Meine Einlassung beruht auf dem BGH Urteil und nicht auf einem Gesetzestext.Das ist ein häufiges Mißverständnis, das mit dem bei der Änderung 2010 angefügten Satz 4 in § 14 BWaldG einhergeht.
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
"Insbesondere" bedeutet ganz klar, dass es natürlich auch noch andere Gefahren gibt für die der Grundeigentümer nicht haftet.
Unberührt bleiben Verkehrssicherungspflichten, die den
Grundstückseigentümer nach anderen gesetzlichen Bestimmungen
treffen. Der Landesgesetzgeber kann eine bundesrechtlich
geregelte Verkehrssicherungspflicht, die zu
einer Haftung des Grundstückseigentümers nach § 823 BGB
führt, nicht ausschließen oder einschränken. Allerdings
wird der Betroffene hierdurch nicht allzu stark belastet, da
in der freien Natur an die Verkehrssicherungspflicht keine
großen Anforderungen gestellt werden können. Abs. 3 soll
nur klarstellen, daß das Recht der Allgemeinheit auf Erholung
in der freien Natur für den betroffenen Grundeigentümer
keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten
begründet.
Insofern: Wer samma? Mia samma. Wia samma? Guat samma. Mei samma guat!
http://www.dstgb.de/dstgb/Home/Wir über uns/Deutscher Kommunalwald/Aktuelles/Urteil des BGH zur Verkehrssicherungspflicht im Wald/Atypische Gefahren sind immer dann anzunehmen, wenn der Waldbesitzer selbst oder ein Dritter Gefahrenquellen schafft, selbst einen besonderen Verkehr eröffnet, anzieht oder duldet oder gegen sonstige dem Schutz von Personen oder Sachen dienende Rechtsvorschriften verstößt. Selbstgeschaffene Gefahrenquellen sind z. B. Kinderspielplätze, Kunstbauten, Fanggruben, gefährliche Abgrabungen oder Parkplätze im Wald.
Heute ist das, was gestern noch naechstes Jahr war.Thema auf nächstes jahr verschieben bitte
Die Reaktionen auf meine Provokation finde ich großartig. Sie beweisen, das ich hier unter guten Freunden mit ähnlicher Gesinnung bin.
Lieber Sun on Tour, Du bist mir ein Bruder im Geiste. Ich kenne alle die Belegstellen, die Du angeführt hast, ja alle. Gerade, weil Du Dich auf eine Ungarn bezogen hast, fällt mir dazu ein ungarischer Zungenbrecher ein: "Nem minden szarka farka tarka, csak a tarka farkú szarka farka tarka. (Nicht alle Elstern haben bunte Federn, nur die die bunte Federn haben, haben bunte Federn.)" Imre Nagy liebte diesen Satz. Und genau so vielfältig wünsche ich mir unsere Welt.
Die Majestätsbeleidigung wurde in Bayern Gottseidank nie so verfolgt, wie anders wo. Die Anekdote mit Krenkl drückt dies herrlich aus.
Insofern: Wer samma? Mia samma. Wia samma? Guat samma. Mei samma guat!
Wer samma? Mia samma. Wia samma? Guat samma. Mei san mia guat!
?Merkwürdig, dass unter den schönen Beispielen die naheliegensten und bereits mehrfach zu Lasten der Grundeigentümer bzw. -berechtigten entschiedenen nicht dabei sind:
Die Absperrkette oder Absperrschranke, um sich der Haftung zu entziehen - oder der nicht gesichtere Weidedraht oder Weidezaun über einen Weg. Auch fehlt in der Aufzählung der "atyischen Gefahren" der Holzstapel, obwohl er zur Waldbewirtschaftung gehört.
Er haftet aber z.B. schon für einen gestannten Draht über einen Weg, wenn er Kenntnis davon hat, einen 3 Meter Drop, wenn er davon Kenntnis hat, einer nicht richtig abgesicherten Sperre, einem nicht ordentlich aufgeschichteten Holzstapel, der umfällt, ...
Du weißt aber schon, dass das nur Einzelfallentscheidungen sein kann?Eine "gefährliche" Abgrabung wurde auch schon mal entschieden - zu Gunsten des Grundstückseigentümers, da der Besucher die Gefahr hätte erkennen können, wenn er sich vernünftig verhalten hätte. Siehe oben.
Das glaube ich aber nicht.Naja...
mit den Franken und den Bayern ist es etwar so wie mit den Südtirolern und den Italienern
"Betreten auf eigene Gefahr" bedeutet...
Allerdings ist unser Franken-Lied "Oh heil'ger Veit von Staffelstein, befreie Deine Franken, und jag' die Bayern aus dem Land, wir wern's Dir ewig danken" mindestens so beeindruckend wie "Zu Mantua in Banden".
kann ich leider in meiner fränkischen Heimat dem altbayrisch sprechenden Cop nicht abverlangen, mit mir fränkisch zu sprechen.