Biken am Rathsberg verboten??

Du kannst das halten wie du möchtest, sun on tour fungiert ebenfalls als Jurist, jedoch im Interesse der Mountainbiker. Recht ist nunmal häufig Auslegungssache. Ein Pseudonym zu verwenden steht in diesem Forum jedem frei, du bist doch auch nicht mit deinem offiziellen Namen hier unterwegs. Ich würde mir von dir einen vernünftigeren Ton wünschen, "Geschwafel" sind die Äußerungen kaum, Möchtegern gleich garnicht, aber es ist leichter sich erst garnicht damit auseinanderzusetzen. Ich kann es dir nur raten, man kann tatsächlich etwas lernen.

Grüße
Xayok

Wenn ich hier Werbung verkaufen wollen würde, würde ich mit meinem richtigen Namen auftreten. Genauso erwarte ich das von einem Juristen wenn er mir sein Wissen vermitteln möchte. Was er mit seinen Anführungen ja eindeutig vor hat. Er stellt die Auslegungen von öffentlich auftretenden Juristen in Frage. Namenlose Juristen die sich hinter einem Pseudonym verstecken, kann man keine Kompetenz zusprechen.

Und nochmal, ob Ihr mit dessen Kompetenz erfolgreich sein werdet, wage ich schwer zu bezweifeln!
 
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Ich sehe in deinen Beiträgen keinen Sinn, was hat es damit zu tun, ob ich mit meinem Namen auftrete, oder nicht? Du nutzt auch die Anonymisierungsmöglichkeiten des Forums um deine "Meinung" kundzutun? Eine Auseinandersetzung mit anderen Rechtsäußerungen tust du als Geschwafel ab, um es mit Worten aus Baden-Württemberg zu sagen, es ist einfach verbohrt.

Du scheinst dich mit der Situation fein zu arrangieren, dann kann dir deser Thread doch nicht gleichgültiger sein, uns ist es das nicht, daher setzen wir uns mit Lösungsmöglichkeiten auseinander, du kannst mitarbeiten, konstruktive Beiträge bringen, aber solch destruktives Herumgehake nutzt keinem Beteiligten.

Grüße
Xayok
 
Ein Namenloser Jurist, ist kein ernstzunehmender Jurist!

Punkt ende der Diskussion!

Vielleicht muss er ja erst seine 2 Staatsexamen bestehen, bevor er sich überhaupt Jurist nennen darf .....
 
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Ein Namenloser Jurist, ist kein Jurist!

Punkt ende der Diskussion!

Vielleicht muss er ja erst seine 2 Staatsexamen bestehen, bevor er sich überhaupt Jurist nennen darf .....

Interessant, dass du hier das Ende einer Diskussion einläutest, aber eventuell ist das dein Rechtsverständnis. Dass du hier auf persönliche Ebenen kommst und @Sun on Tour persönlich angreifst, finde ich fragwürdig. Wer bist du, dass du dir dieses "Recht" herausnimmst? Ein namenloser Troll vielleicht?

Grüße
Xayok
 
Ein namenloser Troll vielleicht?

Bestimmt, aber auf jedenfall muss ich Hr. Irlinger, Hr. A. Tritthart als auch einigen Damen und Herrn der Stadt Erlangen nicht mit "Sie" anreden.

:aetsch:

Seit wann kann jemanden der sich hinter einem Pseudonym versteckt persöhnlich angreifen?

Viel Erfolg mit euren Träumen auf dem Konzeptpapier.
 
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Unter der Woche vielleicht nicht, aber sicher am Wochenende.
Also ich komme von Alterlangen bis nach Volsbach, Ahorntal, Heiligenstadt, Waischenfeld, Hollfeld, Bärenfels, etc. oder andere Richtung nach Heroldsbach, Zeckern, Forchheim etc.
Nun gut, Du bist dann in der Tat sportlicher als ich. Eine >80km-Trailrunde nach Heiligenstadt pack ich am Nachmittag nicht. Heute hab ich es nur zum Hetzles geschafft, und der Bruchharsch dort droben war schon bremsend genug. ;-)
 
Ein Namenloser Jurist, ist kein ernstzunehmender Jurist!
Punkt ende der Diskussion!
Vielleicht muss er ja erst seine 2 Staatsexamen bestehen, bevor er sich überhaupt Jurist nennen darf .....
Herr Pixelschuber, ich gehe davon aus, das Pixelschubser nicht ihr richtiger Name ist, daher: nicht ernst zu nehmen.
Punkt ende der Diskussion!

Zusatz: "Dieses Mitglied hat die Ansicht für sein Profil eingeschränkt." Nioch weniger ernst zu nehmen.
Punkt ende der Diskussion!
 
Nun gut, Du bist dann in der Tat sportlicher als ich. Eine >80km-Trailrunde nach Heiligenstadt pack ich am Nachmittag nicht. Heute hab ich es nur zum Hetzles geschafft, und der Bruchharsch dort droben war schon bremsend genug. ;-)

Berg / Flugplatz oder Hetzles (Ort) ?

Im Sommer fahre ich 2 - 3x die Woche mit dem RR in der Früh meine Standard Runde. Erlangen, Spardorf, Marloffstein, Langensendelbach, Effeltrich, Poxdorf, Baiersdorf und zurück nach Erlangen.

Manchmal auch Langensendelbach - Hagenau - Baiersdorf und zurück, je nachdem wie ich in der Zeit liege.

Im Sommer Freitag Mittag mit dem MTB los Richtung Warmensteinnach, Ochsenkopf. Quer durch die fränkische, dann 2x pennen unter freiem Himmel, Samstag Ochsenkopf und Sonntag wieder zurück.

Vor 10 / 15 Jahren sind wir zum Moritzberg gefahren oder zur Alten Veste bei Zirndorf.

Rathsberg war für uns noch nie eine Option .....
 
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Hier mal ein aktuelles Bild vom Rathsberg auf der westlichen Seite der Straße. Hauptsache ein paar Radler fahren dort nicht mehr :rolleyes: Lächerlich und persönliche Kommentare bezüglich den Verantwortlichen behalte ich lieber für mich :wut:
 

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ich schreib mal hier, weil es da ja die ämter auch lesen...

die kalktuffquelle erscheint auf den ersten blick an den haaren herbeigezogen ... und auf den zweiten nach heutiger inaugenscheinnahme auch. ca. 20m vom schlammloch entfernt fanden vor nicht allzu langer zeit forstarbeiten statt (jetzt ist dort ein kleines areal mit weißem flatterband abgesperrt), nach ca. 50m quert man den nächsten kalktuffgraben, der noch verwüstungen von 2 waldarbeiten der letzten 3-4 jahre zeigt.

es wäre vielleicht mal angebracht, die ämter säßen nicht wie kleine kinder auf dem sandkasten und würden alle anfallen, die ihre kalktuffförmchen anfassen, sondern würden bisschen herumschauen... der steilabbruch beschränkt sich ja nicht aufs NSG, sondern setzt sich nach Atzelsberg fort: setzt man die übliche rathsbergrunde fort mit der querung des atzelsberger biergartens, lässt die abzweigung in den märchenwald links liegen und fährt entlang der straße nach marloffstein ein stück weiter und dann an der schranke links weg, gelangt man in eine schluchtartige umgebung. diese ist mMn eins der schönsten waldstücke um ER und absolut auf augenhöhe mit dem NSG .... gewesen, bis vor einem knappen jahr dort harvestern angesagt war. :-/

aber wenn man fortfahren will, sich auf das schlammlöchla im NSG zu kaprizieren, gäbe es auch einfache lösungen: das terrain erlaubt eine kleine holzbrücke über die suhle (wäre ja nicht das einzige derartige bauwerk im meilwald) oder man würde den weg einfach um 10m nach oben verlegen, das ginge problemlos. öffentliches interesse an dem weg besteht offensichtlich, sind doch die fotos auf der webseite des LRA zur darstellung des NSGs von dort aus gemacht.

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Nachtrag: die recht weit östlich im Meilwald gelegene, wohl jüngste abfahrt am Rathsberg schließt dort eine gewisse lücke (und ersetzt eigentlich auch nur die verloren gegangene kuhweidenabfahrt). wenn da aber nun in winterleiten-manier zig mini-varianten eingefahren werden, ist die geduld der stadt sicherlich auch irgendwann erschöpft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist leider genau das Problem. Ich kann da manchmal jeden verstehen, der sich sagt "Die Behörden versuchen mich für dumm zu verkaufen, die Waldbesitzer versuchen mich für dumm zu verkaufen, warum sollte ich dann überhaupt meine eigene Freiheit einschränken nur um deren Wünschen nachzukommen? Lass ich's doch einfach drauf ankommen". Und davon gibt's bestimmt den ein oder anderen.
Und so verhärten sich die Fronten. Dabei will man doch einfach nur mal ernst genommen werden...

Was mich an dem Argument der angeblichen Umweltzerstörung durch Mountainbiker auch immer stört: Die Wandervereine bauen seit hundert Jahren Unmengen an Treppen, Geländern oder Aussichtsplatformen in den Wald und auf Naturdenkmäler. Kein Mensch würde auf die Idee kommen, denen plötzlich zu sagen, sie müssten ihre ganzen, teilweise wirklich gefährlichen, Konstruktionen wieder zurückbauen. Aber ein Reifenabdruck auf einem Weg(!) ist ein halber Weltuntergang für manch einen...
Einfach mal realistisch bleiben, meine Güte!
 
Zuletzt bearbeitet:
aber wenn man fortfahren will, sich auf das schlammlöchla im NSG zu kaprizieren, gäbe es auch einfache lösungen: das terrain erlaubt eine kleine holzbrücke über die suhle (wäre ja nicht das einzige derartige bauwerk im meilwald) oder man würde den weg einfach um 10m nach oben verlegen, das ginge problemlos. öffentliches interesse an dem weg besteht offensichtlich, sind doch die fotos auf der webseite des LRA zur darstellung des NSGs von dort aus gemacht.

Für die Belange im Naturschutzgebiet ist die obere und untere Naturschutzbehörde zuständig, beim runden Tisch kam die Sprache auch auf diesen Weg, dessen Existenz die Behörden gern leugnen würden. Ich sehe das wie du, durch eine Brückenkonstruktion bzw. Hühnerleitern wäre das ganze weiterhin begeh und befahrbar, aus Naturschutzaspekten ist das aber nicht gewünscht. Zu betonen bleibt, dass jegliches Befinden auf diesem Weg unter Strafandrohung zu unterbleiben hat. Auch Betreten ist dort verboten.

Worüber man diskutieren kann, ist die Sinnhaftigkeit eines solchen Unterfangens und ob die Begründung einer Kalktuffquelle auch belegt werden kann. Ich bin kein Geologe, ich kann das nicht einschätzen, ich kann mich da nur auf Aussagen Dritter berufen.
@2nd_astronaut vielleicht hast du eine entsprechende Ausbildung oder Beziehungen dorthin, eine alternative Sichtweise auf solche Belange ist immer gut.

Grüße
Xayok
 
Für die Belange im Naturschutzgebiet ist die obere und untere Naturschutzbehörde zuständig, beim runden Tisch kam die Sprache auch auf diesen Weg, dessen Existenz die Behörden gern leugnen würden.

Ist der Weg eingezeichnet in den Plänen?
Zu jedem Waldgrundstück gibt es eine Katasterkarte.

Wenn dort kein Weg erfasst, eigezeichnet ist, existiert dieser auch nicht offiziell, auch wenn er vorhanden ist.
 
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Ist der Weg eingezeichnet in den Plänen?
Zu jedem Waldgrundstück gibt es eine Katasterkarte.

Wenn dort kein Weg erfasst, eigezeichnet ist, existiert dieser auch nicht offiziell, auch wenn er vorhanden ist.
Für mich schwierig zu beantworten. Auf meiner Bayern-TOP50 sehe ich ihn mindestens teilweise. Auf der NSG-Karte kann ich in der zur Verfügung gestellten Qualität solche Details nicht beantworten. Meine Vermutung wäre, dass die Verordnungskarte auf der TOP50 beruht...

Die nicht-öffentliche Katasterkarte hat für mich dort keine Bedeutung. Der Verordnung ist ja extra eine Karte beigegeben.
 
@2nd_astronaut hast du mal die topo 25 karte bemüht? gibts im großen buchladen oder an der uni zur einsicht, alternativ im vermessungsamt. ich habe sie auch, bin aber nicht sicher von welchem flurstück/weg ihr sprecht.
 
Nicht von namenlosen Juristen, sondern vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof:

"Mit dem vom Verfassungsgeber klar zum Ausdruck gebrachten Zweck des Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV, die Erholung in der freien Natur und den Genuß der Naturschönheiten zu ermöglichen, läßt es sich nicht vereinbaren, dieses Recht zu beschränken auf Wanderer und Spaziergänger und andere Möglichkeiten des Naturgenusses von vornherein auszuschließen. Es ist zwar einzuräumen, daß die meisten der Erholungsuchenden und Naturfreunde die freie Natur zu Fuß betreten werden. Der in einem umfassenden Sinne zu verstehende Schutzbereich des Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV würde jedoch - bezogen auf die heutigen Verhältnisse und Möglichkeiten der Erholung in der freien Natur - zu sehr eingeengt, würden nicht auch andere natürliche und herkömmliche Fortbewegungsarten des Menschen miterfaßt. Auch das Bayer. Naturschutzgesetz selbst trägt dem Rechnung, indem es Radfahrer, Skifahrer und Schlittenfahrer dem Kreis der erholungssuchenden Wanderer gleichstellt (Art. 22 Abs. 2, Abs. 1, Art. 24 Abs. 1 BayNatSchG)."

Quelle: Beschluss des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 16.06.1975, AZ Vf. 13-VII-74, Vf. 21-VII-73, Vf. 23-VII-73,
Vf. 26-VII-73, Beschluss zitiert nach Juris, Rdnr. 95

Ein paar erste Anmerkungen dazu

Die in dem Beschluss zitierten Art. 22 Abs. 2 Abs. 2, Abs. 1 und Art. 24 Abs. 1 BayNatSchG stehen heute in Art 27 und 28 BayNatSchG, lauten aber weiterhin wie folgt

"Art. 27 Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewässern

(1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden.

(2) Das Betretungsrecht umfasst auch die Befugnisse nach Art. 28 und 29 . Es ist beschränkt durch die allgemeinen Gesetze sowie durch Art. 30 bis 32 dieses Gesetzes.
"

Art. 28 Benutzung von Wegen; Markierungen

(1) Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Den Fußgängern gebührt der Vorrang."

Dementsprechend, d. h. auf der Grundlage der Bayerischen Verfassung, findet man auch in der Kommentarliteratur zum Bayerischen Naturschutzgesetz klare Aussagen:

"Der Begriff "Betreten" lässt sich nicht alleine aus dem üblichen Wortsinn ermitteln, erforderlich ist eine an Sinn und Zweck der Vorschrift orientierte Auslegung, die alle natürlichen und herkömmlichen Fortbewegungsarten und Betätigungen des Menschen in der Natur mit umfasst." (so Friedlein/Weidinger/Graß, Bayerisches Naturschutzgesetz, 2. Aufl., Art. 22 Anm. 2)

Eine Eingrenzung des Betretungsrechts in Bayern nur auf das Betreten zu Fuß stünde im Widerspruch zur Bayerischen Verfassung sowie zur Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und der in der Kommentarliteratur vertretenen Meinung.

Noch eine weitere Anmerkung:

Ein kluges Verwaltungsgericht hat sich einmal mit der Frage beschäftigt, wie mit Mißbrauchsfällen umzugehen ist und was jedenfalls nicht geht

"Gelegentliche Mißbrauchsfälle rechtfertigen es nicht, ..... die Betretungs- und Befahrensrechte gänzlich auszuschließen." (VG Münster, Urteil vom 19.09.2005, 7 K 1509/02)

und es lohnt sich, über diese (richtige) Aussage einmal länger nachzudenken. Darf man das Recht zum Betreten/Befahren für eine ganze Gruppe, in unserem Fall die Radfahrer, einschränken und/oder sogar gänzlich ausschließen, nur weil eine Minderheit dieses Recht missbraucht hat? Darf man eine Mehrheit von Bürgern, in unserem Fall die Radfahrer, bestrafen, indem man ihre Rechte einschränkt und/oder wegnimmt, nur weil eine Minderheit dieses Recht missbraucht hat? Ist das noch verhältnismäßig oder wird hier über das Ziel hinausgeschossen?
 
Darf man das Recht zum Betreten/Befahren für eine ganze Gruppe, in unserem Fall die Radfahrer, einschränken und/oder sogar gänzlich ausschließen, nur weil eine Minderheit dieses Recht missbraucht hat? Darf man eine Mehrheit von Bürgern, in unserem Fall die Radfahrer, bestrafen, indem man ihre Rechte einschränkt und/oder wegnimmt, nur weil eine Minderheit dieses Recht missbraucht hat?
das führt mich gedanklich zum anderen NSG (Wildpferde). Die Argumentation vom LRA habe ich irgendwo zitiert (Fußgängergefährdung; auf wunsch des LRAs ergänzt um den Grund: verboten, weil es verboten ist ;-) ). mein vorschlag einer temporären Sperrung (sonntagnachmittag etwa) oder eines tempolimits (wie bei gemischten Fuß-/Radwegen in der Stadt) wurde abgewiesen mit dem hinweis, dass das ja nicht alle beachteten. ein 0-argument, denn dann dürfte es die Konstruktion von gemeinsamen Fuß-/Radwegen (VZ 240) ja auch nicht geben, z.b. entlang Kurt-Schumacher-Str auf dem Weg zum NSG...
 
und es lohnt sich, über diese (richtige) Aussage einmal länger nachzudenken. Darf man das Recht zum Betreten/Befahren für eine ganze Gruppe, in unserem Fall die Radfahrer, einschränken und/oder sogar gänzlich ausschließen, nur weil eine Minderheit dieses Recht missbraucht hat? Darf man eine Mehrheit von Bürgern, in unserem Fall die Radfahrer, bestrafen, indem man ihre Rechte einschränkt und/oder wegnimmt, nur weil eine Minderheit dieses Recht missbraucht hat? Ist das noch verhältnismäßig oder wird hier über das Ziel hinausgeschossen?

Verhältnismäßig wenn Du mich frägst.
In anderen Bereichen des Lebens ist es nicht anderster.

Es wurden schon ganze Strassen gesperrt für Autofahrer, weil ein Depp unterwegs war.
Stichpunkt Nürnberg "Große Strasse" Dutzdendteich. Um nur mal einen zu nennen.
 
@2nd_astronaut

Sollte der Weg ein offizieller Weg sein ( Wanderweg ) dann ist er auch mit Markierungssymbolen und Nummern ausgestattet.

Wege werden mittlerweile Digital erfasst per Sateliten.
Das Global Positioning System (GPS) besteht derzeit aus 32 Satelliten, welche die Erde auf präzise vermessenen Bahnen umkreisen und dabei Funksignale aussenden. Aus diesen Signalen ermitteln speziell dafür konstruierte GPS-Empfänger die Position auf der Erdoberfläche mit einer Unsicherheit von weniger als 10 m. Diese Technik hat auch vor der klassischen Wegemarkierung nicht halt gemacht.

Zwar erfolgt die Markierung selbst weiterhin in Gesprächen mit Grundstücksbesitzern und
dann mit Schildern, Pinsel und Farbe, aber die Erfassung des Wegeverlaufs erfolgt mit speziellen GPS-Loggern (von Log, Logbuch). Diese enthalten einen GPS-Empfänger zur Ermittelung der Position, die in regelmässigen Zeitabständen (ca. 10 sec.) in eine Liste von Wegpunkten in einen internen Speicher geschrieben wird. Diese Liste kann mit einem Computer ausgelesen und dann in jeder erdenklichen Weise verwendet werden. Die einfachste Anwendung ist das Einzeichnen der Wegpunkte als farbige Spur in eine elektronische Karte, wie z.B. Google-Earth.

Der Aufzeichnungsvorgang selbst ist recht einfach. Sie erfolgt mit dafür ausgelelegten Loggern, die eine GPS-Empfänger, einen Speicher und einen Akku enthalten.
Man begibt sich zum Anfangspunkt des Weges und schaltet den Logger ein. Der Empfänger des Loggers synchronisiert sich mit dem GPS-System („first fix“), was nur einige Sekunden dauert. Nun folgt man dem Verlauf des Wegs zu Fuss, mit dem Fahrrad oder auch dem Auto bis zum Endpunkt, wo der Logger wieder ausgeschaltet wird. Die Koordinaten der Wegpunkte stehen nun im Speicher des Loggers, der reichlich bemessen ist. Dadurch können vor dem Auslesen mehrere Wege in der oben beschriebenen Abfolge aufgezeichnet werden. Zum Auslesen der Wegpunktliste schliesst man den Logger an einen Computer an, der mit einem Programm die gespeicherten Daten ausliest. Als erster Test wird der Wegeverlauf in eine elektronische Karte (Google-Earth) eingezeichnet, bevor die Daten im Computer gespeichert werden. Danach kann man den Speicher des Loggers löschen und den Akku wieder aufladen. Wegen der Vielzahl von Darstellungsformaten der Koordinaten wird man noch bei Bedarf die Wegpunktliste mit einem Übersetzungsprogramm (z.B. GPS-Babel) in das benötigte Format umwandeln. Damit ist die eigentliche Wegeerfassung abgeschlossen.

Ob euer Weg offiziell zu dem Waldgrundstück gehört oder nicht, kann nur Anhand der offiziell gültigen Katasterkarte festgestellt werden. Der Weg in anderm Kartenmaterial kann z.B. durch einen Wanderverein in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Landesvermessungsamt erfasst worden sein wenn er zum Zeitpunkt der Aufzeichnungen halt eben einfach da war.
In euren Top50 und 25 oder auch 10 Karten sind alle Angaben ohne Gewähr!
 
@2nd_astronaut

Sollte der Weg ein offizieller Weg sein ( Wanderweg ) dann ist er auch mit Markierungssymbolen und Nummern ausgestattet.

Wege werden mittlerweile Digital erfasst per Sateliten.
Das Global Positioning System (GPS) besteht derzeit aus 32 Satelliten, welche die Erde auf präzise vermessenen Bahnen umkreisen und dabei Funksignale aussenden. Aus diesen Signalen ermitteln speziell dafür konstruierte GPS-Empfänger die Position auf der Erdoberfläche mit einer Unsicherheit von weniger als 10 m. Diese Technik hat auch vor der klassischen Wegemarkierung nicht halt gemacht.

Zwar erfolgt die Markierung selbst weiterhin in Gesprächen mit Grundstücksbesitzern und
dann mit Schildern, Pinsel und Farbe, aber die Erfassung des Wegeverlaufs erfolgt mit speziellen GPS-Loggern (von Log, Logbuch). Diese enthalten einen GPS-Empfänger zur Ermittelung der Position, die in regelmässigen Zeitabständen (ca. 10 sec.) in eine Liste von Wegpunkten in einen internen Speicher geschrieben wird. Diese Liste kann mit einem Computer ausgelesen und dann in jeder erdenklichen Weise verwendet werden. Die einfachste Anwendung ist das Einzeichnen der Wegpunkte als farbige Spur in eine elektronische Karte, wie z.B. Google-Earth.

Der Aufzeichnungsvorgang selbst ist recht einfach. Sie erfolgt mit dafür ausgelelegten Loggern, die eine GPS-Empfänger, einen Speicher und einen Akku enthalten.
Man begibt sich zum Anfangspunkt des Weges und schaltet den Logger ein. Der Empfänger des Loggers synchronisiert sich mit dem GPS-System („first fix“), was nur einige Sekunden dauert. Nun folgt man dem Verlauf des Wegs zu Fuss, mit dem Fahrrad oder auch dem Auto bis zum Endpunkt, wo der Logger wieder ausgeschaltet wird. Die Koordinaten der Wegpunkte stehen nun im Speicher des Loggers, der reichlich bemessen ist. Dadurch können vor dem Auslesen mehrere Wege in der oben beschriebenen Abfolge aufgezeichnet werden. Zum Auslesen der Wegpunktliste schliesst man den Logger an einen Computer an, der mit einem Programm die gespeicherten Daten ausliest. Als erster Test wird der Wegeverlauf in eine elektronische Karte (Google-Earth) eingezeichnet, bevor die Daten im Computer gespeichert werden. Danach kann man den Speicher des Loggers löschen und den Akku wieder aufladen. Wegen der Vielzahl von Darstellungsformaten der Koordinaten wird man noch bei Bedarf die Wegpunktliste mit einem Übersetzungsprogramm (z.B. GPS-Babel) in das benötigte Format umwandeln. Damit ist die eigentliche Wegeerfassung abgeschlossen.

Ob euer Weg offiziell zu dem Waldgrundstück gehört oder nicht, kann nur Anhand der offiziell gültigen Katasterkarte festgestellt werden. Der Weg in anderm Kartenmaterial kann z.B. durch einen Wanderverein in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Landesvermessungsamt erfasst worden sein wenn er zum Zeitpunkt der Aufzeichnungen halt eben einfach da war.
In euren Top50 und 25 oder auch 10 Karten sind alle Angaben ohne Gewähr!

Wäre es zuviel verlangt, dass Du - wenn Du schon abschreibst/kopierst - wenigstens die Quelle angibst?
 
Ob euer Weg offiziell zu dem Waldgrundstück gehört oder nicht, kann nur Anhand der offiziell gültigen Katasterkarte festgestellt werden. Der Weg in anderm Kartenmaterial kann z.B. durch einen Wanderverein in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Landesvermessungsamt erfasst worden sein wenn er zum Zeitpunkt der Aufzeichnungen halt eben einfach da war.
in der Verordnung steht drin: "es ist verboten, dass gelände außerhalb der vom lra gekennzeichneten wege oder pfade zu betreten." und es ist eine karte angehängt.
insofern interpretiere *ich*, dass alle in der karte sichtbaren wege und pfade betreten werden dürfen. die obere Behörde (Ansbach) interpretiert, dass gar keine wege gekennzeichnet wurden (=totales betretungsverbot), die untere Behörde (erh) interpretiert, dass manche wege betreten werden dürfen.
 
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