berlin rotlichtabzocke

Wenn Du auf der Straße fährst, gelten die Ampeln für die auf der Straße fahrenden Autos auch für Dich.

Außerdem wer bei Rot über die Ampel fährt muß damit leben bzw. sterben. Er sollte nur nicht rumheulen, wenn er von der Polizei gestoppt wird und es teuer wird.

Die einzigen die ich regelmäßig bei Rot fahren sehen, sind Opis oder Omis mit Gepäckträger vorn und hinten voll und allgemein wackeligen Fahrstil. Da stehe ich an der roten Ampel. Auf der anderen Seite evtl. zwei Schulkinder, die auch brav bei Rot stehen. Nur Opi muß drüberrollern. Da wünscht man sich manchmal, daß ein LKW mit 50 Sachen sein Grün realisiert nur zur Abschreckung..............Aber der Dreck und Ärgen danach.....ist nicht schön.
 
Um jetzt mal bei dem Bild zu bleiben - gesetzt den Fall, dass die Fahrradampel wirklich die richtige Richtung (also den Geradeaus-Verkehr) regeln soll, ist das ganz klar nicht eindeutig erkennbar. Es existiert kein Radweg, mithin MUSS also die Fahrbahn benutzt werden. Demzufolge gilt dann auch die Ampel für den Kraftverkehr für den Radfahrer. Was sich HINTER der Einmündung für eine Ampel befindet, ist dann zweitrangig. Wäre die Ampel regelgerecht aufgebaut worden, muss die LZA für Radfahrer VOR der Einmündung stehen und nicht dahinter.

Das Zusatzschild "Radfahrer frei" bedeutet, dass es dem Radfahrer freigestellt ist diesen Fußweg zu benutzen. Tut er dies, ist er Gast auf dem Fußweg und darf nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Fährt er schneller und es kommt zum Unfall, kann das eine Teilschuld (versicherungstechnisch) für den Radfahrer nach sich ziehen.

Jeder geahndete Rotlichtverstoß wegen dieser Radfahrerampel (die womöglich anders schaltet als die Ampel für den Kraftverkehr) ist ein Fall für das Straßenverkehrsamt, den Rechtsanwalt und für den Widerspruch - ganz einfach.
Diese Ampel muss definitiv EINDEUTIG ERKENNBAR sein. Es ist dem Radfahrer nicht zuzumuten mit nem Fernglas nach einer für ihn möglicherweise geltenden Ampel Ausschau zu halten, wo dies nicht aus der Verkehrsführung eindeutig und zweifelsfrei hervorgeht. Anhand des Bildes möchte ich bezweifeln, ob diese Ampel von der Haltelinie der Kraftfahrzeug-Ampel zweifelsfrei erkennbar ist. Ich nehme an, dass sie nicht eindeutig zu erkennen ist.

Möglicherweise ist die Radfahrerampel ein Überbleibsel eines alten Radweges, welcher entlang der Fußgängerfurt geführt wurde und nicht mehr existiert.
 
Das Problem ist, dass für dich trotzdem die Fahrradampel gilt.

Haben andere auch schon gesagt, vor Gericht zieht die winzige Ampel nicht, wenn ich vorschriftsgemäß auf der Straße fahre.

Wie stellst Du dir das vor, hier in Augsburg zB gibt es sowas auch, da schaltet die Rad-/Fußwegampel 10sek vor der Straßenampel auf rot.
Was meinst was dann passiert, wenn ich wegen "Radfahrer frei" auf der Straße fahre und bei grün anhalte, weil irgendeine entfernte Ampel mit Radl drauf rot wird?

Die richtigen Radwegampeln sind vor der zu kreuzenden Straße installiert, nicht danach.

Die Radwegampel auf dem Bild existiert für mich schlichtweg nicht, für mich zählt die auf der Straße, weil ich auch dort fahren würde. Und bei Radfahrer frei nutze ich grundsätzlich die Straße, da ich wie auch schon vor mir erwähnt würde ich auf dem Fußweg schleichen muss und zudem noch gut 10sek früher rot habe.
 
Wenn Du auf der Straße fährst, gelten die Ampeln für die auf der Straße fahrenden Autos auch für Dich.
So wäre es sinnvoll. Doch § 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung sieht das eben nicht so. Wurde auch so vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestätigt.
Habe ich aber hier schon mal geschrieben.
Außerdem wer bei Rot über die Ampel fährt muß damit leben bzw. sterben. Er sollte nur nicht rumheulen, wenn er von der Polizei gestoppt wird und es teuer wird.
Darum mein Bildbeispiel.
 
Zukünftig gelten Ampeln für die Fahrbahn auch für Radfahrer. Fußgängerampeln müssen sie dann nicht mehr beachten. Hübener: „Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug haben und keine Fußgänger sind. Radfahren wird so schneller, komfortabler und sicherer.“
Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, sind dort vorhandene Fahrradampeln weiterhin zu beachten.

Ganz neu

http://www.radtouren.net/htm-seiten/radlerregeln.htm
 
Haben andere auch schon gesagt, vor Gericht zieht die winzige Ampel nicht, wenn ich vorschriftsgemäß auf der Straße fahre.
Dann schau in die StVO. Die ist massgebend und nicht das was andere hier sagen.

Wie stellst Du dir das vor, hier in Augsburg zB gibt es sowas auch, da schaltet die Rad-/Fußwegampel 10sek vor der Straßenampel auf rot.
Was meinst was dann passiert, wenn ich wegen "Radfahrer frei" auf der Straße fahre und bei grün anhalte, weil irgendeine entfernte Ampel mit Radl drauf rot wird?
Genau so stelle ich mir das auch vor. Daher fahre ich dort auf der Fahrbahn bei Fahrbahn grün über die Kreuzung. Begehe da allerdings, laut StVO, einen Rotlichtverstoss, wenn die Radampel rot zeigt.

Die richtigen Radwegampeln sind vor der zu kreuzenden Straße installiert, nicht danach.
Eine gewagte These



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Zukünftig gelten Ampeln für die Fahrbahn auch für Radfahrer. Fußgängerampeln müssen sie dann nicht mehr beachten. Hübener: „Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug haben und keine Fußgänger sind. Radfahren wird so schneller, komfortabler und sicherer.“
Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, sind dort vorhandene Fahrradampeln weiterhin zu beachten.

Ganz neu

http://www.radtouren.net/htm-seiten/radlerregeln.htm

Soll ab 1 September in Kraft treten - wenn alles durchkommt.
 
Wenn beim 2. Bild vor der ersten Radfahrerampel ein blauer Lolli steht, ist die Verkehrsführung eindeutig. Dann gilt auch nicht die Ampel für Kraftfahrzeuge und Du brauchst auch nicht an der Haltelinie für Kraftfahrzeuge anhalten sondern an der Haltelinie bzw. am Fahrbahnrad auf dem Radweg.

Was das für eine wegerechtliche Widmung auf dem 1. Bild ist, kann man leider nicht erkennen. Hier fehlen auch ggfs. noch Verkehrszeichen. Auch die Ampel ist auf dem Bild nicht gut zu erkennen.
 
Wenn beim 2. Bild vor der ersten Radfahrerampel ein blauer Lolli steht, ist die Verkehrsführung eindeutig. Dann gilt auch nicht die Ampel für Kraftfahrzeuge und Du brauchst auch nicht an der Haltelinie für Kraftfahrzeuge anhalten sondern an der Haltelinie bzw. am Fahrbahnrad auf dem Radweg.
Es ging um die Behautpung, dass Radampeln nicht auf der anderen Seite stehen. Darum die zwei Bildbeispiele.

Was das für eine wegerechtliche Widmung auf dem 1. Bild ist, kann man leider nicht erkennen. Hier fehlen auch ggfs. noch Verkehrszeichen. Auch die Ampel ist auf dem Bild nicht gut zu erkennen.

Wenn Du auf das Bild klickst wird es grösser. Da kann man etwa erkennen, dass in der Ampel ein Radsymbol ist.
Wegrechtliche Widmung? Meinst Du ob der Weg als benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert ist? Wenn nicht, wäre aber auch egal, er ist eindeutig als anderer Radweg zu erkennen
 
123 € ... In meinen Augen eine derbe Abzocke. Aber dagegen kann man sich nicht wehren und sollte nicht zuviel Energie damit verbrauchen sich zu ärgern...
Im Einzelfall hat man gerichtlich schlechte Karten, ja. Aber insgesamt kann man da schon was machen. Sonst kommen die auf die Idee und finden diese Aktion auch noch gut. Und machen das häufiger.

Man muss dafür nicht gleich einen pauschalen "Rot-Freifahrtsschein" ausstellen, aber spezielle auf Radfahrer ausgerichtete Kontrollen bedarf es nun echt nicht. Da könnte man z.B. mal einen offenen Brief des Deutschen Fahradclubs ADFC an die Polizei schicken. Mit einigen Fakten und Statistiken. Denke das zeigt zumindest, dass es auch Gegenkräfte gibt. Es gibt auch gar keine Indizien, dass hierdurch irgendeine erhöhte Unfallgefahr ausginge. Diese Aktion der Berliner Polizei ist schlicht unangenehm und überflüssig.
 
Es ging um die Behautpung, dass Radampeln nicht auf der anderen Seite stehen. Darum die zwei Bildbeispiele.

War vielleicht auch etwas unglücklich ausgedrückt, aber hier in Augsburg habe ich sehr viele wirklich direkt vor mir wenn ich anhalten muss.
Klar sind auch viele noch auf der anderen Seite, aber dann zumindest an der Fahrbahn und nicht um eine Fahrbahn nach rechts versetzt.

Wenn man natürlich nur 5-10m Fahrbahn überqueren muss, steht die auch auf der anderen Seite. Aber weite Überquerungen evtl. mehreren Abbiegespuren ohne Inseln dazwischen haben die Ampel immer davor.

In deinem ersten Bild war die Radfahrerampel schlichtweg derart abseits der eigentlichen Fahrbahn, dass deren gültig für einen Radfahrer absolut absurd wäre. Sprich auf der entfernten Seite und noch um min. eine Fahrbahn (Rechtsabbiegespur) versetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
seit dem 1 feb. gibt es nun neue regelungen für den Straßenverkehr......ich kenne ein dutzend ampeln wo bei rot gefahren wird.keinen interessiert es und nun sollen Fahrradfahrer kommunale kassen aufbessern?

Wat is denn daran neu, dass man bei Rot an der Ampel stehen bleiben muss?

:spinner::wut:

Dir gehört alles was Räder hat oder zur schnelleren Fortbewegung als Laufen dient weggenommen...

:bier:
 
Wat is denn daran neu, dass man bei Rot an der Ampel stehen bleiben muss?

:spinner::wut:

Dir gehört alles was Räder hat oder zur schnelleren Fortbewegung als Laufen dient weggenommen...

:bier:

Es wird einfach immer noch ein Grund gesucht, der es rechtfertigt bei rot über die Ampel zu fahren :confused:

...und da es den in diesem Zusammenhang nicht gibt, finden das manche hier einfach VOLL GEMEIN...wie ein kleines Kind, das kein Schokoladeneis bekommt.
 
in meinte ein dutzend rote ampeln wo autofahrer bei rot fahren und das an ecken die schlecht einsehbar sind für fahrradfahrer.
Nochmal ich will nicht zum rotfahren auffordern,viele sind hier der meinung das einige ampeln unnütz sind aufgrund der besseren übersichtlichkeit die aus der besseren bzw höheren sitzposition eines fahrradfahres resultiert hat man meiner meinung nach eine grössere übersicht uber das verkehrsgeschehen.ausserdem weil es in der stvo steht wird es ja nun auch nicht besser.ich kann meinem partybürgermeister nicht erzählen welche ampel gut ist und welche nicht, aber vielleicht sollte einer der vekehrsplaner mal mit fahrrad durch die stadtfahren.
ganz unsinnig sind meiner meinug nach diese vielen fahrradampeln. bsp fahrradampel grün fussgängerampel rot auto welches in diesen kreuzungsbereich einbiegen möchte sieht nur fussgängerampel und fährt drauf los in grössen alleen ein tolles gefühl wenn von links ein auto angesprinntet kommt.
 
in meinte ein dutzend rote ampeln wo autofahrer bei rot fahren und das an ecken die schlecht einsehbar sind für fahrradfahrer.
Nochmal ich will nicht zum rotfahren auffordern,viele sind hier der meinung das einige ampeln unnütz sind aufgrund der besseren übersichtlichkeit die aus der besseren bzw höheren sitzposition eines fahrradfahres resultiert hat man meiner meinung nach eine grössere übersicht uber das verkehrsgeschehen.ausserdem weil es in der stvo steht wird es ja nun auch nicht besser.ich kann meinem partybürgermeister nicht erzählen welche ampel gut ist und welche nicht, aber vielleicht sollte einer der vekehrsplaner mal mit fahrrad durch die stadtfahren.
ganz unsinnig sind meiner meinug nach diese vielen fahrradampeln. bsp fahrradampel grün fussgängerampel rot auto welches in diesen kreuzungsbereich einbiegen möchte sieht nur fussgängerampel und fährt drauf los in grössen alleen ein tolles gefühl wenn von links ein auto angesprinntet kommt.

Möglich ist es schon, daß die eine oder andere Ampel nicht immer Sinn macht.
...finde es nur sehr bedenklich, daß Eindeutige Verkehrsbedinungen ( Siggi ) verkompliziert werden und wehement nach einem Grund und /oder Ausrede gesucht wird, die das eigene Fehlverhalten kompensiert.

Ist einfach nicht in Ordnung...
 
Möglich ist es schon, daß die eine oder andere Ampel nicht immer Sinn macht.
...finde es nur sehr bedenklich, daß Eindeutige Verkehrsbedinungen ( Siggi ) verkompliziert werden und wehement nach einem Grund und /oder Ausrede gesucht wird, die das eigene Fehlverhalten kompensiert.

Ist einfach nicht in Ordnung...

Wenn Du nicht verstehst worum es geht, dann wirf mir bitte nicht vor, dass ich an der komplizierten Verkehrsregelung an dieser Kreuzung Schuld bin. Oder dass ich Schuld daran bin, dass der Gesetzgeber festgelegt hat, dass Radampeln Fahrzeugbezogen sind.
Falls dir die StVO und mein eingefügtes Schreiben vom Verkehrsministerium immer noch nicht reicht dann hier mal ein Urteil. An der Gesetzgebeung hat sich bis heute nichts geändert.

Rote Ampel am Radweg gilt für den Radler immer
Fahrradfahrer müssen eine Ampel am Radweg auch dann beachten, wenn sie nicht auf dem Radweg fahren sondern auf der daneben liegenden Straße.
Wie das OLG Köln (Ss 753/86) schon vor einiger Zeit entschieden hat, muss ein Radler mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen, wenn er eine Rote Ampel überfährt, die am Radweg steht, auch wenn er auf der Straße neben dem Radweg fährt.
 
Wenn Du nicht verstehst worum es geht, dann wirf mir bitte nicht vor, dass ich an der komplizierten Verkehrsregelung an dieser Kreuzung Schuld bin. Oder dass ich Schuld daran bin, dass der Gesetzgeber festgelegt hat, dass Radampeln Fahrzeugbezogen sind.
Falls dir die StVO und mein eingefügtes Schreiben vom Verkehrsministerium immer noch nicht reicht dann hier mal ein Urteil. An der Gesetzgebeung hat sich bis heute nichts geändert.

Aber da gibt es ja gar keine Radweg....laut roter Beschriftung des Bildes.

...und das du daran Schuld bist habe ich dir nicht vorgeworfen!

Wenn du auf der Straße stehst / fährst, gilt für dich die vordere Ampel. Die Ampel 20 m dahinter interessiert doch indem Moment gar nicht. Falls du auf dem GEHWEG fährst ( was ich bei Hauptverkehrsstraßen vorziehen würde...wenn möglich ) richte dich nach der Fußgängerampel.
 
@Siggi: wenn die Ampel an einem richtigen Radweg steht, muss ich diesen ohnehin benutzen (weiß aufm blauem Grund), dann gilt natürlich die Radwegampel.

Wenn aber nur Radfahrer frei ist und ich auf der Straße fahre, dann wäre eine Radwegampel

1. fehl am Platz, hier reicht eine Fußgängerampel
2. zu ignorieren, es zählt das Zeichen der Straße auf der ich fahre

wie gesagt, Fußgängerampeln/ an Radwegen schalten gut und gerne 10sek früher auf rot, soll ich dann mit dem Radl auf der Hauptstraße anhalten, auch wenn das Auto hinter mir noch grün hat?
Total absurd, ehrlich
 
Die Lage ist ja völlig klar, die Konsequenzen ebenfalls (was willste machen-du kannst nur auswandern). Es ist also eine Nutzen-Kosten-Abschätzung ob man bei Rot fahren will oder nicht. Bisher bin ich bei T-Kreuzungen (wo meinen Weg also nur eine Fußgängerampel kreuzt) immer bei egal welcher Farbe rüber. Letzte Woche erst habe ich dann dafür 123€ bezahlt und einen Punkt bekommen. Natürlich war weit und breit kein Fußgänger in der Nähe und ich habe nichts gefährdet, aber ich bin halt zu faul auszuwandern, finde mich also mit den Regeln ab, die mir der Staat aufzwingt. Man glaubt gar nicht wieviele Fußgängerüberwege den Arbeitsweg kreuzen-ich brauche jetzt 40 anstatt 30 Minuten zur Arbeit. Die Tatsache nervt etwas, auch das man wirklich der absolut einzige Radler ist, der an solchen Stellen hält, aber mittlerweile hab ich mich damit abgefunden. Tückisch ist übrigens auch das rechts abbiegen bei roter Ampel, da man diese als für einen geltend gar nicht wahrnimmt.

Unterm Strich bleibt ärgern oder auswandern.
 
Kindergarten : "Bei Rot bleibste stehen,bei Grün kannste gehn".Wo is das Problem? Achso man möchte 30 sekunden Lebenszeit nicht mit Warten vergeuden.Also ich bleib schon aus trotz bei Rot stehen.Sorry.
 
Wenn man die 30 Sekunden, und meist sind es mehr, in der Summe sieht auf die ganze Lebenszeit und dann nicht nur mit Fahrrad, sondern auch Auto und zu Fuß. Dann kommen da bestimmt 2 Monate bei rum.
Wenn das mal reicht.
 
am billigstens ist Frankfurth ab 20 Euro - für Verkehr
mit liebhaben und so?

das jedes jahr zig radler und fussgänger unter rechtsabbiegenden autos landen ist der beste beweis für eine notwendige komplettüberholung der stvo.ich habe nix gegen rote ampeln oder verkehrsregeln,aber etwas näher an der realität dürften manche regeln für radler schon sein.
ein randgruppendasein,grausig...
 
Wenn man die 30 Sekunden, und meist sind es mehr, in der Summe sieht auf die ganze Lebenszeit und dann nicht nur mit Fahrrad, sondern auch Auto und zu Fuß. Dann kommen da bestimmt 2 Monate bei rum.
Wenn das mal reicht.

Setze das mal ins Verhältnis was Du in Deinem Leben so an Zeit verschläfst.
Stehst Du zukunftig eben 5 min.eher auf und gewinnst noch an Zeit.Und kannst dann vorbildlich bei Rot an der Ampel stehen bleiben. :daumen:

axl:winken:
 
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