BREEZER Lightning (no Jet Stream Storm Thunder)

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...dann stells doch nur hier rein und gebs in gute Hände für nen schönen Aufbau...aber mehr als 3 Verkaufsportale nach dem Motto "höchstbietend für die Portokasse" is doch echt für Arsch...

meinst du, wenn es jemand bei ebay oder sonstwo kauft, ist es weniger in guten händen? jeder der so einen rahmen kauft, der weß was er da hat, egal woher.
 
Nachdem ich mir deine bisherigen Beiträge in diesem Forum angesehen habe, die ausnahmlos alle mit deinen Verkäufen zu tuen haben, habe ich mir schon gedacht das du ein ganz selbstloser Mensch bist :daumen:
 
Wieso krumme Sachen. ... dann ist es ja nur korrekt .... eine Auktion abzubrechen. Und außerdem wer verliert denn was? Der Höchstbietende, dem der Artikel noch garnicht gehört....

Meines Wissens wurde vor Gericht entschieden, dass bei einer Auktion, sobald ein Gebot auf den angebotenen Artikel vorliegt, zwischen Verkäufer und dem aktuell Höchstbietenden ein gültiger Kaufvertrag besteht.
Ich erwähnt dies an anderer Stelle bereits einmal: mag sein, dass das manchem korinthenkackermäßig erscheint, aber in meinem Rechtsverständnis ist das eben ne Miese Nummer, und wenn die Rechtsprechung dieser (meiner) Auffassung Recht gibt, dann muss man als Höchstbietender die Sache eben nur mal durchziehen.
Leider machen sich die Wenigsten gelackmeierten die Mühe, sonst würde das nicht mehr sooft durchgehen...

ah... ich sollt mich nicht soviel aufregen, nicht gut für's Gemüt :)
 
Meines Wissens wurde vor Gericht entschieden, dass bei einer Auktion, sobald ein Gebot auf den angebotenen Artikel vorliegt, zwischen Verkäufer und dem aktuell Höchstbietenden ein gültiger Kaufvertrag besteht.
Ich erwähnt dies an anderer Stelle bereits einmal: mag sein, dass das manchem korinthenkackermäßig erscheint, aber in meinem Rechtsverständnis ist das eben ne Miese Nummer, und wenn die Rechtsprechung dieser (meiner) Auffassung Recht gibt, dann muss man als Höchstbietender die Sache eben nur mal durchziehen.
Leider machen sich die Wenigsten gelackmeierten die Mühe, sonst würde das nicht mehr sooft durchgehen...

ah... ich sollt mich nicht soviel aufregen, nicht gut für's Gemüt :)

und was ist wenn der artikel in der zeit während der auktion kaputt geht oder so? dann muß ich den artikel trotzdem an den höchstbietenden verkaufen? na der wird sich freuen.....
 
und was ist wenn der artikel in der zeit während der auktion kaputt geht oder so? dann muß ich den artikel trotzdem an den höchstbietenden verkaufen? na der wird sich freuen.....

Bei eBucht geht seit ein paar Jahren ein bischen zu viel "kaputt", wenn der Endpreis dem VK nicht paßt. Bei mir wars mal eine Titanachse. Leopard II beim Einparken drübergefahren?!? :rolleyes:

:kotz:
 
Vor ein paar Tagen hat hier doch schonmal jemand das gleiche durchgezogen, sogar ohne eine Preisangabe.

Auktion bei Ebay mit drei Geboten bei ca. 130,-€ beendet, ich finde es leider nicht mehr.
 
Meines Wissens wurde vor Gericht entschieden, dass bei einer Auktion, sobald ein Gebot auf den angebotenen Artikel vorliegt, zwischen Verkäufer und dem aktuell Höchstbietenden ein gültiger Kaufvertrag besteht.
Ich erwähnt dies an anderer Stelle bereits einmal: mag sein, dass das manchem korinthenkackermäßig erscheint, aber in meinem Rechtsverständnis ist das eben ne Miese Nummer, und wenn die Rechtsprechung dieser (meiner) Auffassung Recht gibt, dann muss man als Höchstbietender die Sache eben nur mal durchziehen.
Leider machen sich die Wenigsten gelackmeierten die Mühe, sonst würde das nicht mehr sooft durchgehen...

ah... ich sollt mich nicht soviel aufregen, nicht gut für's Gemüt :)

Hassereeeeeesch:lol:
 
Wieder mal ein Thread aus der Abteilung "selbst ein Bein gestellt und nicht bemerkt"
Ich mach' mal zu hier, sowas interessiert hier keinen.
 
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