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Wenn du eins selber zusammen brutzelst, hat es wahrscheinlich keine.Hat jetzt jedes Fahrrad ne Rahmennummer?
Hat jetzt jedes Fahrrad ne Rahmennummer?
Scheinbar wohnst du nicht in einen Problemstadtteil.Ich habe meißt eine Kopie der Rechnung mit.
Zu DDR Zeiten wäre eine fehlende Rahmennummer erklärungswürdig gewesen..![]()
Diamant hat zu DDR-Zeiten jede Rahmennummer taggenau registriert. Mit anderen Worten kann man zu jeder Rahmennummer das exakte Herstellungsdatum ermitteln (lassen).
Ein stadt- und polizeibekannter Drogensüchtiger, der seine Drogensucht mit Beschaffungskriminalität "finanziert" (als hochgradig Cracksüchtiger benötigt er ca. 200-300â¬/Tag) schiebt ein 6549⬠Cannondale durch die Gegend und möchte es an den Höchstbietenden veräuÃern.
Er hat keinen festen Wohnsitz und sein Pass liegt irgendwo.
Der Polizei sagt er, er habe sich das Rad vom Munde abgespart und es gehöre ihm.
Das Rad gehört in Wirklichkeit dir, du bist aber auf den Malediven und hast den Diebstahl weder bemerkt noch zur Anzeige gebracht, weshalb eine Ãberprüfung der Rahmennummer auch negativ ausfällt.
Hierzu bitte nochmal deine Meinung (mit dem Bauchgefühl liegst du hier richtig)?
@husche:
Wenn das Rad nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist wirds auch nicht eingezogen.
Rahmennunner notieren, Foto machen und gut. Falls die Daten gespeichert werden dürfen, wär dafür. Es gibt nunmal Menschen zu denen die Räder nicht passen, die auf Verdacht mit Fahrradentnahme zu bestrafen halte ich für überzogen.
Wenn allerdings auch nur ein leiser Verdacht besteht, dass das Rad gestohlen sein könnte, reicht es eben nicht aus sich die Personalien des "Kandidaten" zu notieren, da das Recht des Eigentümers höher zu bewerten ist, als das vermeintliche Recht des "Kandidaten". (Dieser hat nämlich kein Recht an dieser Sache.) Würde die Streife das Rad nicht sicherstellen, sondern nur die Personalien des "Kandidaten" notieren, könnte dieser das Rad bis zur endgültigen Klärung der genauen Umstände verschwinden lassen, was dem Recht des Eigentümers entgegen stehen würde. Sollte der "Kandidat" sogar mittellos sein, könnte der Eigentümer in dem Fall das Recht auf sein Eigentum oder wenigstens auf eine entsprechende Entschädigung nicht mehr durchsetzen.
sehe ich genauso wie potsdamradler. wenn der kumpel den bullamten nicht allzu blöd gekommen ist - kein grund für die aktion.
...allerdings ist die dresdener polizei auch durchaus bekannt dafür die regularien nach eigenem dünken zu interpretieren.
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Falls es dir entgangen ist, nach der sogenannten Sicherstellung hatte das hinterrad spiel was doch sehr ärgerlich ist.Hab grade mal den Eingangspost gelesen. Warum so viele Posts dazu?
Scheinbar hat hier eine Sicherstellung zur Eigentumssicherung stattgefunden. Und zwar um das Eigentum von sixsay zu schützen. Das der nun davon begeistert ist ist ein verständlicher Umstand. Aber Beim nächsten mal sitzt ein Kumpel auf dem Bike, der nicht das Recht dazu hatte...
Falls es dir entgangen ist, nach der sogenannten Sicherstellung hatte das hinterrad spiel was doch sehr ärgerlich ist.
Ob das jetzt der Kumpel war oder die Polizisten kann nur spekuliert werden.
Dennoch spricht gegen den Kumpel daß er zuvor noch damit gefahren ist.
Wer fährt denn schon mit einen kaputten Hinterrad rum ?
Diamant hat zu DDR-Zeiten jede Rahmennummer taggenau registriert. Mit anderen Worten kann man zu jeder Rahmennummer das exakte Herstellungsdatum ermitteln (lassen).
Allerdings flog mW diese gesamte Kartei irgendwann auf den Müll...
dieser sogenannte "Ossi-Mist" hat nach 1990 nicht mehr viele interessiert...war eben nicht cool.^^
Möglicherweise genügt auch die Benutzung einer Internetsuchmaschine.
Diamant-Räder von 1914 bis 1991
http://heikosdiamantrad.de.tl/Baujahr-ermitteln.htm
Hi Bike-Freunde,
möchte mal eure Meinung zu Folgender Story hören:
Habe mein Schätzle ( Cube Flying Circus ) diese Woche meinem Kumpel zum Fahren überlassen, weil ich aus beruflichen Gründen nicht daheim war.
Nun schreibt ER mir gestern, es wurde bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle in Dresden von einer Polizeistreife beschlagnahmt!
Der Grund: weil er als ehrlicher Mitbiker den Beamten sagte, dass das Bike nur geliehen (nicht gezockt!) ist und somit er nicht der Besitzer sei.
Er gab meine persönlichen Daten an und erhielt einen Zettel zu diesem Vorgang. ER teilte mir mit, ich könne das Rad mittels Eigentumsnachweises (Rechnung, o.ä.) bei einer örtlichen Polizeistelle abholen.
Von der Polizei habe ich davon nichts bis jetzt erfahren (Anruf?)...
Ist das denn rechtens? Brauch man seit neuestem Papiere?
Bin grad echt außer mir... muss man damit rechnen beim Ausleihen?
Sowas dummes...ach mir gut mein Bike auch weggenommen nur dass ich es irgendwie nicht wieder bekomme ich nichts schriftlich habe und mein Anwalt auch keine Antwort kriegt auf seine schreiben es ist vor mir oder zwei Jahren ein Kumpel passiert ist in der Polizei Kontrolle gekommen ist mit einem gebrauchten hochwertigen E-Bike aufgrund dass er vorbestraft ist meinte die Polizei er bräuchte eine Kaufbeleg vom Händler oder Internet und nichts handgeschriebenes(das Fahrrad war nicht gestohlen gemeldet) er hat bis heute auch nie wieder was gesehen oder gehört von dem Fahrrad
wurde alles inkl. Ratt, von der Polizeistreife eingezogen...Ein Genuss, so ohne Punkt und Komma.