Betretungsrechtflyer für NRW?

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Hallo zusammen,

in der letzten Zeit werde ich im Wald vermehrt von Spaziergängern und Wanderern angesprochen man dürfe im Wald nicht mit dem Rad fahren. Ich kann argumentieren wie ich will, teilweise wird mir das Ganze nicht geglaubt, es vereinzelt agressiv als Lüge abgetan.

Im Internet habe ich bislang zwar die Übersichten von z.B. der DIMB gefunden, die auf 3 Seiten die Rechtslage in NRW gut erklärt.
Gibt es sowas vielleicht auch komprimiert in Stichworten irgenwo als "Flyer" in z.b DIN A4 oder 5 für NRW?
 
Ist doch ganz einfach:

Erstens:
Landesforstgesetz NRW (LFoG)
Betreten des Waldes
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.

(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.

Zweitens Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
 
Bringt doch eh nix du kannst Leuten die Straßenverkehrsordnung zeigen trotzdem glauben die weiterhin dran, dass du nicht auf der Straße fahren darfst
 
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Bringt doch eh nix du kannst Leuten die Straßenverkehrsordnung zeigen trotzdem glauben die weiterhin dran, dass du nicht aufder Straße fahren darfst
Es gibt sogar hirnamputierte Volldeppen (mit Führerschein), die fest der Überzeugung sind, Fahrradfahrer dürften auf Bundesstraßen nicht fahren!

(Gut - auf einer vierspurig ausgebauten B wird das eh niemand so rasch tun, aber diese Abschnitte sind ja zum Glück nicht die Regel.)
 
am besten anhalten, vorschlagen sie sollen die polizei rufen, du wartest auch.

im zweifel noch das eigenen handy anbieten :ka: da sind sich die meisten auf einmal gar nicht mehr sooo sicher...
 
Der deutlich überwiegende Teil hat ja eigentlich kein Problem, so ist mein Empfinden. Es sind einzelne, die sich stark gestört fühlen... oder einfach selber frustriert sind.
ich wäre bei einer Konfrontation gerne mit etwas präpariert für den einen oder anderen, denn es wirklich interessiert. Damit ist mir in der Situation nicht zwingend geholfen, würde aber vielleicht zu einem Sinnenwandel führen und der nächste Fahrer wird nicht, wie bei mir zuletzt mit 2 Hunden, „angefahren“
 
Es ehrt dich derlei Leuten mit Argumenten entgegentreten zu wollen, aber persönlich glaube ich nicht, dass es zu etwas führt.
Gerade im letzten Jahr ist es leider häufig so, dass wenig Ahnung durch eine lautstarke Meinung ersetzt wurde.

Da bleibt imho nur:

1612537332491.png

und weiterfahren.
 
Ja ich wurde auch öfters angesprochen. Da stört sich eine alte frau wenn man mit viel abstand auf einem 2,5m breiten vorbei fährt.
Letztes mal hat mich eine angebliche försterin angesprochen. Es wäre nicht erlaubt auf wegen zu fahren die enger als 1,5m sind. Komme aus NRW. Danach gings weiter: sie hat da fahrrad bremsspuren gesehen das verursacht bodenerrosionen. Alles klar, bin weiter gefahren.
 
Hier wurde massiv Fichtenmonokulturen abgeholzt wegen Trockenheit/Borkenkäfer (wie wohl überall).
Zwischendurch waren jedoch die Böden total durchgeweicht aber die arbeiten wurden nicht unterbrochen mit der Folge das es massive Schäden an Waldböden und Wegen gibt und das in vielen Bereichen.
Seitdem ich das gesehen habe braucht mir niemand mehr mit lächerlichen Bodenschäden durch Fahrräder kommen weil ich den auslache.

Ein Flyer wird sicherlich nichts bringen sondern ich würde dem nur entgegnen das Du überall dort fahren darfst wo er auch gehen darf.
 
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