dealextreme.com/Zoll Abrechnungsdatum

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23. März 2007
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Hallo,

Ist zwar nicht direkt elektronisch, aber in ein Juraforum wollte ich nicht einsteigen und DX und Zoll sind hier ja nicht unbekannt.

Ich habe noch nie bei DX bestellt, kann mir das aufgrund des gerade steigenden Eurokurses (heute fast 1,36$/Euro, vor 2 Wochen 1,26$/E) jetzt gut vorstellen. Um mit dem Zoll wegen der Einfuhrsteuer keine Probleme zu haben, bietet es sich an unter 22E zu bleiben. Die eigentliche Zollgrenze von 150E wird mich einstweilen nicht treffen ;).

Beispiel:
http://www.dealextreme.com/details.dx/sku.2508
Bei 1,35$/E ist alles ok, bei 1,25$/E liegt man über der Grenze.

Hat jemand bereits Erfahrung auf welches Datum DX auf seine Rechnungen schreibt (Auslieferungsdatum, oder?) und welches der Zoll dann später zum Bewerten des Wertes der Lieferung heranzieht.
Wäre ja doof, wenn ich jetzt für ~28$ kaufe und später der Zoll daraus 22,50E zum dann gültigen Tageskurs macht und wegen der paar Steuern die Ware erst mal einsackt.
Muss man dann eigentlich immer vor Ort oder bekommt man einfach eine Überweisungsaufforderung vom Zoll?

Gruß
Bici

PS: Das nur ein Bruchteil der Waren kontrolliert wird, hatte ich schon gelesen.
 
Was von "Gift" hatte ich schon gelesen, nur net begriffen :heul:.

Onkel Willi oder meine Freundin hat mich also via DX beschenkt, OK :D.

Wenn trotzdem noch jemand aus Erfahrung weis wie(bzw. Wann) der Zoll zu rechnen hat, wäre das noch gut zu wissen. Für 45E gibt es auch noch nicht jede Lampe von DX.
 
Hier gabs sogar mal nen Fred zu dem Thema!
So von wegen "Erfahrung mit DX und dem Zoll" oder so ähnlich. Bin nur grad zu faul für Dich danach zu suchen...

Ich schrieb dort, dass der Eurowert der Ware am Tag des Übergangs in Deinen Besitz maßgeblich für die Besteuerung ist. Dabei ist der Übergang der Moment in dem der Zöllner den Dollarpreis während der Abholung ermittelt. Also je billiger der Dollar wird desto besser für Dich.
Einsacken tut der Zoll die Ware nicht nur wegen überschreiten der Zollgrenze. Die lassen Dich auch schon mal so dort hin kommen und deinen Krempel abholen, auch wenns nachher nix extra kostet.

bergnafahre
 
Danke Bergnafahre,

hatte nicht alle Threads zum Thema Zoll gelesen, nur die letzten 100 oder so. Kann auch sein, dass ich diese Stelle uebersprungen habe. Sorry.
Ich hatte eher den Eindruck gewonnen, dass der Kontoauszug und die Rechnung zählt, entsprechend eher zeitnahe Kurse.

Es gibt jedenfalls reichlich Stoff zur Verwirrung der Massen:
http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=171269&

Irgendwann landet man dann beim Zoll selbst
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/index.html
und trotzdem werden nicht alle Fragen geklärt.
z.B. Wo zum Henker ist das nächste Zollamt ?
Die Kreisstadt ist "nur" 50km entfernt, wenn man da zum Kaffeekränzchen bestellt wird, kann man auch gleich die Verschrottung anordnen. Dann spart man sich wenigstens die Fahrtkosten und einen Tag Urlaub.

Bleibt also nur ausprobieren und auf halbwegs flexible Beamte zu hoffen, falls dieser Fall eintritt.
 
@ All

habe mehrfach "in Übersee" gekauft - beim Zoll sind auch Menschen !!

Ich denke - und so ists wohl auch - tag des Kaufes ist entscheidend, man kann sicherlich
auch bis 3tage nachziehen - aber dann ist Schicht im Schacht.
Habe mehrfach </ oder über> 22Eu gekauft - man muß halt dort antanzen.....

Aber meine "Ebay"/"Kaufausdrucke vom Tage des Kaufes" +1-3day" wurden ausnahmslos anerkannt.

Wer also <22Eu ist - null-problemo.... -außer Fahrtkosten-.....
über der Grenze zahlt man halt - ist aber bekannt und reinkalkuliert meinerseits.
 
Guten Tag zusammen,

...
Ich schrieb dort, dass der Eurowert der Ware am Tag des Übergangs in Deinen Besitz maßgeblich für die Besteuerung ist. Dabei ist der Übergang der Moment in dem der Zöllner den Dollarpreis während der Abholung ermittelt...

Leider so unvollstaendig: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...wert/b0_umrechnungskurse/a0_eingabe/index.php hilft da weiter - es gilt ein "kuenstlicher" Wert fuer einen ganzen Monat.

HTH, gruss, tobi... ;)
 
Danke,
jetzt will ich von der unendlichen Geschichte aber wirklich nichts mehr wissen. Hab ja nichts gegen das Bezahlen, aber gegen das Antanzen vor Ort.
Mit diesen 1000 Nebenbedingungen, Ausnahmen und Sonderregeln haut man doch jeden in die Pfanne, wenn auch nur bei jedem 10.Mal.:confused:
 
Bei mir wars folgendermaßen.
Hatte eine T5 bestellt und durfte diese beim Zoll für das "geringe" Endgeld in höhe von 9.90€ mitnehmen.
Basis war ein Ausdruck der DE-Produktseite und ein Kontoauszug.
 
Hat jemand bereits Erfahrung auf welches Datum DX auf seine Rechnungen schreibt

Übrigens schreibt DX gar keine Rechnungen, lediglich bei kaidomain.com befindet sich ein Papierschnipsel mit dem Warenwert im Brief, zumindest war das bei meinen ca. 50 HK-Bestellungen (alles <22€) immer so - bei denen mir bislang das Antanzen beim Zoll erspart geblieben ist.:anbet:

MfG Manne
 
Die Vermutung liegt nahe, das Stichwort lautet: Einfuhrumsatzsteuer.

MfG Manne

Ah ja, hatte ich glatt überlesen.:eek:

Zitat auf Zoll.de:

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
 
Ab 1.12.08
bis 22€: Abgabefrei = Zoll und Steuerfrei:
bis 45€: Abgabefrei, wenn als Geschenk deklariert (gilt nur bei Privat-an-Privat-Verkäufen)
bis 150€: Zollfrei, aber Einfuhrsteuer von 19% auf Ware + Versand
über 150€: Zoll auf Ware und Versand (~4%) und auf alles nochmal 19% Einfuhrsteuer

Die 45€-Grenze gilt nur bei privaten Sendungen, liegt eine Rechnung drin oder steht ne Firma als Absender drauf, nimmt der Zoll die 22€-Grenze als Berechnungsgrundlage.

Paypalausdrucke und Ebayrechnungen wurden bei mir bisher anstandslos akzeptiert. Allerdings sind die Zöllner auch nicht doof und kontrollieren die Rechnungen, z.b. durch Kontrolle der Ebay-Artikelnummern.
 
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