Bike nach verstrichener Servicezeit zurückgeben?

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Hi,

nehmen wir mal an man hatte einen Rahmenbruch, sagen wir mal bei einem Enduro der Firma Bergamont (nur so als Beispiel :D) und selbiges ist ein Garantiefall. Nach fünf Wochen ist immer noch kein Reparaturtermin abzusehen (drei Wochen waren versprochen), geschweige denn die nette Firma kann überhaupt sagen wann die Teile aus Taiwan kommen.

Hat man rechtlich irgendeine Handhabe, bzw. kann man eine Frist setzten nachdem etwas passieren muss? Und wenn ja, was kann man fordern? Rad komplett zurückgeben, Rahmen eines neueren Jahrgangs, oder wie muss ich mir das vorstellen?

Merci vielmals

Gruß

Sebastian
 
Zunächst mal musst du eine angemessene (was auch immer angemessen ist) Frist setzen. Wenn der Händler (denn der ist der Vertragspartner, nicht der Hersteller) dann nicht eine Reperatur oder Ersatz leisten kann kannst du den Kaufvertrag wandeln. Das Problem dabei ist halt was als angemessen betrachtet wird. Da ein Fahrrad ja "nur" ein Sportgerät ist könnte ich mir vorstellen, dass das da sehr großzügig ausgelegt wird.
 
Danke schon einmal für die Antwort, hatte eben genau das schon einmal irgendwo aufgeschnappt... Nur mit Hörensagen kann man schlecht argumentieren ;) Jetzt muss ich nur noch herausfinden, was eine angemessene Frist wäre...

Immerhin wäre es ja theoretisch möglich, dass ich das Fahrrad auch als Verkehrsmittel benutzte und täglich brauche ;) Any ideas wie lange so eine Frist sein kann und in welcher Form man die dem Laden stellen muss?

Gruß Sebastian
 
Zunächst mal musst du eine angemessene (was auch immer angemessen ist) Frist setzen. Wenn der Händler (denn der ist der Vertragspartner, nicht der Hersteller) dann nicht eine Reperatur oder Ersatz leisten kann kannst du den Kaufvertrag wandeln. Das Problem dabei ist halt was als angemessen betrachtet wird. Da ein Fahrrad ja "nur" ein Sportgerät ist könnte ich mir vorstellen, dass das da sehr großzügig ausgelegt wird.

Aber bitte nicht Garantie und Gewährleistung vermischen. Für die Gewährleistung ist der Händler der Vertragspartner. Die Garantie gibt aber der Hersteller.
 
Für die Garantie gibt es aber keine Fristen weil es eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Wenn es um Wandlung geht ist der Ansprechpartner ausschließlich der Händler der das Rad verkauft hat. Die Garantie ist der Gewährleistung immer untergeordnet.
 
Any ideas wie lange so eine Frist sein kann und in welcher Form man die dem Laden stellen muss?

Gruß Sebastian
Ich will da mal nix falsches sagen, aber google mal etwas zu dem thema, da wird man schnell fündig(musst nicht umbedingt "rahmenbruch" mit in die suche nehmen, wandlunjg und kaufvertrag müssten reichen)außerdem gibt es rechtsforen, in denen man gut beraten wird bzw. in denen du suchen kannst. viel erfolg!
 
Für die Garantie gibt es aber keine Fristen weil es eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. .

Nicht ganz.

Wenn der Hersteller eine Garantie freiwillig gewährt, dann ist er danach aber auch verpflichtet, diese (zu den entsprechenden Bedingungen) einzuhalten. Wenn in den Garantiebedingungen nichts anderes steht, kann man die Erfüllung schon innerhalb einer gewissen Frist verlangen.
 
Merci für die Tipps... Die Frist wird ja wohl noch rauszufinden sein, habe mal in dem Rechtsforum gepostet, werde Euch auf dem Laufenden halten ;)
 
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