnis für 20€ erwerben).

Sicher ist die Arbeit an einem tauglichem Gelände enorm und sollte entsprechend belohnt werden. Im Mototrial hat sich eine Trainingsgebühr etabliert. Die Verursachen aber auch erheblich mehr "Erdbewegungen" im Gelände als unsereins.

2 von den 3 Vereinen geben aber vor, dass sie es eigentlich nicht gerne machen, es ihnen aus versicherungstechnischen Gründen aber nicht anders möglich ist.
Nun die Frage: Ist es wirklich so? Bin ich als Vereinsmitglied nicht über meinen eigenen Verein versichert? Oder über den BDR? Oder oder oder?
Haftet wirklich der geländebesitzende Verein? Könnte ich evtl. einfach ein eigens angefertigtes Formular mitbringen in dem ich schreibe, dass ich am Tag X auf Gelände Y auf eigene Gefahr trainiere?

bitte um aufklärung,
besten Dank,
Björn
 
Schwieriges Thema...

wenn du eine BDr Lizenz oder DMV/ADAC Mitglied bist müsstest du beim Training über die versichert sein. Jedoch sind das soviel ich weiß Zusatzversicherungen und die greifen nur dann wenn die normale Versicherung nicht mehr zahlt.

Bei uns im Verein ist das mit Nichtmitgliedern wie folgt geregelt. Da wir auch einen Trainingsbetrieb haben und nicht jeder sofort Mitglied wird gibt es eine Gastfahrerregel. Die muss der neue Fahrer unterschreiben und nimmt somit die Geländeordnung zur Kenntnis. Dann dürfte das abgesichtert sein.

Gastfahrerregel
http://www.msc-schatthausen.de/info/Zustimmung_Gelaende.pdf

Vereinsordnung ab Seite 11 (Geländeordnung)
http://www.msc-schatthausen.de/info/Vereinsordnung.pdf
 
das große Problem der deutschen Mentalität ist nunmal die nicht vorhandene Fokusierung auf das Wesentliche und Wichtige und eine damit verbunde Verkomplizierung des Lebens.

Willkommen in der Sackgasse.
 
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